(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Ich stell's mal hier rein:

news.ORF.at

"Zehn Jahre Haft für Priester wegen Missbrauchs
Ein dänischer Priester muss für den sexuellen Missbrauch von jungen Konfirmanden für zehn Jahre ins Gefängnis. Er darf zudem bis auf Weiteres nicht mehr als Priester arbeiten und sich nicht ohne Aufsicht in einer Wohnung mit Kindern unter 18 Jahren aufhalten [..]"

Warum sitzt der nicht??
 
.....das stimmt....man kann Opfer eines Besachwalteten werden oder als Besachwalteter Opfer werden.....eine zweischneidige Sache...
Warum zweischneidig? Straftaten gegen Besachwalterte werden doch ganz normal behandelt, im Gegenteil kann es als erschwerend ausgelegt werden, wenn das Opfer geistig behindert ist.

Das ist die Frage, wie die Justiz eines demokratischen, liberalen und modernen Staates mit geistig Behinderten und psychisch kranken Menschen umgehen soll.......
Solange sie nicht straffällig werden, verdienen sie die größtmögliche Unterstützung. Wenn doch, müssen sie so sanktioniert werden, dass die Möglichkeit der Verübung weiterer Straftaten minimiert wird. In erster Linie gilt die Perspektive des Opfers. Und.aus dieser Perspektive ist es herzlich egal, ob der Täter psychisch krank ist oder nicht.

Abgesehen davon finde ich, dass der Zugang zur Unzurechnungsfähigkeit in Österreich zu leicht ist.
 
zumindest so, daß dort, wo notwendig, andere Menschen vor ihnen geschützt sind.
Wenn doch, müssen sie so sanktioniert werden, dass die Möglichkeit der Verübung weiterer Straftaten minimiert wird.

Das ist ja durchaus geregelt: Wenn die Gefahr besteht ,dass psychisch Kranke sein Leben oder seine Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet und nicht in anderer Weise, insbesondere außerhalb einer Anstalt,
ausreichend ärztlich behandelt oder betreut werden kann, zwangsweise in einer Anstalt unterzubringen.
Des weiteren werden auch Personen, die Straftaten begehen die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, aber nicht schuldfähig sind, im Maßnahmenvollzug untergebracht. Da bleibt man so lange drinn bis man als geheilt gilt oder nimmer als Gefahr angesehen wird.
Was ist an diesem System (nicht die Umsetzung) so kritikwürdig?
 
Das ist ja durchaus geregelt: Wenn die Gefahr besteht ,dass psychisch Kranke sein Leben oder seine Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet und nicht in anderer Weise, insbesondere außerhalb einer Anstalt,
ausreichend ärztlich behandelt oder betreut werden kann, zwangsweise in einer Anstalt unterzubringen.
Des weiteren werden auch Personen, die Straftaten begehen die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, aber nicht schuldfähig sind, im Maßnahmenvollzug untergebracht. Da bleibt man so lange drinn bis man als geheilt gilt oder nimmer als Gefahr angesehen wird.
Was ist an diesem System (nicht die Umsetzung) so kritikwürdig?
Wenn Du meine Beiträge auf den letzten Seiten gelesen hättest, hättest Du Dir die Frage zumindest an mich sparen können.
Ich halte die Einschränkung des Maßnahmenvollzugs auf Straftaten mit mehr als 1 Jahr Haft als Strafdrohung als unzureichend. Auch unter Delikten wie Nötigung, Beleidigung, üble Nachrede, Sachbeschädigung oder sexuelle Belästigung leiden die Opfer, teilweise intensiv und lange. Daher sollte der Maßnahmenvollzug auch für angeblich unzurechnungsfähige Serientäter mit solchen Delikten verhängt werden können.
 
Auch unter Delikten wie Nötigung, Beleidigung, üble Nachrede, Sachbeschädigung oder sexuelle Belästigung leiden die Opfer, teilweise intensiv und lange.



...ja kann schon vorkommen....da ists aber wurst, ob der Täter zurechnungsfähig ist oder ned...
Daher sollte der Maßnahmenvollzug auch für angeblich unzurechnungsfähige Serientäter mit solchen Delikten verhängt werden können.

Der Freiheitsentzug im Maßnahmenvollzug ist dadurch begründet, dass der Täter für sich und andere eine Gefahr für Leib und Leben darstellt, im Unterschied zur Haft.
Da diese oben genannten Delikte, zwar für ein Opfer sehr unangenehm sein können, aber weder eine Gefahr für Leib und Leben sind, besteht auch kein Grund für einen Freiheitsentzug des (zurechnungsunfähigen) Täters.

Jetzt kommt natürlich die Frage auf: Ja wie soll man den die Gesellschaft denn sonst vor solchen Personen die immer wieder
"verhaltensauffällig " sind, aber keine direkte Gefahr gegen Leib und Leben sind, denn schützen?
Schwierig....aber einfach wegsperren ist auch nicht die ultimative Lösung.
 
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"Zehn Jahre Haft für Priester wegen Missbrauchs
Ein dänischer Priester muss für den sexuellen Missbrauch von jungen Konfirmanden für zehn Jahre ins Gefängnis. Er darf zudem bis auf Weiteres nicht mehr als Priester arbeiten und sich nicht ohne Aufsicht in einer Wohnung mit Kindern unter 18 Jahren aufhalten [..]"

Warum sitzt der nicht??

Das könnten Auflagen für die Zeit nach der (vorzeitigen) Haftentlassung wegen guter Führung sein...
 
Jetzt kommt natürlich die Frage auf: Ja wie soll man den die Gesellschaft denn sonst vor solchen Personen die immer wieder "verhaltensauffällig " sind, aber keine direkte Gefahr gegen Leib und Leben sind, denn schützen?
Schwierig....aber einfach wegsperren ist auch nicht die ultimative Lösung.
Bei Serientätern - auch im Bereich der Vergehen mit <= 1 Jahr Strafdrohung - mE doch.
 
Bei Serientätern - auch im Bereich der Vergehen mit <= 1 Jahr Strafdrohung - mE doch.

Da bin ich deiner Meinung, eine Häufung solcher Fälle, bei der andere Personen, aber auch deren Besitz zu Schaden kommt, gehört zusammengefasst. Ergänzung: früher wurde viel durch eine Tracht Prügel korrigiert... dann war meist längere Zeit Ruhe....das geht heute leider nimmer...;)
 
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Da bin ich deiner Meinung, eine Häufung solcher Fälle, bei der andere Personen, aber auch deren Besitz zu Schaden kommt, gehört zusammengefasst. Ergänzung: früher wurde viel durch eine Tracht Prügel korrigiert... dann war meist längere Zeit Ruhe....das geht heute leider nimmer...;)

Ihr zeitgemäßes, kultiviertes und humanistische Justizverständnis unterstreicht Ihr edles Weltbild. Schade, dass es nicht mehr von Ihrer Sorte gibt.
 
Ich nehme an, mit wenig Rückfällen...? :lalala:
Es sitzen dort auch immer wieder Ausländer ein. Deren Rückfallquote ist (zumindest in Thailand) natürlich null, denn sie werden nach Verbüßung ihrer Strafe abgeschoben und mit einem Wiedereinreiseverbot belegt. Drogen - Kriminelle müssen in Südostasien froh sein, wenn sie nicht am Galgen enden. Viele der Ausländer im Bangkok Hilton sitzen dort wegen eines Drogendeliktes ein.

Ich bin zwar im Grunde gegen die Todesstrafe und auch das Bangkok Hilton entspricht nicht meinem Verständnis von Bestrafung. Aber bei Drogendelikten (nur als Beispiel) ist unser System zu schmeichelweich. Für diejenigen, welche die Gesundheit und die Zukunft unserer Kinder bedrohen, darf es kein Kuschelgefängnis geben.

Drogen in Thailand: Endstation "Bangkok Hilton" (Video)
 
Es sitzen dort auch immer wieder Ausländer ein. Deren Rückfallquote ist (zumindest in Thailand) natürlich null, denn sie werden nach Verbüßung ihrer Strafe abgeschoben und mit einem Wiedereinreiseverbot belegt. Drogen - Kriminelle müssen in Südostasien froh sein, wenn sie nicht am Galgen enden. Viele der Ausländer im Bangkok Hilton sitzen dort wegen eines Drogendeliktes ein.

Ich bin zwar im Grunde gegen die Todesstrafe und auch das Bangkok Hilton entspricht nicht meinem Verständnis von Bestrafung. Aber bei Drogendelikten (nur als Beispiel) ist unser System zu schmeichelweich. Für diejenigen, welche die Gesundheit und die Zukunft unserer Kinder bedrohen, darf es kein Kuschelgefängnis geben.

Drogen in Thailand: Endstation "Bangkok Hilton" (Video)

Ich weiss... wobei es ich mich nicht stören würde, wenn man Drogenhändler weltweit aufknüpft. Das sind Leute, die den Tod ihrer Kundschaft einkalkulieren.
 
Es sitzen dort auch immer wieder Ausländer ein. Deren Rückfallquote ist (zumindest in Thailand) natürlich null, denn sie werden nach Verbüßung ihrer Strafe abgeschoben und mit einem Wiedereinreiseverbot belegt. Drogen - Kriminelle müssen in Südostasien froh sein, wenn sie nicht am Galgen enden. Viele der Ausländer im Bangkok Hilton sitzen dort wegen eines Drogendeliktes ein.

Ich bin zwar im Grunde gegen die Todesstrafe und auch das Bangkok Hilton entspricht nicht meinem Verständnis von Bestrafung. Aber bei Drogendelikten (nur als Beispiel) ist unser System zu schmeichelweich. Für diejenigen, welche die Gesundheit und die Zukunft unserer Kinder bedrohen, darf es kein Kuschelgefängnis geben.

Drogen in Thailand: Endstation "Bangkok Hilton" (Video)

Ich weiss... wobei es ich mich nicht stören würde, wenn man Drogenhändler weltweit aufknüpft. Das sind Leute, die den Tod ihrer Kundschaft einkalkulieren.

Ein bissl Differenzierung wäre doch angebracht. Wo unser System zu "schmeichelweich" ist bei Drogen, ist bei unserer Nationaldroge, dem Alkohol. Wieviele Opfer gibt es durch Alkoholeinfluss, wieviele zb durch Marihuana? Ich glaube aber nicht, dass ein Wirt beim letzten Achterl den Tod seiner Kundschaft miteinkalkuliert, genauso wenig wie das der Dealer tut, der ein paar Joints verkauft.
Die großen Player im Drogengeschäft, wenn wir mal Alkohol und Tabak als legalisierte Form weglassen, werden ohnehin nicht von unseren Regierungen belangt, denn deren immenses Kapital ist inzwischen ja schon Teil der legalen Wirtschaft und des Banksystems. Und damit diese Großreinwaschungsanlagen des Drogengeldes immer weiter funktionieren wird auch nichts gegen diese getan, auch unser Finanzminister war ja kürzlich sehr damit beschäftigt gewisse Steueroasen nicht zu sehr in Bedrängnis zu bringen.
 
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