jWenn eine Argumentation billig und unlogisch ist, kann man das aufzeigen. Du behauptest einfach sie sei billig und unlogisch und beachtest sie nicht weiter. Auf die Weise kann man nicht diskutieren.
Das läuft so: Du behauptest etwas. Ich erhebe einen Einwand. Du verwirfst den Einwand, ohne darauf einzugehen, und behauptest einfach noch einmal das gleiche. Darauf aufmerksam gemacht, dass Du auf Argumente nicht eingehst, tust Du die Argumente als billig und unlogisch ab, ohne Dich herabzulassen zu erklären, was daran billig und unlogisch sei. Wie soll da eine Diskussion möglich sein?
Du bist es doch selbst, der stur die Meinung vertritt, die Homepage würde den Hitlergruß legitimieren. Auf meinen Einwand, dass so eine Ansicht ein Scheunentor für Nazi-Propaganda öffnet (jeder Nazi kann seine Botschaften im öffentlichen Raum platzieren, sofern er irgendwo eine Homepage betreibt, die die Propaganda relativiert), gehst Du nicht ein. Warum hat man hier kein Geschworenengericht entscheiden lassen?
Die Internetadresse war am Plakat angegeben.
Nationalsozialistische Wiederbetätigung ist ein Vorsatzdelikt. Wenn Deine Argumentation also ist, er hätte das nicht deutlich genug gemacht, dass der Spruch "Heil Hitler" polemisch gemeint sei, ist daraus nichts zu gewinnen. Fahrlässige Wiederbetätigung gibt es nicht.
Habe ich irgendwo behauptet, es handle sich um Fahrlässigkeit? Der Täter wird es zumindest ernsthaft für möglich halten und sich damit abfinden, dass er Nazi-Propaganda betreibt. Somit ist der Vorsatz gegeben.
Abgesehen davon habe ich mir die Homepage mittlerweile angeschaut. Die dort veröffentlichten Texte sind teilweise alles andere als harmlos und verwenden immer wieder die Sprache von Rechtsradikalen. Zudem ist er u.a. mit der rechtsextremen "Partei des Volkes" und Identitären vernetzt. Ausgerechnet so einen vom Vorwurf der Wiederbetätigung reinwaschen zu wollen, erscheint mir ziemlich daneben.
Wenn es um Logik geht, scheint mir Deine Annahme, dass jemand über Jahre über "Nazi-Methoden" in der Justiz zetert, nur um anderseits mit dem total subtil verführerischen Spruch "Heil Hitler oder wie oder was" ungestraft Nazi-Propaganda machen zu können, eher ein bissi unplausibel.
Nein, eher eine perfide Strategie, um die Justiz um den Finger zu wickeln.
Der Stiwoll-Mörder war zwar als Spinner und Streithansl bekannt, was nationalsozialistische Wiederbetätigung betrifft, gilt für ihn aber nichts anderes als für Deinen Liebling mit den "harmlosen" Kürzeln.
Und Du willst als Diskussionspartner ernst genommen werden? Dann unterlasse diese diesen dummen Unterstellungen und Verdrehungen.
Bzgl. Spinner und Streithansl ist dieser Fall ohnehin Wasser auf meine Mühlen. Der Typ wurde u.a. wegen Nötigung, Beleidigung und übler Nachrede angezeigt, aber alle Verfahren wurden eingestellt, weil er angeblich unzurechnungsfähig war. Aus meiner Sicht ein weiterer Beleg dafür, dass Unzurechnungsfähigkeit ein reines Gedankenkonstrukt ist, in der Realität nicht objektiv mess- oder diagnostizierbar. Aber selbst wenn man dieses Gedankenkonstrukt aufrecht erhalten möchte, so ist es doch unerträglich, dass solche Leute bzgl. "kleinerer" Delikte Narrenfreiheit genießen. Opfer von Nötigung, übler Nachrede oder auch Sachbeschädigung leider doch auch sehr stark und oft lange unter dem, was ihnen angetan wurde, und dann müssen sie erfahren, dass mit dem Täter gar nichts passiert und er sie weiter schädigen kann. Das ist doch ein Witz! Da gehört eine Gesetzesänderung her. Wenn jemand kleinere Delikte in Serie verübt und für "unzurechnungsfähig" erklärt wird, dann sollte auch er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert werden können.
Zum Thema Verbotsgesetz: Du schreibst, der Hitlergruß-Fahrer habe "nichts anderes" getan als der 88-Schreiber - Letzterer wurde aber immerhin verurteilt. Dass hingegen einer monatelang ein Hitlergruß-Plakat spazieren führen darf, nebenbei mit Rechtsradikalen vernetzt ist, und das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, weil angeblich der Vorsatz fehlt, das versteht kein Mensch.