(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Wie eh schon weiter oben gesagt: Fakt ist, daß Behörden und Gerichte die Gefährlichkeit dieses Doppelmörders sträflich falsch eingeschätzt hatten. Und wieder mußten andere Menschen, wie z.B. im Brunnenmarkt-Mordfall, mit ihrem Leben für solche Fehler bezahlen.
Eigentlich kann man über sowas nur den Kopf schütteln.

Und wenn man weiters bedenkt, mit welchem Aufwand (Polizei + Militär) nun schon so lange Zeit nach dem Täter gesucht wird ... bislang ohne jeden Erfolg :unsicher:
 
Du bist offensichtlich nicht bereit einer Argumentation zu folgen.
Nicht, wenn sie bilig und unlogisch ist.

Da unter "Heil Hitler" auch noch "oder wie oder was" und die Adresse seiner Internetseite, auf der er gegen "Nazi-Methoden" wettert, stand, erscheint es mir nicht unplausibel, dass "Heil Hitler" hier polemisch gemeint war. Warum kommst Du unter diesen Umständen zu dem Schluss, es handele sich nur um eine Schutzbehauptung? Wäre es nicht tatsächlich widersprüchlich, Nazi-Methoden anzuprangern, wenn man ein Nazi ist? Ein Nazi würde doch wohl nichts Schlechtes an Nazi-Methoden finden, oder?
Das "oder wie oder was" ändert überhaupt nichts am Hitler-Gruß. Und wenn ein Nazi seine dreiste Wiederbetätigung damit legitimieren kann, indem er eine zweifelhafte Homepage aufsetzt, mit der er das G'schichtl stützen will, das wäre eh nur Polemik, dann würde die Justiz ja nicht nur einen Weg, sondern geradezu eine Autobahn für breite Nazi-Propaganda eröffnen.

Der ist also so gerissen, dass er Ausreden dafür parat hat, aber nicht gerissen genug, einfach nicht mit einem "Heil Hitler"-Plakat am Auto durch die Gegend zu fahren.
Sein Ziel ist Nazi-Propaganda. Diese zu unterlassen, wäre wohl nicht sehr gerissen :D.

Wie kommst Du darauf, dass jemand, der nicht "Heil Hitler" schreibt, sondern für ebendiese Aussage einen Neonazi-Code (88 = HH = Heil Hitler) verwendet, unbedarft und harmlos ist?
Diese Einschäzung ergibt sich aus den Berichten über den Fall. Der Täter war juristisch unauffällig, es gab auch in Hausdurchsuchungen (inkl. Computer, Netzhistorie, etc.) nicht den geringsten Hinweis auf Nazi-Hintergrund. Bei dem wäre weit eher harmlose Polemik anzunehmen als beim verrückten Stiwoll-Mörder. Wenn jedoch der 88-Schreiber als schuldig angesehen wird, dann der Heil-Hitler-aufs-Auto-Maler erst Recht.
 
Leider kein Einzelfall. Gegen Verrückte und chronisch Boshafte bietet die Justiz nur bedingt Schutz. Ein Polizist riet einer Bekannten, die so ein Exemplar als Nachbarn hat, am besten wäre für sie wohl ein Umzug. Mehr braucht man da wohl nicht mehr zu sagen ...

Da sieht man wieder, dass die Polizei praktisch machtlos ist, und wir uns alles gefallen lassen müssen.
Umziehen ist überhaupt keine Lösung da es überall dumme und bösartige Menschen gibt.
 


Oh!

:D

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ok...das mit dem "ohh"...ist jetzt zu spät!

Ernsthaft......es gibt keinen Hinweis, dass er mit besagtem Transparent auf diversen Kraftfahrzeugen Nazipropaganda betreiben wollte oder gar den Nationalsozialismus verherrlichen wollte. Auf seiner HP streitet er das auch dezidiert ab.

Oder kennst du ihm persönlich und hast du von ihm gehört, dass er die Nazis super findet?
 
Ernsthaft......es gibt keinen Hinweis, dass er mit besagtem Transparent auf diversen Kraftfahrzeugen Nazipropaganda betreiben wollte oder gar den Nationalsozialismus verherrlichen wollte. Auf seiner HP streitet er das auch dezidiert ab.
Die wenigsten, die den Hitlergruß lesen, kennen die Homepage. Daher ist es Nazipropaganda - genau das, vor dem uns das Verbotsgesetz schützen will. Die Homepage ist ein Feigenblatt, auf das die Justiz offenbar reingefallen ist.
 
Die wenigsten, die den Hitlergruß lesen, kennen die Homepage. Daher ist es Nazipropaganda - genau das, vor dem uns das Verbotsgesetz schützen will. Die Homepage ist ein Feigenblatt, auf das die Justiz offenbar reingefallen ist.

...tja....du hast ja auch
öffentlich gepostet........also auch Nazipropaganda betrieben.........und alles was du jetzt darauf antwortest sind nur Schutzbehauptungen.......
 
Nicht, wenn sie bilig und unlogisch ist.
jWenn eine Argumentation billig und unlogisch ist, kann man das aufzeigen. Du behauptest einfach sie sei billig und unlogisch und beachtest sie nicht weiter. Auf die Weise kann man nicht diskutieren.

Das läuft so: Du behauptest etwas. Ich erhebe einen Einwand. Du verwirfst den Einwand, ohne darauf einzugehen, und behauptest einfach noch einmal das gleiche. Darauf aufmerksam gemacht, dass Du auf Argumente nicht eingehst, tust Du die Argumente als billig und unlogisch ab, ohne Dich herabzulassen zu erklären, was daran billig und unlogisch sei. Wie soll da eine Diskussion möglich sein?

Wenn es um Logik geht, scheint mir Deine Annahme, dass jemand über Jahre über "Nazi-Methoden" in der Justiz zetert, nur um anderseits mit dem total subtil verführerischen Spruch "Heil Hitler oder wie oder was" ungestraft Nazi-Propaganda machen zu können, eher ein bissi unplausibel.
Der Täter war juristisch unauffällig, es gab auch in Hausdurchsuchungen (inkl. Computer, Netzhistorie, etc.) nicht den geringsten Hinweis auf Nazi-Hintergrund. Bei dem wäre weit eher harmlose Polemik anzunehmen als beim verrückten Stiwoll-Mörder.
Der Stiwoll-Mörder war zwar als Spinner und Streithansl bekannt, was nationalsozialistische Wiederbetätigung betrifft, gilt für ihn aber nichts anderes als für Deinen Liebling mit den "harmlosen" Kürzeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die wenigsten, die den Hitlergruß lesen, kennen die Homepage.
Die Internetadresse war am Plakat angegeben.
Nationalsozialistische Wiederbetätigung ist ein Vorsatzdelikt. Wenn Deine Argumentation also ist, er hätte das nicht deutlich genug gemacht, dass der Spruch "Heil Hitler" polemisch gemeint sei, ist daraus nichts zu gewinnen. Fahrlässige Wiederbetätigung gibt es nicht.
 
jWenn eine Argumentation billig und unlogisch ist, kann man das aufzeigen. Du behauptest einfach sie sei billig und unlogisch und beachtest sie nicht weiter. Auf die Weise kann man nicht diskutieren.

Das läuft so: Du behauptest etwas. Ich erhebe einen Einwand. Du verwirfst den Einwand, ohne darauf einzugehen, und behauptest einfach noch einmal das gleiche. Darauf aufmerksam gemacht, dass Du auf Argumente nicht eingehst, tust Du die Argumente als billig und unlogisch ab, ohne Dich herabzulassen zu erklären, was daran billig und unlogisch sei. Wie soll da eine Diskussion möglich sein?
Du bist es doch selbst, der stur die Meinung vertritt, die Homepage würde den Hitlergruß legitimieren. Auf meinen Einwand, dass so eine Ansicht ein Scheunentor für Nazi-Propaganda öffnet (jeder Nazi kann seine Botschaften im öffentlichen Raum platzieren, sofern er irgendwo eine Homepage betreibt, die die Propaganda relativiert), gehst Du nicht ein. Warum hat man hier kein Geschworenengericht entscheiden lassen?

Die Internetadresse war am Plakat angegeben.
Nationalsozialistische Wiederbetätigung ist ein Vorsatzdelikt. Wenn Deine Argumentation also ist, er hätte das nicht deutlich genug gemacht, dass der Spruch "Heil Hitler" polemisch gemeint sei, ist daraus nichts zu gewinnen. Fahrlässige Wiederbetätigung gibt es nicht.
Habe ich irgendwo behauptet, es handle sich um Fahrlässigkeit? Der Täter wird es zumindest ernsthaft für möglich halten und sich damit abfinden, dass er Nazi-Propaganda betreibt. Somit ist der Vorsatz gegeben.
Abgesehen davon habe ich mir die Homepage mittlerweile angeschaut. Die dort veröffentlichten Texte sind teilweise alles andere als harmlos und verwenden immer wieder die Sprache von Rechtsradikalen. Zudem ist er u.a. mit der rechtsextremen "Partei des Volkes" und Identitären vernetzt. Ausgerechnet so einen vom Vorwurf der Wiederbetätigung reinwaschen zu wollen, erscheint mir ziemlich daneben.

Wenn es um Logik geht, scheint mir Deine Annahme, dass jemand über Jahre über "Nazi-Methoden" in der Justiz zetert, nur um anderseits mit dem total subtil verführerischen Spruch "Heil Hitler oder wie oder was" ungestraft Nazi-Propaganda machen zu können, eher ein bissi unplausibel.
Nein, eher eine perfide Strategie, um die Justiz um den Finger zu wickeln.

Der Stiwoll-Mörder war zwar als Spinner und Streithansl bekannt, was nationalsozialistische Wiederbetätigung betrifft, gilt für ihn aber nichts anderes als für Deinen Liebling mit den "harmlosen" Kürzeln.
:lol: Und Du willst als Diskussionspartner ernst genommen werden? Dann unterlasse diese diesen dummen Unterstellungen und Verdrehungen.

Bzgl. Spinner und Streithansl ist dieser Fall ohnehin Wasser auf meine Mühlen. Der Typ wurde u.a. wegen Nötigung, Beleidigung und übler Nachrede angezeigt, aber alle Verfahren wurden eingestellt, weil er angeblich unzurechnungsfähig war. Aus meiner Sicht ein weiterer Beleg dafür, dass Unzurechnungsfähigkeit ein reines Gedankenkonstrukt ist, in der Realität nicht objektiv mess- oder diagnostizierbar. Aber selbst wenn man dieses Gedankenkonstrukt aufrecht erhalten möchte, so ist es doch unerträglich, dass solche Leute bzgl. "kleinerer" Delikte Narrenfreiheit genießen. Opfer von Nötigung, übler Nachrede oder auch Sachbeschädigung leider doch auch sehr stark und oft lange unter dem, was ihnen angetan wurde, und dann müssen sie erfahren, dass mit dem Täter gar nichts passiert und er sie weiter schädigen kann. Das ist doch ein Witz! Da gehört eine Gesetzesänderung her. Wenn jemand kleinere Delikte in Serie verübt und für "unzurechnungsfähig" erklärt wird, dann sollte auch er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert werden können.

Zum Thema Verbotsgesetz: Du schreibst, der Hitlergruß-Fahrer habe "nichts anderes" getan als der 88-Schreiber - Letzterer wurde aber immerhin verurteilt. Dass hingegen einer monatelang ein Hitlergruß-Plakat spazieren führen darf, nebenbei mit Rechtsradikalen vernetzt ist, und das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, weil angeblich der Vorsatz fehlt, das versteht kein Mensch.
 
Du bist es doch selbst, der stur die Meinung vertritt, die Homepage würde den Hitlergruß legitimieren.
Erstens geht es nicht darum den Hitlergruß zu legitimieren, sondern bloß darum, es strafbare Wiederbetätigung ist. Zweitens vertrete ich die Meinung, dass zurecht davon ausgegangen werden konnte, dass der Vorsatz zur Wiederbetätigung nicht vorlag nicht stur, sondern habe sie begründet. Aus dieser Begründung geht auch hervor, warum diese Annahme in diesem Fall begründet ist, aber deshalb nicht in anderen Fällen begründet sein muss.
Habe ich irgendwo behauptet, es handle sich um Fahrlässigkeit?
Deine Argumentation schien in diese Richtung zu gehen, da Du geschrieben hast:
Die wenigsten, die den Hitlergruß lesen, kennen die Homepage. Daher ist es Nazipropaganda
Deshalb habe ich Dir keine Behauptung unterstellt, sondern geschrieben: "Wenn Deine Argumentation also ist ..." Wenn das nicht Deine Argumentation ist, verstehe ich nicht, was Du sagen willst.
Nein, eher eine perfide Strategie, um die Justiz um den Finger zu wickeln.
Und wieder fängst Du von vorne an. Wenn man die rabiaten Vorwürfe auf der Internetseite kennt, ist es an den Haaren herbeigezogen, darin eine "perfide Strategie" erkennen zu wollen. Aber wahrscheinlich wirst Du jetzt sagen, dass der so wirr Herumzetert, sei ja gerade das Perfide, weil man die Perfidie der Strategie nicht erkennt.
das versteht kein Mensch
Du verstehst es nicht und lässt es Dir auch nicht erklären, weil es nicht verstehen willst.
 
Erstens geht es nicht darum den Hitlergruß zu legitimieren, sondern bloß darum, es strafbare Wiederbetätigung ist.
Wenn sie es nicht ist, ist der Hitlergruß legitimiert.

Zweitens vertrete ich die Meinung, dass zurecht davon ausgegangen werden konnte, dass der Vorsatz zur Wiederbetätigung nicht vorlag nicht stur, sondern habe sie begründet. Aus dieser Begründung geht auch hervor, warum diese Annahme in diesem Fall begründet ist, aber deshalb nicht in anderen Fällen begründet sein muss.
Ich bin anderer Meinung. Gerade die auf der Homepage verwendete Sprache, die Ablehnung des Rechtsstaates und die Vernetzung des Typen mit Rechtsextremen lassen darauf schließen, dass er sehr gennau wusste was er tat. Zumindest hätte das ein Geschworenengericht entscheiden müssen, und nicht der weisungsgebundene Staatsanwalt.

Du verstehst es nicht und lässt es Dir auch nicht erklären, weil es nicht verstehen willst.
Ich kann nix dafür, dass Du nicht überzeugend bist.
 
Du meinst, eine auf ein Auto gemalte riesengroße Aufschrift "Heil Hitler" ist deshalb harmlos und auch gar nicht strafbar, weil sie ja möglicherweise polemisch gemeint war? Scherz, oder?

Meine Vermutung: der Typ hatte die Hofnarrenfreiheit. Alle, die mit ihm zu tun hatten, dachten, er ist etwas deppert und daher für die bisherigen Dummheiten nicht voll zurechnungsfähig. Jedenfalls nicht genug, um ihn deshalb lebenslang und teuer für den Staat geschlossen zu verwahren. Man hat ihm natürlich von Amt aus ein Waffenverbot auferlegt, aber er hätte die beiden Nachbarn genausogut mit einer Spaltaxt erschlagen können. Die Geschichte ist einfach blöd gelaufen. Daher hat es wenig Sinn, Sündenböcke zu suchen. Nachher sind alle schlauer.
 
Wenn sie es nicht ist, ist der Hitlergruß legitimiert.

Nein....grundsätzlich nicht.

Allerdings muss, wie bereits erwähnt, sowohl der objektive als auch der subjektive Tatvorsatz gegeben sein:

objektiv:
Die Betätigung im nationalsozialistischen Stile, die nicht durch die §§ 3a bis 3f VerbotsG bereits bestraft ist (§ 3g VerbotsG). Der war gegeben.

Subjektiv:
Einfach gesagt, er muss sich auch wiederbetätigen wollen.
Das war im Ermittlungsverfahren nicht feststellbar. Ergo: Keine Straftat und deshalb auch kein Gerichtsverfahren.
 
Nein....grundsätzlich nicht.
In diesem Fall schon, und nur darum dreht sich die Diskussion. Wäre er nicht wegen Mordes auf der Flucht, könnte er weiterhin legal den Hitlergruß spazierenfahren.

Subjektiv:
Einfach gesagt, er muss sich auch wiederbetätigen wollen.
Das war im Ermittlungsverfahren nicht feststellbar. Ergo: Keine Straftat und deshalb auch kein Gerichtsverfahren.
Das sehe ich auf Basis der veröffentlichten Fakten und nach Durchsicht der Homepage anders. Der subjektive Tatbestand ist hier mE deutlicher erfüllt als beim verurteilten 88-Schreiber.
 
Wäre er nicht wegen Mordes auf der Flucht, könnte er weiterhin legal den Hitlergruß spazierenfahren.


ja eh.....zwar ist der objektive Tatbestand, der prinzipiell strafbar ist nicht gegeben, aber der subjektive Tatbestand, der dann mehr oder weniger die Strafbarkeit bestätigt, nicht.
Das sehe ich auf Basis der veröffentlichten Fakten und nach Durchsicht der Homepage anders.

Na gut....welche Fakten, abgesehen von dem Transparent, weisen denn explizit auf eine Wiederbetätigung i.S. des Verbotsgesetzes hin? Bitte auch die entsprechenden §§ aufführen!
Leider fällt die Nähe zu rechten bzw. rechtsextremen Organisationen
Was weist auf der Hompage darauf hin?
Auf der Hompage wirft er den Justizbehörden polemisierend Nazimethoden vor, die er nicht goutiert......wenn er den Nationalsozialismus verherrlichen wollte, dann müsste er das doch super finden, wenn die Justizbehörden im Sinne des Nationalsozialismus agieren würden.
Auch distanziert er sich ja auch schließlich auch explizit von der NS-Zeit.
Aber ja: Man kann ihm das glauben oder aber nicht.
 
Na gut....welche Fakten, abgesehen von dem Transparent, weisen denn explizit auf eine Wiederbetätigung i.S. des Verbotsgesetzes hin? Bitte auch die entsprechenden §§ aufführen!
Leider fällt die Nähe zu rechten bzw. rechtsextremen Organisationen
Was weist auf der Hompage darauf hin?
Du meinst wohl "fehlt". Die Homepage weist nicht darauf hin, aber zahlreiche Berichte, die sich offenbar auf andere Aktivitäten von dem beziehen. Wie geschrieben, da ist von Verbindungen zur "Partei des Volkes" und den Identitären die Rede.

Auf der Hompage wirft er den Justizbehörden polemisierend Nazimethoden vor, die er nicht goutiert......wenn er den Nationalsozialismus verherrlichen wollte, dann müsste er das doch super finden, wenn die Justizbehörden im Sinne des Nationalsozialismus agieren würden.
Auch distanziert er sich ja auch schließlich auch explizit von der NS-Zeit.
Aber ja: Man kann ihm das glauben oder aber nicht.
Ich sehe auf der Homepage zahlreiche Ausdrücke aus der rechtsradikalen Szene.
 
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