(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Mein Freund Kickl wird schon Einiges in die Richtung vorantreiben. Aber ich bin mir auch sicher, dass sich die Polizei in Zukunft gegenüber Normalbürgern mehr erlauben wird. Konflikte sind die Folge. Manche zucken schon wegen rein gar nichts aus.
Nur ein Beispiel: Man ist nicht verpflichtet einen Ausweis mit sich zu tragen (ein Irrglaube). Du bist in der Regel nicht verpflichtet der Polizei einen Ausweis zu zeigen (auch ein Irrglaube). Alleine hier wird es mehr Probleme geben.
 
Mein Freund Kickl wird schon Einiges in die Richtung vorantreiben. Aber ich bin mir auch sicher, dass sich die Polizei in Zukunft gegenüber Normalbürgern mehr erlauben wird. Konflikte sind die Folge. Manche zucken schon wegen rein gar nichts aus.
Nur ein Beispiel: Man ist nicht verpflichtet einen Ausweis mit sich zu tragen (ein Irrglaube). Du bist in der Regel nicht verpflichtet der Polizei einen Ausweis zu zeigen (auch ein Irrglaube). Alleine hier wird es mehr Probleme geben.


Das ist falsch: Ausweispflicht – Wikipedia
"Für die eigenen Staatsbürger besteht innerhalb der meisten Länder keine allgemeine Ausweispflicht. Zu diesen Ländern zählen die Schweiz[2] und Österreich."

Die Polizei darf Dich bei begründetem Verdacht nur mit auf die Wache nehmen zwecks Identitätsfeststellung. Aber keinen Ausweis mitzuführen stellt keine Verwaltungsübertretung dar. In der Praxis wird's natürlich wiffer sein, sich gleich auszuweisen.
 
Hab's auf die Österreicher bezogen. Der Zusatz hat gefehlt.
 
Oder ganz einfach zu jenen Menschen, die immer brav verhindern, dass die abgeschoben werden. Mit voller Haftung für alles.
Beim VfGH betrafen 2016 bereits 44% (!) der eingelangten Beschwerden das Asylrecht. Bei einem Gerichtshof, der eigentlich dazu da ist, sich um die "großen" Rechtssachen zu kümmern. Es ist daher wenig verwunderlich, dass die meisten derartigen Beschwerden mangels Zuständigkeit abgelehnt und an den VwGH abgetreten werden. Dieser hat dann den Scherm auf, stöhnte bspw. im 1.Quartal 2017 unter einem Anstieg der Fälle um 37% (!) gegenüber dem Vorjahresquartal.

Inländer werden durch relativ hohe Verfahrenskosten davon abgehalten, die Höchstgerichte über Gebühr mit Arbeit zu versorgen. So geht nur derjenige bis zur letzten Instanz, der sich zuvor wirklich schwer ungerecht behandelt fühlt und eine gewisse Chance auf Erfolg sieht. Asylanten müssen hingegen nix selber zahlen, die Anwälte finanziert der Steuerzahler. So gibt es Anreize für diese, auch bei Aussichtslosigkeit Beschwerden bzw. Revisionen an die Höchstgerichte zu senden.

Hätte man dieses System im ganzen Verwaltungsrecht, würde wohl jede Verkehrsstrafe vorm VfGH oder VwGH landen.
 
Beim VfGH betrafen 2016 bereits 44% (!) der eingelangten Beschwerden das Asylrecht. Bei einem Gerichtshof, der eigentlich dazu da ist, sich um die "großen" Rechtssachen zu kümmern. Es ist daher wenig verwunderlich, dass die meisten derartigen Beschwerden mangels Zuständigkeit abgelehnt und an den VwGH abgetreten werden. Dieser hat dann den Scherm auf, stöhnte bspw. im 1.Quartal 2017 unter einem Anstieg der Fälle um 37% (!) gegenüber dem Vorjahresquartal.
Klingt mal viel.
Aber gibt es auch absolute Zahlen?
 
die Anwälte finanziert der Steuerzahler. So gibt es Anreize für diese, auch bei Aussichtslosigkeit Beschwerden bzw. Revisionen an die Höchstgerichte zu senden.
Ist für manche Anwälte ein Geschäftsmodell. Dem Asylwerber kann es egal sein, dass er ohnehin kaum Chancen auf einen positiven Ausgang seines Verfahrens hat, er klammert sich halt an diesen Strohhalm. Und der Anwalt kassiert, wir (die Steuerzahler) müssen es berappen.
 
Eben.
Ich sehe gerade, das Wort Irrglaube macht hier Probleme. Ein Irrlaube, dass es eine Ausweispflicht gibt. Dass es so nicht ist, schreibe ich ja davor.
Das hat mich als Jugendlichen einige male zu einer Fahrt mit einem Einsatzfahrzeug verholfen , wenn ich dem Amtshandelnten erklärt habe dass in Österreich keine Ausweispflicht gilt .
Musst eben mit dass deine Identität geklärt werden kann.
 
Aber sobald du über die Grenze in ein anderes EU - Land fährst, herrscht für dich als Österreicher Ausweispflicht. Auch im Schengenraum !!

So ist es. Und es gilt dann nicht einmal der Führerschein als Ausweis. Reisepass oder Personalausweis müssen dann mitgeführt werden. (Sonst kostet es zB in Tschechien 400 Kronen, aktuell ca. 15 €.)
 
Ist für manche Anwälte ein Geschäftsmodell. Dem Asylwerber kann es egal sein, dass er ohnehin kaum Chancen auf einen positiven Ausgang seines Verfahrens hat, er klammert sich halt an diesen Strohhalm. Und der Anwalt kassiert, wir (die Steuerzahler) müssen es berappen.

Sie haben für die Behauptung, dass das Anwaltshonorar vom Steuerzahler getragen wird, sicher eine seriöse Quelle, vorzugsweise gesetzliche Grundlage.

Wären Sie so zuvorkommend diese zu nennen?
 

Sie haben behauptet, dass die Übernahme von Mandaten in Asylverfahren, ein Geschäftsmodell für manche Anwälte wäre. Diese Geschäfte würden darüber hinaus aus Steurmitteln bedeckt werden.

Wenn Sie den von Ihnen zitierten Artikel lesen, sollten selbst Sie verstehen, dass die Anwälte in Asylverfahren im Rahmen der VERFAHRENSHILFE und damit völlig UNENTGELTLICH arbeiten. Das "Geschäftsmodell" haben Sie also frei erfunden. Dem Begriff Geschäft ist nämlich zumindest eine Erwerbschance immanent. Die Gratisvertretung der Asylsuchenden stellt jedenfalls KEIN Einkommen des Anwalts dar.

Aus dem von Ihnen verlinkten Artikel geht auch eindeutig hervor, dass der "Steuerzahler" mit der ganzen Angelegenheit gar nichts zu tun hat.

Es geht in Ihrer Quelle schlicht um die inflationsbedingte Anpassung des RATG ( das ist quasi der Mindestlohn des Anwalts ). Der Herr Justizminister wollte gebeten werden und der Hinweis auf die Verfahrenshilfe und die unentgeltlichen ersten Rechtsauskünfte sollten Ihn zusätzlich bewegen, endlich seiner Pflicht nachzukommen.

Ich fürchte, Ihr Beitrag muss als falsch, einfältig und gehässig qualifiziert werden.
 
Ich fürchte, Ihr Beitrag muss als falsch, einfältig und gehässig qualifiziert werden.

Allerwertester Herr Mag. et Dr. Wiener,
es ist mir ein unbeschreibliches Bedürfnis, Ihnen meinen tiefst empfundenen Dank für Ihre Bemühungen auszusprechen, der Gehässigkeit, die IHRER Meinung nach manchen Kommentaren innewohnt, entgegenzutreten.
Dennoch ist festzuhalten: Die Tatsache, dass ein Berufungsverfahren vollkommen kosten– und risikofrei für den Berufenden ist, verleitet dazu, ein solches ohne jegliche Aussicht auf Erfolg anzustrengen, wodurch dem österreichischen Justizapparat Kosten, die sehr wohl vom Steuerzahler getragen werden, entstehen und Kapazitäten blockiert werden. Deshalb wäre es richtig, dass der Rechtsanwalt zumindest einen Kostenbeitrag vom Berufenden einheben dürfte. Mit der Einhebung dieses Kostenbeitrages würde sich kein Rechtsanwalt bereichern, doch wäre dies ein Weg, völlig aussichtslose Berufungen zu unterbinden und somit Steuermittel zu sparen.
 
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