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Gast
(Gelöschter Account)
Allerwertester Herr Mag. et Dr. Wiener,
es ist mir ein unbeschreibliches Bedürfnis, Ihnen meinen tiefst empfundenen Dank für Ihre Bemühungen auszusprechen, der Gehässigkeit, die IHRER Meinung nach manchen Kommentaren innewohnt, entgegenzutreten.
Dennoch ist festzuhalten: Die Tatsache, dass ein Berufungsverfahren vollkommen kosten– und risikofrei für den Berufenden ist, verleitet dazu, ein solches ohne jegliche Aussicht auf Erfolg anzustrengen, wodurch dem österreichischen Justizapparat Kosten, die sehr wohl vom Steuerzahler getragen werden, entstehen und Kapazitäten blockiert werden. Deshalb wäre es richtig, dass der Rechtsanwalt zumindest einen Kostenbeitrag vom Berufenden einheben dürfte. Mit der Einhebung dieses Kostenbeitrages würde sich kein Rechtsanwalt bereichern, doch wäre dies ein Weg, völlig aussichtslose Berufungen zu unterbinden und somit Steuermittel zu sparen.
Der beste Weg, aussichtslose Berufungen dieser Art zu unterbinden wäre, wenn sich kein österreichischer Rechtsanwalt dafür hergeben würde.