Hi,
da irrt die Presse.
"subsidiär Schutzberechtigte" sind Menschen, die kein Recht auf Asyl haben, denen man aber Schutz bietet.
Seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe?
Du musst schon mitdenken!
Das Argument ist: Eine höhere Strafandrohung hätte ihn nicht abgehalten, weil er es nicht wusste. Daher fehlt der Sinn, nach höheren Strafen zu plärren. Strafen dürfen verhängt werden, als Prävention, damit eine Straftat nicht begangen wird. Erneut: Strafen sind weder Rache noch Vergeltung.
"Man" (wer ist das?) möchte angemessene Strafen.
Offenbar Du, da Du Dich angesprochen fühlst. Und wieso meinst Du, festhalten zu können, was als Strafe angemessen wäre. Welche juristische, welche pädagogische Ausbildung hast Du denn?
Ich nehme an, Dir ist bekannt, dass das, was der Mann getan hat, in Österreich bis ca. 1984 nicht strafbar gewesen ist.
Eine Diktatur ist Deiner Meinung nach also gut.
Selbstverständlich! Was ist an der Diktatur des Proletariats so schlimm?
Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion über dieses Thema.
Offensichtlich nicht, immer diese leeren Versprechungen ....
Was ist denn das für ein Argument???
[...] weil es sich "dummerweise" nur mit vergangenen Übeltaten beschäftigt, die nicht mehr verhindert werden können.
Wir brauchen dringend politische Bildung in unseren Schulen! Also vereinfacht, eine der relevanten Grundlagen der Republik Österreich (ich empfehle nebenbei mal die Lektüre der Werke von Hobbes und Rousseau): Der Sinn von Strafen ist der Aufbau von Hürden, damit Täter eine Tat nicht vollbringen, weil die Gefahr der Bestrafung zu groß ist.
Hier haben wir die Situation, dass ein höherer Strafrahmen die Tat nicht verhindert hätte. Die Forderung nach höheren Strafen hat also keinen rechtlichen Hintergrund sondern ist polemisch.
Praktische Erfahrung. Viele einfache Richter sind leider rechte Schweine. Interessant wäre zu erfahren, wie stark die Instanz das Urteil abmildert.
Wer redet von "jedem"? Hier geht es um Verbrecher - und die sollte man sehr wohl wegsperren, und bei Mehrfachdelikten sollte das Strafmaß schon einigermaßen ausgeschöpft werden.
Denk doch mal nach. Hast Du irgendeine Vorstellung, was unter diesem Straftatbestand für furchtbare Dinge den Opfern angetan werden? Wenn Du hier bereits den Strafrahmen ausschöpfen willst, was machst Du dann mit denen, die Ihren Frauen wirklich extremst misshandeln?
Siehe oben, wird Dir nicht gefallen eventuell kann ich Dir einige Musterentscheidungen raussuchen.
Es fließt aber regelmäßig ein.
Bedingt. Die Strafe soll in erster Linie tat- und schuldangemessen sein. Nur dann, wenn es das Gesetz vorsieht, fließt das Leid des Opfers mit ein (z.B. Schadensersatz, Quälen, etc.). Oder sollte es.
Er wird im Artikel als Asylwerber bezeichnet. D.h. es steht noch lange nicht fest, ob er tatsächlich asylberechtigt ist. Dass ein Asylverfahren "zugelassen" wird, ist kein Indiz für irgendetwas. Asyl beantragen darf jeder, und dann wird halt ein Verfahren eröffnet, egal wie aussichtslos ist auch ist.
Verstehst Du nicht, was ich schreibe, oder geht es Dir nur ums Recht haben wollen? Er kann derzeit nicht abgeschoben werden, weil er den Status eines Asylwerbers hat. Wenn er kein Asyl bekommt, wird er so oder so abgeschoben! Wenn er Asyl bekommt, kann er nicht abgeschoben werden.
Dein Satz
"Wenn er danach wenigstens abgeschoben werden würde ..." ist also verhältnismäßig sinnlos.
Du könntest in einem Schrebergarten auch den Bau eines 20stöckigen Hochhauses beantragen, und es würde ein Verfahren eröffnet werden, so ist das halt in einem Rechtsstaat.
Ich weiß schon was Du meinst, aber der Korrektheit halber: Schrebergärten sind idR. Pachtgrundstücke, der Pächter kann zwar einen Bau beantragen, da er aber nicht Grundeigentümer ist, würde kein Verfahren eröffnet werden. Er bekäme den Antrag zur Verbesserung zurück.
Ich weiß aber, worauf Du hinaus willst.
Nein, nur politisch Verfolgte u.ä.
Nein. Das ist ein Missverständnis. Jeder hat das Recht. Ob er die Voraussetzungen zur Gewährung erfüllt, ist eine andere Frage. Jeder hat das Recht auf Mindestsicherung, ob Du sie bekommst, ist die Frage Deiner Vermögensverhältnisse, aber das Recht bleibt Dir.
... oder wenn die Aufenthaltsbewilligung aus anderen Gründen versagt oder widerrufen wird, z.B. wegen einer Verurteilung für ein schwereres Verbrechen.
Und Du meinst jetzt, das wäre kein abweisender Asylbescheid?
Es tut mir leid mich wiederholen zu müssen, aber Du hast leider wirklich keine Ahnung.
Hauptsache Du weißt alles.
Bzgl. der Beendigung der Aufenthaltsberechtigung wegen Verurteilung, auch bei Asylwerbern und -berechtigten, lies doch bspw. hier nach:
Was mit straffälligen Asylwerbern passiert - derStandard.at
Ich lese lieber das RIS, der Standard ist keine sinnvolle Quelle!
Wenn Du den Artikel aber liest, werden Dir einige Sachen auffallen. Z.B. steht dort:
Wobei sich der Asylwerberstatus nach Ansicht des Asylrechtsexperten Georg Bürstmayr nachteilig auswirken kann: "Milder fallen die Strafen sicher nicht aus."
Habe ich schon oben geschrieben, auf Deine Frage, es ist eben eine Erfahrung aus der Praxis, dass Asylwerber idR. strenger bestraft werden als einheimische Täter.
Wenn ja, wird das Asylansuchen negativ beschieden ...
Siehe oben, das ist ein abweisender Asylbescheid.
Eine Abschiebung ist nicht möglich, ...
Diese Ausschlussgründe sind idR. die Gründe, weshalb die Leute Asyl bekommen. Das - es mag der breiten Bevölkerung dank der rechten Propaganda kaum bekannt sein - jemand in Österreich Asyl bekommt (nicht verwechseln mit subsidiärem Schutz), ist meistens ein Beleg dafür, dass es in seiner Heimat so schlimm zugeht, dass er auch nicht abgeschoben werden kann.
Es gibt nur sehr sehr wenige Asylgründe, die nur für Frauen anwendbar sind. Wenn also die Frau z.B. mit Folter bedroht ist, wird man kaum erkennen können, dass ihr Mann nicht von Folter bedroht ist.
aufrechte Demokraten wie Du
Insbesondere nach Trump & Co. zweifle ich an der Sinnhaftigkeit der Demokratie. Ich verweise darauf, dass auch im ehemaligen Ostblock, in Syrien, dem Iran, dem Irak, .... "demokratische Systeme" herrschen oder herrschten.
Du "fürchtest" richtig
QED
LG Tom