(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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"Dass es in Österreich verboten ist, die Ehefrau mit Schlägen zum Geschlechtsverkehr zu zwingen, das habe er gar nicht gewusst." ist ja auch ein Schmankerl.
Das ist kein Schmankerl, sondern vermutlich die Wahrheit. Und darüber sollten wir uns den Kopf zerbrechen. Darüber, in welche Richtung sich unsere Gesellschaft zwangsläufig entwickeln wird, wenn wir weiterhin mit solchen Kulturbereicherern gesegnet werden.

Es wäre blauäugig anzunehmen, dass wir imstande sind, die alle "umzuerziehen". Wir sind uns ja noch nicht einmal darüber einig, ob und wie wir ihnen unsere Sprache beibringen wollen. Wien ist da offenbar anders.
 
Hi,

Gesetze sind von Menschen gemacht und können von Menschen geändert werden.

ja, das ist ein Problem. Sollte geändert werden, damit nur mehr Juristen und Menschen, die verstehen, worum es geht, Gesetze ändern können.

Dir beispielsweise scheint nicht klar zu sein, dass es keinen "Täterschutz" gibt. Das ist eine Erfindung, um Rachegefühle auszudrücken, man möchte gerne schwerere Bestrafungen, usw., entgegen aller wissenschaftlicher Grundlagen.

LG Tom
 
Hi,

Über die niedrigen Strafen für derart schwere Verbrechen kann ich jedes Mal nur den Kopf schütteln.

der hat nicht gewusst, dass er das nicht darf. Eine härtere Strafe hätte also nichts gebracht. Außer Deine Rachegfühle zu stillen, aber dafür sind Gesetze nicht da.


Wenn er danach wenigstens abgeschoben werden würde, aber das wird wohl auch schwer gehen, außer die Frau wird gut beraten und lässt sich scheiden.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun, und mit seiner Frau?

Asyl ist ein Recht, dass jeder hat, der in seiner Heimat bedroht ist. Nur weil er ein Arsch und ein Verbrecher ist, ändert sich nichts an der eventuell Bedrohung in seiner Heimat.

Ebenso erschließt sich nicht, was die Scheidung damit zu tun hätte.


Erschreckendes Detail am Rande: Der Leiter des Asylheims hat keine Anzeige erstattet, erst das Krankenhaus hat dies getan!

Glaubst Du ernsthaft, dass die Polizei jedes Mal, wenn sie zu einem wiener Paar gerufen wird, weil die sich im Suff oder sonst geohrfeigt haben, Anzeige erstatten?

Bleib realistisch!

LG Tom
 
ja, das ist ein Problem. Sollte geändert werden, damit nur mehr Juristen und Menschen, die verstehen, worum es geht, Gesetze ändern können.
Dann hätten wir aber keine Demokratie mehr, sondern eine "Juristokratie" bzw. "Technokratie", de facto eine Diktatur.

der hat nicht gewusst, dass er das nicht darf. Eine härtere Strafe hätte also nichts gebracht. Außer Deine Rachegfühle zu stillen, aber dafür sind Gesetze nicht da.
Du erweist Dich einmal mehr als ahnungslos. Selbst wenn man unterstellt, diese jenseitige Aussage wäre keine billige Schutzbehauptung, dient das Strafrecht der Generalprävention, der Spezialprävention und der Bestrafung. Eine derart milde Strafe ist in allen drei Dimensionen schlecht. Erstens gibt sie das Signal, dass die österreichische Justiz sogar mehrfache Vergewaltigung und Misshandlung quasi als Kavaliersdelikt sieht. Zweitens ist die Strafe so kurz, dass er Täter bald wieder als Bedrohung für seine Frau oder für andere frei herumlaufen wird, drittens steht die Strafe in keinem Verhältnis zum Leid, das er seiner Frau zugefügt hat.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun, und mit seiner Frau?

Asyl ist ein Recht, dass jeder hat, der in seiner Heimat bedroht ist. Nur weil er ein Arsch und ein Verbrecher ist, ändert sich nichts an der eventuell Bedrohung in seiner Heimat.

Ebenso erschließt sich nicht, was die Scheidung damit zu tun hätte.
Dir muss man auch alles haarklein erklären :roll:
Erstens wissen wir gar nicht, ob er anerkannter Flüchtling ist. Zweitens hat eine Verurteilung wegen einer Straftat, die mit mind. drei Jahren Haft bedroht ist, grundsätzlich die Aberkennung der Aufenthaltsberechtigung zur Folge, in der Folge die Abschiebung. Das Grundrecht auf Familie könnte dem aber entgegenstehen, in diesem Fall groteskerweise. Nach einer Scheidung hätte er aber in Ö keine Familie mehr.

Glaubst Du ernsthaft, dass die Polizei jedes Mal, wenn sie zu einem wiener Paar gerufen wird, weil die sich im Suff oder sonst geohrfeigt haben, Anzeige erstatten?
Dieser Verharmlosungsversuch ist so daneben, dass er keines weiteren Kommentars mehr würdig ist :kopfklatsch:
 
Hi,

Dann hätten wir aber keine Demokratie mehr, sondern eine "Juristokratie" bzw. "Technokratie", de facto eine Diktatur.

ja, die Diktatur der Gebildeten über die Dummen, und das ist gut so.


Du erweist Dich einmal mehr als ahnungslos. Selbst wenn man unterstellt, diese jenseitige Aussage wäre keine billige Schutzbehauptung, dient das Strafrecht der Generalprävention, der Spezialprävention und der Bestrafung.

Dein argumentum ad hominem zeigt Dein Bildungsniveau, da wundert es nicht, dass Du nicht willst, dass nur mehr Gebildete bestimmen dürfen. ;)

Leider weißt Du nicht, was Du da sagst. Das Strafrecht erschöpft sich darin, die Menschen in Österreich zu schützen.

Leider gehst Du nicht auf das Argument ein: Eine härtere Strafe hätte die Tat nicht verhindert!



Eine derart milde Strafe ist in allen drei Dimensionen schlecht. Erstens gibt sie das Signal, dass die österreichische Justiz sogar mehrfache Vergewaltigung und Misshandlung quasi als Kavaliersdelikt sieht.

Zwei Jahre und zwei Monate (nicht rechtskräftig) was willst Du? Kein Österreicher hätte so eine hohe Strafe bekommen!



Zweitens ist die Strafe so kurz, dass er Täter bald wieder als Bedrohung für seine Frau oder für andere frei herumlaufen wird,

Du kannst nicht jeden prophylaktisch wegsperren, sei froh, Du bist meiner Ansicht nach eine Gefahr für alle.


drittens steht die Strafe in keinem Verhältnis zum Leid, das er seiner Frau zugefügt hat.

Er hat seine Frau mit einigen Ohrfeigen zum Sex genötigt. Er hat sie getreten und geschlagen. Ein Österreicher bekommt dafür 6 Monate bedingt!

Abgesehen davon - siehe oben - hat das Strafrecht eine Aufgabe, die Vergeltung zählt nicht dazu! Das Leid des Opfers ist nur in Ausnahmefällen zur Strafbemessung heranzuziehen.


Dir muss man auch alles haarklein erklären :roll:

Dazu müsstest Du Dich aber erst informieren! ;)


Leider verweigerst Du das!


Erstens wissen wir gar nicht, ob er anerkannter Flüchtling ist.

Ich schon. Im Bericht steht "Auf der weißen Asylkarte des Mannes ist ..." das Asylverfahren ist also zugelassen worden.

Nochmals langsam für Dich zum Mitschreiben: Jeder Mensch hat ein Recht auf Asyl in Österreich. Eine Abschiebung ist nur möglich, wenn ein abweisender Asylbescheid ausgestellt ist.


Zweitens hat eine Verurteilung wegen einer Straftat, die mit mind. drei Jahren Haft bedroht ist, grundsätzlich die Aberkennung der Aufenthaltsberechtigung zur Folge, in der Folge die Abschiebung.

Natürlich nicht! Du verwechselst schon wieder Asyl und Aufenthalt! Wenn wer asylberechtigt ist, kann er nie abgeschoben werden!


Das Grundrecht auf Familie könnte dem aber entgegenstehen, in diesem Fall groteskerweise. Nach einer Scheidung hätte er aber in Ö keine Familie mehr.

Es wird nicht möglich sein, dass seine Frau Asyl bekommt und er nicht. Da liegt Dein Denkfehler! Sobald man ihn abschieben kann, werden auch seine Frau und seine Kinder abgeschoben werden.



Dieser Verharmlosungsversuch ist so daneben, dass er keines weiteren Kommentars mehr würdig ist :kopfklatsch:

Es wäre sehr vorteilhaft, wenn Du Dich generell vieler Kommentare, insbesondere mit juristischem Bezug, enthalten würdest, es fehlt Dir da einfach an Wissen.

Danke im Voraus, auch wenn ich fürchte, dass Du Dich nicht dran hältst. ;)

LG Tom
 
damit nur mehr Juristen und Menschen, die verstehen, worum es geht, Gesetze ändern können.
So weit kommt es noch, dass selbst ernannte Eliten den Rest des Volkes von der Gesetzgebung ausschließen. Denn das bedeutet, denkt man es konsequent zu Ende, eine Einschränkung des Wahlrechtes. Tschüss Demokratie, jetzt kommen die Eliten.

man möchte gerne schwerere Bestrafungen, usw., entgegen aller wissenschaftlicher Grundlagen.
"Man" (wer ist das?) möchte angemessene Strafen.

der hat nicht gewusst, dass er das nicht darf.
Seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe?

Vielleicht im Standard-Forum?
Dort geht es über weite Strecken auch nicht gesitteter zu als das in "unseren" Politik - Threads der Fall war.
 
ja, die Diktatur der Gebildeten über die Dummen, und das ist gut so.
Eine Diktatur ist Deiner Meinung nach also gut. Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion über dieses Thema.

Leider weißt Du nicht, was Du da sagst. Das Strafrecht erschöpft sich darin, die Menschen in Österreich zu schützen.
Leider gehst Du nicht auf das Argument ein: Eine härtere Strafe hätte die Tat nicht verhindert!
Was ist denn das für ein Argument???
Dann dürfte man den Neusiedlersee-Mörder auch nicht bestrafen, den tschetschenischen Kindermörder auch nicht, und am allerwenigsten den Grasser und seine Bande. Dann könnte man sich das Strafrecht komplett sparen, weil es sich "dummerweise" nur mit vergangenen Übeltaten beschäftigt, die nicht mehr verhindert werden können.

Zwei Jahre und zwei Monate (nicht rechtskräftig) was willst Du? Kein Österreicher hätte so eine hohe Strafe bekommen!
Quelle?

Du kannst nicht jeden prophylaktisch wegsperren, sei froh, Du bist meiner Ansicht nach eine Gefahr für alle.
Wer redet von "jedem"? Hier geht es um Verbrecher - und die sollte man sehr wohl wegsperren, und bei Mehrfachdelikten sollte das Strafmaß schon einigermaßen ausgeschöpft werden.

Er hat seine Frau mit einigen Ohrfeigen zum Sex genötigt. Er hat sie getreten und geschlagen. Ein Österreicher bekommt dafür 6 Monate bedingt!
Quelle?

Abgesehen davon - siehe oben - hat das Strafrecht eine Aufgabe, die Vergeltung zählt nicht dazu! Das Leid des Opfers ist nur in Ausnahmefällen zur Strafbemessung heranzuziehen.
Es fließt aber regelmäßig ein.

Ich schon. Im Bericht steht "Auf der weißen Asylkarte des Mannes ist ..." das Asylverfahren ist also zugelassen worden.
Er wird im Artikel als Asylwerber bezeichnet. D.h. es steht noch lange nicht fest, ob er tatsächlich asylberechtigt ist. Dass ein Asylverfahren "zugelassen" wird, ist kein Indiz für irgendetwas. Asyl beantragen darf jeder, und dann wird halt ein Verfahren eröffnet, egal wie aussichtslos ist auch ist. Du könntest in einem Schrebergarten auch den Bau eines 20stöckigen Hochhauses beantragen, und es würde ein Verfahren eröffnet werden, so ist das halt in einem Rechtsstaat.

Nochmals langsam für Dich zum Mitschreiben: Jeder Mensch hat ein Recht auf Asyl in Österreich.
Nein, nur politisch Verfolgte u.ä.

Eine Abschiebung ist nur möglich, wenn ein abweisender Asylbescheid ausgestellt ist.
... oder wenn die Aufenthaltsbewilligung aus anderen Gründen versagt oder widerrufen wird, z.B. wegen einer Verurteilung für ein schwereres Verbrechen.

Natürlich nicht! Du verwechselst schon wieder Asyl und Aufenthalt! Wenn wer asylberechtigt ist, kann er nie abgeschoben werden!
Es tut mir leid mich wiederholen zu müssen, aber Du hast leider wirklich keine Ahnung.
Aufenthaltsberechtigung ist der Überbegriff, die kannst Du aus verschiedenen Titeln bekommen - einer davon ist eben Asyl.

Bzgl. der Beendigung der Aufenthaltsberechtigung wegen Verurteilung, auch bei Asylwerbern und -berechtigten, lies doch bspw. hier nach:
Was mit straffälligen Asylwerbern passiert - derStandard.at

Es wird nicht möglich sein, dass seine Frau Asyl bekommt und er nicht.
Warum nicht?

Da liegt Dein Denkfehler! Sobald man ihn abschieben kann, werden auch seine Frau und seine Kinder abgeschoben werden.
Haarsträubend :wideyed:

Es wäre sehr vorteilhaft, wenn Du Dich generell vieler Kommentare, insbesondere mit juristischem Bezug, enthalten würdest, es fehlt Dir da einfach an Wissen.
:haha: Wie gut, dass sich nur juristische Kapazunder und aufrechte Demokraten wie Du bei diesen Themen zu Wort melden :D.

Danke im Voraus, auch wenn ich fürchte, dass Du Dich nicht dran hältst. ;)
Du "fürchtest" richtig :aetsch:
 
Bzgl. der Beendigung der Aufenthaltsberechtigung wegen Verurteilung, auch bei Asylwerbern und -berechtigten

3. Kann man Asylwerber und anerkannte Flüchtlinge abschieben?

Theoretisch ja, praktisch in vielen Fällen nein. Sowohl Asylwerber als auch anerkannte Flüchtlinge können bei rechtskräftiger Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens ihren Asylstatus und damit den Schutz durch die Genfer Konvention verlieren. Wenn sie in ihrer Heimat bedroht sind, ist aber eine Abschiebung aufgrund der Menschenrechtskonvention trotz begangener Straftaten nicht möglich. Diese Flüchtlinge würden daher im Land bleiben und müssten dafür einen anderen Aufenthaltstitel – etwa jenen als „subsidiär Schutzberechtigte“ – bekommen.

Quelle: Die Presse
 
Dort geht es über weite Strecken auch nicht gesitteter zu als das in "unseren" Politik - Threads der Fall war.

Dort geht's noch viel ärger zu.....aber es ist gestattet REINE Politikthemen zu diskutieren.

Aber wie man sieht kann man sich auch bei juristischen Themen gegenseitig befetzen…:lol:
 
Hi,

Quelle: Die Presse

da irrt die Presse.

"subsidiär Schutzberechtigte" sind Menschen, die kein Recht auf Asyl haben, denen man aber Schutz bietet.


Seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe?

Du musst schon mitdenken! ;)

Das Argument ist: Eine höhere Strafandrohung hätte ihn nicht abgehalten, weil er es nicht wusste. Daher fehlt der Sinn, nach höheren Strafen zu plärren. Strafen dürfen verhängt werden, als Prävention, damit eine Straftat nicht begangen wird. Erneut: Strafen sind weder Rache noch Vergeltung.


"Man" (wer ist das?) möchte angemessene Strafen.

Offenbar Du, da Du Dich angesprochen fühlst. Und wieso meinst Du, festhalten zu können, was als Strafe angemessen wäre. Welche juristische, welche pädagogische Ausbildung hast Du denn?

Ich nehme an, Dir ist bekannt, dass das, was der Mann getan hat, in Österreich bis ca. 1984 nicht strafbar gewesen ist.



Eine Diktatur ist Deiner Meinung nach also gut.

Selbstverständlich! Was ist an der Diktatur des Proletariats so schlimm?


Damit erübrigt sich jede weitere Diskussion über dieses Thema.

Offensichtlich nicht, immer diese leeren Versprechungen .... ;)


Was ist denn das für ein Argument???
[...] weil es sich "dummerweise" nur mit vergangenen Übeltaten beschäftigt, die nicht mehr verhindert werden können.

Wir brauchen dringend politische Bildung in unseren Schulen! Also vereinfacht, eine der relevanten Grundlagen der Republik Österreich (ich empfehle nebenbei mal die Lektüre der Werke von Hobbes und Rousseau): Der Sinn von Strafen ist der Aufbau von Hürden, damit Täter eine Tat nicht vollbringen, weil die Gefahr der Bestrafung zu groß ist.

Hier haben wir die Situation, dass ein höherer Strafrahmen die Tat nicht verhindert hätte. Die Forderung nach höheren Strafen hat also keinen rechtlichen Hintergrund sondern ist polemisch.



Praktische Erfahrung. Viele einfache Richter sind leider rechte Schweine. Interessant wäre zu erfahren, wie stark die Instanz das Urteil abmildert.


Wer redet von "jedem"? Hier geht es um Verbrecher - und die sollte man sehr wohl wegsperren, und bei Mehrfachdelikten sollte das Strafmaß schon einigermaßen ausgeschöpft werden.

Denk doch mal nach. Hast Du irgendeine Vorstellung, was unter diesem Straftatbestand für furchtbare Dinge den Opfern angetan werden? Wenn Du hier bereits den Strafrahmen ausschöpfen willst, was machst Du dann mit denen, die Ihren Frauen wirklich extremst misshandeln?



Siehe oben, wird Dir nicht gefallen eventuell kann ich Dir einige Musterentscheidungen raussuchen.


Es fließt aber regelmäßig ein.

Bedingt. Die Strafe soll in erster Linie tat- und schuldangemessen sein. Nur dann, wenn es das Gesetz vorsieht, fließt das Leid des Opfers mit ein (z.B. Schadensersatz, Quälen, etc.). Oder sollte es.


Er wird im Artikel als Asylwerber bezeichnet. D.h. es steht noch lange nicht fest, ob er tatsächlich asylberechtigt ist. Dass ein Asylverfahren "zugelassen" wird, ist kein Indiz für irgendetwas. Asyl beantragen darf jeder, und dann wird halt ein Verfahren eröffnet, egal wie aussichtslos ist auch ist.

Verstehst Du nicht, was ich schreibe, oder geht es Dir nur ums Recht haben wollen? Er kann derzeit nicht abgeschoben werden, weil er den Status eines Asylwerbers hat. Wenn er kein Asyl bekommt, wird er so oder so abgeschoben! Wenn er Asyl bekommt, kann er nicht abgeschoben werden.

Dein Satz "Wenn er danach wenigstens abgeschoben werden würde ..." ist also verhältnismäßig sinnlos.


Du könntest in einem Schrebergarten auch den Bau eines 20stöckigen Hochhauses beantragen, und es würde ein Verfahren eröffnet werden, so ist das halt in einem Rechtsstaat.

Ich weiß schon was Du meinst, aber der Korrektheit halber: Schrebergärten sind idR. Pachtgrundstücke, der Pächter kann zwar einen Bau beantragen, da er aber nicht Grundeigentümer ist, würde kein Verfahren eröffnet werden. Er bekäme den Antrag zur Verbesserung zurück. ;)

Ich weiß aber, worauf Du hinaus willst. ;)


Nein, nur politisch Verfolgte u.ä.

Nein. Das ist ein Missverständnis. Jeder hat das Recht. Ob er die Voraussetzungen zur Gewährung erfüllt, ist eine andere Frage. Jeder hat das Recht auf Mindestsicherung, ob Du sie bekommst, ist die Frage Deiner Vermögensverhältnisse, aber das Recht bleibt Dir.

... oder wenn die Aufenthaltsbewilligung aus anderen Gründen versagt oder widerrufen wird, z.B. wegen einer Verurteilung für ein schwereres Verbrechen.

Und Du meinst jetzt, das wäre kein abweisender Asylbescheid? ;)


Es tut mir leid mich wiederholen zu müssen, aber Du hast leider wirklich keine Ahnung.

Hauptsache Du weißt alles. ;)


Bzgl. der Beendigung der Aufenthaltsberechtigung wegen Verurteilung, auch bei Asylwerbern und -berechtigten, lies doch bspw. hier nach:
Was mit straffälligen Asylwerbern passiert - derStandard.at

Ich lese lieber das RIS, der Standard ist keine sinnvolle Quelle!

Wenn Du den Artikel aber liest, werden Dir einige Sachen auffallen. Z.B. steht dort:


Wobei sich der Asylwerberstatus nach Ansicht des Asylrechtsexperten Georg Bürstmayr nachteilig auswirken kann: "Milder fallen die Strafen sicher nicht aus."

Habe ich schon oben geschrieben, auf Deine Frage, es ist eben eine Erfahrung aus der Praxis, dass Asylwerber idR. strenger bestraft werden als einheimische Täter.


Wenn ja, wird das Asylansuchen negativ beschieden ...

Siehe oben, das ist ein abweisender Asylbescheid. ;)

Eine Abschiebung ist nicht möglich, ...

Diese Ausschlussgründe sind idR. die Gründe, weshalb die Leute Asyl bekommen. Das - es mag der breiten Bevölkerung dank der rechten Propaganda kaum bekannt sein - jemand in Österreich Asyl bekommt (nicht verwechseln mit subsidiärem Schutz), ist meistens ein Beleg dafür, dass es in seiner Heimat so schlimm zugeht, dass er auch nicht abgeschoben werden kann.



Es gibt nur sehr sehr wenige Asylgründe, die nur für Frauen anwendbar sind. Wenn also die Frau z.B. mit Folter bedroht ist, wird man kaum erkennen können, dass ihr Mann nicht von Folter bedroht ist.


aufrechte Demokraten wie Du

Insbesondere nach Trump & Co. zweifle ich an der Sinnhaftigkeit der Demokratie. Ich verweise darauf, dass auch im ehemaligen Ostblock, in Syrien, dem Iran, dem Irak, .... "demokratische Systeme" herrschen oder herrschten.



Du "fürchtest" richtig :aetsch:

QED ;)


LG Tom
 
Hi,


die Genfer Konventionen betreffen Kriege. ;)

Gemeint ist hier die Genfer Flüchtlingskonvention.

Und die Leute werden geduldet, sie bekommen nicht den Status subsidiär Schutzberechtigter.

Zum Verständnis: Nahezu alle "Flüchtlinge", die wir ab 2015 aufgenommen haben sind subsidiär Schutzberechtigte.

LG Tom
 
Hi,



die Genfer Konventionen betreffen Kriege. ;)

Gemeint ist hier die Genfer Flüchtlingskonvention.

Und die Leute werden geduldet, sie bekommen nicht den Status subsidiär Schutzberechtigter.

Zum Verständnis: Nahezu alle "Flüchtlinge", die wir ab 2015 aufgenommen haben sind subsidiär Schutzberechtigte.

LG Tom

Ich wiederhole mich nur ungern....und weiter?
 
Hi,



es ist so inhaltlich einfach falsch. Es mag auf das selbe rauskommen, ist aber eben nicht korrekt.

;)

LG Tom

Ist deine Meinung. Wennst mir nicht die entsprechenden Rechtsvorschriften, wie in derartigen Fällen exakt zu verfahren ist, nennen kannst, neige ich dazu, der Presse mehr Glauben zu schenken als dir.
 
Selbstverständlich! Was ist an der Diktatur des Proletariats so schlimm?
Wie erwähnt, über dieses Thema erübrigt sich jede Diskussion. Ich nehme zur Kenntnis, dass Du kein Freund der Demokratie bist und Diktatur gut findest. Wir haben hier aber glücklicherweise Demokratie.

Das Argument ist: Eine höhere Strafandrohung hätte ihn nicht abgehalten, weil er es nicht wusste. Daher fehlt der Sinn, nach höheren Strafen zu plärren. Strafen dürfen verhängt werden, als Prävention, damit eine Straftat nicht begangen wird. Erneut: Strafen sind weder Rache noch Vergeltung.
Hier haben wir die Situation, dass ein höherer Strafrahmen die Tat nicht verhindert hätte. Die Forderung nach höheren Strafen hat also keinen rechtlichen Hintergrund sondern ist polemisch.
Dein Argument war aber, dass eine höhere Strafe (nicht Strafandrohung) ihn von der Tat nicht abgehalten hätte. Wenn dieses Argument auch nur ansatzweise gelten würde, könnte man sich das ganze Strafrecht sparen, weil es sich eben mit vergangenen Taten beschäftigt. Das "nicht wusste" kann stimmen oder eine Schutzbehauptung sein, ist daher irrelevant. Hohe Strafdrohungen und hohe verhängte Strafen können zudem sehr wohl Straftaten verhindern, das nennt man Generalprävention.

Ich nehme an, Dir ist bekannt, dass das, was der Mann getan hat, in Österreich bis ca. 1984 nicht strafbar gewesen ist.
Und? :schulterzuck:

Praktische Erfahrung.
Du wurdest schon wegen Vergewaltigung verurteilt? :wideyed:

Denk doch mal nach. Hast Du irgendeine Vorstellung, was unter diesem Straftatbestand für furchtbare Dinge den Opfern angetan werden? Wenn Du hier bereits den Strafrahmen ausschöpfen willst, was machst Du dann mit denen, die Ihren Frauen wirklich extremst misshandeln?
Ein Blick ins StGB bringt Aufklärung. Für das, was Du meinst, gibt es den § 201 Abs. 2, da ist bereits die Strafandrohung höher als im Abs. 1. Im Abs. 1 beträgt die Höchststrafe 10 Jahre, und hier haben wir einen Mehrfachtäter.

Siehe oben, wird Dir nicht gefallen eventuell kann ich Dir einige Musterentscheidungen raussuchen.
Das wäre gut.

Bedingt. Die Strafe soll in erster Linie tat- und schuldangemessen sein. Nur dann, wenn es das Gesetz vorsieht, fließt das Leid des Opfers mit ein (z.B. Schadensersatz, Quälen, etc.). Oder sollte es.
Bei Gewaltdelikten fließt das Leid des Opfers regelmäßig in die Urteilsbegründung und damit in das Strafmaß ein.

Verstehst Du nicht, was ich schreibe, oder geht es Dir nur ums Recht haben wollen? Er kann derzeit nicht abgeschoben werden, weil er den Status eines Asylwerbers hat. Wenn er kein Asyl bekommt, wird er so oder so abgeschoben! Wenn er Asyl bekommt, kann er nicht abgeschoben werden.
(...)
Ich lese lieber das RIS, der Standard ist keine sinnvolle Quelle!
(...)
Und Du meinst jetzt, das wäre kein abweisender Asylbescheid? ;)
(...)
Siehe oben, das ist ein abweisender Asylbescheid. ;)
... auf Grund einer Straftat. Was grundsätzlich zur Ausweisung bzw. Abschiebung berechtigt.
Somit hast Du nun hoffentlich verstanden, dass auch Asylwerber abgeschoben werden können, wenn sie eine schwerere Straftat begehen.
Auch verurteilte anerkannte Asylanten (also mit positivem Asylbescheid) können abgeschoben werden, dann wird die Aufenthaltsberechtigung mittels eigenem Bescheid beendet.
Was steht im RIS anders als im von mir verlinkten Standard-Artikel?
Diese Ausschlussgründe sind idR. die Gründe, weshalb die Leute Asyl bekommen. Das - es mag der breiten Bevölkerung dank der rechten Propaganda kaum bekannt sein - jemand in Österreich Asyl bekommt (nicht verwechseln mit subsidiärem Schutz), ist meistens ein Beleg dafür, dass es in seiner Heimat so schlimm zugeht, dass er auch nicht abgeschoben werden kann.
Asylgründe und Verhinderungsgründe für Abschiebung auf Grund einer Straftat sind nicht deckungsgleich, letztere sind enger definiert. Das schaut sich die Behörde im Einzelfall an.
Abschiebungen nach Afghanistan gibt es immer wieder - und wenn diese scheitern, dann meist nur deswegen, weil der Heimatstaat die nötigen Dokumente nicht ausstellt.

Ich weiß schon was Du meinst, aber der Korrektheit halber: Schrebergärten sind idR. Pachtgrundstücke, der Pächter kann zwar einen Bau beantragen, da er aber nicht Grundeigentümer ist, würde kein Verfahren eröffnet werden. Er bekäme den Antrag zur Verbesserung zurück. ;)
Das stimmt erstens in dieser Eindeutigkeit nicht, zweitens ist ein Verbesserungsauftrag ein Schritt innerhalb eines bereits laufenden Verfahrens, und drittens ging es darum, dass Du behauptest hast, eine Verfahrenseröffnung wäre ein Indiz dafür, dass der Antragsteller im Recht ist - was wiederum nicht stimmt.

Nein. Das ist ein Missverständnis. Jeder hat das Recht. Ob er die Voraussetzungen zur Gewährung erfüllt, ist eine andere Frage. Jeder hat das Recht auf Mindestsicherung, ob Du sie bekommst, ist die Frage Deiner Vermögensverhältnisse, aber das Recht bleibt Dir.
Du hast eine sehr eigentümliche Definition von "Recht auf etwas haben" :roll:

Es gibt nur sehr sehr wenige Asylgründe, die nur für Frauen anwendbar sind. Wenn also die Frau z.B. mit Folter bedroht ist, wird man kaum erkennen können, dass ihr Mann nicht von Folter bedroht ist.
Asylverfahren werden, wie die meisten Verfahren, individuell abgehandelt. Natürlich kann es sein, dass die Frau einer Familie politisch verfolgt bzw. von Folter bedroht wird und der Mann nicht, und natürlich kann es auch umgekehrt sein. Den Schluss "Wenn A verfolgt ist, muss automatisch auch B verfolgt sein" gibt es nicht.
 
Solche Urteile zeigen - die Rechtsprechung ist in Österreich vor dem Abgrund.In Deutschland ist die Rechtsprechung mittlerweile einen Schritt weiter.
Familienvater stirbt nach brutaler Attacke - doch Richterin verschont den Schläger

Vielleicht hat dieser Ahmat ja auch nicht gewusst, dass es in Deutschland nicht erlaubt ist Leute zu Tode zu prügeln? In seiner Heimat kann das ja an der Tagesordnung sein....

Wenn wir schon beginnen Rücksicht darauf zu nehmen, dass die Täter ja nicht wissen, was bei uns alles für seltsame Gesetze existieren, müssten wir dann nicht nachfragen wie diese Delikte in deren Heimat bestraft werden und diese Strafen anwenden?
 
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