(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Wer hat denn der (Boulevard-)Presse das G´schichtl vom tollen Schüler erzählt? Und warum wurde es nicht gleich gegenrecherchiert?
Bei der Pressekonferenz der Polizei.
Dem sollten schon ein wenig mehr Autentizität entgegenbringen als Nachbarn a la "hobens eigentlich schon g'hört, dass...?"
Aber, nichts ist unmöglich. Das Leben findet halt nicht unter einer Käseglocke statt.
 
Ich kenne denn Kindsvater. Hast du auch gewusst, dass der Autofahrer seine ihm verschriebenen Medikamente an diesem Tag nicht genommen hat, damit er weiter ein Fahrzeug lenken dürfte.

Ja, und weiter? Du bist ja hier der §-Reiter. Das Gericht hat die freie Beweiswürdigung und hat geurteilt, dass der frei gesprochen wird. Du drehst Dich hier auch, wie so manche, wie die Fahne im Wind... . Und zu dem Punkt "Fahrlässigkeit" vs. "Vorsatz" schreib ich nichts mehr. Entweder bist Du ein halb gebildeter Jus-Troll (zweites Semester), oder Dir ist fad, oder was weiß ich.
 
Ja, und weiter? Du bist ja hier der §-Reiter. Das Gericht hat die freie Beweiswürdigung und hat geurteilt, dass der frei gesprochen wird. Du drehst Dich hier auch, wie so manche, wie die Fahne im Wind... . Und zu dem Punkt "Fahrlässigkeit" vs. "Vorsatz" schreib ich nichts mehr. Entweder bist Du ein halb gebildeter Jus-Troll (zweites Semester), oder Dir ist fad, oder was weiß ich.
Sieh mich wie du willst mir egal.
Zum Thema Kind überfahren: mein Beispel bekam ein Urteil und keinen Freispruch!
 
Da gibt es aber keinen "im Zweifel"!
Auch nicht wenn du es so verstehen willst.
Freilich gibt es da Zweifel. Der "übervorsichtige" Gutachter hat noch Zweifel, er sit sich seiner Sache nicht sicher. Genau genommen müsste er den Auftag zurück legen und die Sache muss einem anderen Gutachter übertragen werden.

Wie das Recht auf Freiheit eines der wichtigsten Rechte. Oder gibt es da Wertigkeiten?
Ich würde sagen, es gibt einen wesentlichen Unterschied. Eine vollzogene Todesstrafe kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
 
Eine vollzogene Todesstrafe kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Sie ist endgültiger, dass ja! Aber von der Wertigkeit höher?
Bei nachweislich zu Unrecht Verurteilten tragisch, obwohl es für manche doch DAS Allheilmittel schlechthin zu sein scheint.
Da scheint ein fehlerhafter Freiheitsentzug "reparabler" zu sein.
 
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Freilich gibt es da Zweifel. Der "übervorsichtige" Gutachter hat noch Zweifel, er sit sich seiner Sache nicht sicher. Genau genommen müsste er den Auftag zurück legen und die Sache muss einem anderen Gutachter übertragen werden.
Nein gibt es nicht! Im Zweifel kannst du max. bei einer Verhandlung freigesprochen, aber nicht aus der Haft oder einer freiheitsentziehenden Maßnahme entlassen werden.
Du darfst mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Ich schließe für mich nicht aus dazu zu lernen.
 
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Nein gibt es nicht! Im Zweifel kannst du max. bei einer Verhandlung freigesprochen, aber nicht aus der Haft oder einer freiheitsentziehenden Maßnahme entlassen werden.
Du darfst mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Du verstehst mich offenbar immer noch nicht. Nicht ich habe die Freilassung im Zeifel (des Gutachters) gefordert. Ich habe darauf nur geantwortet.
 
Warum sollte der Gutachter im Zweifel freigelassen werden?:D

Den übervorsichtigen Gutachter mit den Zweifeln hast aber du ins Spiel gebracht!
 
Den übervorsichtigen Gutachter mit den Zweifeln hast aber du ins Spiel gebracht!
Doch, der Beitrag von User raschl1 kannte noch keinen zweifelnden Gutachter!
Danke übrigens dafür, am Handy dauert das Suchen von Beiträgen immer lange.

Das heißt Zweifel hegen ist für dich grundlegend was negatives?
Ich sehe Zweifel auch als etwas positives. Zweifel ermöglicht uns Entscheidungen zu überdenken, uns aber dann eindeutig zu entscheiden. Aus welchem Grund auch immer.

Da gibt es auch einen wie ich finde guten Spruch (Quelle unbekannt): Der Zweifel ist eine Kreuzung, die uns die Wahl lässt, verschiedene Möglichkeiten abzuwägen um uns dann bewusst zu entscheiden, statt in einer Einbahnstrasse stecken zu bleiben.

Aber jetzt würds philosophisch werden und das bin ich mit Sicherheit nicht.;)

Für heute Euch eine gute Nacht!
 
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Frau Hirschbrich vertritt den Mädchenmörder. Die scheint ein Faible für Leute zu haben, die völlig grundlos Menschen niedermetzeln, zuletzt hat sie den Amokfahrer von Graz verteidigt. Vermutlich wird sie auch hier wieder auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren, und nachher lautstark medial jammern, wenn sie mit dieser billigen Finte nicht durchkommt.
 
Das nenne ich eine klare Ansage. Du stellst den Täterschutz eindeutig über den Opferschutz. :shock:

Zusatzfrage: Wenn also ein (psychisch kranker) Mädchenmörder "im Zweifel" wieder die Freiheit erlangt, würdest du dann Maßnahmen befürworten, um Mütter in seiner neuen Wohnumgebung auf eine mögliche Gefährdung hinzuweisen? Oder würdest du sie dumm sterben lassen? Wäre ein weiterer Mädchenmord für dich dann ein Kollateralschaden, den man im Sinne des vorrangigen Täterschutzes riskieren muss?

du scheinst meinen beitrag nicht genau gelesen zu haben, zumindest ist dir dieser teil entgangen: "...keine gefahr mehr für die gesellschaft darstellt..." somit macht das deine fragen überflüssig ;)
ich werde sie aber trotzdem gerne beantworten. NEIN, ich würde keinen in der wohnumgebung informieren. erstens will ich in österreich keine amerikanischen verhältnisse, zweitens wäre das förderung von selbstjustiz.
ich sehe in meinen ansichten auch keinen täterschutz, im gegenteil, ich finde eher du setzt dich hier über die justiz hinweg und willst (angebliche) straftäter, die bereits zur rechenschaft gezogen worden sind, danach noch einmal, also doppelt bestrafen. ich frage dich nun, was gibt dir, gogolores, das recht, dich als eine instanz, die über der österreichischen justiz steht, zu präsentieren? :)
 
du scheinst meinen beitrag nicht genau gelesen zu haben, zumindest ist dir dieser teil entgangen: "...keine gefahr mehr für die gesellschaft darstellt..." somit macht das deine fragen überflüssig ;)
Beim Neusiedlersee-Mörder reichte es schon, dass der Gutachter seine Entwicklung als "vorsichtig positiv" bezeichnete. Er war sich somit auch nicht sicher, dass er ungefährlich ist, trotzdem wurde der Mörder entlassen.

ich werde sie aber trotzdem gerne beantworten. NEIN, ich würde keinen in der wohnumgebung informieren. erstens will ich in österreich keine amerikanischen verhältnisse, zweitens wäre das förderung von selbstjustiz.
ich sehe in meinen ansichten auch keinen täterschutz, im gegenteil, ich finde eher du setzt dich hier über die justiz hinweg und willst (angebliche) straftäter, die bereits zur rechenschaft gezogen worden sind, danach noch einmal, also doppelt bestrafen. ich frage dich nun, was gibt dir, gogolores, das recht, dich als eine instanz, die über der österreichischen justiz steht, zu präsentieren? :)
Wo liest Du das heraus? Er macht Vorschläge, wie man ein Gesetz verbessern kann - dieses Recht steht in einer Demokratie jedem zu.
 
. Vermutlich wird sie auch hier wieder auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren, und nachher lautstark medial jammern, wenn sie mit dieser billigen Finte nicht durchkommt.
Naja..... Finte....immerhin hats doch widersprüchliche Gutachten gegeben....die Geschworenen ( und offenbar auch du ;) )haben halt dem negativen Gutachten mehr geglaubt.

Ist natürlich ein Pokerspiel : Bei " Unzurechnungsfähigkeit" also nicht Schuldfähig, kommt man ja i. d R. in den Maßnahmenvollzug. Da kann man natürlich darauf spekulieren, dass der Freiheitsentzug kürzer ist als eine Haftstrafe.
Aber ich denke selbst der patscherste Psychologe wird auch ned an eine Wunderheilung nach 3, 4, 5 Jahren glauben.
Wenn man nach 11 oder mehr Jahren, ein Gutachten ala " Na schaun ma mal" bekommt, dann hat man, als Täter, eh ein Riesenmassel. Im schlimmsten Fall kommst nie raus.
Beim jugendlichem schuldfähigen Täter ist das Strafmaß für Mord ja maximal 10 bzw. 15 Jahre....ob da die Strategie "schuldig aber voll geständig", ned mehr bzw. weniger bringt ,als "schuldunfähig" mit der Gefahr, dass er im Maßnahmenvollzug versauert.
 
ist doch wurscht was er kriegt, der überlebt in freiheit ja eh kein monat, die tschetschenen sind in solchen fällen auch ein bissl nachtragend.
 
Ist natürlich ein Pokerspiel : Bei " Unzurechnungsfähigkeit" also nicht Schuldfähig, kommt man ja i. d R. in den Maßnahmenvollzug. Da kann man natürlich darauf spekulieren, dass der Freiheitsentzug kürzer ist als eine Haftstrafe.
Aber ich denke selbst der patscherste Psychologe wird auch ned an eine Wunderheilung nach 3, 4, 5 Jahren glauben.
Der Amokfahrer von Graz bekam lebenslang + Einlieferung. Damit ist gewärleistet, dass er eine Mindestzeit im Gefängnis bleibt. Bei reinem Maßnahmenvollzug kann er theoretisch nach einem halben Jahr wieder draußen sein ...
 
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