(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Ich kenn einen Jelinek (nein, nicht die Elfriede). "Hirschlein"
 
Tödlicher Bootsunfall am Wörthersee: Angeklagte schuldig gesprochen

Für mein Dafürhalten - auch, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist - zu mild.

Weiß jemand von Euch, wer dieser Medienmanager ist? Niederösterreicher, 45, prominent, beste Kontakte in die heimische Politik -> da finde ich nur einen. Und irgendwie passt da einiges zusammen: Beförderung am 31. Mai, Unfall am 2. Juni - zuviel des Guten an Feiern?
 
natürlich nicht; was aber wohl feststeht: jede solche Leiche ist um eine zuviel, oder?

ich gehe die sache anders an. jeder, der seine strafe abgesessen hat, keine gefahr mehr für die gesellschaft darstellt, jedoch von einem übervorsichtigem gutachter daran gehindert wird, diese neuanfang zu nutzen, der ist ein insasse zuviel.
 
ich gehe die sache anders an. jeder, der seine strafe abgesessen hat, keine gefahr mehr für die gesellschaft darstellt, jedoch von einem übervorsichtigem gutachter daran gehindert wird, diese neuanfang zu nutzen, der ist ein insasse zuviel.

... ist dein gutes Recht ;) ... nurrrr ... de eventuell dadurch entstehenden "Leichen" :shock: ...kaun ma hoit leider nimma frogn ...wos besser is oder wäre ... :lalala: :undweg:
 
ich gehe die sache anders an. jeder, der seine strafe abgesessen hat, keine gefahr mehr für die gesellschaft darstellt, jedoch von einem übervorsichtigem gutachter daran gehindert wird, diese neuanfang zu nutzen, der ist ein insasse zuviel.

Das nenne ich eine klare Ansage. Du stellst den Täterschutz eindeutig über den Opferschutz. :shock:

Zusatzfrage: Wenn also ein (psychisch kranker) Mädchenmörder "im Zweifel" wieder die Freiheit erlangt, würdest du dann Maßnahmen befürworten, um Mütter in seiner neuen Wohnumgebung auf eine mögliche Gefährdung hinzuweisen? Oder würdest du sie dumm sterben lassen? Wäre ein weiterer Mädchenmord für dich dann ein Kollateralschaden, den man im Sinne des vorrangigen Täterschutzes riskieren muss?
 
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Zusatzfrage: Wenn also ein (psychisch kranker) Mädchenmörder "im Zweifel" wieder die Freiheit erlangt, würdest du dann Maßnahmen befürworten, um Mütter in seiner neuen Wohnumgebung auf eine mögliche Gefährdung hinzuweisen? Oder würdest du sie dumm sterben lassen? Wäre ein weiterer Mädchenmord für dich dann ein Kollateralschaden, den man im Sinne des vorrangigen Täterschutzes riskieren muss?
Abgesehen davon, dass ein geständiger wie du es nennst "Mädchenmörder" nicht im Zweifel freigesprochen werden wird,....dann hat er die ihm zur Last gelegte Tat auch nicht gemacht. Wozu anderen dann vor "nichts" warnen?
Dein Beispiel (sollte aber unabhängig vom Delikt betrachtet werden), ist eine Situation die ein Rechtsstaat (und seine Bürger) zu realisieren hat. Diese Dinge passieren, ja! Es liegt also auch an uns darüber zu achten, unsere Lieben zu schützen. Deine Fragen sind zu dem sehr polemisch, aber ja. So etwas muss die Gesellschaft (also wir alle) einfach aushalten. Was wäre der Gegenpart? Jemand bloß auf Verdacht einzusperren oder eingesperrt zu halten, nur weil von unzuständigen Einzelpersonen befürchtetet werden könnte, dass von ehemaligen Inhaftierten wider besseren Wissens von Gutachten, etwas angestellt würde. Was wenn nichts passiert? (Was natürlich genauso wenig jemand sagen kann) Sagt man dann, "sorry wie sollten wir das denn wissen können, dass sie nie wieder etwas angestellt hätten? Aber sehen sie es positiv, sie waren bis zum Lebensende eingesperrt, also hätte ja nie etwas passieren können.
Das Recht auf Freiheit ist eines der größten Rechte das die Menschen zumindest in diesem Land besitzen könne n. Ein Fehlverhalten wird freiheitsmäßig sanktioniert; nach der "Erlaubnis" wieder an der Gesellschaft teilnehmen zu dürfen, muss ein Mensch jedoch sein Recht auf Freiheit wieder erhalten können.

Mir persönlich machen auch nicht die Menschen in meinem Umfeld nervös, von denen man weiß, dass es ehemalige sind, denn auf die wird gesellschaftlich ("was, der ist draussen")und polizeilich eh draufgesehen.
Viel mehr sollten all die Menschen zu denken geben die von jetzt auf gleich "explodieren". Denn die kennen wir bis dahin nicht.

Bei Fahrlässigkeitsdelikten wo es immer wieder auch Tote und Verletzte gibt, ist der Aufschrei nach Sanktionen nicht immer so groß. Warum eigentlich?
 
Abgesehen davon, dass ein geständiger wie du es nennst "Mädchenmörder" nicht im Zweifel freigesprochen werden wird,....dann hat er die ihm zur Last gelegte Tat auch nicht gemacht. Wozu anderen dann vor "nichts" warnen?
Das hast du aber jetzt missverstanden. Es geht mir nicht um ein Urteil im Strafprozess. Ich habe mich auf dieses Posting bezogen ......

jeder, der seine strafe abgesessen hat, keine gefahr mehr für die gesellschaft darstellt, jedoch von einem übervorsichtigem gutachter daran gehindert wird, diese neuanfang zu nutzen, der ist ein insasse zuviel.
Und ich meine, dass der "übervorsichtige" Gutachter, der also Zweifel an der Heilung des Psychopathen hegt, NICHT für Freiheit im Zweifel plädieren darf. Sondern für weitere Verwahrung. Die Ungefährlichkeit zu attestieren, das darf er mMn nur dann, wenn er auch davon überzeugt ist.

Das Recht auf Freiheit ist eines der größten Rechte das die Menschen zumindest in diesem Land besitzen könne
Und du wirst mir zustimmen: das größte Recht ist das Recht auf Leben. Darum bin auch gegen die Todesstrafe. Aber auch für den Schutz von potentiellen Opfern, die durch die Entlassung eines möglicherweise immer noch psychopathischen Straftäters gefährdet werden.
 
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Bei Fahrlässigkeitsdelikten wo es immer wieder auch Tote und Verletzte gibt, ist der Aufschrei nach Sanktionen nicht immer so groß. Warum eigentlich?

Das ist doch nicht so schwer zu verstehen. Wenn mir ein Mädl vors Auto läuft, ich die frontal erwische, und es stirbt, bin ich wegen fahrlässiger Tötung dran (zumindest würde in diese Richtung ermittelt werden). Angenommen, ich bin aber nicht zu schnell gefahren, war nicht alkoholisiert, und das passierte nicht auf einem Schutzweg, sondern dieses Kind ist vor einem LKW hervor gelaufen, habe ich - subjektiv - keine Schuld: ICH hätte das einfach nicht verhindern können. -> Und das wird die "Gesellschaft" eher verstehen, als ->

-> Wenn ich aber ein Mädl irgendwo hinlocke, es missbrauche und töte, ist das Kind genauso tot.

Ich hoffe, Du erkennst da einen Unterschied in der "Verantwortung".
 
Wenn mir ein Mädl vors Auto läuft, ich die frontal erwische, und es stirbt, bin ich wegen fahrlässiger Tötung dran
Dann hätte ich jedenfalls einen psychischen Knacks, auch wenn ich objektiv betrachtet nichts falsch gemacht habe und das Mädchen zwischen zwei parkenden Autos überraschend die Fahrbahn betritt . Und ich täte mir sehr schwer, wenn ich wieder Auto fahren will.
 
Angenommen, ich bin aber nicht zu schnell gefahren, war nicht alkoholisiert, und das passierte nicht auf einem Schutzweg, sondern dieses Kind ist vor einem LKW hervor gelaufen, habe ich - subjektiv - keine Schuld:
Falsch, du bist objektiv schuld. Subjektiv redest du es dir deine Schuldlosigkeit jedoch ein.
 
Dann hätte ich jedenfalls einen psychischen Knacks, auch wenn ich objektiv betrachtet nichts falsch gemacht habe und das Mädchen zwischen zwei parkenden Autos überraschend die Fahrbahn betritt . Und ich täte mir sehr schwer, wenn ich wieder Auto fahren will.

D'accord! Es geht mir darum, dass einem die "Gesellschaft" (wer auch immer das sein möge) eigentlich nichts vorwerfen könnte (außer, dass man Auto gefahren ist). Und dass man da sicher einen festen Knacks mitbekommt, davon bin ich auch überzeugt.
 
Falsch, du bist objektiv schuld. Subjektiv redest du es dir deine Schuldlosigkeit jedoch ein.

Falsch! Vor nicht allzu langer Zeit wurde im 21. ein Bub (zwölf oder dreizehn) angefahren. Erst die Überwachungskameras einer Bank haben gezeigt, dass der Autofahrer wirklich nichts hätte machen können - gab dann einen Freispruch, obwohl das bei unter 14-jährigen Opfern unüblich ist.
 
Bei Fahrlässigkeitsdelikten wo es immer wieder auch Tote und Verletzte gibt, ist der Aufschrei nach Sanktionen nicht immer so groß. Warum eigentlich?
Weil der Vorsatz fehlt. Ein Fahrlässigkeitstäter wollte niemandem schaden, es ist ihm "nur" etwas passiert. Er ist eigentlich schon genug gestraft mit dem Wissen, dass durch seine Fehler Menschen zu schaden gekommen sind. Dazu kommen in den meisten Fällen noch zivilrechtliche Verpflichtungen.

Fahrlässigkeitstäter sind zudem "leichte Beute" für die StA, weil sie sich i.d.R. kein G'schichtl zurecht gelegt haben, das sie der Justiz auftischen, um der Strafe zu entgehen oder diese abzumildern.

Und nicht zuletzt zweifle ich am Nutzen von Gefängnisstrafen bei diesen Tätern, weil die Wiederholungsgefahr ohnehin äußerst gering ist. Selbst eine bedingte Strafe zeichnet diese Leute für ihr Leben. Man kann das eigentlich nur mit Generalprävention begründen.
 
Falsch! Vor nicht allzu langer Zeit wurde im 21. ein Bub (zwölf oder dreizehn) angefahren. Erst die Überwachungskameras einer Bank haben gezeigt, dass der Autofahrer wirklich nichts hätte machen können - gab dann einen Freispruch, obwohl das bei unter 14-jährigen Opfern unüblich ist.
Ich kenne denn Kindsvater. Hast du auch gewusst, dass der Autofahrer seine ihm verschriebenen Medikamente an diesem Tag nicht genommen hat, damit er weiter ein Fahrzeug lenken dürfte.
 
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