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Gast
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Ich kenn sogar einen F. Hrdlicka. (tschechisch: Taube)Frantisek Hrdlicka wäe eine Möglichkeit gewesen.
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Ich kenn sogar einen F. Hrdlicka. (tschechisch: Taube)Frantisek Hrdlicka wäe eine Möglichkeit gewesen.
natürlich nicht; was aber wohl feststeht: jede solche Leiche ist um eine zuviel, oder?Ich bezweifle sehr stark, dass bei jedem "angeblich fehlerhaften" Gutachten das Resultat eine zerstückelte Leiche ist.
natürlich nicht; was aber wohl feststeht: jede solche Leiche ist um eine zuviel, oder?
ich gehe die sache anders an. jeder, der seine strafe abgesessen hat, keine gefahr mehr für die gesellschaft darstellt, jedoch von einem übervorsichtigem gutachter daran gehindert wird, diese neuanfang zu nutzen, der ist ein insasse zuviel.
ich gehe die sache anders an. jeder, der seine strafe abgesessen hat, keine gefahr mehr für die gesellschaft darstellt, jedoch von einem übervorsichtigem gutachter daran gehindert wird, diese neuanfang zu nutzen, der ist ein insasse zuviel.
Abgesehen davon, dass ein geständiger wie du es nennst "Mädchenmörder" nicht im Zweifel freigesprochen werden wird,....dann hat er die ihm zur Last gelegte Tat auch nicht gemacht. Wozu anderen dann vor "nichts" warnen?Zusatzfrage: Wenn also ein (psychisch kranker) Mädchenmörder "im Zweifel" wieder die Freiheit erlangt, würdest du dann Maßnahmen befürworten, um Mütter in seiner neuen Wohnumgebung auf eine mögliche Gefährdung hinzuweisen? Oder würdest du sie dumm sterben lassen? Wäre ein weiterer Mädchenmord für dich dann ein Kollateralschaden, den man im Sinne des vorrangigen Täterschutzes riskieren muss?
Das hast du aber jetzt missverstanden. Es geht mir nicht um ein Urteil im Strafprozess. Ich habe mich auf dieses Posting bezogen ......Abgesehen davon, dass ein geständiger wie du es nennst "Mädchenmörder" nicht im Zweifel freigesprochen werden wird,....dann hat er die ihm zur Last gelegte Tat auch nicht gemacht. Wozu anderen dann vor "nichts" warnen?
Und ich meine, dass der "übervorsichtige" Gutachter, der also Zweifel an der Heilung des Psychopathen hegt, NICHT für Freiheit im Zweifel plädieren darf. Sondern für weitere Verwahrung. Die Ungefährlichkeit zu attestieren, das darf er mMn nur dann, wenn er auch davon überzeugt ist.jeder, der seine strafe abgesessen hat, keine gefahr mehr für die gesellschaft darstellt, jedoch von einem übervorsichtigem gutachter daran gehindert wird, diese neuanfang zu nutzen, der ist ein insasse zuviel.
Und du wirst mir zustimmen: das größte Recht ist das Recht auf Leben. Darum bin auch gegen die Todesstrafe. Aber auch für den Schutz von potentiellen Opfern, die durch die Entlassung eines möglicherweise immer noch psychopathischen Straftäters gefährdet werden.Das Recht auf Freiheit ist eines der größten Rechte das die Menschen zumindest in diesem Land besitzen könne
Bei Fahrlässigkeitsdelikten wo es immer wieder auch Tote und Verletzte gibt, ist der Aufschrei nach Sanktionen nicht immer so groß. Warum eigentlich?
Mir ist schon klar, dass "man" immer "angenommene" Fälle konstruiert, damit man eine Erklärung hat.Wenn ich aber ein Mädl irgendwo hinlocke, es missbrauche und töte, ist das Kind genauso tot.
Dann hätte ich jedenfalls einen psychischen Knacks, auch wenn ich objektiv betrachtet nichts falsch gemacht habe und das Mädchen zwischen zwei parkenden Autos überraschend die Fahrbahn betritt . Und ich täte mir sehr schwer, wenn ich wieder Auto fahren will.Wenn mir ein Mädl vors Auto läuft, ich die frontal erwische, und es stirbt, bin ich wegen fahrlässiger Tötung dran
Aus dem RIS werd ich Dir jetzt nichts raussuchen... . Und klar, natürlich sind Beispiele immer "konstruiert". Was denn sonst?Mir ist schon klar, dass "man" immer "angenommene" Fälle konstruiert, damit man eine Erklärung hat.
Falsch, du bist objektiv schuld. Subjektiv redest du es dir deine Schuldlosigkeit jedoch ein.Angenommen, ich bin aber nicht zu schnell gefahren, war nicht alkoholisiert, und das passierte nicht auf einem Schutzweg, sondern dieses Kind ist vor einem LKW hervor gelaufen, habe ich - subjektiv - keine Schuld:
Dann hätte ich jedenfalls einen psychischen Knacks, auch wenn ich objektiv betrachtet nichts falsch gemacht habe und das Mädchen zwischen zwei parkenden Autos überraschend die Fahrbahn betritt . Und ich täte mir sehr schwer, wenn ich wieder Auto fahren will.
Wie das Recht auf Freiheit eines der wichtigsten Rechte. Oder gibt es da Wertigkeiten? Dann sind diese mir leider nicht bekannt.Und du wirst mir zustimmen: das größte Recht ist das Recht auf Leben.
Falsch, du bist objektiv schuld. Subjektiv redest du es dir deine Schuldlosigkeit jedoch ein.
Weil der Vorsatz fehlt. Ein Fahrlässigkeitstäter wollte niemandem schaden, es ist ihm "nur" etwas passiert. Er ist eigentlich schon genug gestraft mit dem Wissen, dass durch seine Fehler Menschen zu schaden gekommen sind. Dazu kommen in den meisten Fällen noch zivilrechtliche Verpflichtungen.Bei Fahrlässigkeitsdelikten wo es immer wieder auch Tote und Verletzte gibt, ist der Aufschrei nach Sanktionen nicht immer so groß. Warum eigentlich?
Da gibt es aber keinen "im Zweifel"!Ich habe mich auf dieses Posting bezogen
Ich kenne denn Kindsvater. Hast du auch gewusst, dass der Autofahrer seine ihm verschriebenen Medikamente an diesem Tag nicht genommen hat, damit er weiter ein Fahrzeug lenken dürfte.Falsch! Vor nicht allzu langer Zeit wurde im 21. ein Bub (zwölf oder dreizehn) angefahren. Erst die Überwachungskameras einer Bank haben gezeigt, dass der Autofahrer wirklich nichts hätte machen können - gab dann einen Freispruch, obwohl das bei unter 14-jährigen Opfern unüblich ist.