(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Für mich ist es das gleiche.
Jedenfalls richtet sich die allgemein Wut ganz allgemein gegen uns alle. Er hasst offenbar die Welt. Und die Erklärung der Expertin gestern:

Warum das Mädchen? Das ihm doch nichts getan hat, das offenbar sogar eine gewisse Zutraulichkeit entwickelt hat?

Sie zu ermorden, das war einfach. Sie ist vermutlich freiwillig ins Bad gegangen.

Nein, ich darf darüber nicht zu viel nachdenken.
 

jetzt geht die muntere hinhackerei auf die gutachter wieder los :roll::kopfklatsch:
ja manchmal kommen psychologen zu einem falschen schluss und ja es gibt schwarze schafe unter ihnen. genau wie in JEDEM anderen beruf auch. aber bitte nicht immer alle über einen kamm scheren. man kennt diese fehlurteile und fehleinschätzingen aus den medien, was diese schlauen medien aber nicht berichten, sind die geschichten jener häftlinge, die aufgrund eines gutachters entlassen und danach nicht wieder straffällig werden.
 
die aufgrund eines gutachters entlassen und danach nicht wieder straffällig werden

zu gütig von denen … dass sie nicht wieder straffällig werden.
es geht darum, dass sich die Leute mehr um die Täter kümmern als um die Opfer.

Da gibt es einen Unterschied zwischen den beiden Gruppen.
 
das hat nichts mit den straftäterm oder den opfern zu tun, hier geht's nur um die richtigkeit der prognosen und natürlich kommen nicht wieder straffällig werdende täter nicht/selten in die medien.
somit ist dein argument wertlos, den punkt täterschutz (der mmn nicht wirklich ein schutz ist), den kannst den politikern vorwerfen, wenn dmn zu lasche gesetze verabschiedet werden. aber nicht den gutachtern, denn die meisten leisten gute arbeit.
 
Warum nicht? Er ist ein guter Schüler und ist bisher nicht aufgefallen. Er hat "funktioniert", wie es die Psychiaterin Adelheid Kastner gerade in der ZiB2 ausgedrückt hat. Warum sollte er nicht wieder "funktionieren"?
Im Prinzip ja.
Ich hege auf Grund der bisherigen Erhebungen, ordentlicher Lebenswandel, guter Schüler, keine Auffälligkeiten in irgendeiner Art und Weise, Zweifel ob eine psychische Störung vorliegt, die mit einer "Gefährlichkeit (Voraussetzung für Maßnahmenvollzug) einher geht.
Aber, niemand kann in einen Mensch, schon gar nicht auf Grundlage medialer Berichterstattung, hineinsehen.
Ihr zwei Helden glaubt auch alles, was in der Zeitung steht :D.

Mittlerweile sind diese Behauptungen (z.B. von Seiten der Schulleitung) widerlegt.
 
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