(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Und wenn nicht, was dann?
Wir werden es nicht erfahren.

Aber in dem Fall kann man "im Zweifel für den Angeklagten" nicht geltend machen. Denn Zweifel an seiner Tat (ohne jetzt dem Urteil vorgreifen zu wollen) gibt es wohl kaum.
Eher gilt hier: Im Zweifel für die sichere Gesellschaft.

Ich halte würde eine weitere Möglichkeit für nicht ausschließen: Der Täter hat jetzt keine Familie mehr. Auch wenn er offenbar zur Empathie nicht imstande ist, Selbstmitleid wird er wohl haben. Und das könnte zu einer anderen Konsequenz führen.
 
Ich weiß schon in manchen Augen nicht vorstellbar, aber wenn er nicht wieder straffällig wird, was dann?
Weg von diesem ganz besonderen (fast einmaligen) Fall: Wie halten wir es mit den Islamisten? Solchen, die mörderische Taten geplant oder sogar schon begangen haben. Muss die Gesellschaft riskieren, dass die nach einer Entlassung wieder aktiv werden?
 
Niemand kann in diesen "Menschen" hineinsehen, geschweige denn hinein fühlen. Wenn er aber auf Grund eines Gutachtens dann doch wieder auf freien Fuß käme (sprich: er ist geheilt, normal, kein psychisch Gestörter), dann möchte ich nicht in der Haut des Gutachters stecken, wenn der (dann schon Erwachsene) zum Wiederholungstäter wird.

.... do haum jo a Gutachter entschieden ;) ...und :shock: Leiche im Neusiedler See: Verdächtiger wollte später „kosten“ | Tiroler Tageszeitung Online - Nachrichten von jetzt! ..... :lalala:
 
Wurde berichtet.

Es wurde auch berichtet (nicht in der KRONE), dass die Familie schon nicht mehr in diesem Haus wohnt.
 
Im Prinzip ja.
Ich hege auf Grund der bisherigen Erhebungen, ordentlicher Lebenswandel, guter Schüler, keine Auffälligkeiten in irgendeiner Art und Weise, Zweifel ob eine psychische Störung vorliegt, die mit einer "Gefährlichkeit (Voraussetzung für Maßnahmenvollzug) einher geht.
Aber, niemand kann in einen Mensch, schon gar nicht auf Grundlage medialer Berichterstattung, hineinsehen.
Wenn einer aus reiner Mordlust tötet, was hält ihn davon ab, es wieder zu tun? Wie der Neusiedlersee-Schlächter richtigerweise über sich selbst sagte, er ist eine tickende Zeitbombe. Traurig, dass im Fall des Kindesmörders das Jugendstrafrecht mit seinen Bagatellstrafen zur Anwendung kommt. Vielleicht gelingt ja nach Absitzen der Strafe eine Abschiebung.
 
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