(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Die da wären? Das war vor fast zehn Jahren.

ich meinte nicht den jetzigen zeitpunkt, sondern den des urteils. welche probleme? naja versuch mal dein leumundszeugnis bei der arbeitssuche zu erklären, die prozesskosten waren zwar wahrscheinlich ihr geringstes problem, lustig war es aber sicher auch nicht. dann im privaten umfeld, wenn du als kinderschänder(in) abgestempelt wirst. ist doch schon ofters vorgekommen, dass (manchmal sogar zu unrecht) verurteilte angepöbelt werden, deren autos demoliert, hauswände beschmiert, und so weiter und so fort.
 
Das Einfachste, wenn man twas nicht versteht, ist empört zu sein.
Wenn jemand sich durch bewusst falsche Angaben Sozialleistungen erschleicht und dann davonkommt, weil er sagt, naja ich hatte gar nicht den Vorsatz, mir Sozialleistungen zu erschleichen, das ist mir einfach so passiert (wahrscheinlich hat ihm sein Anwalt eingebläut, dass er genau das sagen soll), dann ist das entsprechende Gesetz nicht effektiv.

Wobei in solchen Fällen eine Verurteilung wohl zugegebenermaßen eher symbolischen Charakter hätte: Eine Geldstrafe wäre wohl kaum exekutierbar, eine Gefängnisstrafe mit noch mehr Kosten für den Steuerzahler verbunden. Am g'scheitesten wäre, solche Leute möglichst rasch abzuschieben.
 
wahrscheinlich hat ihm sein Anwalt eingebläut, dass er genau das sagen soll
Laut Artikel haben das auch Beamte und Mitarbeiter der Betreuungseinrichtung als Zeugen bestätigt.
Reines Entgegennehmen von Leistungen erfülle den Straftatbestand nicht, die falschen Angaben haben auch nicht dazu geführt, dass er andere oder mehr Leistungen als mit seiner wahren Identität bekommen habe.
 
ist doch schon ofters vorgekommen, dass (manchmal sogar zu unrecht) verurteilte angepöbelt werden, deren autos demoliert, hauswände beschmiert, und so weiter und so fort.

soll ich jetzt weinen ? was meinst wie viele ungeschoren davonkommen ? scheißt sich darum irgend jemand etwas ?
 
...... müssten meiner Meinung nach - ganz unabhängig von den Sozialleistungen - ein verfolgenswerter Tatbestand sein. Und jedenfalls mit Abschiebung zu sanktionieren.

Ist´s im Prinzip ja eh.......wenn man sich durch diese Täuschung einen Vorteil erhofft.
 
Laut Artikel haben das auch Beamte und Mitarbeiter der Betreuungseinrichtung als Zeugen bestätigt.
Reines Entgegennehmen von Leistungen erfülle den Straftatbestand nicht, die falschen Angaben haben auch nicht dazu geführt, dass er andere oder mehr Leistungen als mit seiner wahren Identität bekommen habe.
Warum will die Stadt Wien dann 33.000 Euro auf dem Zivilrechtsweg zurückhaben?

Bzgl. Zeugen, die was bestätigt haben: Er musste ja gar nicht auf Sozialleistungen "pochen", weil er diese eh automatisch überwiesen bekam. Es hat ja gereicht, nach den falschen Angaben einfach ruhig zu bleiben - und das wusste er wahrscheinlich.

Interessant ist auch, wie oft es diese Leute probieren können: Ablehnung des Asylantrags unter falschem Namen 2013, Ablehnung subsidiärer Schutz unter falschem Namen 2017, jetzt geht das Verfahren unter richtigem Namen von vorne los! Mit vorhersehbarem Ausgang. Und der Bursche lebt jetzt schon fast sechs Jahre auf Kosten des Steuerzahlers :roll:
 
Warum will die Stadt Wien dann 33.000 Euro auf dem Zivilrechtsweg zurückhaben?

Da bin ich auch überfragt und kann nur spekulieren........

Er musste ja gar nicht auf Sozialleistungen "pochen", weil er diese eh automatisch überwiesen bekam. Es hat ja gereicht, nach den falschen Angaben einfach ruhig zu bleiben - und das wusste er wahrscheinlich.
Wie sagt man: "Wenn man dir gibt, dann schweig. Wenn man dir nimmt, dann schrei!"
Gewissensfrage: Wie haltest du das?
Interessant ist auch, wie oft es diese Leute probieren können: Ablehnung des Asylantrags unter falschem Namen 2013, Ablehnung subsidiärer Schutz unter falschem Namen 2017, jetzt geht das Verfahren unter richtigem Namen von vorne los! Mit vorhersehbarem Ausgang.
Sooft kann man das gar ned probieren.
Spätestens nach dem zweiten Antrag mit anderer Identität, fliegst eh auf.....

Und der Bursche lebt jetzt schon fast sechs Jahre auf Kosten des Steuerzahlers :roll:
Naja....Arbeiten darfst ja ned als Asylwerber.
 
Wie sagt man: "Wenn man dir gibt, dann schweig. Wenn man dir nimmt, dann schrei!"
Gewissensfrage: Wie haltest du das?
Genau so ;). Aber ich habe bisher noch keine falschen Angaben vor Behörden gemacht, die Überweisungen zur Folge hatten.

Sooft kann man das gar ned probieren.
Spätestens nach dem zweiten Antrag mit anderer Identität, fliegst eh auf.....
Steht aber so im Artikel :roll:

Naja....Arbeiten darfst ja ned als Asylwerber.
Das passt ja auch so. Aber spätestens nach dem 2.negativen Bescheid 2017 hätte er die Heimreise antreten müssen.
Dass er jetzt mit richtiger Identität noch einmal einen Antrag stellen kann, halte ich für grotesk.
 
Nachdem er bereits eine Familie gegründet hat eher ned.
Das ist leider der Überschmäh. Obwohl natürlich auch eine Familie ins Ausland abgeschoben werden kann.

Anträge kannst stellen so viel du willst....Essenziell ist, ob ihnen stattgegeben wird.
Das Problem ist, dass die Antragstellung in diesem Fall die Verlängerung des Aufenthaltsrechts zur Folge hat - obwohl es schon zwei negative Bescheide gibt.
Wenn man den Begriff Asylmissbrauch plakativ darstellen möchte, kann man diesen Burschen als Beispiel hernehmen.
 
Das ist leider der Überschmäh


Natürlich. Oft die einzige Möglichkeit legal einen Aufenthaltsstatus zu erlangen.

Obwohl natürlich auch eine Familie ins Ausland abgeschoben werden kann.
Warum sollte man in diesem Fall eine ganze Familie abschieben?
Aus dem Artikel geht leider ned hervor welche Staatsbürgerschaft seine Ehefrau hat. Nur dass er in Italien heirate.
Man könnte davon ausgehen, dass sie italienische Staatsbürgerin ist. Dann gibt's für sie natürlich keine Abschiebung.
Wäre sie z.B. auch eine nigerianische Staatsbürgerin, die einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel besitzt, wird das auch ned geschehen.


Das Problem ist, dass die Antragstellung in diesem Fall die Verlängerung des Aufenthaltsrechts zur Folge hat
Das ergibt sich halt aus dem Asylrecht.......
Ein wenig verwunderlich ist auch, dass er über seinen Aufenthaltsstatus ned Bescheid wusste, bzw. dass seine Anträge abgewiesen wurden.
Dass hier so viele Gesetze für den Aufenthaltsstatus zuständig sind, macht die Sache auch ned einfacher.
 
Warum sollte man in diesem Fall eine ganze Familie abschieben?
Aus dem Artikel geht leider ned hervor welche Staatsbürgerschaft seine Ehefrau hat. Nur dass er in Italien heirate.
Man könnte davon ausgehen, dass sie italienische Staatsbürgerin ist. Dann gibt's für sie natürlich keine Abschiebung.
Wäre sie z.B. auch eine nigerianische Staatsbürgerin, die einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel besitzt, wird das auch ned geschehen.
Ich gehe davon aus, dass seine Partnerin auch Asylantin ist, sonst hätte er ja keinen weiteren Antrag auf Asyl stellen müssen, sondern hätte auf Grund der Heirat bleiben können, diesmal halt in Italien.

Das ergibt sich halt aus dem Asylrecht.......
Ein wenig verwunderlich ist auch, dass er über seinen Aufenthaltsstatus ned Bescheid wusste, bzw. dass seine Anträge abgewiesen wurden.
Dass hier so viele Gesetze für den Aufenthaltsstatus zuständig sind, macht die Sache auch ned einfacher.
Du glaubst wirklich, dass er nicht Bescheid wusste? :D

Wenn das Asylrecht ermöglicht, dass ein bereits abgewiesener Asylwerber mittels neuen Antrags immer und immer wieder seinen Aufenthalt verlängern kann, dann ist es ein schlechtes Asylrecht.
 
Ich gehe davon aus, dass seine Partnerin auch Asylantin ist, sonst hätte er ja keinen weiteren Antrag auf Asyl stellen müssen, sondern hätte auf Grund der Heirat bleiben können, diesmal halt in Italien.
Gutes Argument....könnte stimmen.

Du glaubst wirklich, dass er nicht Bescheid wusste? :D

Ich versteh halt ned, was es bringen würde Unkenntnis über seinen Aufenthaltstitel anzugeben.

Wenn das Asylrecht ermöglicht, dass ein bereits abgewiesener Asylwerber mittels neuen Antrags immer und immer wieder seinen Aufenthalt verlängern kann, dann ist es ein schlechtes Asylrecht
"Immer und immer wieder" geht's eh ned.....Irgendwann ist eh mal Schluss, weil dann nimmer zulässig.

Und gerade im Asylwesen ist´s ned leicht jeden Missbrauch auszuschließen, ohne dass hier tatsächlich Schutzbedürftige benachteiligt werden.
 
Mörder ist 16 und tötete Hadishat in der Badewanne

erst 16 … ui . Die Amerikaner wären da nicht so zimperlich .

Abgesehen davon, dass dennoch bei Gewalttaten aller Art unser Österreich im Vergleich mit Amerika ein wahrer Garten Eden ist: Am Ende wird auch das wieder ein Musterbeispiel für wahnsinnige Rechtsprechung sein. Das "arme Buberl" wurde von einer "allgemeinen Wut" erfasst. Das muss man doch verstehen. Und angesichts seiner Jugend kann man mit dem Hascherl beim Strafausmaß sicher nicht gar so streng sein.

So eine Bestie wird nie ein wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft werden. Der gehört lebenslänglich von der Allgemeinheit separiert. Adäquate Strafverschärfung inklusive!!!
 
Matthäus 26:

Es wäre ihm besser, dass er nie geboren wäre.
 
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