(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Beides. Lebenslänglich sollte zunächst einmal wirklich "ein Leben lang" bedeuten. Was eine spätere Begnadigung zwar nicht ausschließen soll. Aber mit der Begnadigung sollte sparsam umgegangen werden.

Da wäre jetzt ein genauer Tathergang hilfreich, um das beurteilen zu können. Egal, ob es um Vergewaltigung, Körperverletzung, ein Tötubgsdelikt, oder einen terroristischen Anschlag geht.
 
Kommt auf die schwere der Tat an, aber auf keinen Fall lebenslänglich. Ein Beispiel. Ein 35jähriger hat einvernehmlichen (!) Sex mit einer 15jährigen, berichte mal darüber in den Medien und schon werden besonders seitens der Fellner-Fraktion Schreie nach der Todesstrafe laut. Am besten kastrieren, einsperren, am Schniedel aufhängen und den Schlüssel wegwerfen.
Nein. Das ist keine Straftat, kommt immer wieder vor, somit wird auch die "Fellner-Fraktion" keine Strafe fordern.
 
Ein Beispiel. Ein 35jähriger hat einvernehmlichen (!) Sex mit einer 15jährigen, berichte mal darüber in den Medien und schon werden besonders seitens der Fellner-Fraktion Schreie nach der Todesstrafe laut.
Schwierige Frage. Wo willst du die Grenzen festlegen? Ist die Straftat verwerflicher, wenn der Mann 55 ist? Ich gehe mit dir konform, dass hier (auch im Namen einer neuen "Prüderie") übers Ziel hinaus geschossen wird. Das gilt auch für die unsägliche metoo - Debatte. So manche Emanze würde grabschenden Männern am liebsten gleich die Hand abhacken. Dabei ist gerade im Falle der Verführung Minderjähriger keine Gleichbehandlung gewährleistet. Oder der ist der 40 - jährigen Handballtrainerin, die einen 13 - jährigen vernascht hat, eine drastische Strafe zuteil geworden?


Kommt auf die schwere der Tat an, aber auf keinen Fall lebenslänglich.
Nun, es gibt Fälle von Kindesmissbrauch, wo diese Strafe schon erwogen werden sollte. Nicht beim Alter 15 / 35, aber wenn Kleinkinder als Lustobjekt für perverse Unmenschen herhalten müssen. wenn "sogenannte" Eltern ihre Kinder missbrauchen und an andere Perversler "vermieten" ....... Fotoshooting inklusive. :mad:

ber im angesprochenen Fall geht es um einen Mord, den wir auch ohne Kenntnis des Tatherganges als besonders abscheulich ansehen. Ich glaube, da teilst du sicher meine Meinung. Und ja, bevor wir das weiter diskutieren, sollten wir die Ergreifung des Täters /der Täterin abwarten. Aber irgenwelche mildernden Umstände kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
 
Strafverschärfungen sollten nicht durch kriminelle Mithäftlinge verhängt werden
Das ist ja auch keine Strafverschärfung im Sinne der Justiz.

Die Bestrafung ist schlicht und einfach der Entzug der Freiheit.
Eine Strafverschärfung wäre der Entzug von Vergünstigungen.
 
Nein. Das ist keine Straftat, kommt immer wieder vor, somit wird auch die "Fellner-Fraktion" keine Strafe fordern.

Und warum tun sie es dann? :hmm:

Das gilt auch für die unsägliche metoo - Debatte. So manche Emanze würde grabschenden Männern am liebsten gleich die Hand abhacken. Dabei ist gerade im Falle der Verführung Minderjähriger keine Gleichbehandlung gewährleistet.

Genau so ist es. Übrigens ein gutes Argument, die metoo Debatte einzubringen.:up:

Nun, es gibt Fälle von Kindesmissbrauch, wo diese Strafe schon erwogen werden sollte. Nicht beim Alter 15 / 35, aber wenn Kleinkinder als Lustobjekt für perverse Unmenschen herhalten müssen. wenn "sogenannte" Eltern ihre Kinder missbrauchen und an andere Perversler "vermieten" ....... Fotoshooting inklusive. :mad:

Das ist exakt das was ich meine. Jeder geistig gesunde Mensch entwickelt dabei automatisch einen inneren Drang nach Vergeltung und will den Täter leiden sehen. Das Problem dabei, was bringt es wirklich? Wem bringt es was? Ich formuliere es jetzt mal etwas provokant, angenommen das Strafmaß für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und Mord wäre das selbe, egal ob lebenslang oder von mir aus auch die Todesstrafe, dann stellt sich mir als Täter schon die Frage, wozu ich mein Opfer am Leben lassen sollte. Wenn es juristisch für mich keinen Unterschied macht... und ein totes Opfer kann dich schwerlich anzeigen oder identifizieren...
 
Und warum tun sie es dann? :hmm:.
Beispiel?

Das ist exakt das was ich meine. Jeder geistig gesunde Mensch entwickelt dabei automatisch einen inneren Drang nach Vergeltung und will den Täter leiden sehen. Das Problem dabei, was bringt es wirklich? Wem bringt es was? Ich formuliere es jetzt mal etwas provokant, angenommen das Strafmaß für Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und Mord wäre das selbe, egal ob lebenslang oder von mir aus auch die Todesstrafe, dann stellt sich mir als Täter schon die Frage, wozu ich mein Opfer am Leben lassen sollte. Wenn es juristisch für mich keinen Unterschied macht... und ein totes Opfer kann dich schwerlich anzeigen oder identifizieren...
Letzteres ist jetzt aber auch schon so.
Vergewaltigung ist für viele Opfer seelischer Mord, und schwerer Kindesmissbrauch sowieso. Hinzu kommt, dass mE jeder zum Mörder werden kann, Vergewaltiger und Kinderschänder hingegen eine geistige Störung haben, d.h. die Bevölkerung vor diesen besonders geschützt werden sollte.
 
Vergewaltigung ist für viele Opfer seelischer Mord

Also willst du damit sagen es ist eh wurscht ob ein Vergewaltigungsopfer umgebracht wird oder nicht? Hoffe nicht. Kommt irgendwie so rüber.

Hinzu kommt, dass mE jeder zum Mörder werden kann, Vergewaltiger und Kinderschänder hingegen eine geistige Störung haben

Nicht unbedingt. Außerdem, jedem kann eine Vergewaltigung zu unrecht vorgeworfen werden und so mancher ist dafür schon unschuldig eingesessen.
 
Also willst du damit sagen es ist eh wurscht ob ein Vergewaltigungsopfer umgebracht wird oder nicht? Hoffe nicht. Kommt irgendwie so rüber.
Nein, es ist nicht wurscht. Ich habe damit mein Unverständnis über Bagatellstrafen zum Ausdruck gebracht, die für schwere Sexualstraftaten immer wieder verhängt werden.

Nicht unbedingt. Außerdem, jedem kann eine Vergewaltigung zu unrecht vorgeworfen werden und so mancher ist dafür schon unschuldig eingesessen.
Stell Dir vor, Fehlurteile gibt's auch bei Mordfällen. Ich bin natürlich für die Unschuldsvermutung und für in dubio pro reo. Aber wenn's nach Abwägung aller für und wider eine Verurteilung gibt, sollte die bei schweren Sexualstraftaten schon ordentlich sein und könnte mMn in sehr schweren Fällen auch auf lebenslang lauten.
 
Kein einziger tut das.

Bist du dir da sicher? Klingt für mich anders, wenn ich manchmal höre/lese, dass Gefängnisse einem Hotelaufenthalt mit gratis Kost, Sportprogrammen und Kabelfernsehen gleichen.


Gerne. Ich habe schon seit längerem aufgehört, mir die Kommentare auf OE24 und Krone durchzulesen. Einerseits, weil es sowieso nur noch um Innenpolitik und Flüchtlinge geht, andererseits, weil mir meine Zeit einfach zu schade dafür ist. Aber wenn wieder mal so ein Thema aufgegriffen wird, besonders Lehrer/Schüler-Beziehungen waren dort ja ein Dauerbrenner, werde ich gerne den Link dazu posten.

Hinzu kommt, dass mE jeder zum Mörder werden kann, Vergewaltiger und Kinderschänder hingegen eine geistige Störung haben,

Dem ersten Teil stimme ich zu. Ich möchte aber schon bezweifeln, dass JEDER Vergewaltiger eine geistige Störung hat. Manchmal ist es nur simpler Egoismus, oder evt. auch Lebensumstände und Erziehung, die zu einer Vergewaltigung führen. Wobei das natürlich keine Entschuldigung ist. Und Kindesmissbrauch ist sowieso ein eigenes und komplexes Thema. Ist der Täter wirklich pädophil, dann stimme ich dir auch in dem Punkt zu. Allerdings könnten wir jetzt stundenlang darüber diskutieren, weshalb in unserem Kulturkreis der Sex mit einer 15jährigen (moralisch, nicht juristisch) verwerflich ist, sofern das Mädchen die körperliche und geistige Reife besitzt, in doeses Geschehen einzuwilligen und dementsprechend auch keinen Schaden davonträgt. Aber das würde jetzt zu nichts führen und es hat auch nur am Rande mit dem Thema hier zu tun.
 
Allerdings könnten wir jetzt stundenlang darüber diskutieren, weshalb in unserem Kulturkreis der Sex mit einer 15jährigen (moralisch, nicht juristisch) verwerflich ist, sofern das Mädchen die körperliche und geistige Reife besitzt, in doeses Geschehen einzuwilligen und dementsprechend auch keinen Schaden davonträgt.
Ist das so? :schulterzuck:
 
Bist du dir da sicher? Klingt für mich anders, wenn ich manchmal höre/lese, dass Gefängnisse einem Hotelaufenthalt mit gratis Kost, Sportprogrammen und Kabelfernsehen gleichen.
Ich (und andere auch) habe angeprangert, dass einige von ihnen es gut haben und dass das eben nicht nach Haft ausschaut. Für mich bedeutet Haft nicht nur der obligatorische Freiheitsentzug, sondern auch wie kein TV, kein Handy, usw.

Gerne. Ich habe schon seit längerem aufgehört, mir die Kommentare auf OE24 und Krone durchzulesen.
Ich auf jeder Zeitungsseite, für jeweils 5-10 Minuten, je einmal. Das reicht vollkommen. Wäre die reinste Zeitverschwendung in derartigen Foren mitdiskutieren zu wollen.
Das da hier im EF hat ja leider auch viel Zeit in Anspruch genommen, gebracht hat es eh nichts.
 
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