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Beides. Lebenslänglich sollte zunächst einmal wirklich "ein Leben lang" bedeuten. Was eine spätere Begnadigung zwar nicht ausschließen soll. Aber mit der Begnadigung sollte sparsam umgegangen werden.
Da wäre jetzt ein genauer Tathergang hilfreich, um das beurteilen zu können. Egal, ob es um Vergewaltigung, Körperverletzung, ein Tötubgsdelikt, oder einen terroristischen Anschlag geht.