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Ich glaube, Du bist es, der einen Fehler macht - nämlich geistig abnorme Menschen gleichzusetzen mit Verwirrten, mit unselbstständigen psychisch Kranken, mit "geistig Zurückgebliebenen". Die gefährlichen Geisteskranken sind durchaus intelligent, verstehen es im richtigen Moment überzeugend zu lügen, weil sie gewisse Situationen in ihrem kranken Hirn oftmals durchgespielt haben - und genauso werden sie wohl auch schauspielern können.Nein im Ernst jetzt.
Ihr macht den Fehler geistig abnorme Menschen geistig gesunden Menschen gegenüberzustellen. Das ist ein Trugschluss.
Wenn geistig abnormen Menschen "schauspielern" könnten, wären sie durchaus als normal zu betrachten.
Ich finde es schlimm, dass der Befund "vorsichtig positiv" für eine Entlassung reicht
Die Verarschung des Gutachters diente der Freilassung. Vielleicht wollte er eh nicht gleich nach der Entlassung wieder morden. Dass er eine tickende Zeitbombe ist, wusste er aber selbst, und hat das auch bspw. gegenüber einem Nachbarn festgehalten. Insofern war es fahrlässig, ihn rauszulassen.Diese Formulierung vermittelt eine irrige Vorstellung von geistig abnmormen Straftätern. Die denken sich ja nicht: "Ha, die verarsche ich und wenn ich draußen bin, begehe ich gleich wieder ein Verbrechen." Die leiden durchaus selbst unter ihrer fehlenden Impulskontrolle. Von so einem Mord an einer Prostituierten hat man ja nichts, außer dass man wieder hinter Gitter kommt und diesmal für den Rest seines Lebens.