(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Nein im Ernst jetzt.
Ihr macht den Fehler geistig abnorme Menschen geistig gesunden Menschen gegenüberzustellen. Das ist ein Trugschluss.
Wenn geistig abnormen Menschen "schauspielern" könnten, wären sie durchaus als normal zu betrachten.
Ich glaube, Du bist es, der einen Fehler macht - nämlich geistig abnorme Menschen gleichzusetzen mit Verwirrten, mit unselbstständigen psychisch Kranken, mit "geistig Zurückgebliebenen". Die gefährlichen Geisteskranken sind durchaus intelligent, verstehen es im richtigen Moment überzeugend zu lügen, weil sie gewisse Situationen in ihrem kranken Hirn oftmals durchgespielt haben - und genauso werden sie wohl auch schauspielern können.

Ich finde es schlimm, dass der Befund "vorsichtig positiv" für eine Entlassung reicht :roll:

Diese Formulierung vermittelt eine irrige Vorstellung von geistig abnmormen Straftätern. Die denken sich ja nicht: "Ha, die verarsche ich und wenn ich draußen bin, begehe ich gleich wieder ein Verbrechen." Die leiden durchaus selbst unter ihrer fehlenden Impulskontrolle. Von so einem Mord an einer Prostituierten hat man ja nichts, außer dass man wieder hinter Gitter kommt und diesmal für den Rest seines Lebens.
Die Verarschung des Gutachters diente der Freilassung. Vielleicht wollte er eh nicht gleich nach der Entlassung wieder morden. Dass er eine tickende Zeitbombe ist, wusste er aber selbst, und hat das auch bspw. gegenüber einem Nachbarn festgehalten. Insofern war es fahrlässig, ihn rauszulassen.
 
- nämlich geistig abnorme Menschen gleichzusetzen mit Verwirrten, mit unselbstständigen psychisch Kranken, mit "geistig Zurückgebliebenen".
"Geistig abnorme Rechtsbrecher" sind laut Definition Menschen die eine Straftat begangen haben unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung.........das ist ein breites Diagnosefeld.
 
und hat das auch bspw. gegenüber einem Nachbarn festgehalten.
Sagt halt der Nachbar.
Die gefährlichen Geisteskranken sind durchaus intelligent, verstehen es im richtigen Moment überzeugend zu lügen,
Bei "Hollywood"-Geisteskranken der Marke "Schweigen der Lämmer" möglich, aber nicht im gegenständlichem Fall.
und genauso werden sie wohl auch schauspielern können.
Klingt medizinisch und auch sonst sehr überzeugend. Musst ja viel Erfahrung mit solchen Menschen haben.
Wenn es nur nicht so traurig wäre,......
 
und hat das auch bspw. gegenüber einem Nachbarn festgehalten.
Sagt halt der Nachbar.
Die gefährlichen Geisteskranken sind durchaus intelligent, verstehen es im richtigen Moment überzeugend zu lügen,
Bei "Hollywood"-Geisteskranken der Marke "Schweigen der Lämmer" möglich, aber nicht im gegenständlichem Fall.
und genauso werden sie wohl auch schauspielern können.
Klingt medizinisch und auch sonst sehr überzeugend. Musst ja viel Erfahrung mit solchen Menschen haben.
Wenn es nur nicht so traurig wäre,......

Nur so als weitere Info:
Der Alltag von geistig abnormen Rechtsbrechern
 
Zuletzt bearbeitet:
Angesichts des entsetzlichen Vorfalles ........

Kinderleiche in Mistkübel: Todesursache offen

Will wirklich noch irgend jemand ernsthaft bestreiten, dass es Fälle gibt, wo wir nicht über Resozialisierung und Kuschelgefängnis diskutieren können?

Ja allerdings, das will ich. Schließlich kommt es immer darauf an, was man nun genau mit einer Gefängnisstrafe erreichen will. Geht es schlicht und einfach um pure Rachegelüste (Auge um Auge), oder geht es um Sühne und zur gleichen Zeit aber auch um den Schutz (potentieller) Opfer - womöglich Opfer von anderen, noch in Freiheit lebenden (potentiellen) Tätern. Das muss du dir schon vor Augen halten.
 
Kindermörder werden im Häfen eher nicht gekuschelt.........
 
Schließlich kommt es immer darauf an, was man nun genau mit einer Gefängnisstrafe erreichen will.
Auch Bestrafung, das geht aus dem Wort schon hervor.

um den Schutz (potentieller) Opfer - womöglich Opfer von anderen, noch in Freiheit lebenden (potentiellen) Tätern.
Welchen Schutz erreiche ich (für wen?) dadurch, dass dieser Täter im Häfen alle möglichen Vergünstigungen genießt? Dieser Täter oder diese Täterin hat eine Schwelle überschritten.

Und nein, ich fordere nicht die Todesstrafe (die ich ablehne).
 
Ja allerdings, das will ich. Schließlich kommt es immer darauf an, was man nun genau mit einer Gefängnisstrafe erreichen will. Geht es schlicht und einfach um pure Rachegelüste (Auge um Auge), oder geht es um Sühne und zur gleichen Zeit aber auch um den Schutz (potentieller) Opfer - womöglich Opfer von anderen, noch in Freiheit lebenden (potentiellen) Tätern. Das muss du dir schon vor Augen halten.
Eine Gefängnisstrafe fürMord ist eben nicht "Auge um Auge".
 
Welchen Schutz erreiche ich (für wen?) dadurch, dass dieser Täter im Häfen alle möglichen Vergünstigungen genießt?

Dann hab ich dich falsch verstanden. Ich dachte, dich stört die Tatsache, dass "lebenslänglich" eben nicht "ein Leben lang" bedeutet. Aber du hast dich mit "Kuscheljustiz" anscheinend nicht auf die Dauer der Strafe, sondern auf die Art und Weise, wie sie vollstreckt wird, bezogen.
Was ich meinte war der Abschreckungsfaktor, den eine Bestrafung u.a. auch haben sollte und besonders bei Sexualdelikten wird dann seitens gewisser Bevölkerungsgruppen immer eine Strafe gefordert, die in keinem Verhältnis mehr zur Tat steht und das könnte natürlich fatale Auswirkungen haben.
in diesem konkreten Fall will ich noch nichts dazu sagen, weil ja nocht nicht einmal feststeht, von wem / wie / warum das Mädchen getötet wurde.
 
Was ich meinte war der Abschreckungsfaktor, den eine Bestrafung u.a. auch haben sollte und besonders bei Sexualdelikten wird dann seitens gewisser Bevölkerungsgruppen immer eine Strafe gefordert, die in keinem Verhältnis mehr zur Tat steht
Aha, und was ist das für eine Strafe, die bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder Kindesmissbrauch "in keinem Verhältnis zur Tat steht"?
 
Dann hab ich dich falsch verstanden. Ich dachte, dich stört die Tatsache, dass "lebenslänglich" eben nicht "ein Leben lang" bedeutet. Aber du hast dich mit "Kuscheljustiz" anscheinend nicht auf die Dauer der Strafe, sondern auf die Art und Weise, wie sie vollstreckt wird, bezogen.

Beides. Lebenslänglich sollte zunächst einmal wirklich "ein Leben lang" bedeuten. Was eine spätere Begnadigung zwar nicht ausschließen soll. Aber mit der Begnadigung sollte sparsam umgegangen werden.

Und zur Art und Weise kann ich mir auch Verschärfungen vorstellen. Nicht generell für alle Insassen von Haftanstalten.

Im konkreten Anlassfall ist es vielleicht noch ein bisserl zu früh für diese Diskussion, wir kennen den Täter / die Täterinnen nicht.

Kindermörder werden im Häfen eher nicht gekuschelt.........
Strafverschärfungen sollten nicht durch kriminelle Mithäftlinge verhängt werden. Sie sollten je nach Schwere des Verbrechens von der Justiz festgelegt werden.
 
Aha, und was ist das für eine Strafe, die bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder Kindesmissbrauch "in keinem Verhältnis zur Tat steht"?

Kommt auf die schwere der Tat an, aber auf keinen Fall lebenslänglich. Ein Beispiel. Ein 35jähriger hat einvernehmlichen (!) Sex mit einer 15jährigen, berichte mal darüber in den Medien und schon werden besonders seitens der Fellner-Fraktion Schreie nach der Todesstrafe laut. Am besten kastrieren, einsperren, am Schniedel aufhängen und den Schlüssel wegwerfen. Das ist dann der übliche Tenor vieler Leute und auch wenn ich zu deren Gunsten davon ausgehe, dass sie mit ihren Kommentaren bewusst übertreiben, zeugt es schon von einer ordentlichen Portion Dummheit. Die mich, und das ist das Traurige an der Geschichte, allerdings gar nicht mehr überrascht.
 
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