(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Abgesehen von den Bedingungen des Maßnahmenvollzuges, ( wo eh jeder seine Meinung hat) ist der Fall auch aus kriminologischer Sicht ungewöhnlich:
So ist zwar die Identität des Opfers (derzeit) noch ungeklärt, aber der Täter wurde nach relativ kurzer Ermittlungszeit bereits ermittelt. So etwas kommt selten vor, dass die Identität des Opfers unbekannt ist , aber der Täter bekannt.
Auch dass der Ermittlungserfolg durch die Kombinationsgabe eines Bekannten des Täters ist ja auch bemerkenswert.
Stimmt, Respekt vor diesem Bekannten. Bzgl. der ungeklärten Identität des Opfers: Meine Meinung ist, das war besonders arme junge Frau, weil sie offenbar von niemandem vermisst wird.
 
Wenn's wirklich nur darum ginge, ob ein geistig abnormer Rechtsbrecher im Augenblick gefährlich ist
Sagt auch niemand, dass es darum ginge. Aber die Einschätzung, ob jemand gefährlich ist, kann nur auf Grund des Wissens zum Zeitpunkt seiner Entlassung, nicht auf Grund von Wissen aus der Zukunft erfolgen. Noch einmal: Nicht einmal beim Normalsten, Unauffälligsten Menschen wie du und ich kannst man eine sichere Prognose darüber abgeben, was in bestimmten Situationen in der Zukunft über ihn kommen mag und wie er sich verhalten wird. Man kann nur sagen: "Aus derzeitiger Sicht ist nicht damit zu rechnen, dass er sich gewalttätig verhalten wird."
Auch wenn Du Dir Dein Auto vor einer längeren Fahrt gründlich ansiehst, kannst Du nur sagen: "Das Auto sieht jetzt tadellos aus. Nach dem derzeitigen Eindruck deutet nichts darauf hin, dass ich eine Panne haben könnte." Trotzdem kannst Du nach 200 Kilometern eine Panne haben. Da kann man testen und prüfen so viel man will, man kann immer nur sagen, wovon man aus derzeitiger Sicht ausgehen kann, man kann aber nicht in die Zukunft blicken, ob es dann wirklich so kommt - erst recht, wenn es um das Verhalten von Menschen geht. Wie oft sagt über einen Menschen (meist in harmlosen Angelegenheiten): "Jetzt kenne ich ihn schon so lange, aber das hätte ich ihm nicht zugetraut!"

Auch dass der Ermittlungserfolg durch die Kombinationsgabe eines Bekannten des Täters ist ja auch bemerkenswert.
Wenn man weiß, dass jemand 1.) wegen schwerer Gewaltverbrechen sein halbes Leben in Haft und Maßnahmenvollzug verbracht und 2.) ein Bootshaus in der Nähe des Fundortes einer zerstückelten Leiche hat, braucht man nicht soviel kombinieren, um das Gefühl zu haben, den sollte man sich anschauen.
Maßgeblich für den Ermittlungserfolg dürften auch eher die Leichenspürhunde der Polizei als der Hinweis dieses Mannes gewesen sein.
 
die Täter-Hege und -pflege kann auch übertrieben werden … was ist mit den Opfern ???


und ich bin 16 :) der bekommt ein paar Jahre ?

Schwester getötet: Anklage als Erwachsener
Wenn ich mich daran erinnere, dass hier einige überg'scheite User von einem "klassischem Fall von Totschlag" geschrieben haben ... zumindest in der Anklageschrift ist keine Rede davon - was mich natürlich nicht wundert.

Der Anwalt wird mit seiner lächerlichen Behauptung, sein Mandant wäre minderjährig, einpacken können.
 
die Täter-Hege und -pflege kann auch übertrieben werden … was ist mit den Opfern ???
ist aber auch nix Neues, oder? als ach so armer Täter wirst umhegt, als Opfer bis maximal lästiger Bittsteller, der allermeist sowieso durch die Finger schaut, in jeglicher Hinsicht.
 
als ach so armer Täter wirst umhegt
Wie sieht denn dieses Umhegen aus?

als Opfer bis maximal lästiger Bittsteller
Auch hier in diesem Thread wird immer nur über die Strafen für die Täter diskutiert. Interesse für die Opfer wird nur in Worthülsen geheuchelt, ohne konkret auf das Thema einzugehen, wie man etwa die Stellung von Opfern im Strafprozess verbessern könnte oder welche Form der Unterstützung sie erhalten sollten. Wie könnte man etwa die Position von Vergewaltigungsopfern im Verfahren stärken, sodass es nicht zu so vielen Freisprüchen aus Mangel an Beweisen kommt?
 
ohne konkret auf das Thema einzugehen, wie man etwa die Stellung von Opfern im Strafprozess verbessern könnte oder welche Form der Unterstützung sie erhalten sollten.
Wie ich in diesem Thread schon einmal geschrieben habe: Zuviele Verfahren werden bereits von der StA eingestellt und kommen gar nicht zu unabhängigen Gerichten. Verbrechensopfer sollten hier eine Parteistellung haben und eine Art Berufung an eine höhere, unabhängige Instanz machen können, die die fragwürdigen Einstellungen überprüft. Außerdem sollte das Wegweiserecht verschärft werden. Wer sich einem Opfer trotz Wegweisung immer wieder nähert, sollte ins Gefängnis oder in eine Anstalt. Auch ein zwangsweiser Wohnsitzwechsel sollte möglich sein, damit Opfer ihren Tätern - sofern diese in der Nähe wohnen - nicht mehr unter die Augen treten müssen.
 
Wie sieht denn dieses Umhegen aus?
Das war wohl der verpatzte Versuch provokant zu wirken. Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass es darum geht, dass Täter jene Aufmerksamkeit zuteil wird, wieder in die "Gesellschaft einzugliedern", weil ja der Strafvollzug in Europa ja nicht darauf abzielt Häftlinge für immer wegzusperren, sondern eben wieder zu einem Teil der Gesellschaft zu machen. Das läuft darauf hinaus, dass man Eindruck erhält, dass sie "Annehmlichkeiten" im Knast genießen (Glotze, Inet usw), div. Programme (von Arbeitsausbildung bis hin zu therapeutischer Behandlung) absolvieren (können) und wenns hoch kommt die ganz "Frechen" auch noch irgendwelche Filmrechte abstauben oder ähnliches.
 
die ganz "Frechen" auch noch irgendwelche Filmrechte abstauben oder ähnliches.
Das speziell kann man der Justiz nicht vorwerfen. Es ist eine Perversion der Gesellschaft, dass Bücher von Gewalttätern oder darauf basierende Verfilmungen offenbar genügend Konsumenten finden.
 
Tja, es bringt sicher der Gesellschaft was sich über Kritiker der zu laschen Gesetze lustig zu machen. :up:
Keine Ahnung, ob das was ...irgendeiner.... Gesellschaft bringt.
Aber was würden dir strengere Gesetze bringen, sagen wir mal für das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit oder die Inanspruchnahme illegaler Prostitution?
 
IS-ler beim Rückkehrversuch an der Grenze erschießen. Also Todesurteile haben durchaus ihre Berechtigung.
 
IS-ler beim Rückkehrversuch an der Grenze erschießen. Also Todesurteile haben durchaus ihre Berechtigung.

Warum? Im Geiste seid ihr doch fast Brüder. Die mit dem Schwert, du mit der Schusswaffe!
Du bist näher am Koran und an der Sharia als an der Bibel und unserer Verfassung. und das bei jemand der angeblich das christlich geprägte Abendland verteidigen möchte. Zu unseren Werten gehört, du sollst nicht töten.

Könnte es sein, wenn unsere Maulhelden alle "Helden" wären, wir unseren Rechtsstaat inkl. unserer Werte und der Verfassung in den Mülleimer treten könnten?
 
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