(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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aber insgesamt nur sieben Jahre eingesperrt.
Wo hast Du denn das her? Was ich gehört habe, war der von seinen 63 Lebensjahren fast die Hälfte hinter Gitter.
ein geistig abnormer Mensch wird das immer bleiben, der ändert sich sein ganzes Leben nicht.
Abnorm darf er ja sein. Gefährlich soll er nicht sein. Wieviele Straftäter aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden und danach ein unauffälliges Leben führen, weiß ich nicht. Von denen ließt man dann ja nichts mehr in der Zeitung.
 
Wo hast Du denn das her? Was ich gehört habe, war der von seinen 63 Lebensjahren fast die Hälfte hinter Gitter.
Ich habe das aus einer ORF-Nachrichtensendung. In den Zeitungsberichten ist tatsächlich von rund 20 Jahren Haft + Maßnahmenvollzug die Rede. Die Entlassung auf Grund angeblicher Ungefährlichkeit war jedenfalls eine fatale Fehleinschätzung. Die Justiz muss Konsequenzen aus dem Fall ziehen - der Ungefährlich-Stempel muss bei psychisch kranken Gewalttätern schwerer zu erlangen sein.
 
Aber auf der anderen Seite sitzen sicher einige drin, die sich zurecht nur nichts gefallen lassen, aber als krank tituliert werden.

Ein Vorfall von vor paar Jahren, in Bayern. Ehemann behauptet die Frau plant irgendwas in der Bank, der Arme landet in die Psychiatrie. Paar Monate ist er drin gewesen, bis er entlassen wurde, da man es in der Zwischenzeit der Frau nachweisen konnte.
 
Die Entlassung auf Grund angeblicher Ungefährlichkeit war jedenfalls eine fatale Fehleinschätzung.
Das kann man nicht sagen. Grundlage der Entscheidung kann nur Vergangenheit und Gegenwart sein. Was jemand in Zukunft macht, kann man auch beim geistig Gesündesten nicht mit Sicherheit vorhersagen.
Wenn ein Psychologe Dich oder Enrico56 oder mich beurteilen müsste, könnte er auch nur sagen: "Die Person macht derzeit einen psychisch stabilen Eindruck. Anhaltspunkte für eine besondere Gefährlichkeit gibt es nicht." Der Psychologe könnte nicht vorhersagen, welcher Wahn Dich oder Enrico56 oder mich in zwei Jahren, in fünf Jahren oder vielleicht morgen schon überkommt. Genauso ist es bei der Entscheidung, ob Straftäter aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden können. Die Gutachter können nur eine Einschätzung für den jeweiligen Zeitpunkt abgeben. Sicherheit für die Zukunft kann es nie geben, bei keinem Menschen!
Das mag unbefriedigend sein, aber letztlich ist überhaupt das Leben so: Man kann nicht alle Gefahren vorhersehen, völlige Sicherheit kann es nicht geben.
 
Aber auf der anderen Seite sitzen sicher einige drin, die sich zurecht nur nichts gefallen lassen, aber als krank tituliert werden.
Da gibt's tatsächlich haarsträubende Fälle. Gustl Mollath ist sicher einer der ärgsten, da war viel Willkür dabei, eines Rechtssazaats unwürdig.

Vor Jahren einmal in einer TV-Doku gesehen: Eine Frau hatte Schwierigkeiten mit schlampigen Baufirmen und wurde nach meiner Erinnerung zusätzlich von ihrem Nachbarn terrorisiert. Sie wehrte sich gerichtlich und mittels Eingaben bei Behörden - machte also eigentlich das, was der Rechtsstaat vorsieht. Die Folge: Sie wurde zwangs-besachwaltert!! Hätte sie zur Selbstjustiz gegriffen, wäre ihr wohl weniger passiert.

Das kann man nicht sagen. Grundlage der Entscheidung kann nur Vergangenheit und Gegenwart sein. Was jemand in Zukunft macht, kann man auch beim geistig Gesündesten nicht mit Sicherheit vorhersagen.
Wenn ein Psychologe Dich oder Enrico56 oder mich beurteilen müsste, könnte er auch nur sagen: "Die Person macht derzeit einen psychisch stabilen Eindruck. Anhaltspunkte für eine besondere Gefährlichkeit gibt es nicht." Der Psychologe könnte nicht vorhersagen, welcher Wahn Dich oder Enrico56 oder mich in zwei Jahren, in fünf Jahren oder vielleicht morgen schon überkommt.
Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Das ist ein brutaler Gewalttäter, dessen Geisteskrankheit amtlich ist. Bei einem, der Krebs scheinbar überwunden hat, wird auch viel genauer nach Tumoren und Metastasen gesucht als bei einem bisher Gesunden. Bzgl. gefährlicher Geisteskrankheiten stimme ich zudem @Mitglied #261616 zu: Ich glaube auch nicht, dass man von diesen wirklich gesunden kann. Aus dem aktuellen Fall muss die Justiz ihre Lehren ziehen. Es wäre falsch, einfach zur Tagesordnung überzugehen.
 
Aus dem aktuellen Fall muss die Justiz ihre Lehren ziehen.
Ich denke, in diesem Fall hat die Justiz alles richtig gemacht. Wenn wir uns einig sind, dass es absolute Sicherheit darüber, wie sich ein Mensch in Zukunft verhält, nicht geben kann, dann muss auch in diesem Fall nicht unbedingt etwas falsch gemacht worden sein, das man in Zukunft besser machen könnte.
 
Ich denke, in diesem Fall hat die Justiz alles richtig gemacht. Wenn wir uns einig sind, dass es absolute Sicherheit darüber, wie sich ein Mensch in Zukunft verhält, nicht geben kann, dann muss auch in diesem Fall nicht unbedingt etwas falsch gemacht worden sein, das man in Zukunft besser machen könnte.
Das sehe ich komplett anders. Für geistig abnorme Gewalttäter muss es in Zukunft schwieriger werden, einen Entlassungsschein aus der Anstalt zu bekommen. Vielleicht sind einfach zusätzliche Tests notwendig, wenn die aktuellen zuwenig effektiv sind.
 
muss es in Zukunft schwieriger werden
Wie schwierig ist es denn bis jetzt?
Da kannst Du zusätzliche Tests machen, so viel Du willst. Auch bei noch so vielen Tests kann immer nur herauskommen: "Aus derzeitiger Sicht ist davon auszugehen ..." Was jemanden in einem halben Jahr oder in zwei Jahren überkommt, kannst Du selbst beim normalsten Menschen nicht vorhersagen.
 
Wie schwierig ist es denn bis jetzt?
Da kannst Du zusätzliche Tests machen, so viel Du willst. Auch bei noch so vielen Tests kann immer nur herauskommen: "Aus derzeitiger Sicht ist davon auszugehen ..." Was jemanden in einem halben Jahr oder in zwei Jahren überkommt, kannst Du selbst beim normalsten Menschen nicht vorhersagen.
So einfach wie Du es Dir machst, ist es nicht. Wenn's wirklich nur darum ginge, ob ein geistig abnormer Rechtsbrecher im Augenblick gefährlich ist, wären die Anstalten wohl fast leer. Die Gutachter müssen natürlich auch eine Prognose abgeben, sonst hat das alles ja keinen Sinn. Hier lag offensichtlich eine Fehleinschätzung vor. Entweder die Tests taugen nichts, oder die Gutachter waren schlampig ... oder die Regeln sind wieder einmal zu täterfreundlich.
 
Hier lag offensichtlich eine Fehleinschätzung vor. Entweder die Tests taugen nichts, oder die Gutachter waren schlampig ... oder die Regeln sind wieder einmal zu täterfreundlich
genau das ist der Punkt.
Und jede getroffene Fehleinschätzung, wie sie offenbar auch im konkreten Fall passiert ist (und das war ja nicht der erste Fall dieser Art, ich denke da jetzt mal nur an den schon länger zurück liegenden Fall Haas), ist eine zuviel.

Denn wenn diesen Murks in späterer Folge jemand mit dem Leben bezahlt, dann hört sich der Spaß wohl auf.

Die Gutachter sollten besser Lotterie spielen - dort haben Fehleinschätzungen deutlich weniger gravierende Folgen für Leib und Leben völlig unbeteiligter Menschen.
 
Aus dem von mir verlinkten Artikel:

Die bedingte Entlassung hat nur zu erfolgen, wenn nach dem Verhalten in der Anstalt, der Persönlichkeit des Insassen und seiner Gesundheit, der konkreten Vorgeschichte, seiner Entwicklung und der Aussicht auf ein redliches Fortkommen anzunehmen ist, dass keine Gefahr mehr besteht. Jedenfalls sei dabei eine Probezeit von zehn Jahren festzusetzen. -
Bedingte Entlassungen aus Anhaltungen werden in der Regel nur unter der Bedingung von Weisungen und Auflagen gewährt, so etwa Bewährungshilfe, Absolvierung von Psychotherapie, Alkoholabstinenz, Aufnahme einer geregelten Tagesstruktur und mitunter auch eine Wohnungsweisung in einer speziellen, betreuten Einrichtung. Vor der Entscheidung wird stets eine Stellungnahme der betreuenden Anstalt und ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen eingeholt. Dabei wird die Vorgeschichte der Person wie auch die Entwicklung während der Anhaltung einbezogen, ebenso frühere Gutachten und medizinische Unterlagen.
 
Abgesehen von den Bedingungen des Maßnahmenvollzuges, ( wo eh jeder seine Meinung hat) ist der Fall auch aus kriminologischer Sicht ungewöhnlich:
So ist zwar die Identität des Opfers (derzeit) noch ungeklärt, aber der Täter wurde nach relativ kurzer Ermittlungszeit bereits ermittelt. So etwas kommt selten vor, dass die Identität des Opfers unbekannt ist , aber der Täter bekannt.
Auch dass der Ermittlungserfolg durch die Kombinationsgabe eines Bekannten des Täters ist ja auch bemerkenswert.
 
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