(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Außerdem wäre der Gewinn aus diesen "Geschäften" zu versteuern.
Warum "wäre"? Das Finanzamt wird sich schon rühren.
Das Urteil ist aus generalpräventiver Sicht verheerend, heißt es doch, dass jugendliche Drogenhändler quasi nichts zu befürchten haben.
Du glaubst ernsthaft, dass sich jungendliche Drogenhändler mit der Rechtsprechung beschäftigen und dann abwägen, welches Risiko sich auszahlt?

Letzteres ist vermutlich Chrystal Meth
Warauf stützt sich Deine Vermutung? Für mich klingt es eher danach, dass das Mädchen Hasch und Partydrogen aus der großen Stadt (Sie hat die Drogen in Wien gekauft.) an ihre Freunde in der burgenländischen Provinz verkauft hat.
Wenn es in der Überschrift heißt, "in großem Stil", dann bezieht sich das offensichtlich vor allem auf Cannabis. Da sind siebeneinhalb Kilo eine ganz Menge. Der Rest (Exstacy, Speed, (andere) Amphetamine) macht nicht so viel aus.

Die Strafe beträgt drei Monate.
Eine Erfahrung der Kriminalsoziologie ist, dass bedingte Strafen eine hohe präventive Wirkung haben, weil sie eben als ständige Drohung über einem schweben.
 
Auf der anderen Seite gibt es Länder, in denen Cannabis mehr oder weniger legal ist. Warum also sollte man sich ausgerechnet an Ländern mit archaiischen Rechtssystemen ein Beispiel nehmen?
Wenn es Staaten gibt, die für die nachweislichen Risiken des Genusses von Cannabis blind sind, dann ist das zunächst deren Problem. Bei uns ist Cannabis nicht legal, die Rechtslage anderswo kann kein Milderungsgrund sein. Und ich habe ausdrücklich geschrieben, dass ich die Todesstrafe nicht befürworte. Frage zum Thema: Also ist das Rechtssystem der Vereinigten Staaten (des Weltpolizisten) archaisch?

Letzteres ist vermutlich Chrystal Meth, das schon in kleinen Mengen zu Abhängigkeit und oft zum Tod führt.
So ist es, leider! Crystal Meth zerfrisst Körper, Geist und Seele. Und es ist einfach und billig herzustellen. In Tschechien genau so wie im Goldenen Dreieck. Dieses Zeug in einer Schule zu verkaufen, das ist in meinen Augen ein schweres Verbrechen.

Offenbar wird der Begriff "Strafe" unterschiedlich interpretiert....
Für die Öffentlichkeit bleibt der Eindruck, dass sie nur 3 Monate bekommen hat.

Du musst verstehen: Es ist nur eine richtige Strafe, wenn der Übeltäter einkastelt wird....Alles andere ist Täterschutz! :D
Und was würdest Du mit dem Gör machen? Die ist halt dem Reiz des leicht verdienten Geldes erlegen. Wem wäre geholfen, wenn man sie jahrelang einsperren würde?
Es muss nicht unbedingt "Einkasteln" sein. Ich meine auch, dass es bessere Möglichkeiten gäbe. Im konkreten Fall etwa eine grundsätzlich wesentlich höhere unbedingte Strafe, die aber bei einer auf das Delikt abgestimmten länger dauernden Sozialarbeit nachgesehen wird. Wiederum für diesen Fall: Pflegearbeit, vorzugsweise in einer Entzugsanstalt, das könnte vielleicht wirkliche Einsicht bringen. Zerknirscht sein bei der Urteilsverkündung ist noch kein Zeichen von Einsicht, sondern eher von Selbstmitleid.

Und noch einmal zu den Gesellschaften mit den (angeblich) "archaischen" Rechtssystemen ........... orte ich hier die herablassende Überlegenheit des weißen Mannes? Sind wir denn bei der Bekämpfung der Drogensucht um so viel erfolgreicher als diese "archaischen" Gesellschaften? Das folgende Video mag archaisch erscheinen. Aber hier, so wird gesagt, sollen bis zu 3 von 4 "Patienten" von ihrer Sucht befreit werden. Auch süchtige Europäer gehen freiwillig in dieses Kloster.

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Offenbar wird der Begriff "Strafe" unterschiedlich interpretiert....
Tja.
Wenn einer zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt wird, aber nicht lebenslänglich dort sitzt, was soll ich von diesem saudämlichen Begriff dann bitte denken?
Wennst zum Billa gehst und zwei Leberkäsesemmeln bestellst, aber zwei Frankfurter bekommst, wirst dich wohl auch fragen, was das soll, oder etwa nicht?? Vielleicht definiert sie die Leberkäsesemmel aber anders, wer weiß...
 
hast Glück g´habt!
wie viele sitzen lebenslang?

sollt die literatur keinen blödsinn schreiben, dann gehst als vorher unbescholtener nach 16-17 jahren heim. hast davor schon was gehabt dann nach 22 jahren.

also lebenslang ist das nicht wirklich. dann sollte man selbiges gleich abschaffen.
 
Wenn es Staaten gibt, die für die nachweislichen Risiken des Genusses von Cannabis blind sind, dann ist das zunächst deren Problem. Bei uns ist Cannabis nicht legal, die Rechtslage anderswo kann kein Milderungsgrund sein. Und ich habe ausdrücklich geschrieben, dass ich die Todesstrafe nicht befürworte. Frage zum Thema: Also ist das Rechtssystem der Vereinigten Staaten (des Weltpolizisten) archaisch?
Man muss für die Risiken des Cannabis-Konsums nicht blind sein, um einen liberalen Umgang damit für sinnvoll zu halten. Verbot hin oder her, kifft ein großer Teil der österreichischen Bevölkerung regelmäßig und wir haben trotzdem kein Kifferproblem. Häufiges Kiffen ist sicher nicht gesund, vor allem für Jugendliche, aber da ist Alkohol wohl mindestens ebenso bedenklich.
Wenn Du Dich auf die Rechtslage bei uns berufst, warum bringst Du dann andere Länder überhaupt ins Spiel? Da könnte ich auch umgekehrt sagen: "Die Rechtslage in anderen Ländern kann bei uns kein Erschwerungsgrund sein."
Was haben jetzt die USA wieder damit zu tun?
Rechtliche Stellung des Cannabisgebrauchs in den USA – Wikipedia

Crystal Meth [...] in einer Schule zu verkaufen, das ist in meinen Augen ein schweres Verbrechen.
Wer hat das gemacht? Der eine vermutet einfach einmal so, dass sie Crystal Meth verkauft habe, der nächste tut schon so, als sei das eine Tatsache. Im Bericht auf orf.at wird aufgezählt: siebzehneinhalb Kilogramm Cannabisblüten, einhundert Ecstasytabletten, 30 Gramm Speed und sechs Gramm (nicht näher bezeichnete) Amphetamine.
Im Verfahren wurde außerdem betont, dass sie nicht an der Schule gedealt hat.

Für die Öffentlichkeit bleibt der Eindruck, dass sie nur 3 Monate bekommen hat.
Was soll man da machen? Die Rechtsprechung auf irgendwelche möglichen Eindrücke der Öffentlichkeit ausrichten?

eine grundsätzlich wesentlich höhere unbedingte Strafe, die aber bei einer auf das Delikt abgestimmten länger dauernden Sozialarbeit nachgesehen wird.
Da kenne ich mich jetzt nicht mehr aus, was bedingt und unbedingt sein soll, wenn eine unbedingte, aber bedingt nachgesehen Strafe gefordert wird.

Wenn einer zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt wird, aber nicht lebenslänglich dort sitzt, was soll ich von diesem saudämlichen Begriff dann bitte denken?
Dass man bei guter Führung und guter Prognose vorzeitig entlassen werden kann, ist bei allen Haftstrafen der Fall und das ist auch sinnvoll so. (Weil für den Häftling dann nicht eh schon alles wurscht ist.)
sollt die literatur keinen blödsinn schreiben, dann gehst als vorher unbescholtener nach 16-17 jahren heim. hast davor schon was gehabt dann nach 22 jahren.
Ich glaube nicht, dass die Literatur Blödsinn schreibt, eher gibst Du sie falsch wieder. Dass man vorzeitig entlassen wird, ist kein Automatismus.
 
Für die Öffentlichkeit bleibt der Eindruck, dass sie nur 3 Monate bekommen hat.
Offenbar....
Aber es ist eben nur ein Eindruck, weil die Bewährung ja bei Verstößen jederzeit aufgehoben werden kann und die Strafe vollstreckt wird.

Wenn einer zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt wird, aber nicht lebenslänglich dort sitzt, was soll ich von diesem saudämlichen Begriff dann bitte denken?
Frag mal nach, wie viele Häftlinge in der Haft schon verstorben sind, die ned lebenslang hatten..........:D

Freiheitsstrafen werden auf Lebensdauer oder auf bestimmte Zeit (mindestens einen Tag und höchstens 20Jahre) verhängt.
Bei lebenslänglich kann man nach einer bestimmten Zeit um vorzeitige Entlassung ansuchen.........wenn nix dagegen spricht kann das lebenslänglich aufgehoben werden und man wird auf Bewährung aus der Haft entlassen........wenn was dagegenspricht bleibst mal im Häfen und kannst nach einer bestimmten Zeit wieder ansuchen......
 
Ich glaube nicht, dass die Literatur Blödsinn schreibt, eher gibst Du sie falsch wieder. Dass man vorzeitig entlassen wird, ist kein Automatismus.
Es gibt einen Unterschied zwischen
-) Sie werden zu lebenslanger Haft bestraft und
-) Sie werden eigentlich zu einer lebenslangen Haft verurteilt, aber wenn Sie brav sind, können Sie früher raus.

Warum zum Kuckuck wollen es einige von euch nicht verstehen, dass Satz 1 einfach SINNLOS ist, wenn derjenige nicht bis zum Tod drin sitzt???
Warum nicht gleich Satz 2 als Urteil aussprechen???

Eigentlich idiotisch, dass man über sowas noch diskutieren muss.
 
Warum zum Kuckuck wollen es einige von euch nicht verstehen, dass Satz 1 einfach SINNLOS ist, wenn derjenige nicht bis zum Tod drin sitzt???
Weil es zum Kuckuck auch Menschen gibt, die die Welt nicht in Schwarz und Weiß einteilen.
Dem lebenslänglich Verurteilten wird beim Urteil auch mitgeteilt, wann er um vorzeitige Entlassung ansuchen darf......
Nein wird es nicht! Ein Straftäter, der zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, darf nicht bedingt entlassen werden, bevor er 15 Jahre verbüßt hat.
Ein Schwechatattentäter von 1985 sitzt auch noch immer in Haft, das wären dann immerhin auch bereits 32 Jahre.
 
Dem lebenslänglich Verurteilten wird beim Urteil auch mitgeteilt, wann er um vorzeitige Entlassung ansuchen darf.
ja eh. wennst vor der tat unbescholten warst nach 15 jahren. dann dauert es 1-2 jahre bis du raus kannst oder auch nicht. ist aber eher selten.

und welche mit einer speiskarte dürfen erst nach 20 jahren ansuchen.
 
Weil es zum Kuckuck auch Menschen gibt, die die Welt nicht in Schwarz und Weiß einteilen.
Was für eine Erklärung.
Hast eh das Essensbeispiel auch gelesen?
Mensch, Mayer, Maria und Josef usw. Es geht um die Sinnhaftigkeit eines ausgesprochenen Satzes. Da gibt es kein Schwarz und Weiß, da gibt's nur das, was im Satz drin steht.
 
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