Wenn es Staaten gibt, die für die nachweislichen Risiken des Genusses von Cannabis blind sind, dann ist das zunächst deren Problem. Bei uns ist Cannabis nicht legal, die Rechtslage anderswo kann kein Milderungsgrund sein. Und ich habe ausdrücklich geschrieben, dass ich die Todesstrafe nicht befürworte. Frage zum Thema: Also ist das Rechtssystem der Vereinigten Staaten (des Weltpolizisten) archaisch?
Man muss für die Risiken des Cannabis-Konsums nicht blind sein, um einen liberalen Umgang damit für sinnvoll zu halten. Verbot hin oder her, kifft ein großer Teil der österreichischen Bevölkerung regelmäßig und wir haben trotzdem kein Kifferproblem. Häufiges Kiffen ist sicher nicht gesund, vor allem für Jugendliche, aber da ist Alkohol wohl mindestens ebenso bedenklich.
Wenn Du Dich auf die Rechtslage bei uns berufst, warum bringst Du dann andere Länder überhaupt ins Spiel? Da könnte ich auch umgekehrt sagen: "Die Rechtslage in anderen Ländern kann bei uns kein Erschwerungsgrund sein."
Was haben jetzt die USA wieder damit zu tun?
Rechtliche Stellung des Cannabisgebrauchs in den USA – Wikipedia
Crystal Meth [...] in einer Schule zu verkaufen, das ist in meinen Augen ein schweres Verbrechen.
Wer hat das gemacht? Der eine vermutet einfach einmal so, dass sie Crystal Meth verkauft habe, der nächste tut schon so, als sei das eine Tatsache. Im Bericht auf orf.at wird aufgezählt: siebzehneinhalb Kilogramm Cannabisblüten, einhundert Ecstasytabletten, 30 Gramm Speed und sechs Gramm (nicht näher bezeichnete) Amphetamine.
Im Verfahren wurde außerdem betont, dass sie nicht an der Schule gedealt hat.
Für die Öffentlichkeit bleibt der Eindruck, dass sie nur 3 Monate bekommen hat.
Was soll man da machen? Die Rechtsprechung auf irgendwelche möglichen Eindrücke der Öffentlichkeit ausrichten?
eine grundsätzlich wesentlich höhere unbedingte Strafe, die aber bei einer auf das Delikt abgestimmten länger dauernden Sozialarbeit nachgesehen wird.
Da kenne ich mich jetzt nicht mehr aus, was bedingt und unbedingt sein soll, wenn eine unbedingte, aber bedingt nachgesehen Strafe gefordert wird.
Wenn einer zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt wird, aber nicht lebenslänglich dort sitzt, was soll ich von diesem saudämlichen Begriff dann bitte denken?
Dass man bei guter Führung und guter Prognose vorzeitig entlassen werden kann, ist bei allen Haftstrafen der Fall und das ist auch sinnvoll so. (Weil für den Häftling dann nicht eh schon alles wurscht ist.)
sollt die literatur keinen blödsinn schreiben, dann gehst als vorher unbescholtener nach 16-17 jahren heim. hast davor schon was gehabt dann nach 22 jahren.
Ich glaube nicht, dass die Literatur Blödsinn schreibt, eher gibst Du sie falsch wieder. Dass man vorzeitig entlassen wird, ist kein Automatismus.