(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Letztlich gibt es nur Rechtssicherheits wenn eine Entscheidung, von wem und worüber auch immer, rechtskräftig entschieden worden ist.
Das existieren von Gesetzen, Verordnungen, ministeriellen Bestimmungen bedeutet nicht auch automatisch ihre juristische Richtigkeit.
 
Letztlich gibt es nur Rechtssicherheits wenn eine Entscheidung, von wem und worüber auch immer, rechtskräftig entschieden worden ist.
Das existieren von Gesetzen, Verordnungen, ministeriellen Bestimmungen bedeutet nicht auch automatisch ihre juristische Richtigkeit.
Warum sucht die StA dann in vielen Fällen nicht die rechtskräftige Entscheidung? Obwohl es nicht selten um schwerwiegende Vorwürfe geht?

Das Schlimme ist, das Verbrechensopfer bei Einstellungen des Verfahrens kein Rechtsmittel einlegen können - geschweige denn, wenn das Opfer der Steuerzahler ist, wie in Fällen von mutmaßlichem Amtsmissbrauch oder Untreue, die auffällig oft eingestellt werden, bevor ein unabhängiger Richter den Akt zu Gesicht bekommt.
 
Letztlich gibt es nur Rechtssicherheits wenn eine Entscheidung, von wem und worüber auch immer, rechtskräftig entschieden worden ist.
Das existieren von Gesetzen, Verordnungen, ministeriellen Bestimmungen bedeutet nicht auch automatisch ihre juristische Richtigkeit.
Ja, aber eine Beurteilung (Urteil) basiert trotzdem auf ein Gesetz.
 
Warum sucht die StA dann in vielen Fällen nicht die rechtskräftige Entscheidung? Obwohl es nicht selten um schwerwiegende Vorwürfe geht?
Da musst du die STA fragen. In manchen Fällen macht sie es ja. In deinen Augen offenbar in zu wenigen. Schwerwiegende Vorwürfe bedürfen dennoch weiteren konkreten Ergebnissen um ein Verfolgen zu rechtfertigen. Ein (auch schwerwiegender) Vorwurf allein muss zu wenig sein um sich einer Verfolgung stellen zu müssen. Nur mit weiteren objektiven Untermauerungen der Vorwürfe ist die rechtliche Verfolgung (in meinen Augen) legitim.
 
Ja, aber eine Beurteilung (Urteil) basiert trotzdem auf ein Gesetz.
Das stimmt. Wenn allerdings eine zB ministerielle Verordnung verlangt, dass ein Bürger ohne Grund behördlich verfolgt werden darf und auf Umsetzung besteht, muss ein Gericht über Antrag eines Betroffenen Bürgers darüber entscheiden, ob dies rechtens ist. Und erst mit dieser rechtskräftigen Entscheidung entsteht Rechtssicherheit darüber ob eine solche Verordnung gültig ist oder nicht.
 
Ich bin kein Experte der Juristerei. Aber vielleicht gibt es hier Experten, die uns sagen können, ob das möglich ist. Nämlich dass die Laienrichter so entscheiden und die Berufsrichter immer wieder so lange das Urteil aufheben, bis es passt.
 
Ich bin kein Experte der Juristerei. Aber vielleicht gibt es hier Experten, die uns sagen können, ob das möglich ist. Nämlich dass die Laienrichter so entscheiden und die Berufsrichter immer wieder so lange das Urteil aufheben, bis es passt.
Die Berufsrichter haben nicht das Urteil aufgehoben, sondern lediglich den Wahrspruch der Geschworenen.
In erwähnten Fall, folgten die Geschworenen dem Ankläger und fällten einen Wahrspruch im Sinne der Anklage.
Offenbar war es in den Augen der Berufsrichter eine nicht der Beweisführung folgende Entscheidung.
Kein Schwurgerichtshof (3 Berufsrichter mit Einstimmigkeit) wird allein aus Gaudigkeit den Wahrspruch der Geschworenen aussetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ändert ja trotzdem nichts daran, dass sie es tun könnten.
 
Die Berufsrichter haben nicht das Urteil aufgehoben, sondern lediglich den Wahrspruch der Geschworenen.
In erwähnten Fall, folgten die Geschworenen dem Ankläger und fällten einen Wahrspruch im Sinne der Anklage.
Offenbar war es in den Augen der Berufsrichter eine nicht der Beweisführung folgende Entscheidung.
Kein Schwurgerichtshof (3 Berufsrichter mit Einstimmigkeit) wird allein aus Gaudigkeit den Wahrspruch der Geschworenen aussetzen.
Geht man nach den Medienberichten der letzten Monate, ist der Fall eindeutig und die Geschworenen haben vollkommen Recht. Wie die Berufsrichter bei dem 19fach Vorbestraften etwas Entlastendes gefunden haben wollen, ist mir schleierhaft. Jetzt wurde er sogar aus der U-Haft entlassen!
 
Wie die Berufsrichter bei dem 19fach Vorbestraften etwas Entlastendes gefunden haben wollen, ist mir schleierhaft. Jetzt wurde er sogar aus der U-Haft entlassen!
Vorstrafen allein sollen genügen, um in einem neuen Verfahren nichts Entlastendes gelten zu lassen im Fall der Schuldlosigkeit? :verwirrt:
 
Zuletzt bearbeitet:
die wiederholen so lange bis das richtige Urteil fällt
Der Prozess wir mit neuen Richtern und neuen Geschworenen wiederholt. "Stimmt der Wahrspruch des zweiten Geschworenengerichtes mit dem des ersten überein, so ist er dem Urteile zugrunde zu legen."
§ 334 StPO (Strafprozeßordnung 1975) - JUSLINE Österreich

Wie die Berufsrichter bei dem 19fach Vorbestraften etwas Entlastendes gefunden haben wollen
Möglicherweise liegt das Problem darin, dass auch die Geschworenen so denken und im Zweifel auf schuldig entscheiden, wenn sie das Gefühl haben, solch einem notorischen Gauner sei das schon zuzutrauen.
Dem Beschuldigten ist aber die Tat nachzuweisen, unabhängig davon, was er früher angestellt haben mag. Die Berufsrichter sehen es offenbar als nicht erwiesen an, dass der Mordauftrag ernst gemeint war.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben