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Gast
(Gelöschter Account)
welche badezimmertür sperrst von außen zu? is des pfusch am bau?
Badezimmer Tür von außen versperrbar? Das ist wirklich nicht üblich. Habe ich noch nicht gesehen.
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welche badezimmertür sperrst von außen zu? is des pfusch am bau?
ich kenne ein Studio, da befindet sich die Dusche genau zwischen zwei "Verrichtungs"-Zimmern, und ist von beiden Zimmern aus begehbar. Aus diesem Grund sind die beiden Türen zur Dusche natürlich von außen (sprich: vom Zimmer aus) versperrbar.Badezimmer Tür von außen versperrbar?
Weg mit dem Föderalismus.
Du hast ja keine Ahnung, welche absurden Eskapaden der österreichische Föderalismus schlägt. Da geht es nicht um die Sache, sondern darum, ja keine Befugnisse an den ach so bösen Zentralstaat abzugeben. Alle Bundesländer fest gegeneinander und gemeinsam gegen Wien.Es lebe der Zentralismus........
Muss wirklich jedes Bundesland ein eigenes Landespolizeigesetz haben? Muss der Jugendschutz in jedem Bundesland anders geregelt sein?Wiener Landessicherheitsgesetz bzw. Landespolizeigesetze.......
Zentralfriedhof?Es lebe der Zentralismus........
Na hör mal! Wien muss sich da schon von der Provinz unterscheiden!Muss wirklich jedes Bundesland ein eigenes Landespolizeigesetz haben? Muss der Jugendschutz in jedem Bundesland anders geregelt sein?
...und freigesprochen! (Die Überschriften verraten nicht immer alles)
steht eh dort, war eine pro-forma Anklage....und freigesprochen!
Und warum wird so ein lächerliches Verfahren nicht bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt? Da gibt's weit schwerwiegendere Fälle, die von der StA sang- und klanglos ad acta gelegt werden....und freigesprochen! (Die Überschriften verraten nicht immer alles)
Wahrscheinlich wollte/will man (wer auch immer) ein rechtskräftiges Gerichtsurteil! Ist aber nur meine Meinung.Und warum wird so ein lächerliches Verfahren nicht bereits von der Staatsanwaltschaft eingestellt? Da gibt's weit schwerwiegendere Fälle, die von der StA sang- und klanglos ad acta gelegt werden.
Du meinst man wollte einen pragmatisierten Beamten loswerden ?Wahrscheinlich wollte/will man (wer auch immer) ein rechtskräftiges Gerichtsurteil! Ist aber nur meine Meinung.
nein, man wollte anscheinend Rechtssicherheit! kann man nun oder kann man nun nicht! der Richter sagt jetzt, man kann!Du meinst man wollte einen pragmatisierten Beamten loswerden ?
Warum nur............?
Lieber MrNJ, solltest du dies noch nicht gewusst haben? Letztlich muss manchmal doch ein Gericht (zB. Das Verfassungsgericht über Verfassungsänderungen) entscheiden, ob diese verfassungsrechtlich gedeckt sind. Nur weil eine Regierung oder einzelne Ministerien Bestimungen oder Verordnungen erlassen, heißt es nicht automatisch, das diese Bestimmungen rechtlich einwandfrei sind. Dazu bedarf es hin und wieder auch einer Richterentscheidung.Das Thema ist eigenartig. Durch Gerichtsurteile Rechtssicherheit erlangen. Das muss eher schon im Gesetz feststehen, wie was zu verstehen ist.
Ich kann mich da leider an eine Pressekonferenz erinnern, wo die SPÖ und ÖVP getrennt über das gerade beschlossene Gesetz berichtet haben, erstaunlicherweise jeweils das Gegenteil.
Nicht unbedingt .......und wer bestimmt diese Bestimmung? Genau das gleiche Organ, das vorher das Gesetz beschlossen hat. Man dreht sich im Kreis.
So steht's eh da.Nicht unbedingt .......
Um die Verfassung zu ändern, da genügt keine einfache Mehrheit.