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Was mittlerweile öfters vorkommt, als umgekehrt!
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Was mittlerweile öfters vorkommt, als umgekehrt!
Interessant wäre zu wissen, nach welchem Gesetz diese Vorladung erfolgt ist.
.....wenn es sich um die Zuverlässigkeit im Straßenverkehr handelte, wäre es das Führerscheingesetz.
Die kann man aber schwerlich ergründen, wenn jemand NICHT Auto fährt - zB zwei Tage (massiv) trinken, zwei Tage Pause, da kann am fünften Tag jeder wieder fahren. (Und was man an Tag 1+2 gemacht hat, geht niemanden etwas an.)
Ein Radfahrer lenkt ein Fahrzeug, beim Fußgänger kann der Parapraph aber schwer angewendet werden.Ein Alko-Vortest darf auch unbegründet an jeder Person vorgenommen werden, egal ob Verdacht oder nicht. Planquadrate sind ein gutes Beispiel, da muss jeder blasen, egal ob Verdacht oder nicht. Das gilt auch für Fußgänger und Radfahrer.
Schon bemerkenswert, wie streng die Regeln da sind. Schlafen im oder CD holen aus dem Auto kann zum Führerscheinentzug führen, wenn man dabei alkoholisiert war.
Als Fußgänger nimmst du auch am Verkehr teil,und könntest eventuell Unfälle verursachen. Wenn du öfters voll besoffen zu Fuß auffällig wirst, kann dein Führerschein auch kurzzeitig weg sein. Sind Einzelfälle, ist aber so. Und ganz ehrlich, ich möchte keinen Unfall wegen einem Alki haben, egal ob er im Auto sitzt oder zu Fuß unterwegs ist und mir vor mein Auto läuft!Ein Radfahrer lenkt ein Fahrzeug, beim Fußgänger kann der Parapraph aber schwer angewendet werden.
Stellt sich nun die Frage: Gelten für Fußgänger auch 0,5 Promille? Mit 0,5Promille läßt zwar die Reaktionsfähigkeit nach, doch ich wage zu behaupten, dass ich mit 0,5Promille keinen Autofahrer vor die Räder laufe.Als Fußgänger nimmst du auch am Verkehr teil,und könntest eventuell Unfälle verursachen. Wenn du öfters voll besoffen zu Fuß auffällig wirst, kann dein Führerschein auch kurzzeitig weg sein. Sind Einzelfälle, ist aber so. Und ganz ehrlich, ich möchte keinen Unfall wegen einem Alki haben, egal ob er im Auto sitzt oder zu Fuß unterwegs ist und mir vor mein Auto läuft!
Früher sagte man: Im Moment, wo man den Zündschlüssel im alkoholisierten Zustand ins Zündschloß steckte, war man fällig. Heute, wo es keine Zündschlösser mehr gibt, ist die Grenze etwas schwieriger zu ziehen. Also besser im alkoholiserten Zustand einen Bogen um das Auto machen. Oder wenn man nur etwas aus dem Auto holt schauen, ob keine Kieberer in Sichtweite ist und dann im Auto nicht lange suchen.Schon bemerkenswert, wie streng die Regeln da sind. Schlafen im oder CD holen aus dem Auto kann zum Führerscheinentzug führen, wenn man dabei alkoholisiert war.
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Von § 5 StVO ist die Alkoholkontrolle an einem Fußgänger aber jedenfalls nicht abgedeckt, weil da ist Verdacht auf Lenken eines Fahrzeugs oder auf Verwicklung in einen Unfall Voraussetzung.Als Fußgänger nimmst du auch am Verkehr teil,und könntest eventuell Unfälle verursachen. Wenn du öfters voll besoffen zu Fuß auffällig wirst, kann dein Führerschein auch kurzzeitig weg sein. Sind Einzelfälle, ist aber so. Und ganz ehrlich, ich möchte keinen Unfall wegen einem Alki haben, egal ob er im Auto sitzt oder zu Fuß unterwegs ist und mir vor mein Auto läuft!
oder auf Verwicklung in einen Unfall Voraussetzung.
Im Prinzip ja....nur kommt das in der Praxis nur in extremen Einzelfällen vor.....Wenn ich diese Querschlüsse ziehe, dann kann ich ihn von allem abhalten.
Stellt sich nun die Frage: Gelten für Fußgänger auch 0,5 Promille? Mit 0,5Promille läßt zwar die Reaktionsfähigkeit nach, doch ich wage zu behaupten, dass ich mit 0,5Promille keinen Autofahrer vor die Räder laufe.
Die Verkehrsvertrauenswürdigkeit wird im FSG abgehandelt.Von § 5 StVO ist die Alkoholkontrolle an einem Fußgänger aber jedenfalls nicht abgedeckt, weil da ist Verdacht auf Lenken eines Fahrzeugs oder auf Verwicklung in einen Unfall Voraussetzung.
....es geht um die Beeinträchtigung.....Man darf auch kein Fahrzeug in einem beeinträchtigtem Zustand lenken.Wenn man schon den Alkohol erwähnt.
Unter 0,5 ist auch kein Freifahrtschein, oder? Denn bei manchen wirkt der Alk schon früher und kann auch dann belangt werden.
Das gilt auch für Fußgänger und Radfahrer.
https://autorevue.at/ratgeber/fahrrad-betrunken-strafeWenn Radfahrer auch einen Alkotest machen müssten würde sich ihre Anzahl auf die Hälfte reduzieren.