(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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.....wenn es sich um die Zuverlässigkeit im Straßenverkehr handelte, wäre es das Führerscheingesetz.

Die kann man aber schwerlich ergründen, wenn jemand NICHT Auto fährt - zB zwei Tage (massiv) trinken, zwei Tage Pause, da kann am fünften Tag jeder wieder fahren. (Und was man an Tag 1+2 gemacht hat, geht niemanden etwas an.)
 
Die kann man aber schwerlich ergründen, wenn jemand NICHT Auto fährt - zB zwei Tage (massiv) trinken, zwei Tage Pause, da kann am fünften Tag jeder wieder fahren. (Und was man an Tag 1+2 gemacht hat, geht niemanden etwas an.)

Ob wer alkoholkrank ist kann man schon diagnostizieren.
Und dann geht man von einer Wesensart der Person aus , dass sie auch im Straßenverkehr unzuverlässig ist.........und das geht dann jeden Teilnehmer am Straßenverkehr an.....
 
Wenn ich diese Querschlüsse ziehe, dann kann ich ihn von allem abhalten.
 
Ein Alko-Vortest darf auch unbegründet an jeder Person vorgenommen werden, egal ob Verdacht oder nicht. Planquadrate sind ein gutes Beispiel, da muss jeder blasen, egal ob Verdacht oder nicht. Das gilt auch für Fußgänger und Radfahrer.
 
Ein Alko-Vortest darf auch unbegründet an jeder Person vorgenommen werden, egal ob Verdacht oder nicht. Planquadrate sind ein gutes Beispiel, da muss jeder blasen, egal ob Verdacht oder nicht. Das gilt auch für Fußgänger und Radfahrer.
Ein Radfahrer lenkt ein Fahrzeug, beim Fußgänger kann der Parapraph aber schwer angewendet werden.

Schon bemerkenswert, wie streng die Regeln da sind. Schlafen im oder CD holen aus dem Auto kann zum Führerscheinentzug führen, wenn man dabei alkoholisiert war.

Wenn man bedenkt, welche abstrusen Ausreden manche Straftäter den Gerichten erfolgreich reindrücken können, kann man nur verwundert den Kopf schütteln. Die "Kleinen" werden also zuweilen selbst ohne Fehlverhalten bestraft, die "Großen" oft mit nur Augenzwinkern bedacht.
 
Ein Radfahrer lenkt ein Fahrzeug, beim Fußgänger kann der Parapraph aber schwer angewendet werden.
Als Fußgänger nimmst du auch am Verkehr teil,und könntest eventuell Unfälle verursachen. Wenn du öfters voll besoffen zu Fuß auffällig wirst, kann dein Führerschein auch kurzzeitig weg sein. Sind Einzelfälle, ist aber so. Und ganz ehrlich, ich möchte keinen Unfall wegen einem Alki haben, egal ob er im Auto sitzt oder zu Fuß unterwegs ist und mir vor mein Auto läuft!
 
Als Fußgänger nimmst du auch am Verkehr teil,und könntest eventuell Unfälle verursachen. Wenn du öfters voll besoffen zu Fuß auffällig wirst, kann dein Führerschein auch kurzzeitig weg sein. Sind Einzelfälle, ist aber so. Und ganz ehrlich, ich möchte keinen Unfall wegen einem Alki haben, egal ob er im Auto sitzt oder zu Fuß unterwegs ist und mir vor mein Auto läuft!
Stellt sich nun die Frage: Gelten für Fußgänger auch 0,5 Promille? Mit 0,5Promille läßt zwar die Reaktionsfähigkeit nach, doch ich wage zu behaupten, dass ich mit 0,5Promille keinen Autofahrer vor die Räder laufe.
 
Schon bemerkenswert, wie streng die Regeln da sind. Schlafen im oder CD holen aus dem Auto kann zum Führerscheinentzug führen, wenn man dabei alkoholisiert war.
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Früher sagte man: Im Moment, wo man den Zündschlüssel im alkoholisierten Zustand ins Zündschloß steckte, war man fällig. Heute, wo es keine Zündschlösser mehr gibt, ist die Grenze etwas schwieriger zu ziehen. Also besser im alkoholiserten Zustand einen Bogen um das Auto machen. Oder wenn man nur etwas aus dem Auto holt schauen, ob keine Kieberer in Sichtweite ist und dann im Auto nicht lange suchen.
 
Als Fußgänger nimmst du auch am Verkehr teil,und könntest eventuell Unfälle verursachen. Wenn du öfters voll besoffen zu Fuß auffällig wirst, kann dein Führerschein auch kurzzeitig weg sein. Sind Einzelfälle, ist aber so. Und ganz ehrlich, ich möchte keinen Unfall wegen einem Alki haben, egal ob er im Auto sitzt oder zu Fuß unterwegs ist und mir vor mein Auto läuft!
Von § 5 StVO ist die Alkoholkontrolle an einem Fußgänger aber jedenfalls nicht abgedeckt, weil da ist Verdacht auf Lenken eines Fahrzeugs oder auf Verwicklung in einen Unfall Voraussetzung.
 
Wenn ich diese Querschlüsse ziehe, dann kann ich ihn von allem abhalten.
Im Prinzip ja....nur kommt das in der Praxis nur in extremen Einzelfällen vor.....
Auch wird z. B ein verurteilter Sexualstraftäter oder ein Bankräuber als nicht verkehrszuverlässig angesehen, wenn er für die Ausführung seiner Straftaten ein KFZ verwendete....


Stellt sich nun die Frage: Gelten für Fußgänger auch 0,5 Promille? Mit 0,5Promille läßt zwar die Reaktionsfähigkeit nach, doch ich wage zu behaupten, dass ich mit 0,5Promille keinen Autofahrer vor die Räder laufe.

Nein, natürlich nicht, da man davon ausgeht, dass man ab einem Wert von 0,5 Promille für das Lenken von Kraftfahrzeugen beeinträchtigt ist.
Es ist zwar nicht direkt verboten alkoholisiert, als Fußgänger am Straßenverkehr teilzunehmen, doch ist es verboten andere Straßenverkehrsteilnehmer zu gefährden......und angsoffen auf der Straßen rumzutorkeln birgt da schon eine Gefahr....und da kennt die StVO schon ein paar Paragraphen nach denen man belangt werden kann.



Von § 5 StVO ist die Alkoholkontrolle an einem Fußgänger aber jedenfalls nicht abgedeckt, weil da ist Verdacht auf Lenken eines Fahrzeugs oder auf Verwicklung in einen Unfall Voraussetzung.
Die Verkehrsvertrauenswürdigkeit wird im FSG abgehandelt.
Bzw. könnte man noch im Rahmen vom Pol.Ges. (Anstandsverletzung) Alkoholmessungen vornehmen.
 
Wenn man schon den Alkohol erwähnt.
Unter 0,5 ist auch kein Freifahrtschein, oder? Denn bei manchen wirkt der Alk schon früher und kann auch dann belangt werden.
 
Wenn man schon den Alkohol erwähnt.
Unter 0,5 ist auch kein Freifahrtschein, oder? Denn bei manchen wirkt der Alk schon früher und kann auch dann belangt werden.
....es geht um die Beeinträchtigung.....Man darf auch kein Fahrzeug in einem beeinträchtigtem Zustand lenken.
Dazu gehören neben dem Alk und den Drogen auch Müdigkeit, Medikamente, ein erregter Zustand (nah, ned sexuell erregt, sondern aggressiv) etc.
In diesem Fall können Zwangsmaßnahmen gesetzt werden.

Zwangsmaßnahmen – alles-führerschein.at - Lexikon

Alkohol-Strafen – alles-führerschein.at - Lexikon
 
was hat denn der für eine badezimmertür? sowas tritt man:down: normalerweise problemlos auf bzw. durch ... :roll:
 
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