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Täterschutz steht dies- und jenseits der Zugspitze immer ganz oben auf der Agendajetzt steht dort es lebt unter neuen Namen … was man nicht alles tut .
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Täterschutz steht dies- und jenseits der Zugspitze immer ganz oben auf der Agendajetzt steht dort es lebt unter neuen Namen … was man nicht alles tut .
30 Jahre freie Kost und ein Dach über dem Kopf …
Auch ein goldener Käfig bleibt ein Käfig!....was für ein Leben....Neidisch könnte man werden!
Auch ein goldener Käfig bleibt ein Käfig!
in diesem Metier scheint halt auch ganz besonders wichtig zu sein: Publicity - Publicity - PublicityEs ist aber schon erstaunlich, wie sich Top-Anwälte bei so einem schweren Verbrechen die Klinke in die Hand geben
Es ist aber schon erstaunlich, wie sich Top-Anwälte bei so einem schweren Verbrechen die Klinke in die Hand geben.
Der Führerscheinentzug wurde in letzter Instanz aufgehoben. Die drakonische Strafe von 1.600 Euro für die Verweigerung des Alkotests bleibt aber, obwohl der Mann nachweislich kein Auto angerührt hat!Kein Auto gelenkt: Mann verlor fast Führerschein
man darf jetzt auch zuhause nicht mehr betrunken sein, sonst ist der Schein weg, wenn man den Alkotest verweigert
Weil ich mir gerade zufällig eine Sendung über Morde anschaue. Ist zwar nicht aus Österreich, trotzdem.
Die Eine bekommt 6 Monate für einen Mord.
Der Andere 15 Jahre wegen Meineids (hat gelogen, dass seine Affäre ihren Mann getötet hat).
In Zukunft ist der Beamtenwillkür noch mehr Tür und Tor geöffnet.
Hab' ja extra geschrieben "noch mehr" .Was heißt da "in Zukunft"?......das hamma doch eh schon immer...
Das is ja auch nix Neues, dass ein Alkotest auch nach der Fahrt durchgeführt werden kann und die (grundlose) Verweigerung des Alkomattest strafbar ist, selbst wenn auch danach keine Alkoholisierung festgestellt wird oder, wie in diesem Fall kein Lenken eines Fahrzeuges.Hab' ja extra geschrieben "noch mehr" .
Nach der Fahrt: ja, selbstverständlich.Das is ja auch nix Neues, dass ein Alkotest auch nach der Fahrt durchgeführt werden kann und die (grundlose) Verweigerung des Alkomattest strafbar ist, selbst wenn auch danach keine Alkoholisierung festgestellt wird oder, wie in diesem Fall kein Lenken eines Fahrzeuges.
Das sollte eigentlich jeder Führerscheinbesitzer wissen, dass der Alkomattest nicht verweigert werden darf, da dies zum theoretischen Wissen gehört und auch geprüft wird.
Nach der Fahrt: ja, selbstverständlich.
Ohne Lenken eines Fahrzeugs: Das ist neu. Es war rechtlich auch ganz offensichtlich nicht klar, sonst wäre der Fall nicht beim VwGH gelandet. Ich halte das Gesetz für verfassungswidrig. .
Eben. In § 5 StVO steht, in Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeugs oder Verdachts darauf, oder bei Verdacht auf Verwicklung in einen Unfall. Weiß eigentlich nicht, wie der VwGH zu der Meinung kommt, es müsse kein Bezug zum Straßenverkehr gegeben sein. Leider finde ich den Entscheidungstext nicht, hast Du einen Link oder eine GZ?Naja...der Alkotest sollte ja auf Verdacht nach einer Fahrt vorgenommen werden. Wobei jetzt ned ganz klar ist wodurch dieser Verdacht begründet wäre. Da könnte man durchaus eine Schikane vermuten.
Strafbar ist sie nur, wenn ein Verdacht besteht.Jedenfalls wars ned klug den Test zu verweigern, da diese Verweigerung strafbar ist.
Die Verweigerung ist sicher nicht verfassungswidrigOb jetzt die Verweigerung einer staatlichen Zwangsmaßnahme verfassungswidrig ist......könnte man darüber diskutieren, WELCHE Zwangsmaßnahmen denn überhaupt verhältnismäßig sind.
Am Steuer!In Anbetracht der Tatsache, was Alkohol, vor Allem am Steuer alles anrichten kann, denke ich nicht, dass die Zwangsmaßnahme eines Alkotests zur Feststellung des Alkoholgehaltes in der Atemluft unverhältnismäßig ist.
Aber eben auch nur in den genannten Verdachtsfällen, und wenn der Alkomat-Test verweigert oder nicht möglich ist.BTW ist das in der StVO §5 geregelt.
In diesem Paragraphen gibt's sogar tatsächlich eine Verfassungsbestimmung (also eine Bestimmung in einem Bundesgesetz, die einen verfassungsändernden Charakter hat.). Nämlich die Zwangsmaßnahme zur Blutabnahme.
Was heißt querulierte? Natürlich kann man obrigkeitsgläubig sein und alles tun, was ein Beamter verlangt. Das kann dann aber dazu führen, dass irgendwann einmal ein Beamter will, dass Du eine halbe Stunde lang auf einem Bein hüpfst. Ob ich zu Hause alkoholisiert bin, geht den Staat grundsätzlich einmal original gar nix an, finde ich.Leider wissen wir ned genau WIE diese Amtshandlung abgelaufen ist, da der Bericht eher aus der Sicht des Betroffenen geschildert ist. Deshalb ist es schwer zu sagen ob da die Beamten von Haus aus willkürlich handelten oder ob der Betroffene querulierte und die Situation deshalb eskalierte.....da kann das Gesetz nix dafür.