(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Neues im Fall des afghanischen Ehrenmords: Der Tatverdächtige Hikmatullah S. ist nicht 18, sondern 21, somit wird er voll nach Erwachsenenstrafrecht behandelt. Auch das Opfer war nicht 14, sondern 17, und bzgl. der anderen Kinder hat sich das Jugendamt eingeschaltet, will sie dem offensichtlich schlechten Einfluss der Eltern entziehen. Nebenbei wurde nach Astrid Wagner und einem weiteren Anwalt bereits die dritte Verteidigerin verschlissen - Liane Hirschbrich, die schon den Amokfahrer von Graz vertreten hat. Dass die immer top gestylte Slowenin bei der Familie nicht gut ankommt, war wohl abzusehen :haha:

Es ist aber schon erstaunlich, wie sich Top-Anwälte bei so einem schweren Verbrechen die Klinke in die Hand geben. Ein Fahrlässigkeitstäter, der unverhofft ins Strafrecht stolpert, muss hingegen vermutlich froh sein, dass er überhaupt einen halbwegs brauchbaren Verteidiger bekommt ...
 
Kein Auto gelenkt: Mann verlor fast Führerschein

man darf jetzt auch zuhause nicht mehr betrunken sein, sonst ist der Schein weg, wenn man den Alkotest verweigert
Der Führerscheinentzug wurde in letzter Instanz aufgehoben. Die drakonische Strafe von 1.600 Euro für die Verweigerung des Alkotests bleibt aber, obwohl der Mann nachweislich kein Auto angerührt hat!

Eine wahrhaft groteske Entscheidung, und nachdem diese vom VwGH stammt, mit weitreichenden Folgen. In Zukunft ist der Beamtenwillkür noch mehr Tür und Tor geöffnet. Wenn einem Polizisten Dein G'schau net g'fallt, darf er einen Alkotest verlangen, unabhängig vom Bezug zum Straßenverkehr. Das zu Grunde liegende Gesetz ist mE schwer verfassungswidrig.
 
Weil ich mir gerade zufällig eine Sendung über Morde anschaue. Ist zwar nicht aus Österreich, trotzdem.
Die Eine bekommt 6 Monate für einen Mord.
Der Andere 15 Jahre wegen Meineids (hat gelogen, dass seine Affäre ihren Mann getötet hat).
 
In Zukunft ist der Beamtenwillkür noch mehr Tür und Tor geöffnet.

Was heißt da "in Zukunft"?......das hamma doch eh schon immer...und gerade bei den G´scherten!
Wenn der Gendarm meint, er ist der Weltmeister, dann wirst eing´wakt ! Der weiß schon, wie man gewisse Gesetze missbrauchen kann, um dir das Leben schwer zu machen.
 
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Hab' ja extra geschrieben "noch mehr" ;).
Das is ja auch nix Neues, dass ein Alkotest auch nach der Fahrt durchgeführt werden kann und die (grundlose) Verweigerung des Alkomattest strafbar ist, selbst wenn auch danach keine Alkoholisierung festgestellt wird oder, wie in diesem Fall kein Lenken eines Fahrzeuges.
Das sollte eigentlich jeder Führerscheinbesitzer wissen, dass der Alkomattest nicht verweigert werden darf, da dies zum theoretischen Wissen gehört und auch geprüft wird.
 
Das is ja auch nix Neues, dass ein Alkotest auch nach der Fahrt durchgeführt werden kann und die (grundlose) Verweigerung des Alkomattest strafbar ist, selbst wenn auch danach keine Alkoholisierung festgestellt wird oder, wie in diesem Fall kein Lenken eines Fahrzeuges.
Das sollte eigentlich jeder Führerscheinbesitzer wissen, dass der Alkomattest nicht verweigert werden darf, da dies zum theoretischen Wissen gehört und auch geprüft wird.
Nach der Fahrt: ja, selbstverständlich.
Ohne Lenken eines Fahrzeugs: Das ist neu. Es war rechtlich auch ganz offensichtlich nicht klar, sonst wäre der Fall nicht beim VwGH gelandet. Ich halte das Gesetz für verfassungswidrig. Wenn man bedenkt, wie echte Verbrecher bei uns mit Samthandschuhen behandelt werden, wirkt die Entscheidung noch grotesker :kopfklatsch:.
 
Nach der Fahrt: ja, selbstverständlich.
Ohne Lenken eines Fahrzeugs: Das ist neu. Es war rechtlich auch ganz offensichtlich nicht klar, sonst wäre der Fall nicht beim VwGH gelandet. Ich halte das Gesetz für verfassungswidrig. :kopfklatsch:.

Naja...der Alkotest sollte ja auf Verdacht nach einer Fahrt vorgenommen werden. Wobei jetzt ned ganz klar ist wodurch dieser Verdacht begründet wäre. Da könnte man durchaus eine Schikane vermuten.
Jedenfalls wars ned klug den Test zu verweigern, da diese Verweigerung strafbar ist. Ob jetzt die Verweigerung einer staatlichen Zwangsmaßnahme verfassungswidrig ist......könnte man darüber diskutieren, WELCHE Zwangsmaßnahmen denn überhaupt verhältnismäßig sind. In Anbetracht der Tatsache, was Alkohol, vor Allem am Steuer alles anrichten kann, denke ich nicht, dass die Zwangsmaßnahme eines Alkotests zur Feststellung des Alkoholgehaltes in der Atemluft unverhältnismäßig ist.

BTW ist das in der StVO §5 geregelt.
In diesem Paragraphen gibt's sogar tatsächlich eine Verfassungsbestimmung (also eine Bestimmung in einem Bundesgesetz, die einen verfassungsändernden Charakter hat.). Nämlich die Zwangsmaßnahme zur Blutabnahme.

Leider wissen wir ned genau WIE diese Amtshandlung abgelaufen ist, da der Bericht eher aus der Sicht des Betroffenen geschildert ist. Deshalb ist es schwer zu sagen ob da die Beamten von Haus aus willkürlich handelten oder ob der Betroffene querulierte und die Situation deshalb eskalierte.....da kann das Gesetz nix dafür.
 
So ein Bledsinn! Wenn mich ein Polizist auffordert, dann mach ich den Vortest. Punkt.
 
Naja...der Alkotest sollte ja auf Verdacht nach einer Fahrt vorgenommen werden. Wobei jetzt ned ganz klar ist wodurch dieser Verdacht begründet wäre. Da könnte man durchaus eine Schikane vermuten.
Eben. In § 5 StVO steht, in Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeugs oder Verdachts darauf, oder bei Verdacht auf Verwicklung in einen Unfall. Weiß eigentlich nicht, wie der VwGH zu der Meinung kommt, es müsse kein Bezug zum Straßenverkehr gegeben sein. Leider finde ich den Entscheidungstext nicht, hast Du einen Link oder eine GZ?

Jedenfalls wars ned klug den Test zu verweigern, da diese Verweigerung strafbar ist.
Strafbar ist sie nur, wenn ein Verdacht besteht.

Ob jetzt die Verweigerung einer staatlichen Zwangsmaßnahme verfassungswidrig ist......könnte man darüber diskutieren, WELCHE Zwangsmaßnahmen denn überhaupt verhältnismäßig sind.
Die Verweigerung ist sicher nicht verfassungswidrig ;)

Das liberale Prinzip ist ein Grundprinzip unserer Verfassung. Wir haben das Recht auf Ruhe vor den Strafbehörden und deren Zwangsmaßnahmen, wenn kein Verdacht gegen uns besteht, etwas Ungesetzliches getan zu haben.

In Anbetracht der Tatsache, was Alkohol, vor Allem am Steuer alles anrichten kann, denke ich nicht, dass die Zwangsmaßnahme eines Alkotests zur Feststellung des Alkoholgehaltes in der Atemluft unverhältnismäßig ist.
Am Steuer!

BTW ist das in der StVO §5 geregelt.
In diesem Paragraphen gibt's sogar tatsächlich eine Verfassungsbestimmung (also eine Bestimmung in einem Bundesgesetz, die einen verfassungsändernden Charakter hat.). Nämlich die Zwangsmaßnahme zur Blutabnahme.
Aber eben auch nur in den genannten Verdachtsfällen, und wenn der Alkomat-Test verweigert oder nicht möglich ist.

Leider wissen wir ned genau WIE diese Amtshandlung abgelaufen ist, da der Bericht eher aus der Sicht des Betroffenen geschildert ist. Deshalb ist es schwer zu sagen ob da die Beamten von Haus aus willkürlich handelten oder ob der Betroffene querulierte und die Situation deshalb eskalierte.....da kann das Gesetz nix dafür.
Was heißt querulierte? Natürlich kann man obrigkeitsgläubig sein und alles tun, was ein Beamter verlangt. Das kann dann aber dazu führen, dass irgendwann einmal ein Beamter will, dass Du eine halbe Stunde lang auf einem Bein hüpfst. Ob ich zu Hause alkoholisiert bin, geht den Staat grundsätzlich einmal original gar nix an, finde ich.
 
Ich finde die Problematik liegt im Folgenden: Während vor Gericht die Unschuldsvermutung gilt, ist es bei Amtshandlungen mit Polizisten genau umgekehrt. Der Polizist kann das Blaue vom Himmel lügen, solange man nicht hieb- und stichfest die eigene Unschuld beweisen kann, gilt das Wort des lügenden Polizisten.
 
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