(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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...des Opfer is da oarsch
Opfer bist (in diesem Fall) nur wennst dich ned auskennst........
und da Täter da zampano
In dem Fall glaube ich auch ned....immerhin ist die Täterin ihr Fahrzeuge los.........
Fordert sie es zurück, kann man ihr immerhin noch eine Besitzstörungsklage umhängen.

Wobei ich jetzt auch ned sich bin, was mit dem Fahrzeug passiert, wenn es die Beklagte ned abholt..............

D.h., im Nachhinein schicke ich eine Besitzstörungsklage raus, mit mindestens den Kosten, die bis dato angestanden ist, und es passt?


In etwa.......und bevor du dich wieder aufregst: Das lässt sich verhindern, indem man darauf achtet seine Krax´n ned widerrechtlich auf Privatgrund abzustellen und wenn dir das schon passiert, dann redet man sich halt mit dem Besitzer z´samm.
 
und bevor du dich wieder aufregst: Das lässt sich verhindern, indem man darauf achtet seine Krax´n ned widerrechtlich auf Privatgrund abzustellen und wenn dir das schon passiert, dann redet man sich halt mit dem Besitzer z´samm.
Ich werde auch nie auf fremdem Eigentum parken.
Ich finde es nur traurig, dass man als Grundbesitzer Fremdes nicht einfach so wegtun kann. Das Mindeste ist wohl, dass man einen Abschleppdienst holt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich werde auch nie auf fremden Eigentum parken.
Sehr löblich!
Ich finde es nur traurig, dass man als Grundbesitzer Fremdes nicht einfach so wegtun kann.
Naja....die Möglichkeit gibt's ja unter bestimmten Voraussetzungen. Das man fremdes Eigentum nicht soooo einfach von seinem Grundbesitz entfernt hat ja auch seinen Sinn.

Was ich mir aber jetzt ned so sicher bin: Wenn der Grundbesitzer mein Fahrzeug "widerrechtlich" abschleppen lässt, ob ich dann klagen kann?
Was aber in der Praxis ned viel Sinn machen würde, weil der Grundbesitzer, dann sicherlich mit einer gewaschenen Besitzstörungsklage kontern würde....
 
Hätte sie dies gemacht, und der Zulassungsbesitzer hätte diese Möglichkeit nicht wahrgenommen, dann kann sie abschleppen lassen und die Kosten verlangen.
Das dauert dann aber Wochen!

Im gegenständlichem Fall wird die Klägerin aber so oder so auf den Kosten sitzen bleiben, weil die Beklagte untergetaucht ist.
Ist in Österreich leider zu oft so, dass der Geschädigte am Ende der G'fickte ist.

D.h., im Nachhinein schicke ich eine Besitzstörungsklage raus, mit mindestens den Kosten, die bis dato angestanden ist, und es passt?
Bei der Besitzstörungsklage alleine kannst Du keine eigenen Kosten verlangen, da musst Du gleichzeitig auf Schadenersatz klagen. Eine Verurteilung wg. Besitzstörung ist v.a. deswegen unangenehm, weil der Störer dann die Kosten des Gegenanwalts und die Gerichtskosten tragen muss.
In dem Fall glaube ich auch ned....immerhin ist die Täterin ihr Fahrzeuge los.......
Fordert sie es zurück, kann man ihr immerhin noch eine Besitzstörungsklage umhängen.
Der Zug ist längst abgefahren. Bei der Besitzstörung beträgt die Verjährungsfrist 30 Tage.

verband der praterunternehmer von allem was im prater als privatgrund ausgewiesen ist. stell dich rein und probier's aus. oder billiger - stell dich im sommer zum prater und schau dem toman zu wie er auf schienen fährt.
Ah, der Toman benutzt die Schienen der Liliputbahn? :undweg:
 
Das dauert dann aber Wochen!
Was genau?
Die Auskunft bei der Zulassenungsbehörde? Glaube ich ned...das geht recht flott.
Weiß jetzt auch ned WIE man den Besitzstörer kontaktieren sollte (Eingeschriebener Brief, telefonisch) um dem Besitzstörer die Möglichkeit zu geben, aber das dauert ja auch keine Wochen. Und ein Ultimatum wirst ja auch ned auf Wochen voraus setzten müssen.
Das es mühsam sein könnte streite ich jetzt ned ab.

Ist in Österreich leider zu oft so, dass der Geschädigte am Ende der G'fickte ist.

Naja...ned nur in Österreich.....und als Geschädigter bist ja sowiso der G´fickte....selbst, wenn der Schaden vom Schädiger nach einer Klage wieder gutgemacht wird, hast die Zores am Gericht....
Der Zug ist längst abgefahren. Bei der Besitzstörung beträgt die Verjährungsfrist 30 Tage.
Ok...alles klar!
Und zwar welchen?
Dass die Verhältnismäßigkeit gegeben ist........also eben z.B. dem Besitzstörer vorher die Möglichkeit geben seine Dosen wegzufahren, bevor ich ihm (unnötige) Kosten und Unannehmlichkeiten aufhalse. ( Wenn man mal davon ausgeht, dass das Fahrzeug jetzt nicht grob mutwillig widerrechtlich abgestellt wurde )
 
Ist in Österreich leider zu oft so, dass der Geschädigte am Ende der G'fickte ist.

Geh Bledsinn.

Ich hab in der Innenstadt mein Büro mit Garage. Kommt immer wieder vor, dass die Einfahrt zugeparkt ist. Bevor ich mir das Abschleppen lassen antu, mach ich ein Foto, schicks meinem Anwalt, stell mein Auto in die Garage und die Rechnung bekommt der Störer.

Der zahlt anschliessend ein paar Hunderter, unterschreibt mir eine Unterlassungserklärung und ist der "Gfickte" weil das der teuerste Parkplatz seines Lebens war.
 
Geh Bledsinn.

Ich hab in der Innenstadt mein Büro mit Garage. Kommt immer wieder vor, dass die Einfahrt zugeparkt ist. Bevor ich mir das Abschleppen lassen antu, mach ich ein Foto, schicks meinem Anwalt, stell mein Auto in die Garage und die Rechnung bekommt der Störer.

Der zahlt anschliessend ein paar Hunderter, unterschreibt mir eine Unterlassungserklärung und ist der "Gfickte" weil das der teuerste Parkplatz seines Lebens war.

Und noch nie dabei Probleme gehabt an die Kohle zu kommen?
Wie wärst denn du im gegenständlichem Fall vorgegangen, wenn du bzw. dein Anwalt dem Störer nicht habhaft werden kannst?
 
Und noch nie dabei Probleme gehabt an die Kohle zu kommen?
Wie wärst denn du im gegenständlichem Fall vorgegangen, wenn du bzw. dein Anwalt dem Störer nicht habhaft werden kannst?

Noch nie Probleme gehabt - sofern es sich um einen Inländer handelt. Es sind in der Regel die dicken Autos bzw. Firmenfahrzeuge, die in der Innenstadt präpotent parken. Und die lassen es zu keinem Verfahren kommen und zahlen anstandslos, weil sie wissen, dass es vor Gericht deutlich teurer wird.
 
( Wenn man mal davon ausgeht, dass das Fahrzeug jetzt nicht grob mutwillig widerrechtlich abgestellt wurde )

... wos isn daunn des .... wenn Rechtmäßige Tafeln dort stehen mit dementsprechenden Text :cool: ... und so Dollm stellen sich bewußt hin ... so mit dem Gedanken leckts mi....:rolleyes: ...die Zeit mußt du dir nehmen, an Ra mußt dir nehmen und des eventuell ollas in deiner kargen Freizeit bzw. der Verdienst is a net so das ma sich so mir nix dir nix an Anwalt nehmen kann...(ich weiß es gibt alles eventuell über Organisationen)... und waunnst nix oder wenig mochst (des warad nua ein dezenter Zettel Hinweis) ...daunn ...hat der noch immer den Gedanken leckts mi :shock: .... und stellt sich weiter hin .... alles schon erlebt ...
 
... wos isn daunn des .... wenn Rechtmäßige Tafeln dort stehen mit dementsprechenden Text :cool: ... und so Dollm stellen sich bewußt hin ... so mit dem Gedanken leckts mi....:rolleyes: ...die Zeit mußt du dir nehmen, an Ra mußt dir nehmen und des eventuell ollas in deiner kargen Freizeit bzw. der Verdienst is a net so das ma sich so mir nix dir nix an Anwalt nehmen kann...(ich weiß es gibt alles eventuell über Organisationen)... und waunnst nix oder wenig mochst (des warad nua ein dezenter Zettel Hinweis) ...daunn ...hat der noch immer den Gedanken leckts mi :shock: .... und stellt sich weiter hin .... alles schon erlebt ...

Ned jeder Lenker ist so sorgfältig und achtet (immer) auf Verkehrstafeln oder Hinweisschilder bzw. ist auch nicht jedes Privatgrundstück als solches erkennbar oder entsprechend gekennzeichnet ...das wäre dann fahrlässig.
Die von dir beschriebene Verhaltensweise trotz Hinterlegung einer Nachricht weiterhin das Fahrzeug widerrechtlich abzustellen ist dann natürlich grob mutwillig.
Die RA Kosten kannst ja dem Störer verrechnen.
Die Zeit wird man sich nehmen müssen, um das Arschloch los zu werden.

Stell ich mir lustig vor!

...ich habs mir auch gedacht. :lol:
Gehe aber davon aus, dass er sein Fahrzeug in einer öffentlichen Garage parkt und die Kosten dem Störer verrechnet.
 
Und noch nie dabei Probleme gehabt an die Kohle zu kommen?
Dafür gibt es eine Rechtsschutzversicherung

Wie wärst denn du im gegenständlichem Fall vorgegangen, wenn du bzw. dein Anwalt dem Störer nicht habhaft werden kannst?

Das ist ein interessanter Punkt. Ich habe mit meinem Nachbarn ein - sagen wir - nicht gerade amikales Verhältnis. Konkret: Ich habe schon mehrere Besitzstörungs- und Unterlassungsklagen gewonnen, die Schuld des Nachbarn (RA und Gerichtskosten) beläuft sich bereits auf einen 5-stelligen Betrag. Der Nachbar versteht es sehr geschickt, immer wieder die Zustellung behördlicher Dokumente zu vereiteln. Polizeilich gemeldet ist er nirgends, anscheinend schafft er es, auch ohne Meldezettel den Alltag zu meistern.
Vorteil: während der letzten Monate kommt er sporadisch nur mehr für ein paar Stunden in sein Haus und ich habe meine Ruhe. Ich bin gespannt, ob man dem Mann doch noch habhaft wird oder ob meine Versicherung auf den Kosten sitzen bleibt.
 
Was genau?
Die Auskunft bei der Zulassenungsbehörde? Glaube ich ned...das geht recht flott.
Du glaubst, Du marschierst bei BH oder Magistrat ein und sagst, auf meinem Privatgrund parkt ein Auto mit dem Kennzeichen W-APPLA 1, bitte sagt's ma den Besitzer, und Du läufst dann fröhlich mit dessen Daten raus? Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Die müssen das ja auch erst prüfen, ob Du berechtigt bist.

Weiß jetzt auch ned WIE man den Besitzstörer kontaktieren sollte (Eingeschriebener Brief, telefonisch) um dem Besitzstörer die Möglichkeit zu geben, aber das dauert ja auch keine Wochen. Und ein Ultimatum wirst ja auch ned auf Wochen voraus setzten müssen.
Das es mühsam sein könnte streite ich jetzt ned ab.
Eingeschriebener Brief wird notwendig sein, alles andere ergibt keinen Nachweis. Welche Frist "angemessen" ist, wird sich wohl aus der Judijatur ergeben, insgesamt kann es aber wohl Wochen dauern.

Dass die Verhältnismäßigkeit gegeben ist........also eben z.B. dem Besitzstörer vorher die Möglichkeit geben seine Dosen wegzufahren, bevor ich ihm (unnötige) Kosten und Unannehmlichkeiten aufhalse. ( Wenn man mal davon ausgeht, dass das Fahrzeug jetzt nicht grob mutwillig widerrechtlich abgestellt wurde )
Ich halte die Entfernung mittels eines konzessionierten Abschleppunternehmens für verhältnismäßig. Man hat ja einen Privatparkplatz genau deswegen, dass man jederzeit parken kann. Dass man warten muss, bis sich der Autofahrer bequemt, sein Fahrzeug zu entfernen, halte ich nicht für zumutbar. Sofern der Privatparkplatz deutlich als solcher gekennzeichnet ist, ist ein Hinstellen aus meiner Sicht immer mutwillig.
 
Du glaubst, Du marschierst bei BH oder Magistrat ein und sagst, auf meinem Privatgrund parkt ein Auto mit dem Kennzeichen W-APPLA 1, bitte sagt's ma den Besitzer, und Du läufst dann fröhlich mit dessen Daten raus? Das kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Die müssen das ja auch erst prüfen, ob Du berechtigt bist.


ich hab nix von einer Überprüfung gelesen, lichtbildausweis und 14,30 bezahlen:D

HELP.gv.at: Auskunft über den Zulassungsbesitzer
 
Du glaubst, Du marschierst bei BH oder Magistrat ein und sagst, auf meinem Privatgrund parkt ein Auto mit dem Kennzeichen W-APPLA 1, bitte sagt's ma den Besitzer, und Du läufst dann fröhlich mit dessen Daten raus?

Ja!
Diese Auskunft ist aber nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).

Zuständige Stelle
Die Bezirksverwaltungsbehörde oder Landespolizeidirektion

Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis der Anfragenden/des Anfragenden

Kosten
Für das Ansuchen 14,30 Euro
Für die Auskunftserteilung Bundesverwaltungsabgabe: 1 Euro


Ich halte die Entfernung mittels eines konzessionierten Abschleppunternehmens für verhältnismäßig. Man hat ja einen Privatparkplatz genau deswegen, dass man jederzeit parken kann. Dass man warten muss, bis sich der Autofahrer bequemt, sein Fahrzeug zu entfernen, halte ich nicht für zumutbar. Sofern der Privatparkplatz deutlich als solcher gekennzeichnet ist, ist ein Hinstellen aus meiner Sicht immer mutwillig.
Gibt aber immer wieder Schilder wo die Abschleppung angedroht wird, es aber weit und breit kein Abschleppunternehmen gibt.
 
Diese Auskunft ist aber nur bei "berechtigtem rechtlichen Interesse" möglich (z.B. bei Besitzstörungen oder zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen).
Darum geht's ja. Die Behörde muss ja wohl zumindest grob prüfen, ob ich dieses berechtigtes Interesse habe. Ob ein Foto da reicht? Das kann ja auch von einem fremden Grundstück sein.
 
Geh Bledsinn.

Ich hab in der Innenstadt mein Büro mit Garage. Kommt immer wieder vor, dass die Einfahrt zugeparkt ist. Bevor ich mir das Abschleppen lassen antu, mach ich ein Foto, schicks meinem Anwalt, stell mein Auto in die Garage und die Rechnung bekommt der Störer.

Der zahlt anschliessend ein paar Hunderter, unterschreibt mir eine Unterlassungserklärung und ist der "Gfickte" weil das der teuerste Parkplatz seines Lebens war.

ich hoffe, ihr teilt euch die paar hunderter ;)
 
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Für weitere Antworten geschlossen.
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