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Gast
(Gelöschter Account)
Opfer bist (in diesem Fall) nur wennst dich ned auskennst...........des Opfer is da oarsch
In dem Fall glaube ich auch ned....immerhin ist die Täterin ihr Fahrzeuge los.........und da Täter da zampano
Fordert sie es zurück, kann man ihr immerhin noch eine Besitzstörungsklage umhängen.
Wobei ich jetzt auch ned sich bin, was mit dem Fahrzeug passiert, wenn es die Beklagte ned abholt..............
D.h., im Nachhinein schicke ich eine Besitzstörungsklage raus, mit mindestens den Kosten, die bis dato angestanden ist, und es passt?
In etwa.......und bevor du dich wieder aufregst: Das lässt sich verhindern, indem man darauf achtet seine Krax´n ned widerrechtlich auf Privatgrund abzustellen und wenn dir das schon passiert, dann redet man sich halt mit dem Besitzer z´samm.