und man selbst ist aus dem Schneider
Kannst es gern versuchen und hoffen das man deinen Osteuropäer dabei nicht erwischt. ;-)
Bestimmungstäter ist, wer einen anderen durch Erwecken des Tatentschlusses veranlasst, eine Straftat zu begehen.
Als
Bestimmungshandlung kommt
jede Verhaltensweise in Betracht, die den Anstoß zur Tatausführung durch einen anderen ergibt. Die Bestimmung kann insbesondere durch Bitte, Befehlen, Auffordern, Beauftragen, Bedrängen, Bestechen, Loben, Versprechen, Drohen oder Ausüben sonstigen Druckes, Täuschung oder Überredung erfolgen.
Die verschiedenen Täterschaftsformen – unmittelbare Täterschaft, Bestimmungs- und Beitragstäterschaft – sind in Österreich in § 12 StGB geregelt: „Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.“
Für die Bestimmungs- und Beitragstäterschaft gilt
derselbe Strafrahmen wie für den unmittelbaren Täter, wobei der Beitragstäter tendenziell geringer,
der Bestimmungstäter tendenziell höher bestraft wird. Jeder der Beteiligten verwirklicht sein eigenes Unrecht und ist nach seiner eigenen Schuld, unabhängig von der rechtlichen Beurteilung der anderen, zu bestrafen.