Was steht im letzten Satz des Urteils?
Vor dem Abschleppen hätte die Mieterin des Parkplatzes aus der Zulassungsevidenz den Zulassungsbesitzer erheben lassen müssen, um diesem die Möglichkeit zu geben, das Fahrzeug selbst zu entfernen.
...und dies war ned erfolgt.
Deshalb bleibts auf den Kosten sitzen.
Hätte sie dies gemacht, und der Zulassungsbesitzer hätte diese Möglichkeit nicht wahrgenommen, dann kann sie abschleppen lassen und die Kosten verlangen.
Das heißt der Forstinger oder die Praterunternehmer können dein widerrechtliches Fahrzeug auch dann nur abschleppen UND die Kosten verlangen, wenn man dir vorher die Möglichkeit gibt, das Fahrzeug zu entfernen. Machens aber ned. Wennst dich aus obengenannten Gründen weigerst die Abschleppkosten zu bezahlen, dann drohen sie dir halt mit Besitzstörungsklage...und die kann teuer werden.
Im gegenständlichem Fall wird die Klägerin aber so oder so auf den Kosten sitzen bleiben, weil die Beklagte untergetaucht ist.