(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Eigentlich ein perfektes Hintertürl für einschlägig Interessierte.
Vermutlich.

Bleiben noch genug (vor allem Osteuropäische) die dies alles andere als vermeiden.
Wobei man auch die Eltern fragen könnte warum man Nacktfotos seiner Kinder ins Netz stellt.
Das ist tatsächlich die Frage. Es wird vielleicht einige "ideologische" Naturisten geben, die zeigen möchten, dass sie ihre Kinder auch in diesem Lebensstil aufziehen. Trotzdem glaube ich, wenn es gar keine Bilder von nackten Kindern im Netz gebe, würde der Welt nichts abgehen. Und das sage ich, der ich selbst leidenschaftlicher FKK'ler bin und mich für größtmögliche Freiheit und Freizügigkeit in allen Medien einsetze (das Nippelverbot auf US-Plattformen finde ich bspw. abartig). Nur sollte eben jeder selbst entscheiden können, was er von sich preisgibt, und nicht die Eltern oder sonst jemand anderer. Nicht alle Eltern werden edle Ziele verfolgen mit solchen Veröffentlichungen, fürchte ich.

Man kann ja die Fotos vom Familien-FKK-Urlaub im guten alten privaten Fotoalbum sammeln, dann kann man sich immer daran erfreuen.
 
:kopfklatsch:

Kein Abschleppen eines fremden Fahrzeugs von ... | OGH | ogh.gv.at

Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Er teilte die Rechtsansicht, dass die durch die Mieterin veranlasste Abschleppung des Fahrzeugs unangemessen und daher unerlaubte Selbsthilfe war. Aus dem Sachverhalt ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die Mieterin des Parkplatzes bis zum 28. 11. 2015 davon ausgehen konnte, dass der Lenker und/oder Zulassungsbesitzer des unberechtigt abgestellten Fahrzeugs nicht erreichbar, sondern „untergetaucht“ sei. Vor dem Abschleppen hätte die Mieterin des Parkplatzes aus der Zulassungsevidenz den Zulassungsbesitzer erheben lassen müssen, um diesem die Möglichkeit zu geben, das Fahrzeug selbst zu entfernen.
 
:kopfklatsch:

Kein Abschleppen eines fremden Fahrzeugs von ... | OGH | ogh.gv.at

Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Er teilte die Rechtsansicht, dass die durch die Mieterin veranlasste Abschleppung des Fahrzeugs unangemessen und daher unerlaubte Selbsthilfe war. Aus dem Sachverhalt ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die Mieterin des Parkplatzes bis zum 28. 11. 2015 davon ausgehen konnte, dass der Lenker und/oder Zulassungsbesitzer des unberechtigt abgestellten Fahrzeugs nicht erreichbar, sondern „untergetaucht“ sei. Vor dem Abschleppen hätte die Mieterin des Parkplatzes aus der Zulassungsevidenz den Zulassungsbesitzer erheben lassen müssen, um diesem die Möglichkeit zu geben, das Fahrzeug selbst zu entfernen.

Wo ist das Problem?

Besitzstörungsklage und einklagen aller weiteren Kosten. Schmerzt weit mehr als nur bloßes Abschleppen.
 
:kopfklatsch:

Kein Abschleppen eines fremden Fahrzeugs von ... | OGH | ogh.gv.at

Der OGH bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Er teilte die Rechtsansicht, dass die durch die Mieterin veranlasste Abschleppung des Fahrzeugs unangemessen und daher unerlaubte Selbsthilfe war. Aus dem Sachverhalt ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die Mieterin des Parkplatzes bis zum 28. 11. 2015 davon ausgehen konnte, dass der Lenker und/oder Zulassungsbesitzer des unberechtigt abgestellten Fahrzeugs nicht erreichbar, sondern „untergetaucht“ sei. Vor dem Abschleppen hätte die Mieterin des Parkplatzes aus der Zulassungsevidenz den Zulassungsbesitzer erheben lassen müssen, um diesem die Möglichkeit zu geben, das Fahrzeug selbst zu entfernen.

...und in eikju stört a Einkaufswagerl :D .... :lalala: :undweg:
 
verstehe, dann praktiziert das land wien mit den abschleppern der 48er oder der prater mittels toman also deiner meinung nach faustrecht?

Abschleppen ist eine behördliche Maßnahme, die durch die STVO geregelt ist. Als Privatperson bist du weder Behörde noch hast du eine Rechtsgrundlage fürs abschleppen.
 
warum darf da forstinger dann von seinem parkplatz am sonntag abschleppen lassen??

darf er eh ned. weiß ned ob's in dem von mir verlinkten urteil steht, aber in wien heute war ein bericht drüber und da ging's auch um supermarktparkplätze. die dürfen detto ned abschleppen lassen sondern müssen wie oben beschrieben verfahren!
 
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