(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Ob sie unseelig war, weiß ich allerdings nicht.
Ihre Einsetzung und Wirken war jedoch nach meiner Einschätzung unselig.
Das war, wenn ich mich richtig erinnere, auch eines der Argumente, dass sie eingestellt worden ist.

Zumindest heute wird höchst offiziell die Lehrmeinung vertreten, dass prinzipiell jeder Mensch unter geeigneten Rahmenbedingungen zum "Täter" werden kann. Ungeachtet seiner grundsätzlichen weltanschaulichen Konstitution.
Der Hintergrund der Zivildienstkommission war nicht so sehr die "Gewissensfreiheit" sondern eine Art österreichische Version des deutschen "Radikalenerlasses". Zumindest in den ersten Jahren sind (anerkannte) Zivildiener (ohne Legitimation einer "wahnsinnigen" Rechtssprechung ;) ) in ihrem späteren zivilen Leben teils massiv benachteiligt worden...
Aber das ist ein anderes Thema.

Zu deiner Beruhigung: ich habe weder Genossen noch Gesinnungsgenossen. Und schon gar nichts am Hut mit Volksgenossen.... ;)
 
die Untersuchungshaft ist ja auch zeitlich begrenzt und darf nur unter bestimmten Gründen verlängert werden.
  • Fluchtgefahr
  • Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr (z.B. Beeinflussung von Mitbeschuldigten, Beseitigung von Beweisen)
  • Gefahr eine neuerlichen Straftat bzw. Weiterführung der bereits begonnenen Straftat (wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist)
Besteht der begründete Verdacht, dass ein Verbrechen, das mit mindestens zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, begangen wurde, muss grundsätzlich immer die Untersuchungshaft verhängt werden! Die jedoch wieder aufgehoben werden kann.

Das ist den Experten unter Euch (seufz) ja hinglänglich bekannt.
 
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Das ist den Experten unter Euch (seufz) ja hinglänglich bekannt.
Du könntest aber auch irgendwann schön langsam damit aufhören, Gesetzestexte zu zitieren. Wie du es richtig angemerkt hast, wissen wir Experten es eh schon längst. In den Postings hier geht es einerseits um eigene Gedanken und Wünsche und andererseits um eine adäquate Adaptierung der laschen Gesetze!
 
Du könntest aber auch irgendwann schön langsam damit aufhören, Gesetzestexte zu zitieren. Wie du es richtig angemerkt hast, wissen wir Experten es eh schon längst. In den Postings hier geht es einerseits um eigene Gedanken und Wünsche .........
Gesetzestexte sind DIE rechtlich Grundlage unserer Gesellschaft. Wünsche und Gedanken sind diesbezüglich nicht relevant.
 
Auch das ist kein Option!:D

Den Gedanken sollte man weiter spinnen. Da kommt jemand aus einem fremden Land, mit der Absicht meine Lieben und mich zu töten. Jetzt stellt sich die Frage, warum man ihn verschonen soll? Ich gesteh ehrlich, mir wäre eine alttestamentarische Rechtsordnung zeitweise lieber. ;)
 
Und aus deinem Heimatland kommend ist es ein Unterschied? Wie auch ummer, (vielleicht noch) nicht in diesem Land.

Auch wenn er aus dem selben Dorf ist. Schätze aber, bei uns haben nicht viele Leute terroristische Gedanken. OK, ab und zu kommt das Finanzamt und ein Restbestand Donarit vor. ;)
 
  • Fluchtgefahr
  • Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr (z.B. Beeinflussung von Mitbeschuldigten, Beseitigung von Beweisen)
  • Gefahr eine neuerlichen Straftat bzw. Weiterführung der bereits begonnenen Straftat (wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist)
Besteht der begründete Verdacht, dass ein Verbrechen, das mit mindestens zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, begangen wurde, muss grundsätzlich immer die Untersuchungshaft verhängt werden! Die jedoch wieder aufgehoben werden kann.

Das sind die Voraussetzungen um überhaupt U-Haft zu verhängen, was im gegensätzlichen Fall ja geschehen ist.
Deshalb stellt der @Mitglied #155646 ja die Frage ,warum die U-Haft nicht verlängert wurde.
 
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