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Nein, ganz und gar nicht.Nagt da noch ein Trauma an dir?
Vor dieser Kommission war ich nie.
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Nein, ganz und gar nicht.Nagt da noch ein Trauma an dir?
Nein, ganz und gar nicht.
Vor dieser Kommission war ich nie.
Wie wäre es mit Genossinnen?Zu deiner Beruhigung: ich habe weder Genossen noch Gesinnungsgenossen. Und schon gar nichts am Hut mit Volksgenossen....
Wie wäre es mit Genossinnen?
Das ist in einem Rechtsstaat keine Option!Mir wär's bei solchen Leuten am liebsten, man würde den Zellenschlüssel wegwerfen.
die Untersuchungshaft ist ja auch zeitlich begrenzt und darf nur unter bestimmten Gründen verlängert werden.
Das ist in einem Rechtsstaat keine Option!
Nun ja,.... gibt halt überall Ausnahmen. Aber grundsätzlich darf eine U-Haft nur max. 2 Jahre dauern.In Oe. zwei Jahre (immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit).
Du könntest aber auch irgendwann schön langsam damit aufhören, Gesetzestexte zu zitieren. Wie du es richtig angemerkt hast, wissen wir Experten es eh schon längst. In den Postings hier geht es einerseits um eigene Gedanken und Wünsche und andererseits um eine adäquate Adaptierung der laschen Gesetze!Das ist den Experten unter Euch (seufz) ja hinglänglich bekannt.
Das überrascht jetzt aber.offenbar einer rational basierten Diskussion nicht zugänglich
Auch das ist kein Option!Darum hab' ich es auch als frommen Wunsch formuliert und nicht geschrieben, man sollte sie an der nächsten Laterne aufknüpfen.
Gesetzestexte sind DIE rechtlich Grundlage unserer Gesellschaft. Wünsche und Gedanken sind diesbezüglich nicht relevant.Du könntest aber auch irgendwann schön langsam damit aufhören, Gesetzestexte zu zitieren. Wie du es richtig angemerkt hast, wissen wir Experten es eh schon längst. In den Postings hier geht es einerseits um eigene Gedanken und Wünsche .........
D.h. Gesetze dürfen nicht verändert werden? Wäre mir irgendwie neu.Gesetzestexte sind DIE rechtlich Grundlage unserer Gesellschaft. Wünsche und Gedanken sind diesbezüglich nicht relevant.
Wer hat das behauptet?D.h. Gesetze dürfen nicht verändert werden? Wäre mir irgendwie neu.
Auch das ist kein Option!
Und aus deinem Heimatland kommend ist es ein Unterschied? Wie auch ummer, (vielleicht noch) nicht in diesem Land.Da kommt jemand aus einem fremden Land, mit der Absicht meine Lieben und mich zu töten. Jetzt stellt sich die Frage, warum man ihn verschonen soll?
Und aus deinem Heimatland kommend ist es ein Unterschied? Wie auch ummer, (vielleicht noch) nicht in diesem Land.
Besteht der begründete Verdacht, dass ein Verbrechen, das mit mindestens zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, begangen wurde, muss grundsätzlich immer die Untersuchungshaft verhängt werden! Die jedoch wieder aufgehoben werden kann.
- Fluchtgefahr
- Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr (z.B. Beeinflussung von Mitbeschuldigten, Beseitigung von Beweisen)
- Gefahr eine neuerlichen Straftat bzw. Weiterführung der bereits begonnenen Straftat (wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist)
Weil für den Richer die erwähnten Haftgründe nicht mehr gegeben waren!warum die U-Haft nicht verlängert wurde.