Wegen "psychischer Probleme" ist man noch lange nicht zurechnungsunfähig. Zurechnungsunfähigkeit bedeutet, dass man zum Zeitpunkt der Tat das Unrecht der Tat nicht erkennen konnte. Auch Personen mit psychischen Problemen können im Allgemeinen Recht und Unrecht unterscheiden.
Wegen eines Terroranschlags kann man ihn nicht in U-Haft halten, weil er keinen begangen hat. Es gibt nur Hinweise auf eine vage Absicht einen Terroranschlag zu begehen, aber keinen konkreten Plan, geschweige denn Tathandlungen. Damit fehlt die Grundlage für U-Haft, nämlich ein dringender Verdacht eine strafbare Handlung begangen zu haben.
Wegen Kinderpornographie beträgt die Höchststrafe zwei Jahre, die er aufgrund von Unbescholtenheit nicht ausfassen wird. Damit wäre es angesichts der zu erwartenden Strafe unverhältnismäßig, ihn dafür lange in U-Haft zu halten.