(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Die Verhängung der Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn der Beschuldigte einer bestimmten Straftat dringend verdächtig ist.

Was Dir vorschwebt, ist offenbar, dass man Menschen, bei denen es Hinweise gibt, dass sie über die Begehung einer Straftat ernstlich nachdenken, präventiv einsperrt. Aber wie lange sollte man die dann einsperren?
 
Die Verhängung der Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn der Beschuldigte einer bestimmten Straftat dringend verdächtig ist.

Was Dir vorschwebt, ist offenbar, dass man Menschen, bei denen es Hinweise gibt, dass sie über die Begehung einer Straftat ernstlich nachdenken, präventiv einsperrt. Aber wie lange sollte man die dann einsperren?

Angenommen, jemand plant, eure Familien und euch zu töten. Wie lang würdet ihr den Typ wegsperren? Gutmensch sein ist aus Distanz einfach. Mir wär's bei solchen Leuten am liebsten, man würde den Zellenschlüssel wegwerfen.
 
Die Verhängung der Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn der Beschuldigte einer bestimmten Straftat dringend verdächtig ist.

Was Dir vorschwebt, ist offenbar, dass man Menschen, bei denen es Hinweise gibt, dass sie über die Begehung einer Straftat ernstlich nachdenken, präventiv einsperrt. Aber wie lange sollte man die dann einsperren?
Offensichtlich war er dringend tatverdächtig, sonst hätte man ja ursprünglich keine U-Haft verhängt. Das ging übers Nachdenken hinaus.
Wie lange? Na bis der Prozess beginnt.
 
Offensichtlich war er dringend tatverdächtig, sonst hätte man ja ursprünglich keine U-Haft verhängt.
Ja eh........aber die Untersuchungshaft ist ja auch zeitlich begrenzt und darf nur unter bestimmten Gründen verlängert werden.
Wenn diese Gründe ned vorliegen, dann ist der Verdächtigte aus der Haft zu entlassen.
 
Angenommen, jemand plant, eure Familien und euch zu töten. Wie lang würdet ihr den Typ wegsperren? Gutmensch sein ist aus Distanz einfach. Mir wär's bei solchen Leuten am liebsten, man würde den Zellenschlüssel wegwerfen.
so funktioniert unser rechtssystem aber nicht......du weißt eh wie das mit notwehr funktioniert..oder nicht.
 
Der hochrangige Ex-Botschafter, der wegen Verdachts auf schweren Kindesmissbrauch in U-Haft saß, wurde aus dieser entlassen.
 
Ja eh........aber die Untersuchungshaft ist ja auch zeitlich begrenzt und darf nur unter bestimmten Gründen verlängert werden.
Wenn diese Gründe ned vorliegen, dann ist der Verdächtigte aus der Haft zu entlassen.
Man kann aber eben nicht sagen, dass kein Tatverdacht vorliegt, so wie es @Mitglied #3674 begründet. Das Gericht ist offenbar der Meinung, es bestehe keine Fluchtgefahr und keine Tatbegehungsgefahr, und das halte ich für einen schweren Fehler.

Der hochrangige Ex-Botschafter, der wegen Verdachts auf schweren Kindesmissbrauch in U-Haft saß, wurde aus dieser entlassen.
Dass für Diplomaten oft eigene Gesetze gelten, ist leider beschämendes Faktum. Damit meine ich gar nicht die Immunität ausländischer Diplomaten, die zu absurden Auswüchsen führt, wie z.B. dass die nicht einmal Verkehrsstrafen zahlen müssen.

Ich meine aber die österreichische Diplomatenclique. Da gab's ja den Skandal rund um verkaufte Visa in den Botschaften in Belgrad, Bukarest usw. Die "Strafe" bestand darin, dass die Täter pensioniert wurden.

Und dass Pädophile bis in den höchsten Positionen sitzen, ist leider auch traurige Gewissheit.
 
Dass für Diplomaten oft eigene Gesetze gelten, ist leider beschämendes Faktum.
Es gelten für alle die selben Gesetze. und das ist gut so. Auch wenn die Vorgeschichte dieses Herren die Vorverurteilungen, auch aufgrund seiner Aktionen in China, gerechtfertigt erscheinen lassen wollen.
 
Das Gericht ist offenbar der Meinung, es bestehe keine Fluchtgefahr und keine Tatbegehungsgefahr, und das halte ich für einen schweren Fehler.

Das ist nicht leicht zu beurteilen.....hoffen wir mal, dass du nicht recht hast und der Richter sich sorgfältig entschied.
 
Angenommen, jemand plant, eure Familien und euch zu töten. Wie lang würdet ihr den Typ wegsperren? Gutmensch sein ist aus Distanz einfach. Mir wär's bei solchen Leuten am liebsten, man würde den Zellenschlüssel wegwerfen.

Wenn das jemand sagt, ist er eh dran. 105, ev. nur 107 StGb. Und wenn sich das jemand nur denkt, kannst Du das ja gar nicht wissen - daher dann keine Strafe.
 
Ja eh........aber die Untersuchungshaft ist ja auch zeitlich begrenzt und darf nur unter bestimmten Gründen verlängert werden.
Wenn diese Gründe ned vorliegen, dann ist der Verdächtigte aus der Haft zu entlassen.

In Oe. zwei Jahre (immer im Rahmen der Verhältnismäßigkeit).
 
Damit verharmlost Du aber den Konsum kinder- und jugendpornographischer Bilder und Filme. Nicht umsonst ist bereits der Besitz von Kinderpornographie strafbar. Jeder Betrachter derartigen Materials sorgt indirekt dafür, dass immer neues produziert wird. Auch Konsumenten sind Täter - das sollte eigentlich allgemein bekannt sein.


Seltsamerweise sind die Verharmloser der Kinderpornographie fast immer in der selben Ecke zu finden, das müssen Zufälle sein...:ironie:
 
Das Gericht ist offenbar der Meinung, es bestehe keine Fluchtgefahr und keine Tatbegehungsgefahr, und das halte ich für einen schweren Fehler.
Die Gründe für die Aufhebung der U-Haft werden in den Zeitungsberichten genannt.
Was den Terrorismusverdacht betrifft, gehen die Ermittlungen weiter, zum jetzigen Zeitpunkt kann man aber keine konkrete Straftat benennen, der der Beschuldigte schwer verdächtig sein könnte. Er scheint sich zwar mit dem Gedanken zu tragen, einen Terroranschlag zu begehen, hat aber noch keine strafbaren Handlungen gesetzt. Deshalb kann man ihn auch nicht "bis zum Prozess" in U-Haft behalten, denn damit es zu einem Prozess kommen kann, muss auch Anklage wegen einer bestimmten Straftat erhoben werden.

"Elisabeth Dieber, Sprecherin des Oberlandesgerichts Graz, begründete die Enthaftung mit der bisherigen Aktenlage. Diese lasse rechtlich gesehen keine Handlungen erkennen, die unmittelbar einem Terrorakt vorausgehen. Es handle sich offenbar erst um das "bloße innere Vorhaben", sich möglicherweise an einer terroristischen Vereinigung zu beteiligen." - Graz: Nach Terrorverdacht: Bosnier aus Untersuchungshaft entlassen

Ein bloßes inneres Vorhaben, dessen tatsächliche Umsetzung völlig offen ist, ist nicht strafbar. (Wie oft haben Menschen ein inneres Vorhaben, das sie dann - im Guten wie im Schlechten - nicht umsetzen?)
 
.... Die Verharmlosung geht weiter :roll:
Das Seite-5-Mädl mit Kinderpornographie vergleichen, geht's noch? Diese Mädln waren und sind erwachsen; und heute ist der Begriff Pornographie ausreichend trennscharf, d.h. was Porno heißt, das ist tatsächlich Porno (und nicht einfach a Nackerte)....
Ich erkenne aus deiner Antwort nur, dass ich dir in keiner Weise vermitteln konnte, worauf ich hinaus wollte.... schade.
Du wirkst bei diesem Thema in einem Ausmaß emotionalisiert, dass du offenbar einer rational basierten Diskussion nicht zugänglich bist. Nochmals schade.

Aber viellieicht denkst du einmal (ohne meine Kommentare) für dich darüber nach, warum man die Formel "...es gilt die Unschuldsvermutung" verpflichtend eingeführt hat.

.... Gerade in Zeiten, wo Pornos mit Erwachsenen millionenfach gratis verfügbar sind, ist ein Pädophiler leicht erkennbar, weil er trotz dieses gewaltigen Angebots ausgerechnet Kinderpornos runterlädt.
Nun ja, wenn du das "Internet" als weltumspannende Überwachungsmaschinerie verstehst.... aber selbst, dann, kann ich deine Schlussfolgerung nicht nachvollziehen.

Allerdings - um das nochmals klar auszudrücken - mir geht es hier nicht um die Diskussion von Pädophilie, sondern um die Verhängung der U-Haft und deren juristische Grundlage.
@Mitglied #3674 und auch andere hier, haben das ganz klar herausgestellt - und @Mitglied #328725 : dein Kommentar erinnert sehr an die Szenarienbildung der unseligen Gewissensprüfung der Zivildienstkommission. ;)
Auch diesbezüglich ist ein Nachdenken über die individuelle Ebene und dem subjektiven Rechtsempfinden versus dem staatlichen Exekutiv- und Justizsystems hilfreich.

Allerdings - dass es immer wieder herausfordernd ist, das staatliche Gewaltmonopol zu beachten (vor allem bei persönlicher Betroffenheit), ist mir schon klar. Aber das ist eben auch Teil des Bildungssystems in der Juristerei - das Sachliche von der Emotionalität trennen zu lernen.
 
Die Gründe für die Aufhebung der U-Haft werden in den Zeitungsberichten genannt.
Was den Terrorismusverdacht betrifft, gehen die Ermittlungen weiter, zum jetzigen Zeitpunkt kann man aber keine konkrete Straftat benennen, der der Beschuldigte schwer verdächtig sein könnte. Er scheint sich zwar mit dem Gedanken zu tragen, einen Terroranschlag zu begehen, hat aber noch keine strafbaren Handlungen gesetzt. Deshalb kann man ihn auch nicht "bis zum Prozess" in U-Haft behalten, denn damit es zu einem Prozess kommen kann, muss auch Anklage wegen einer bestimmten Straftat erhoben werden.

"Elisabeth Dieber, Sprecherin des Oberlandesgerichts Graz, begründete die Enthaftung mit der bisherigen Aktenlage. Diese lasse rechtlich gesehen keine Handlungen erkennen, die unmittelbar einem Terrorakt vorausgehen. Es handle sich offenbar erst um das "bloße innere Vorhaben", sich möglicherweise an einer terroristischen Vereinigung zu beteiligen." - Graz: Nach Terrorverdacht: Bosnier aus Untersuchungshaft entlassen

Ein bloßes inneres Vorhaben, dessen tatsächliche Umsetzung völlig offen ist, ist nicht strafbar. (Wie oft haben Menschen ein inneres Vorhaben, das sie dann - im Guten wie im Schlechten - nicht umsetzen?)
Es wäre halt interessant zu wissen, warum ursprünglich U-Haft verhängt wurde. Offenbar gab es zunächst sehr wohl einen konkreten Verdacht für eine geplante Straftat. Nachdem die aktuelle Entscheidung nun leider getroffen wurde, muss das Gericht, ja eigentlich müssen wir alle hoffen, dass der Verdächtige nicht tatsächlich einen Anschlag verübt. Sollte dies geschehen, hat der Haftrichter den Scherm auf.

Ich erkenne aus deiner Antwort nur, dass ich dir in keiner Weise vermitteln konnte, worauf ich hinaus wollte.... schade.
Nein, das konntest Du tatsächlich nicht.

Du wirkst bei diesem Thema in einem Ausmaß emotionalisiert, dass du offenbar einer rational basierten Diskussion nicht zugänglich bist. Nochmals schade.
Deine Beiträge sind in keinster Weise rational begründet. Hier wurde jemand erwischt, der Porno-Darstellungen Minderjähriger, um im Juristendeutsch zu bleiben, auf seinem Handy hatte. Das ist Pornographie nach heutigem Maßstab und das sind Minderjährige nach heutigem Maßstab. Dein Einwurf, die Seite-5-Mädln in der Krone galten früher "fast" als Pornographie, hat mit dem aktuellen Fall überhaupt nichts zu tun. Erstens galten sie offenbar nie wirklich als Pornographie, weil eben nur "fast". Zweitens hat sich der Begriff der Pornographie gewandelt und ist heute ziemlich trennscharf, d.h. harmlose Nacktfotos zählen sicher nicht dazu. Drittens waren die Seite-5-Mädln immer junge Erwachsene, sonst hätte die Krone sie nicht abbilden dürfen.

Wenn heutzutage einer des Besitzes kinder- und jugendpornographischen Materials beschuldigt wird, dann gibt es hinsichtlich des Materials daher keinen Interpretationsspielraum.

Nun ja, wenn du das "Internet" als weltumspannende Überwachungsmaschinerie verstehst.... aber selbst, dann, kann ich deine Schlussfolgerung nicht nachvollziehen.

Das habe ich anders gemeint. Es geht nicht um den Vorgang des Herunterladens, sondern dass Kinderpornos auf dem Handy gefunden wurden. Wenn Du die Schlussfolgerung nicht nachvollziehen kannst, kann ich Dir auch nicht helfen. Es geht darum, dass niemand sich darauf ausreden kann, er hätte nach Pornos gesucht und mangels Alternativen halt das gefundene Material genommen, ohne zu wissen dass das strafbar ist. Nachdem es millionenfach und gratis legale Alternativen gibt, können Kinderpornos nur mit konkreter Absicht ausgewählt worden sein, was auf Pädophilie schließen lässt.

Allerdings - dass es immer wieder herausfordernd ist, das staatliche Gewaltmonopol zu beachten (vor allem bei persönlicher Betroffenheit), ist mir schon klar. Aber das ist eben auch Teil des Bildungssystems in der Juristerei - das Sachliche von der Emotionalität trennen zu lernen.
In der Praxis ist die Justiz voll von Emotionen. So werden Fälle, die medial heftig diskutiert werden, sehr intensiv verfolgt, während die Staatsanwaltschaft bei Abwesenheit der Öffentlichkeit eher dazu geneigt ist, Ermittlungen einzustellen. Trickreiche Anwälte appellieren an die Emotionen von Richtern oder Geschworenen und sind damit leider zu oft erfolgreich. Oft wird uns unsere unabhängige Justiz als Leitbild präsentiert - und dabei völlig unter den Teppich gekehrt, dass im Vorfeld eines Verfahrens die politisch weisungsgebundene Staatsanwaltschaft aktiv ist, und auf dieser Stufe einfach zu viele Verfahren auf Weisung von oben eingestellt werden. Wenn man sich die Biographien der Justizminister der 2.Republik ein bisschen durchschaut, wird man merken, dass da fast jeder Dreck am Stecken hat. Das ist aber nur die Spitze des Eisberges. Wie viele Verfahren werden schon auf den unteren Stufen eingestellt, weil irgendwer irgendwen kennt, weil die zuständige StA gerade personell überlastet ist oder aus welchen Gründen auch immer.

Und selbst wenn einer endlich verurteilt ist, kommt zu oft der OGH als Weichspülmaschine ins Spiel und setzt die Strafen herab, gerade wenn Politiker oder andere Prominente angeklagt sind.

Also bitte erzähl nichts von der angeblichen Sachlichkeit und Emotionsfreiheit der Justiz. In der Theorie mag das schön dargestellt sein, in der Praxis schaut's leider zu oft anders aus.
 
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