(Wahnsinnige) Rechtssprechung????

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Weil für den Richer die erwähnten Haftgründe nicht mehr gegeben waren!


MIR ist das ja klar.
Aber der @Mitglied #155646 hält die Entscheidung des Richters für einen Fehler.

Vielleicht kennt er den Richter persönlich und weiß, dass der inkompetent ist......oder er hält prinzipiell jeden Richter für inkompetent....man weiß es nicht.
Das was wir in den Medien erfahren ist immer nur ein Teil des Ganzen.
Ja leider....und das Erschreckende daran ist , wie sich der Leser/Zuseher dadurch beeinflussen lässt.
 
Fotografieren darf man nicht, aber Sex haben schon. Komische Gesetze.
Da muss man zunächst den Begriff "minderjährig" definieren. Nicht jede(r) Minderjährige sieht sich als Kind. Und auch das Gesetz unterscheidet.

Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig.

Kinder unter sieben Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/impressum/Seite.3500000.html#Haftung
 
Fotografieren darf man nicht, aber Sex haben schon. Komische Gesetze.
Ich finde nicht, dass das komisch ist. Ein Kind oder Jugendlicher ist sich der Folgen vermutlich nicht bewusst, die Veröffentlichung von Pornobildern nach sich ziehen kann. Abgesehen davon ist Kinder- und Jugendpornographie meist mit Kommerzialisierung, evtl. auch mit Ausbeutung verbunden. Es gibt auch andere Verträge mit entsprechend weitreichenden Konsequenzen, die man erst ab 18 abschließen darf. Und es gibt auch andere mögliche Verträge, die Erwachsene mit Kindern oder Jugendlichen nicht abschließen dürfen, weil ein Macht- bzw. Informationsungleichgewicht besteht.

Stimmt ned ganz, Nacktfotos von Minderj. auf denen die Geschlechtsorgane zu sehen sind (bei Buben wohl recht einfach) fallen unter Kinderpornographie.
Was machen solche Bilder auf dem Handy eines Erwachsenen? Das ist dann eben nicht mehr "harmlos".
 
Du hast natürlich recht. Mit Kindern unter 7 (und das kommt leider vor) ist alles (Porno oder körperliche Kontakte) ganz besonders ekelhaft. Andrerseits kann eine 13 - jährige mitunter schon sehr erwachsen wirken. Aber der Gesetzgeber hat hier die Rote Linie bei 14 Jahren gezogen.

HELP.gv.at: Pornografie im Internet

Im vorliegenden Fall wissen wir eben leider nicht, geht es um 1 Foto einer 14 jährigen, oder schreiben die von einer Sammlung von Nacktfoto s kleiner Kinder usw, damit habens ihn leichter als mit einer Tat, welche er nicht begangen hat.
Wie immer macht die "Krone" alles ohne Nachforschung, der Gesetzeshüter weis hinterher immer alles, was vorher war, wie immer sehr komisch.
 
Acht Monate altes Baby von Cousin vergewaltigt

Auch wenn man weiß das es von der "HEUTE" ist.
Steht auch in verschiedensten anderen Medien. Grauslich!

Was sich in Indien in Sachen sexueller Gewalt abspielt, muss geradezu unvorstellbar sein. Da gab's ja vor einigen Monaten den Fall einer Dame, die in einem Bus gleich von einer ganzen Horde von Männern vergewaltigt wurde, und dann den Mut hatte, an die Öffentlichkeit zu gehen. Offiziell war die Empörung groß. Inoffiziell gab es (in Indien) Stimmen, sie solle nicht so ang'rührt sein, weil sowas ja quasi tagtäglich vorkomme.
 
Stimmt ned ganz, Nacktfotos von Minderj. auf denen die Geschlechtsorgane zu sehen sind (bei Buben wohl recht einfach) fallen unter Kinderpornographie

Wie sieht das dann mit den ganzen FKK-Seiten aus?
Zwar sieht man da die Kinder nicht in "eindeutigen" Positionen sondern beim baden, spielen,etc..aber die Geschlechtsteile sind ja klar zu erkennen.
 
Wie sieht das dann mit den ganzen FKK-Seiten aus?
Zwar sieht man da die Kinder nicht in "eindeutigen" Positionen sondern beim baden, spielen,etc..aber die Geschlechtsteile sind ja klar zu erkennen.
Es gibt eine bekannte Definition des deutschen BGH, die mWn auch in Österreich beachtet wird:

"wenn eine Darstellung unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreisserischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzielt"

Da FKK üblicherweise nichts mit Sex zu tun hat, sind die von Dir angesprochenen Bilder harmlos und strafrechtlich irrelevant. Nichtsdestotrotz gehen auch die meisten mir bekannten FKK-Seiten auf Nummer sicher und vermeiden die Abbildung der Geschlechtsorgane von Kindern, weil man beim Thema Kinderpornographie verständlicherweise nicht einmal anstreifen will.
 
Da FKK üblicherweise nichts mit Sex zu tun hat, sind die von Dir angesprochenen Bilder harmlos und strafrechtlich irrelevant

Eigentlich ein perfektes Hintertürl für einschlägig Interessierte.


Nichtsdestotrotz gehen auch die meisten mir bekannten FKK-Seiten auf Nummer sicher und vermeiden die Abbildung der Geschlechtsorgane von Kindern

Bleiben noch genug (vor allem Osteuropäische) die dies alles andere als vermeiden.
Wobei man auch die Eltern fragen könnte warum man Nacktfotos seiner Kinder ins Netz stellt.
 
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