Straßenstrich Warnung-"Strassenstrich"-Wien!

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that force is not an element of rape

Wenn ich frei ins Deutsche übersetze ' Gewalt ist kein Element der Vergewaltigung' dann fühlt man etwas Widersprüchliches an dem Urteil. Denn Vergewaltigung hat nach meinem Empfinden schon etwas mit Gewalt zu tun hat.

Wer eine Dienstleistung nicht bezahlt ist eher Dieb als ein Gewaltverbrecher.
 
Vergewaltigung hat nach meinem Empfinden schon etwas mit Gewalt zu tun hat.

Gewalt richtet sich auf verschiedene Arten gegen den freien Willen der Frau - durch Täuschung, durch Verabreichung von Drogen, oder klassisch durch Drohung und physische Gewalt. Dass der OGH nur die klassische physische Gewalt sieht, ist ein Mangel: Ein Mädchen, dem in der Disco KO-Tropfen unter das Getränk gemischt werden, damit sie zu Sex bereit ist, wird im klassischen Sinn NICHT vergewaltigt - außer sie wird ohnmächtig. Der OGH zitiert dazu in 13Os102/05g vom 14.12.2005 ausführlich die österreichische Literatur zur "Widerstandsfähigkeit". Bei den Kriegsverbrecherprozessen in Ruanda und Jugoslawien hat sich herausgestellt, dass eine solche Argumentation auf eine Verhöhnung der Opfer hinauslaufen kann, die "freiwillig" Sex hatten, weil sie sonst ihre Ermordung befürchten mussten. Und im oben zitierten Fall MC war die geistig behinderte Frau gar nicht imstande, Widerstand zu leisten, um ihre Ablehnung deutlich zu machen.

Diese Überlegungen haben dann international dazu geführt, "Gewalt" im Sinn der Menschenrechte der Opfer zu interpretieren. Diese Gewalt als Verletzung des freien Willens lässt sich in der Praxis auch leichter beweisen.
 
"Fick mit mir", sagt er,
"ich bin ein verhexter Prinz."
Und sie gibt sich hin. :herzen:

Wenn aber der Frosch
sich nicht in einen Prinzen
verwandelt, was dann? :schulterzuck:
 
@Der Gerichtshof begründet das wie folgt:

163. In international criminal law, it has recently been recognised that force is not an element of rape and that taking advantage of coercive circumstances to proceed with sexual acts is also punishable. The International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia has found that, in international criminal law, any sexual penetration without the victim's consent constitutes rape and that consent must be given voluntarily, as a result of the person's free will, assessed in the context of the surrounding circumstances (see paragraphs 102-07 above). While the above definition was formulated in the particular context of rapes committed against the population in the conditions of an armed conflict, it also reflects a universal trend towards regarding lack of consent as the essential element of rape and sexual abuse.​

Kannst bitte mal kurz übersetzen ... :mrgreen:
 
"Fick mit mir", sagt er,
"ich bin ein verhexter Prinz."
Und sie gibt sich hin. :herzen:

Wenn aber der Frosch
sich nicht in einen Prinzen
verwandelt, was dann? :schulterzuck:


dann isses betrug, weil der frosch vorher schon wusste, dass er niemals nicht verhext is.:shock::shock:

:hahaha::hahaha:
 
Wenn aber der Frosch sich nicht in einen Prinzen verwandelt, was dann?

Schlecht für den Frosch -> kochbar.de, Rezeptsuche, Zutat: Frosch -> demnach: Teich, Frosch, Schmatz!
 
Zuletzt bearbeitet:
:nono:
Froschrechtsverletzung!

DAS ist froschrechtsverletzung :
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Wer eine Dienstleistung nicht bezahlt ist eher Dieb als ein Gewaltverbrecher.
Jedenfalls ist es ein Delikt gegen das (geldliche) Vermögen des Opfers ....... eine Form der Zechprellerei.

Gewalt richtet sich auf verschiedene Arten gegen den freien Willen der Frau - durch Täuschung, durch Verabreichung von Drogen, oder klassisch durch Drohung und physische Gewalt. Dass der OGH nur die klassische physische Gewalt sieht, ist ein Mangel.

So, jetzt gibst du es dem OGH aber ordentlich. Ich aber teile (vermutlich mit der Mehrheit der Forumsmitglieder) die meinung des OGH. Vergewaltigung liegt klarer weise dann vor, wenn die Frau grundsätzlich nicht zur Ausübung sexueller Handlungen mit diesem bestimmten Mannsbild bereit war. Wenn die Aussicht auf geldwerten Vorteil ihre Bereitschaft zu sexuellen Handlungen ermöglicht hat, dann kann das durch die nachträgliche Nichtentrichtung des Schandlohnes nicht zur Vergewaltigung werden.

Zechprellerei? Arglistige Täuschung? Was auch immer, jedenfalls eine Schweinerei! Aber nicht Vergewaltigung.:lehrer:
 
Zuletzt bearbeitet:
Vergewaltigung liegt klarer weise dann vor, wenn die Frau grundsätzlich nicht zur Ausübung sexueller Handlungen mit diesem bestimmten Mannsbild bereit war. Wenn die Aussicht auf geldwerten Vorteil ihre Bereitschaft zu sexuellen Handlungen ermöglicht hat, dann kann das durch die nachträgliche Nichtentrichtung des Schandlohnes nicht zur Vergewaltigung werden.

Das trifft aus der Sicht des Täters zu. Doch mit der gleichen Logik gäbe es dann keine Vergewaltigung in der Ehe ... die Ehefrau ist ja grundsätzlich bereit zu Sex mit ihrem Ehemann, nur nicht im fraglichen Moment.

Die internationale Rechsprechung orientiert sich im Unterschied zu dieser Täterperspektive zunehmend an der Sicht der Opfer: War die Frau aus freiem Willen, unbeeinflusst durch Drogen, Gewalt, Täuschung, ... zu Sex bereit? Ich denke, auch in Österreich sollte bei der Beurteilung sexueller Übergriffe gegen Frauen viel mehr die Perspektive der Frauen berücksichtigt werden.

Dies unterstreicht auch folgende Statistik: In Österreich kommen auf 1 Vergewaltigung 4 Morde (Kriminalitätsstatistik 2007), in Deutschland hingegen kommen auf 1 Mord 10 Vergewaltigungen (Statistik 2009). Da Vergewaltigungen sicher häufiger vorkommen, bedeutet die Statistik, dass die Polizei die meisten Vergewaltigungen in Österreich nicht als solche erkennt.

Um daran anknüpfend wieder zum Thema des Threads zurück zu kehren: Die politisch motivierten Polizeiaktionen zur Eindämmung des Strassenstrichs richten sich nach den Interessen aller möglichen Gruppen ... nur die Interessen der unmittelbar betroffenen Frauen wurden offenbar nicht beachtet: Ihnen werden bei der polizeilichen Registrierung die Strassenstrichzonen mitgeteilt - und wenn sie sich daran halten, vertreibt ihnen ihnen die Polizei die Kunden. So sollte der Staat mit gesetzestreuen Frauen nicht umgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das trifft aus der Sicht des Täters zu. Doch mit der gleichen Logik gäbe es dann keine Vergewaltigung in der Ehe ... die Ehefrau ist ja grundsätzlich bereit zu Sex mit ihrem Ehemann, nur nicht im fraglichen Moment.

Der Vergleich hinkt. Denn die Prostituierte ist ja im fraglichen Moment bereit ....... nur erwartet sie dafür Geld.
 
die Prostituierte ist ja im fraglichen Moment bereit ....... nur erwartet sie dafür Geld.

Das ist nicht viel Unterschied zu folgenden Fällen:

Die vergewaltigte Ehefrau ist zunächst bereit gewesen, doch dann wollte der Mann AV und sie hat die Lust verloren ... der Mann macht trotzdem gegen ihren Willen weiter, die Frau fühlt sich vergewaltigt

Das Discogirl wäre zu einem One-Night Stand bereit gewesen, doch der Mann war ungeduldig und hat ihr KO-Tropfen ins Getränk gemischt ... im benebelten Zustand mag sie zwar "freiwillig" Sex gehabt haben, aber im Nachhinein fühlt sie sich vergewaltigt
 
Huren in Wohnungen jagen

Das führt dann zu spezifischen verfassungsrechtlichen Problemen, die mit über 900 Beiträgen in einem anderen Thread diskutiert wurden ... und folgendem Zwischenergebnis:

Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen die "Spitzelpolizisten" aufgenommen, nachdem sie von deren eigenen Vorgesetzten wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch angezeigt wurden
 
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