Straßenstrich Warnung-"Strassenstrich"-Wien!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Sofern es also nicht zu Gewalthandlungen gegen ihren Willen kommt ist für ihn der Gegenwille nicht erkennbar und damit der Vorsatz zur Straftat nicht gegeben.

Das ist leider die Sichtweise des OGH, die aber nicht mehr dem internationalen Rechtsempfinden (international: EGMR, ICC, national z.B. Italien) entspricht. Denn wenn der Täter von vorne herein dafür sorgt, dass das Opfer keinen erkennbaren Gegenwillen zeigt (Täuschung, Verabreichung von Drogen, Drohung, Erpressung), bleibt der Täter nach dieser Judikatur für das Sexualdelikt straffrei, obwohl natürlich aus dem Gesamtbild die böse Absicht des Täters klar ist.

Die (in Österreich im Unterschied zu Deutschland ebenfalls nicht vorgesehene) Bestrafung des Betrugs im Fall einer Sexarbeiterin, die um ihr vereinbartes Entgelt geprellt wurde, reicht meiner Meinung nach nicht, um die sexuelle Komponente der Tat zu erfassen. Denn es handelt sich um eine andere Qualität, als blosse Zechprellerei.

Der Grund für diese Judikatur in Österreich ist wohl eine generelle - und meiner Meinung nach völlig ungerechtfertigte - Geringschätzung der SexarbeiterInnen und ihrer Kunden (die Kunden als leicht beeinflussbare Halbidioten, die vor den praktisch kriminellen Frauen zu schützen sind), die aber offenbar weit verbreitet ist: Auch in diesem Forum habe ich schon etwas von "Gesindel" gelesen. Klar ist dann, dass diese Frauen auch in der aktuellen Situation der politisch motivierten Agitation gegen den Straßenstrich als rechtlos behandelt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die (in Österreich im Unterschied zu Deutschland ebenfalls nicht vorgesehene) Bestrafung des Betrugs im Fall einer Sexarbeiterin, die um ihr vereinbartes Entgelt geprellt wurde, reicht meiner Meinung nach nicht, um die sexuelle Komponente der Tat zu erfassen. Denn es handelt sich um eine andere Qualität, als blosse Zechprellerei.

Diese "andere Qualität" sehe ich nicht. Es ist eine körperliche Dienstleistung, ähnlich wie ein Arbeiter leistet, der unter Umständen auch ein gesundheitliches Risiko eingeht. Wird dieser um seinen Lohn betrogen, ist es eben Betrug und nicht Körperverletzung. Diese Ausweitung der Begriffsbedeutung bei der Tatbestandsklärung ist wohl darin motiviert, das eigene Risiko möglichst drastisch darzustellen. Eine SW kann aber einen freiwillig vollzogenen aber dann unbezahlten Geschlechtsverkehr wohl nicht mit einer gewaltsamen Vergewaltigung einer "Durchschnittsbürgerin" vergleichen, deren Berührungsängste bei fremden Männern deutlich größer sind und die viel eher dadurch traumatisiert würde.

Der Gleichheitssatz besagt, dass Gleiches gleich, aber auch Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Mit der Ausweitung des Vergewaltigungsbegriffes auf Fälle, in denen die Frau lediglich betrogen oder gar nur beleidigt wurde, verharmlost man echte Vergewaltigungen.
 
Da gibts einen alten jüdischen Witz, der aber hier ganz gut zu passen scheint .....

Ein Mann kommt erzürnt nach Hause, und sagt zu seiner Frau: "Heute wollte ich das 48-teilige Silberbesteck versetzen, das Dir der Graf Blonsky für Deine Dienste gegeben hat, und stell Dir vor, sagt mir der Schätzmeister, das ist gar kein echtes Silber."

Worauf die Frau ganz empört sagt: "Aber dann bin ich ja vergewaltigt worden."
 
Da gibt es doch sicher schon ein OGH, EUGH oder sonst irgendein Urteil dazu, oder???? Durch diesen Vorfall konnte doch sicher ein Präzendenzfall geschaffen werden?
 
nicht mit einer gewaltsamen Vergewaltigung einer "Durchschnittsbürgerin" vergleichen, deren Berührungsängste bei fremden Männern deutlich größer sind und die viel eher dadurch traumatisiert würde

Das klingt aber schon gefährlich nahe am Argument des (dafür gemaßregelten) Staatsanwalts, der die Vergewaltigung einer Sexarbeiterin als harmlos im Vergleich zur Vergewaltigung eines "Bürgertöchterls" dargestellt hat (Quelle: Florian Klenk im Falter vom 11.10.2005). Gerade solche Vergleiche sprechen Sexarbeiterinnen generell die sexuelle Autonomie ab und sehen sie nicht als vollwertige Menschen: Die Art, wie die aktuelle Politik mit SexarbeiteInnen am Straßenstrich umgeht, ist dafür symptomatisch.

Zur besonderen Qualität des Eingriffs: Unbezahlter Sex wegen einer arglistigen Täuschung ist genauso ein Eingriff in die sexuelle Autonomie, wie Sex, der durch heimlich verabreichte Drogen herbei geführt wurde. Dass die sexuelle Autonomie in Österreich in beiden Fällen nicht geschützt wird, ist ein Mangel, der in die Grundrechtssphäre reicht. Im Unterschied zum um seine Arbeitskraft betrogenen Arbeiter hat die Sexarbeiterin in Österreich aufgrund eines solchen Eingriffs in ihre sexuelle Autonomie nicht einmal Schadenersatzansprüche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da gibts einen alten jüdischen Witz, der aber hier ganz gut zu passen scheint .....

Ein Mann kommt erzürnt nach Hause, und sagt zu seiner Frau: "Heute wollte ich das 48-teilige Silberbesteck versetzen, das Dir der Graf Blonsky für Deine Dienste gegeben hat, und stell Dir vor, sagt mir der Schätzmeister, das ist gar kein echtes Silber."

Worauf die Frau ganz empört sagt: "Aber dann bin ich ja vergewaltigt worden."

Das gibt der Diskussion eine neue Dimension, womöglich ist es doch Vergewaltigung?:haha:

Tatsächlich ist das eine ganze Reihe von Beweisnotständen. Der zahlungsunwillige Kunde kann ja genauso die Behauptung aufstellen, dass der Verkehr zunächst freiwillig und ohne Geldforderung geboten wurde. danach wollte sie (erpresserisch) Geld haben. Zeichen der Gewalt gibt es ja keine.

Unbezahlter Sex wegen einer arglistigen Täuschung ist genauso ein Eingriff in die sexuelle Autonomie, wie Sex, der durch heimlich verabreichte Drogen herbei geführt wurde.

Noch einmal ... das stimmt so nicht. Durch heimlich verabreichte Drogen wird die Frau gegen ihren Willen zum Sexualobjekt. Wird die Hure um ihren Lohn betrogen, dann wird sie nicht in ihrer sexuellen Autonomie eingeschränkt, sondern finanziell geschädigt. So wie ein Ladendieb den Geschäftsmann finanziell schädigt.

Ein typischen Merkmal einer Vergewaltigung ist auch der seelische Schaden, den das vergewaltigte „Bürgerstöchterl“ (wie du das Mädchen abfällig-ironisch beschreibst) zweifellos erleidet. Dieser seelische Schock ist im Falle der Prellung um den Lohn sicher nicht gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das klingt aber schon gefährlich nahe am Argument des (dafür gemaßregelten) Staatsanwalts, .....
Und Deine Postings gehen alle am eigentlich Thema des Threads vorbei. Hier geht es um die vorgeblichen polizeilichen Schikanen in der Felberstraße. Deshalb vorgeblich, weil sie von der Sache her gerechtfertigt sind, und dies die Beteiligten an der Szene nur nicht einsehen wollen.

Mit Vergewaltigungen von Prostituierten, Ehefrauen, EMRK, EGMR, UN, CIC und italienischen Staatsanwälten hat das überhaupt nichts zu tun.
 
Tatsächlich ist das eine ganze Reihe von Beweisnotständen

Eine solche Situation wäre nicht einzigartig ... man braucht nur an den Wettbewerb zwischen Dopingsündern und Dopingkontrolloren denken.

Der von @Steirerbua zitierte Witz hat übrigens durchaus eine kriminelle Entsprechung: Ein Mann lädt eine Frau aus dem Ausland ein, in Österreich als Prostituierte zu arbeiten. Er verspricht ihr einen Pauschalbetrag. Sobald sie in Österreich ist, kassiert er ihre Einkünfte aus der Prostitution und "bezahlt" sie mit Falschgeld. Die Frau ist freiwillig zwecks Prostitutionsausübung nach Österreich gefahren und hat freiwillig gearbeitet - trotzdem ist sie klarerweise wegen der Täuschung über die Umstände ihrer Arbeit und des Betrugs bei der Bezahlung Opfer von Menschenhandel, der Mann wird strafrechtlich verfolgt ... und zwar nicht bloß wegen Verbreitung von Falschgeld.
 
Und Deine Postings gehen alle am eigentlich Thema des Threads vorbei. Hier geht es um die vorgeblichen polizeilichen Schikanen in der Felberstraße. Deshalb vorgeblich, weil sie von der Sache her gerechtfertigt sind, und dies die Beteiligten an der Szene nur nicht einsehen wollen.

Und weil mit hirnrissigen Argumenten zu beweisen versucht wird, dass eine Welle von Gewaltverbrechen, Morden und Zechprellerei über die Huren hereinbricht, wenn sie ihrem Gewerbe nicht mehr auf der Felberstraße nachgehen können.

In Wahrheit stehen hier neben den Geschäftsinteressen der Mädchen und den Sorgen der Freier, ein Aufmarschgebiet zu verlieren die berechtigten Anliegen der Menschen gegenüber, die dort schlicht und einfach wohnen wollen.
 
Eine solche Situation wäre nicht einzigartig ... man braucht nur an den Wettbewerb zwischen Dopingsündern und Dopingkontrolloren denken.

Der von @Steirerbua zitierte Witz hat übrigens durchaus eine kriminelle Entsprechung: Ein Mann lädt eine Frau aus dem Ausland ein, in Österreich als Prostituierte zu arbeiten. Er verspricht ihr einen Pauschalbetrag. Sobald sie in Österreich ist, kassiert er ihre Einkünfte aus der Prostitution und "bezahlt" sie mit Falschgeld. Die Frau ist freiwillig zwecks Prostitutionsausübung nach Österreich gefahren und hat freiwillig gearbeitet - trotzdem ist sie klarerweise wegen der Täuschung über die Umstände ihrer Arbeit und des Betrugs bei der Bezahlung Opfer von Menschenhandel, der Mann wird strafrechtlich verfolgt ... und zwar nicht bloß wegen Verbreitung von Falschgeld.

Klar, entsprechend unseren Gesetzen wird er auch als Zuhälter und Menschenhändler vor Gericht stehen (Wolferl Schwarz .....). Dieser klare Fall hat juristisch nichts mit der "gewöhnlichen" Zechprellerei gemein.
 
Der von @Steirerbua zitierte Witz hat übrigens durchaus eine kriminelle Entsprechung: Ein Mann lädt eine Frau aus dem Ausland ein, in Österreich als Prostituierte zu arbeiten .....
Interessant, was man aus einem Witz alles machen kann, wenn man den notwendigen engen Horizont hat ..... :roll:

In Wahrheit stehen hier neben den Geschäftsinteressen der Mädchen und den Sorgen der Freier, ein Aufmarschgebiet zu verlieren die berechtigten Anliegen der Menschen gegenüber, die dort schlicht und einfach wohnen wollen.
Ja ... mir brauchst das ned sagen. :mrgreen:
 
In Wahrheit stehen hier neben den Geschäftsinteressen der Mädchen und den Sorgen der Freier, ein Aufmarschgebiet zu verlieren die berechtigten Anliegen der Menschen gegenüber, die dort schlicht und einfach wohnen wollen.

1.) Dass es um diesen Konflikt geht, wird von niemandem bestritten ... auch @Steirerbua hat dir zugestimmt:mrgreen:
2.) Ein solcher Konflikt zwischen verschiedenen Interessen wird "normalerweise" den Gesetzen entsprechend völlig unauffällig geregelt ... typisches Beispiel Genehmigungsverfahren
3.) Der gegenständliche Thread berichtet hingegen von einem ungewöhnlichen Konfliktlösungsmechanismus: Vor den Wahlen werden plötzlich die SexarbeiterInnen an den von der Gemeinde für den Straßenstrich vorgesehenen Plätzen in ihrem legalen Geschäft gestört, ohne dass dadurch die Anrainer auf der Durchzugsstraße wirklich eine ruhigere Wohngegend genießen können.

Diese merkwürdige Aktion führt dazu, dass die Ziele hinter diesen Aktionen hinterfragt werden, ob und welche langfristige Vorstellungen vorhanden sind, ob an das Schicksal der SexarbeiterInnen gedacht wird, ob es sinnvoll ist, Problemlösungen völlig ohne Einbindung der SexarbeiterInnen und gegen ihre Interessen zu suchen - und ob die sogenannten Lösungen irgendeinen Vorteil für die Anrainer bringen (oder eher Investoreninteressen im Hintergrund begünstigen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein solcher Konflikt zwischen verschiedenen Interessen wird "normalerweise" den Gesetzen entsprechend völlig unauffällig geregelt ... typisches Beispiel Genehmigungsverfahren
Für das Anbahnen auf dem Straßenstrich gibt es aber Verhaltensweisen, welche durch Gesetze und Verordnungen nicht erlaubt sind, und wenn sowohl die Prostituierten als auch die Freier diesen Gesetzen und Verordnungen nicht nachkommen, sehe ich keinen Grund für eine "unauffällige" Regelung. Zumal ich nicht den Eindruck habe, dass man auf dem Straßenstrich mit gutem Zureden irgend etwas erreicht, außer dass man sich zum Deppen macht. :mrgreen:
 
wenn sowohl die Prostituierten als auch die Freier diesen Gesetzen und Verordnungen nicht nachkommen, sehe ich keinen Grund für eine "unauffällige" Regelung

Das wäre aber schon sehr auffällig, wenn die Freier und SexarbeiterInnen ausgerechnet vor den Wahlen ein so auffälliges Verhalten entwickelt hätten, dass nur mehr ein Großaufgebot der Polizei die öffentliche Ordnung sichern kann. Oder hat sich am Verhalten gar nichts geändert, und nur die Wahrnehmung dieses Verhaltens ist anders geworden? Dann muss sich aber die Polizei und die Politik die Frage gefallen lassen, ob diese Änderung der Wahrnehmung objektive Gründe hatte - oder vielleicht doch Willkür war.
 
Der gegenständliche Thread berichtet hingegen von einem ungewöhnlichen Konfliktlösungsmechanismus: Vor den Wahlen werden plötzlich die SexarbeiterInnen an den von der Gemeinde für den Straßenstrich vorgesehenen Plätzen in ihrem legalen Geschäft gestört .....
Auch das ist nicht richtig. Niemand würde dort in seinem legalen Geschäft gestört werden, wenn er nicht durch sein Verhalten einen Anlass dafür liefern würde. Auch nicht in Vorwahlzeiten.

Es mag Dich in Deinem Innersten verletzen - aber die Prostituierten wie auch die Prostitutions-Szene sind nicht der Mittelpunkt der Welt, nicht einmal der Mittelpunkt Wiens. Auch für Prostituierte gelten Regeln und Vorschriften - selbst schuld, wenn sie diese nicht einhalten. Und noch mehr selbst schuld, wenn sie so dumm sind, und den Behörden auf diese Weise einen billigen Vorwand liefern, um gegen sie vorzugehen.

Und noch ein Wort zu den Methoden: sie mögen fragwürdig sein, aber sie sind nicht rechtswidrig. Und vor allem: sie zeigen Wirkung. Es geht nicht immer nur im Guten, wenn die Gegenseite nicht mitspielt. Wie zuversichtlich waren noch vor einem halben Jahr die Helden des Stuwerviertels, dass ihnen die "Bullen" nichts anhaben können, wenn auch der Strich dort größtenteils illegal ist. Und was ist heute? Heute backen sie wesentlich kleinere Brötchen, weil sich gezeigt hat, dass die Polizei bei weitem nicht mehr so hilflos ist, wenn sie einmal ernsthaft an die Sache herangeht. Und heute ist die einzige Hoffnung der Stuwerianer, dass es nach den Wahlen wieder "normal" weitergehen wird. Und auf der Felberstraße wird es nicht anders sein.

Reden wir in einem halben Jahr weiter. ;)
 
Dann muss sich aber die Polizei und die Politik die Frage gefallen lassen, ob diese Änderung der Wahrnehmung objektive Gründe hatte - oder vielleicht doch Willkür war.
Das ist in Deinen Augen richtig, weil Du die Schuld immer bei den anderen suchst. Aber es kann genau so richtig sein, dass man es lange genug im Guten versucht hat, ohne den gewünschten Erfolg zu haben, und deshalb die Methoden andere geworden sind.

Frag doch einfach einmal die Prostituierten dort, ob sie die Gewohnheit haben, zwischen parkenden Autos heraus auf die Straße zu laufen, um sich fast vor die herannahenden Autos zu werfen, damit sie die ersten sind, die das Geschäft machen. Frag doch einfach einen Freier, am besten einen türkischer Herkunft, ob er laut schreiend den Kontakt zu Prostituierten sucht, ehe er mit quietschenden Reifen wieder das Weite sucht. Frag doch einfach diejenigen, welche sich nicht an Vorschriften halten wollen, weil sie glauben, die Felberstraße ist ausschließlich für sie da, und alle anderen haben sich dem zu beugen.
 
ohne dass dadurch die Anrainer auf der Durchzugsstraße wirklich eine ruhigere Wohngegend genießen können.
Die Anrainer können durchaus Erfolge der polizeilichen Maßnahmen erkennen: "An diesem Abend wird wieder einmal deutlich, dass die Anrainer innerhalb der Schutzzonen schon recht zufrieden sind mit dem derzeitigen Stand der Dinge." http://felberstrich.wordpress.com/2010/08/08/2845/
"Auch die intensiven Verkehrskontrollen hinterlassen ihren für die Anrainer recht positiven gewünschten Effekt. [...] Man sieht wieder Leute mit Kindern auf der Straße. Ein wenig zögernd und scheu zieht da und dort wieder „ganz normales“ Leben ein." http://felberstrich.wordpress.com/2010/07/28/wem-gehort-die-felberstrase/
 
Ich habe mich gestern mit einem Menschen (und Forumsmitglied mit hohem Status) SCHNIPP-SCHNAPP
Worauf mir wieder mal meinen Brechreiz unterdrückend vor Augen geführt wurde, wie sehr ich Wien und seine Scheinheiligkeit doch verachte.

da haben wir es wiederum das gute alte FLORIANI-PRINZIP.

"Heiliger Florian, Schutzpatroun, verschon unser Haus und zind aundre aun..."

abschichtlich in mundart, sonst reimt es sich nicht ;)

da wirst du viele finden die nach dem gleichen system agieren.

vielleicht sollte man vor dem haus vom balbo......und den übrigen stuwer-veteranen.....einen kleinen straßenstrich einrichten :haha:

Da kannst dich als einfacher Bi-Ba-Butzemann brausen gehen bei den Bunnys ... :cry:

lieber butzemann, du hast da was falsch verstanden, du sollst die bunnies schnackseln und net dort duschen.........:undweg:

Die Anrainer können durchaus Erfolge der polizeilichen Maßnahmen erkennen: "An diesem Abend wird wieder einmal deutlich, dass die Anrainer innerhalb der Schutzzonen schon recht zufrieden sind mit dem derzeitigen Stand der Dinge."
"Auch die intensiven Verkehrskontrollen hinterlassen ihren für die Anrainer recht positiven gewünschten Effekt.

na ja, dann.........
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben