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Gast
(Gelöschter Account)
das stimmt sicher, nur eines das immer falsch wiedegegeben wird ist.. in österreich kann der arbeitgeber immer ohne grund kündigen. der ma kann dagegen gerichtlich vorgehen aber das ist eine andere sache. was du meinst ist eine entlassung und die hat immer sofort nach bekanntwerden des entlassungsgrunds ausgesprochen zu werden. bekanntes bsp. wenn eine kassier beim stehlen erwischt wird und der vorgesetzte meint, heute machen sie fertig morgen brauchen sie nicht mehr kommen dann ist der entlassungsgrund verfallen. weil entweder ist es zumutbar das der mitarbeiter für mich arbeitet oder nicht.also offiziell gibt's diese Bildschirmpausen, wie bereits vom @Mitglied #557390 erwähnt, aufgrund der neuen Bildschirmtechnologien ohne Strahlung, schon länger nicht mehr… es gibt aber die Augenentlastung... da hat man gesagt, wie in der Schule: 50 Minuten Konzentration - 10 Minuten Entlastung
also wie wir noch unser Raucherkammerl hatten bzw. in unserem Aufenthaltsraum noch geraucht werden durfte, waren alle viel produktiver als jetzt... es waren zwar gefühlt alle mehr dort als am Arbeitsplatz, aber es wurde die Zeit auch viel mehr für dienstliche Besprechungen genutzt.... heute ist jeder bei uns nur noch genervt von den Meetings/Jour Fixes/Mitarbeiterbesprechungen/etc.
nach 6,5 Stunden ist gesetzlich eine (Mittags)Pause von min. 30 Minuten vorgeschrieben
die kleinen Pausen zwischendurch bzw. Kaffeepausen sind gesetzlich nicht gedeckt und wenn dich ein Arbeitgeber loswerden will hätte er da sogar einen Kündigungsgrund wegen grober Dienstverletzung...mMn...
konzerne haben normalerweise eine frist bis zu einer woche eine entlassung auszusprechen aber der ma wird normalerweise bezahlt freigestellt, bis zur klärung.