Was würdet ihr tun bzw. raten

Eigentlich nicht, denn ich bin unselbständig erwerbstätig ...... aber mein Brot krieg ich dauerhaft nur dann, wenn mein Brötchengeber Gewinn macht. Manche vergessen das und glauben, der liebe Gott sorgt dafür. Sofern sie überhaupt an ihn glauben ......... oder sie glauben eben an den Karli (Marx).

He, he! :daumen:

Was der Karli kann habe ich lange Jahre in Ungarn (& Co) beobachten können! :mad:
 
Also heutzutage brauchst dich um die Firma und den Chef nicht wirklich moralisch kümmern. Die schauen sowieso nur auf ihre eigenen Prämien und Provosionen. Der moralische Mensch ist heutzutage immer der Depp. Was nicht heißen soll, dass man im privaten Leben unmoralisch sein soll. Nur unter dem Strich ist die Arbeitskraft nicht mehr als eine Ansammlung austauschbarer Personen. Kleine Familienbetriebe Mal ausgenommen.Deswegen hör auf die anderen Frauen.

Hi!
Also nö sehe ich nicht so im Gegenteil!!!!!!!!!!!!!!!!! Aus Erfahrungen ( nicht meine eigenen.... ) ist es ein sofortiger Kündigungsgrund ( fristlos! ) wenn diese Frau ihre Schwangerschaft erst danach dem Chef sagt! Somit würde ich jedenfalls DRINGEND raten die erste Variante zu nehmen! Aber wie gesagt : Ist nur meine Sicht der Dinge...........
lg
Amour
 
Hi!
Also nö sehe ich nicht so im Gegenteil!!!!!!!!!!!!!!!!! Aus Erfahrungen ( nicht meine eigenen.... ) ist es ein sofortiger Kündigungsgrund ( fristlos! ) wenn diese Frau ihre Schwangerschaft erst danach dem Chef sagt! Somit würde ich jedenfalls DRINGEND raten die erste Variante zu nehmen! Aber wie gesagt : Ist nur meine Sicht der Dinge...........
lg
Amour

Sorry, ich muss mich einmischen!

Kündigung ist immer mit Kündigungsfrist verbunden und muss nicht begründet werden.
Entlassung (fristlos) muss eine gesetzliche bzw. kollektivverträgliche Grundlage haben (Arbeinehmer Schuld) und sofort ausgesprochen werden.

Ich rate selbst dringendst die erste Variente zu wählen (s. oben) aber eine nicht sofortige Mitteilung der Schwangerschaft ist bestimmt kein Entlassungsgrund! :nono:
 
Hier, ich habe was gefunden:

Während der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz!

Sie sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft während der Probezeit mitzuteilen. Hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit wegen des Bestehens einer Schwangerschaft aufgelöst, ist dies eine unzulässige Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes und ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Die Auflösung kann innerhalb von 14 Tagen nach Ausspruch der Auflösung beim Arbeits- und Sozialgericht bekämpft werden.

Arg! Aber der Arbeitgeber ist auch schon ein Idiot, der die Kündigung in der Probezeit mit der Schwangerschaft begründet.

Und noch was:

Entlassung

Eine schwangere Dienstnehmerin kann nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes (ASG) entlassen werden. Das Gericht darf der Entlassung nur zustimmen, wenn ein im Mutterschutzgesetz angeführter Entlassungsgrund besteht, wobei in manchen Fällen aber der außerordentliche Gemütszustand der werdenden Mutter zu berücksichtigen ist.
Die gerichtliche Zustimmung zur Entlassung kann im Sonderfall auch nachträglich eingeholt werden. Allerdings nur dann, wenn die schwangere Arbeitnehmerin wegen strafbarer Handlungen entlassen wurde.
 
@doc: Aber wenn der Arbeitgeber will, findet er auch einen anderen Grund und soweit ich weiß, steht in den Arbeitsverträgen unter dem Punkt "Probezeit" meistens drin: "Das Arbeitsverhältnis kann während dieser Zeit ohne Grund fristlos aufgelöst werden"
 
@doc: Aber wenn der Arbeitgeber will, findet er auch einen anderen Grund und soweit ich weiß, steht in den Arbeitsverträgen unter dem Punkt "Probezeit" meistens drin: "Das Arbeitsverhältnis kann während dieser Zeit ohne Grund fristlos aufgelöst werden"

Völlig richtig. Ich würde aber bei einer die in der Probezeit schwanger geworden ist und gekündigt werden soll doch einen trifftigen Grund anders als die Schwangerschaft angeben! ;)
 
Ich rate selbst dringendst die erste Variente zu wählen (s. oben) aber eine nicht sofortige Mitteilung der Schwangerschaft ist bestimmt kein Entlassungsgrund! :nono:

Naja... Auslegungssache. Dann das da unten gilt auch.
Meldung der Schwangerschaft an den Dienstgeber
Ab Kenntnis der Schwangerschaft muss diese sowie der voraussichtliche Geburtstermin dem Dienstgeber gemeldet werden. Ab dieser Meldung besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Innerhalb der 12. Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin ist der Arbeitgeber an den Beginn der Schutzfrist zu erinnern.


Völlig richtig. Ich würde aber bei einer die in der Probezeit schwanger geworden ist und gekündigt werden soll doch einen trifftigen Grund anders als die Schwangerschaft angeben! ;)
Während der Probezeit muss man keinen Grund angeben. Man übernimmt den Mitarbeiter nicht und setzt ihn davon in Kenntnis. Jede Begründung, die Basis für eine Anfechtung wegen Diskriminierung bilden würde, ist überflüssig. Man begnüge sich mit Allerweltsfloskeln.
 
Ich mag die entsprechenden User jetzt nicht extra zitieren, aber ich finds schon witzig, wenns heisst, lüg, weil sonst kriegst keine Einstellungszusage... :roll:
Mag sein, dass die Frauen früher so handeln mussten, um Karenzgeld usw. beziehen zu können, aber heutzutage, wo JEDE Frau Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe bekommt (auch, wenn sie in ihrem Leben keinen einzigen Tag gearbeitet hat), ist das echt nicht mehr notwendig.
Bringt in meinen Augen auch net viel, wenn man dann nach der Karenz ohnehin nur noch die gesetzlich vorgeschriebene Behaltefrist in der Firma verbringt (wenn man nicht freigestellt wird) und sich danach nen neuen Job suchen muss...
 
Ich mag die entsprechenden User jetzt nicht extra zitieren, aber ich finds schon witzig, wenns heisst, lüg, weil sonst kriegst keine Einstellungszusage... :roll:
Mag sein, dass die Frauen früher so handeln mussten, um Karenzgeld usw. beziehen zu können, aber heutzutage, wo JEDE Frau Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe bekommt (auch, wenn sie in ihrem Leben keinen einzigen Tag gearbeitet hat), ist das echt nicht mehr notwendig.
Bringt in meinen Augen auch net viel, wenn man dann nach der Karenz ohnehin nur noch die gesetzlich vorgeschriebene Behaltefrist in der Firma verbringt (wenn man nicht freigestellt wird) und sich danach nen neuen Job suchen muss...

Danke dir! Ich sehe das absolut genauso! Zumal Frau nicht nur sich einen neuen Job suchen müsste danach (und der Chef wird sie vermutlich nicht behalten), sondern auch noch mit einem vllt. nicht zu positiven Arbeitszeugnis auskommen muss und auch im schlimmsten der Fall, der interessierte Chef beim alten Chef mal anrufen könnte...

Ich bin jedenfalls echt froh, dass nicht nur ich das so sehe, sondern die Mehrheit hier auch.
 
Ich bin jedenfalls echt froh, dass nicht nur ich das so sehe, sondern die Mehrheit hier auch.

Wäre das nicht eigentlich völlig gleichgültig?
Ich hoffe Du hast eine Meinung, zu der Du selbst stehst, ohne den Rückhalt einer undefinierbaren Menge. :)
 
Wäre das nicht eigentlich völlig gleichgültig?
Ich hoffe Du hast eine Meinung, zu der Du selbst stehst, ohne den Rückhalt einer undefinierbaren Menge. :)

Ich stehe dazu, aber wie bereits erwähnt, wurde ich in dem Forum, wo dieser Fall auftrat, wegen meiner Meinung als unreifes Kind hingestellt, die besser die Klappe halten soll und als ich erläuterte, warum ich so denke, wurde mir äußert "freundlich" gesagt, dass ich mal nachdenken soll.

Daher wollte ich wissen, ob ich wirklich so weltfremd bin, wie ich da hingestellt werde oder ob ich mit meinen 22 Jahren vielleicht doch nicht sooo unreif bin. ;-)
 
Ich möcht jetzt nicht wirklich wissen, was das für ein Forum war. :confused:
Doch, möchte ich. :mrgreen:
Ich glaub, da könnt ich für Unmut sorgen. :cool:
 
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