Straßenstrich Westbahnhof - U-Bahn-Zwischengeschoß

lover,da bist du in irrtum ! solange dieses zimmer bzw. wohnung, haus nicht DEIN EIGENTUM ist,können sie dich jederzeit zur feststellung der indentität zur ausweisleistung besuchen bzw. auffordern ! bei eigentum haben sie kein recht (ausser eben gefahr im verzug (wenn es um menschenleben geht,gerichtlichen durchsuchungsbefehl) dein eigentum zu betreten !!
 
Punkto Betretungsbefugnis einer Wohnung durch die Polizei (z.B. wegen Gefahr in Verzug oder aufgrund richterlichen Durchsuchungsbefehls) macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Eigentums-, Miet-, Genossenschafts oder sonst was für eine Wohnung handelt.
 
Also einer geht zuerst und zehn Minuten später der nächste, dann kann gar nix sein. "Operation Hurenpudern", Geheime Kommandosache.... mehr Schwachsinn geht wirklich nicht. Hat die Exekutive wirklich keine anderen Aufgaben? Verbrecher fangen z.B.?
 
Verbrecher fangen z.B.?
Auch, wenn es alt und abgedroschen ist, aber es ist die Wahrheit: Die wehren sich...
Vor 1-2 Wochen eine deutsche Doku über die Drogenverkäufer in einem Park. Da sagt der Drogenverkäufer tatsächlich zum Polizisten: "Polizei, ich hab keine Zeit für dich".
 
Naja, das mit den Drogen ist auch so eine Sache. Ich persönlich sehe überhaupt nicht ein warum ich mir vom Staat vorschreiben lassen muss welche Rauschmittel ich verwenden darf und welche nicht. Das ist ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre. Das sich Gewaltverbrecher wehren liegt in der Natur der Sache aber bitte wozu gibts dann eine Polizei, zum Strafzettelschreiben, Kiffer jagen, Nutten terrorisieren.... Das kann doch nicht dem beruflichen Selbstverständnis eines Exekutivbeamten entsprechen, haben die keinen Stolz, gar keine Ehre im Leib? Das kann und will ich nicht glauben.
 
Auch, wenn das jetzt einige als Anlass finden werden zum Meckern, egal: Ich bitte(!!) mir mitzuteilen, wo man gute Chancen hat solche Polizistendeppen zu erwischen! Nur bei Gefahr in Verzug dürfen sie rein....


to MrNJ
..da irrst dich etwas, in wien und im zusammenhang mit prostitution bzw deren kontrolle/überwachung, bedarf es keine gefahr in verzug, dass sie rein dürfen bzw du sie auch rein lassen musst! ;)
..im alten WPG war dies als "Betretungsrecht §8" betitelt bzw nachzulesen, in der neuen fassung des WPG ist es unter "Befugnisse" angeführt. :cool:

WPG Befugnisse
§ 15. (1) Liegt der begründete Verdacht vor, dass entgegen den Bestimmungen in diesem Gesetz die Prostitution angebahnt oder ausgeübt oder ein Prostitutionslokal betrieben wird, so ist der Behörde und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes jederzeit der Zutritt auf Grundstücke, zu Gebäuden, Containern, Fahrzeugen und allen ihren Teilen, in denen die rechtswidrige Anbahnung oder Ausübung der Prostitution oder der rechtswidrige Betrieb eines Prostitutionslokals mit Grund vermutet wird, zu gewähren.
 
bzw du sie auch rein lassen musst!
was nun heißt, daß sich die Polizei unter dem Vorwand eines allfälligen Verstoßes gegen das Prostitutionsgesetz zu jeder Wohnung Zutritt verschaffen kann, ganz ohne Gefahr in Verzug und ganz ohne Durchsuchungsbefehl?
Genau gesagt: Wenn die Polizei heute bei mir anläutet und mir das Sprücherl punkto WPG aufsagt, muß ich der Polizei sofort und ungehindert Zutritt bis in den letzten Winkel meiner Wohnung gewähren? Im Ernst?
 
So sehr ich dich auch verstehe und im Grund unterstütze möchte ich dich doch vor so einer Aktion warnen. Es kann nämlich sein das du dich dann ganz schnell nackt auf dem Estrich eines Polizeikotters wiederfindest wo du ordentlich "gsalzen" wirst, und dir die Notdurft verweigert so das du dich auch noch anbrunzen musst. So eine Folterpartie kann mitunter eine ganze Nacht lang dauern und am Ende findest du dich auch noch wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt vor dem Richter.

Das kann ich ja nun doch nicht glauben. :nono:
 
Das ist leider keine Glaubensfrage das passiert immer wieder. Habe Berichte aus erster Hand sowohl von Opferseite wie auch von Seiten der Polizei, denn auch dort gibts durchaus klasse Burschen die so etwas absolut Scheisse finden.......
 
Dann werde ich mir die Tage die Bundesgesetze anschauen bzw. die Verfassung. Es kann ja nicht sein, dass die rein dürfen, weil da einer fickt. Weil es gibt zwei Alternativen: Anklopfen und 1min warten, damit man sich anzieht oder überhaupt warten bis man rausgeht. D.h. deren Handeln ist irgendwie unverhältnismäßig. Da muss sich in den oberen Gesetzen was finden lassen.
 
Das Verhalten der Polizei regeln nicht nur Gesetze, sondern auch sogenannte Richtlinien. Diese werden gemäß § 31 SPG vom Innenministerium per Verordnung heraus gegeben und regeln das Verhalten von Polizeibeamt_innen beim Einschreiten näher: Richtlinien-Verordnung.

Wenn du meinst, die Polizei hätte gegenüber dir eine dieser Verhaltensbestimmungen verletzt, kannst du dagegen eine Aufsichtsbeschwerde gemäß § 89 SPG bei der Dienstaufsichtsbehörde einbringen. Die Aufsichtsbeschwerde musst du binnen 6 Wochen einbringen. Die Polizei stellt dann fest, dass eine Richtlinie von ihr verletzt wurde oder teilt dir mit, dass kein fehlerhaftes Verhalten vorliegt. Im letzteren Fall kannst du binnen 14 Tagen eine unabhängige Kontrolle durch den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) verlangen. Meldet sich die Polizei auf deine Aufsichtsbeschwerde hin binnen drei Monaten nicht, kannst du auch ohne auf eine Mitteilung der Polizei hin den UVS einschalten.



Die Polizei darf dir laut Gesetz in bestimmten Fällen Befehle erteilen oder Gewalt anwenden. Rechtlich heißt das auch „Maßnahmen unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt“. Wenn du der Meinung bist, dass eine Maßnahme rechtswidrig war, kannst du diese mittels einer “Maßnahmenbeschwerde” beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) gemäß § 88 SPG überprüfen lassen. Ab der Polizeimaßnahme hast du dafür sechs Wochen Zeit. Danach ist keine Beschwerde mehr möglich.

Eine Maßnahme ist rechtswidrig, wenn die Polizei gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen verfassungsgesetzlich gewährleistete (Grund)Rechte verstößt. Mittels Maßnahmenbeschwerde bekämpfbare Handlungen sind daher z.B. Festnahme, Durchsuchung, Anlegen von Handfesseln etc, aber auch „schlichtes Polizeihandeln“ (z.B. wenn dich ein Polizeiorgan nicht zwingt, deine Identität feststellen zu lassen, sonder dich bloß darum ersucht).
 
Zuletzt bearbeitet:
logi, das heißt jetzt was genau?

Die Polizei darf meine Wohnung auf eine allfällige Anwesenheit einer Prostituierten durchsuchen, oder sie darf das nicht ?
 
soll heißen ich kenne die Dame vom Auhof oder, oder, oder ,

habe mich mit ihr am WBH verabredet und fahre ins Bauer oder, oder, mit ihr

um sex zu haben :mrgreen:

solange die Dame eine Karte hat :hmm:

und das gleiche aussagt sollte es keine Probleme geben :hurra:
 
logi, das heißt jetzt was genau?

Die Polizei darf meine Wohnung auf eine allfällige Anwesenheit einer Prostituierten durchsuchen, oder sie darf das nicht ?

wenn es eine eigentumswohnung ist haben sie KEINEN zutritt,ausser es geht um menschenleben oder sie haben einen richterlichen durchsuchungsbefehl ! sonst können sie vor der türe warten,warten.....:lehrer: :daumen:
 
wenn es eine eigentumswohnung ist haben sie KEINEN zutritt,ausser es geht um menschenleben oder sie haben einen richterlichen durchsuchungsbefehl ! sonst können sie vor der türe warten,warten.....:lehrer: :daumen:

Quatsch, die haben doch solchen Rammböcke, razz-fazz ist die Tür auf und du wirst nackert aufs Revier gezerrt. :haha:

Guckst du >>

Zitat von kurt kugel
So sehr ich dich auch verstehe und im Grund unterstütze möchte ich dich doch vor so einer Aktion warnen. Es kann nämlich sein das du dich dann ganz schnell nackt auf dem Estrich eines Polizeikotters wiederfindest wo du ordentlich "gsalzen" wirst, und dir die Notdurft verweigert so das du dich auch noch anbrunzen musst. So eine Folterpartie kann mitunter eine ganze Nacht lang dauern und am Ende findest du dich auch noch wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt vor dem Richter.
 

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