Wirtshaussterben ?

Fakt ist: das Festhalten von Identitäten von Lokalbesuchern widerspricht eindeutig der DSGV. Diese detailverliebte Auseinandersetzung zu führen überlasse ich gerne den Juristen. Der Staat wird sich entscheiden müssen: Notstandsverordnungen (dafür fehlt es an der "Not") oder saubere Gesetze und Verordnungen (das wiederum kostet Zeit).
 
AFAIK ist das Feststellen von Personenidentitäten mittels Ausweiskontrolle, etc. gewissen staatlichen Behörden vorbehalten.
Den Check In ins Hotel habe ich noch nie im Beisein eines behördlichen Organs gemacht. Weder in A noch anderswo ....

Auch bei Geldabhebungen von einem Sparbuch musst du ein amtliches Personaldokument vorweisen. Ebenso wenn du Geld per WU überweist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ersteres wäre in Österreich für österreichische Staatsbürger nicht erforderlich. Im Ausland und bei Ausländern greifen Meldevorschriften.

Bei zweiterem ist das durch entsprechende Gesetze geregelt, da ist die Bank quasi der verlängerte Arm der Behörde. Steht im neuen Epidemiegesetz, dass Wirte in Vertretung der Gesundheitsbehörde zur Überprüfung von Lichtbildausweisen berechtigt oder verpflichtet sind und das vielleicht auch noch dokumentieren müssen? Eben!
 
Den Check In ins Hotel habe ich noch nie im Beisein eines behördlichen Organs gemacht. Weder in A noch anderswo ....

Auch bei Geldabhebungen von einem Sparbuch musst du ein amtliches Personaldokument vorweisen. Ebenso wenn du Geld per WU überweist.
Denke abfragen der Identität ist in den AGB geregelt.
 
Hi,


Die Branche war und ist von mehr als 7 fetten Jahren mehr als verwöhnt - viele Jahre der Hochkonjunktur liegen hinter uns!! Wie allgemein in der Gesellschaft das Bewusstsein offensichtlich abhanden gekommen ist, dass IMMER auch die 7 mageren Jahre folgen.....

irgendwie ist die Realität spurlos an Dir vorbeigegangen ....

Also fangen wir mit der Finanzkrise 2008 an. Weltfinanzkrise – Wikipedia
Dann die Regelungen zum Nichtraucherschutz 2009, wo sich viele Wirte finanziell übernommen haben (österreichweit wurden laut WKÖ über 100 Millionen Euro für Umbauten der Lokale investiert).
Dann die Registrierkassenpflicht 2016.
Dann 2019 das generelle Rauchverbot.
Jetzt CoViD-19.

Wo bitteschön siehst Du 7 fette Jahre?

LG Tom
 
Hi,

Ersteres wäre in Österreich für österreichische Staatsbürger nicht erforderlich. Im Ausland und bei Ausländern greifen Meldevorschriften.

nein. Bei Österreichern entfällt nur die Eintragung der Nummer des Reisedokumentes im Gästeblatt.

§ 5.
(1) Wer als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt, hat sich unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen im Beherbergungsbetrieb anzumelden. Die Anmeldung ist erfolgt, sobald dem Beherbergungsbetrieb Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und Adresse samt Postleitzahl sowie – bei ausländischen Gästen – die Art, die Nummer, das Ausstellungsdatum und die ausstellende Behörde des Reisedokumentes bekannt gegeben wurden und der Meldepflichtige die Richtigkeit der Daten mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Sobald die Unterkunft aufgegeben wird, ist der Gast durch einen entsprechenden Eintrag im Gästeverzeichnis abzumelden.

Quelle: RIS - Meldegesetz 1991 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 01.10.2020

LG Tom
 
Ich war gestern mit noch 7 anderen Leuten in einem bekannten Wiener Innenstadt-Cafe, alles honorige Personen. Jeder von uns füllte die Zettel, serviert in noblem Lederetui :mrgreen:, mit Phantasienamen/Adresse aus. Und das, obwohl die Kellner*innen zwei von uns persönlich kannten und dazu nur bestätigend grinsten.

Und ihr Helden seid wahrscheinlich auch noch mächtig stolz auf euch :roll::kopfklatsch:
 
Hi,



nein. Bei Österreichern entfällt nur die Eintragung der Nummer des Reisedokumentes im Gästeblatt.



Quelle: RIS - Meldegesetz 1991 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 01.10.2020

LG Tom
Steht im Meldegesetz irgendwo, dass die Unterkunft nach einem Lichtbildausweis verlangen darf? Wenn nein, scheint mir das analog zur Wirtshaus-Gästeliste. Der Gast kann schreiben was er will, das Hotel muss Daten liefern, ohne befugt oder ermächtigt zu sein, diese auf Richtigkeit zu prüfen. Darauf wollte ich hinaus.

Edit: Und ich frage mich, warum zb User arizona im Stundenhotel-Thread meint, dass man sich weder anmelden noch ausweisen muss, wenn man mit seiner Auserwählten auf ein Zimmer geht... Und eben diese Erfahrung habe ich Dutzende Male gemacht!
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich bin gern mal auf ein bier gegangen aber unter den jetzigen umständen freut es mich einfach nicht
auch das: heute gehen wir wieder mal gut essen ist eigentlich seit märz nicht mehr vorgekommen
schade eigentlich
 
Und ihr Helden seid wahrscheinlich auch noch mächtig stolz auf euch :roll::kopfklatsch:

Nein, das hat mit "Stolz" nichts zu tun! Wir erwachsene und mündige "Helden" finden es nur absurd, in einem Lokal unsere Namen und Adressen zu hinterlassen, wo uns 1) jeder kennt und 2) wo wir uns noch am Tag zuvor privat in gleicher Besetzung trafen und auch keinerlei Kontakt zu anderen Gästen des Lokals hatten. Das Personal trug ja MNS.

Es steht Dir jedoch frei, sämtliche unsinnigen Maßnahmen unkritisch in Deinen Lebensrythmus zu implementieren. Tu es, aber verlange nicht, von Anderen es Dir gleichzutun.
 
Nein, das hat mit "Stolz" nichts zu tun! Wir erwachsene und mündige "Helden" finden es nur absurd, in einem Lokal unsere Namen und Adressen zu hinterlassen, wo uns 1) jeder kennt und 2) wo wir uns noch am Tag zuvor privat in gleicher Besetzung trafen und auch keinerlei Kontakt zu anderen Gästen des Lokals hatten. Das Personal trug ja MNS.

Es steht Dir jedoch frei, sämtliche unsinnigen Maßnahmen unkritisch in Deinen Lebensrythmus zu implementieren. Tu es, aber verlange nicht, von Anderen es Dir gleichzutun.

Konsequent wäre es, nicht in Lokale zu gehen, wenn einem die Bekanntgabe von Namen und Kontaktmöglichkeit so gegen den Strich geht. Falsche Daten anzugeben ist kindisch und unreif.
 
Selbsternannte Revoluzzer

Wenn man das Ganze überhaupt zivilen Ungehorsam nennen kann.

1. Verstößt er nicht wirklich gegen gesetzliche Normen und
2. macht er es im stillen Kämmerlein, sodass die Einflussnahme auf den öffentlichen Meinungsbildungsprozess wohl enden wollend ist.

Eher ein Sturm im Wasserglas eines infantilen Gemüts.
 
Wenn man das Ganze überhaupt zivilen Ungehorsam nennen kann.

1. Verstößt er nicht wirklich gegen gesetzliche Normen und

Meint er damit vielleicht die ÖNORM B1810, die da sagt, "Du sollst keine niveauvollen Beiträge infantil vollrotzen?" Übrigens, sind Normen unverbindlich, außer man erklärt sie, zivilrechtlich, zum Vertragsbestandteil. Als Möglichkeit wäre noch denkbar, dass Gerichte in komplexen Verfahren, im Rahmen der Beweiswürdigung, mangels vorliegendem Gerichtsgutachten, im richterlichen Urteilsfindungsprozeß darauf zurückgreifen. Also NEIN, er verstößt nicht!

:)
 
Ja, genau eine Rechtsnorm ist unverbindlich. :haha:
Selten so einen Blödsinn gelesen.
 
Ja, genau eine Rechtsnorm ist unverbindlich. :haha:
Selten so einen Blödsinn gelesen.

Dann schreib bitte auch "Rechtsnorm" wenn Du "Rechtsnorm" meinst. Somit vermeidest Du, auf Grund Deiner schlampig, hingerotzten Art der Konversation, Missverständnisse und Streit, wobei ich eher davon ausgehe, dass Du es darauf anlegst.
 
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