Wirtshaussterben ?

Ich gehe von einer intelligenten, antizipierenden Leserschaft aus. Wenn du nicht dazu gehörst, nicht mein Problem. ;)

Nö, Du bist, nach Eigenauskunft Österreicher, und als solcher, sollte Dir der Unterschied zwischen einer NORM und einer Rechtsnorm bekannt sein, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht (übrigens auch eine Rechtsnorm). :)
 
Rechtsnorm: gewohnheitsrechtlich festliegende oder vom Staat festgesetzte) rechtlich bindende Norm

Bitte gerne, ich helfe gerne Bildungsdefizite zu beseitigen. :mrgreen:
 
Rechtsnorm: gewohnheitsrechtlich festliegende oder vom Staat festgesetzte) rechtlich bindende Norm

Bitte gerne, ich helfe gerne Bildungsdefizite zu beseitigen. :mrgreen:

Das war jetzt wohl unbeabsichtigter rhetorischer Suizid!

:haha:

p.s: wie wärs, wenn wir die "Diskussion" an dieser Stelle beenden? Einverstanden?
 
Wenn man das Ganze überhaupt zivilen Ungehorsam nennen kann.

1. Verstößt er nicht wirklich gegen gesetzliche Normen und
2. macht er es im stillen Kämmerlein, sodass die Einflussnahme auf den öffentlichen Meinungsbildungsprozess wohl enden wollend ist.

Eher ein Sturm im Wasserglas eines infantilen Gemüts.
Sei doch nicht so destruktiv und zerstöre die Illusion eines Möchtegern-Revoluzzers. :mrgreen:
 
ich bin nicht bewandert im Recht, vl. könnt ihr mir helfen bezüglich der Gästeliste habe ich da eine Frage :
Wirte müssen eine erstellen, werden Wirte bestraft wenn die Daten falsch sind? Wenn ein Gast sich weigert, müsste der Wirt diesen Gast eigentlich aus dem Haus verweisen ( jeder zahlende Gast zählt, für den Wirten :unsure: )
Darf der Wirt eine Ausweiskontrolle/Identitätsfeststellung machen? Dachte immer, nur die Polizei hat diese Befugnisse?
 
ich bin nicht bewandert im Recht, vl. könnt ihr mir helfen bezüglich der Gästeliste habe ich da eine Frage :
Wirte müssen eine erstellen, werden Wirte bestraft wenn die Daten falsch sind? Wenn ein Gast sich weigert, müsste der Wirt diesen Gast eigentlich aus dem Haus verweisen ( jeder zahlende Gast zählt, für den Wirten :unsure: )
Darf der Wirt eine Ausweiskontrolle/Identitätsfeststellung machen? Dachte immer, nur die Polizei hat diese Befugnisse?

Das ist noch alles ungeklärt, weil keine Zeit war für entsprechende Durchführungsverordnungen und erst recht nicht für richtungsweisende Präzidenz-Urteile. Nachdem es dem Wirt untersagt ist, die Identität zu prüfen, kann er wohl auch nicht für die Unterlassung bestraft werden. Des Weiteren stellt sich die Frage, was passiert, wenn ein Gast sich weigert. Muss er diesen dann des Lokales verweisen? Ich würde sagen JA! Wenn der Gast sich weigert zu gehen, müsste er die Polizei holen. Sicher eine hervorragende Werbemaßnahme für die Gastronomie. Deshalb sind die Wirte ja auch so begeistert ;)
 
Das war jetzt wohl unbeabsichtigter rhetorischer Suizid!

Was verstehst du nicht? Eine Rechtsnorm ist eine Norm. Wenn du es aus dem Kontext nicht schaffst, zu schlussfolgern welche gemeint ist, ist das nicht meine Schuld. Wenn es bildungssprachlich bei dir nicht reicht, empfehle ich die orf.at-Seite in einfacher Sprache. :mrgreen:
 
Was verstehst du nicht? Eine Rechtsnorm ist eine Norm. Wenn du es aus dem Kontext nicht schaffst, zu schlussfolgern welche gemeint ist, ist das nicht meine Schuld. Wenn es bildungssprachlich bei dir nicht reicht, empfehle ich die orf.at-Seite in einfacher Sprache. :mrgreen:

Eine Rechtsnorm ist eine Norm (daher ja auch die weiterführende Definition, um welche Norm es sich dabei handelt). Eine NORM ist aber nicht automatisch eine Rechtsnorm, weil der Begriff "NORM" in unserem Rechts- und Verwaltungssystem bereits besetzt ist. Unter NORM verstehe ich als Zivilingenieur eine ÖNORM, eine DIN oder EU-NORM. Deshalb existiert ja auch ein österr. "Normen-Institut", welches die ÖNORMEN veröffentlicht.

Man kann solche Spitzfindikeiten und Missverständnisse ja auch ohne Gehässigkeiten ausräumen. Zumindest ich fühle mich dabei wohler ;)
 
Wirte müssen eine erstellen, werden Wirte bestraft wenn die Daten falsch sind?

Korrekt.

Wenn ein Gast sich weigert, müsste der Wirt diesen Gast eigentlich aus dem Haus verweisen ( jeder zahlende Gast zählt, für den Wirten :unsure: )

Nein muss er nicht, aber da er sonst bestraft wird (Registrierkasse sei Dank), wäre es wohl angebracht.

Darf der Wirt eine Ausweiskontrolle/Identitätsfeststellung machen? Dachte immer, nur die Polizei hat diese Befugnisse?

Nicht im Sinne wie es die Polizei darf. Wenn der Wirt aber trotzdem einen Ausweis sehen will, so steht dir frei einen anderen Worten aufzusuchen. Ist ja wie im Hotel. Alles auf freiwilliger Basis.
 
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Aufpassen was du sagst, sonst meldet dich unsere weinerliche Seniora. :mrgreen:

Wenn ich jemanden beleidige und mich dann über dessen "Weinerlichkeit" aufrege, ist das in etwa so, als wenn ich jemanden einen Faustschlag versetze und mich dann über dessen Schwäche beschwere, wenn er zu Boden geht. Also "normal", jetzt im Sinne eines psychisch gesunden Miteinanders, ist dieses Verhalten, diese Reaktion jedenfalls nicht. Das ist genau das Verhalten, welches Leute Euren Schlages, bei Anderen, wie z.B. Soziopathen wie Donald Trump, kritisiert.

Genau dieser "Rotz" ist es, den ich, und ich nehme an auch die Forenleitung, als entbehrlich erachte.
 
Man kann solche Spitzfindikeiten und Missverständnisse ja auch ohne Gehässigkeiten ausräumen. Zumindest ich fühle mich dabei wohler

Wenn du an einer vernünftigen Diskussion interessiert bist, dann nimm dich selbst mal an der Nase. An mir soll es in weiterer Folge nicht scheitern.
 
Was du darunter verstehst ist irrelevant. Du bist nicht das Maß der Dinge. Ist für manche schwer zu verstehen, ändert aber nix.

Ich verstehe DAS darunter, weil es so ist!

Eine Rechtsnorm ist eine Norm (deshalb auch der Zusatz: "Rechts"), und
eine NORM ist eben "nur" eine Norm, die rechtlich nicht automatisch verbindlich ist, sondern erst im Zivilrechtsweg für verbindlich erklärt wird.

Ist halt so, kann ich nix dafür, wenn Dir das nicht gefällt :)
 
Nein. Die Polizei darf das Hausrecht nicht durchsetzen.

Na, selbstverständlich "darf" sie das. Alles Andere wäre ja Selbstjustiz, wenn der Wirt dafür zur Schrotflinte greift :) Gewaltmonopol und so! Wenn jemand in Dein Haus eindringt, darfst Du ihn nur selbst soweit entfernen, wie es die Notwehr rechtfertigt, und das ist beim Wirt sicher nicht der Fall, falls der Gast nicht handgreiflich wird, dann schauts wieder anders aus.
 
Wenn ich jemanden beleidige und mich dann über dessen "Weinerlichkeit" aufrege, ist das in etwa so, als wenn ich jemanden einen Faustschlag versetze und mich dann über dessen Schwäche beschwere, wenn er zu Boden geht. Also "normal", jetzt im Sinne eines psychisch gesunden Miteinanders, ist dieses Verhalten, diese Reaktion jedenfalls nicht. Das ist genau das Verhalten, welches Leute Euren Schlages, bei Anderen, wie z.B. Soziopathen wie Donald Trump, kritisiert.

Schau, wenn man jeden der nicht die eigene Meinung teilt als Depoen hinstellt und selber fleißig austeilt, darf man sich nicht wundern, wenn es entsprechend Gegenwind gibt.
Vielleicht gehst du mal in dich und findest dich.....dann werden dir auch Rotzlöffel wie ich mit entsprechendem Respekt entgegen treten.
Damit ist dieses Thema für mich erledigt.
 
Na, selbstverständlich "darf" sie das. Alles Andere wäre ja Selbstjustiz, wenn der Wirt dafür zur Schrotflinte greift :) Gewaltmonopol und so! Wenn jemand in Dein Haus eindringt, darfst Du ihn nur selbst soweit entfernen, wie es die Notwehr rechtfertigt, und das ist beim Wirt sicher nicht der Fall, falls der Gast nicht handgreiflich wird, dann schauts wieder anders aus.


Nein darf sie nicht. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Das Hausrecht obliegt noch immer jeden Wirten/etc. selbst.

Wenn du mit eindringen von einem Einbruchsdiebstahl bzw Hausfriedensbruch sprichst, ist das was anderes. Trifft aber imho in der Sache nicht zu.

Und vielleicht kommst du ja selbst drauf, wem du zu belehren versuchst ;)
 
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