Wirtshaussterben ?

Die Registrierkassenpflicht ... ja, ... die hat einigen weh getan. Und genau deswegen hat man sie, wieder aus höherem Interesse, eingeführt. Ich kenne auch genug Unternehmer und habe eine Vorstellung davon, wie es in Wirklichkeit läuft...
jetzt kommt der Blüml drauf das nur registriert wird was man eintippt. 30 Jahre wurde die Kebapstände und die türkischen Friseure nicht geprüft.
Angeblich verdienen die muslimischen Vereine Millionen ohne Steuer zu zahlen.
Ich präzisiere mich insofern, als dass gesamtwirtschaftlich gesehen Jahre der Hochkunjunktur, "fette Jahre", hinter uns liegen.
Für die Unternehmerseite mag das zu treffen. Die Arbeitnehmer verlieren seit 20 Jahren real. Da die Lohnerhöhung fast zur Hälfte von der Steuer gefressen wird. Die Inflation aber zu 100 % zu bezahlen ist. Von den Mieten will ich gar nicht sprechen.
Die eine oder andere sogar auf der Gewinnerseite.... zB Pensionistinnen und Pensionisten haben keine wirtschaftlichen Verluste, eher sogar Gewinne, erlitten....
also mehr als die Hälfte bekommen weniger als €1200/Monat die sehen sich nicht als Gewinner. Geschieht ihnen auch recht, sie haben alle den Versprechungen der Regierung geglaubt, das ihnen die Zuwanderung ihre Pensionen sichert. Die Kosten der Zuwanderung ist ein Faß ohne Boden.
Die Zuwanderer kann man an eine Hand abzählen die dem Staat mehr bringen als sie kosten. Sie machen sich aber jedes Jahr gut in der Steigerung des BIP. Da bringen sogar die Verbrecher Milliarden im Jahr.
 
Hi,

Edit: Und ich frage mich, warum zb User arizona im Stundenhotel-Thread meint, dass man sich weder anmelden noch ausweisen muss, wenn man mit seiner Auserwählten auf ein Zimmer geht... Und eben diese Erfahrung habe ich Dutzende Male gemacht!


das heisst "Hotel", ist aber keines.

LG Tom
 
Es sind doch leider ganz viele Branchen betroffen. Hotels, Gaststätten, Tourismus, Kneipen etc!!!!!!Wir müssen alle zusammen halten, es wird schwer, aber nicht unmöglich!!!!
 

In dem von dir genannten Text finde ich an vierter Stelle:
"Muss der/die GastronomIn überprüfen, ob die Angaben stimmen?"
"Nein. Sie dürfen nur nicht offensichtlich falsch sein."

Also offensichtlich falsch sind Angaben wie Mickey Maus, Elvis Presley usw
Aber der Gastronom muss jetzt nicht überprüfen, ob ich Alfons Hobelmeier heisse.
Dementsprechend kann er auch nicht bestraft werden, wenn ich in Wirklichkeit anders heisse.

Da ich durchaus Zeitungen lese, konnte ich in dem von dir angegebenen Link keine Neuigkeiten entdecken.

Daher nochmals meine Frage:
Bitte um eine Quelle für deine Behauptung, dass der Gastwirt bestraft werden kann, wenn jemand falsche (aber glaubwürdige) Daten angibt.
 
GANZ WICHTIG , an wem die Daten weiter gegeben werden dürfen.

Nur im Falle eines Auskunftsbegehrs der Gesundheitsbehörde zum Zwecke der Kontaktpersonennachverfolgung

ist wenigstens ein Unterschied zu Deutschland
 
In dem von dir genannten Text finde ich an vierter Stelle:
"Muss der/die GastronomIn überprüfen, ob die Angaben stimmen?"
"Nein. Sie dürfen nur nicht offensichtlich falsch sein."

Also offensichtlich falsch sind Angaben wie Mickey Maus, Elvis Presley usw
Aber der Gastronom muss jetzt nicht überprüfen, ob ich Alfons Hobelmeier heisse.
Dementsprechend kann er auch nicht bestraft werden, wenn ich in Wirklichkeit anders heisse.

Naja nur bis zur Hälfte gelesen..
Sind Strafen möglich?

Ja, wenn GastronomiebetreiberInnen ihrer Auskunftspflicht zur Kontaktpersonennachverfolgung gemäß der Verordnung auf Grundlage des Epidemiegesetzes nicht nachkommen. In diesem Fall wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.



Welche Folgen haben Falschangaben der Gäste für die Wirte?

Wenn beispielsweise ein Gast Franz Klammer, Donald Duck oder Max Mustermann als Name angibt, kann der Wirt nicht seiner Auskunftspflicht nachkommen. In diesem Fall sind Strafen für die Wirte möglich. Über die Höhe des Strafrahmens wird am Montag beim Land NÖ entschieden. Bei Verdacht einer Falschangabe kann der Gastronom den Gast nur darauf hinweisen, dass keine Bedienung möglich ist und mit einer Lokalverweisung drohen. Der Gastronom darf keinen Ausweis vom Gast zur Identitätsfeststellung verlangen.

Du bräuchtest auch nur die Verordnung lesen, dann hättest du auch deine Quelle...
 
Naja nur bis zur Hälfte gelesen..






Du bräuchtest auch nur die Verordnung lesen, dann hättest du auch deine Quelle...

Sorry, aber immer noch lese ich nur von der Möglichkeit einer Bestrafung, falls der Wirt der Auskunftspflicht nicht nachkommt.
Ob die Auskunft richtig oder falsch ist (noch dazu wo der Wirt das gar nicht nachprüfen kann) ist nicht Gegenstand einer Strafandrohung.

Durch Wiederholung wird eine falsche Behauptung nicht richtiger.

Mir fehlt immer noch die Quelle dafür, dass der Wirt (der der Auskunftspflicht nachkommt) für falsche Angaben des Gastes bestraft werden kann.
 
Sorry, aber immer noch lese ich nur von der Möglichkeit einer Bestrafung, falls der Wirt der Auskunftspflicht nicht nachkommt.
Ob die Auskunft richtig oder falsch ist (noch dazu wo der Wirt das gar nicht nachprüfen kann) ist nicht Gegenstand einer Strafandrohung.

Durch Wiederholung wird eine falsche Behauptung nicht richtiger.

Mir fehlt immer noch die Quelle dafür, dass der Wirt (der der Auskunftspflicht nachkommt) für falsche Angaben des Gastes bestraft werden kann.
Hi,



er will darauf raus, dass der Wirt bestraft wird, wenn die Falschangaben offensichtlich sind!

LG Tom


Der Wirt muss der Auskunftspflicht nachkommen. Schreibt jemand falsche Daten auf das Formular, so kann er dieser Pflicht nicht nachkommen. Dank Registrierkasse und dem Recht in alle Bücher Einblick zu nehmen, kann der Wirt dann nicht sagen, er hatte keine Gäste.

Alles in den entsprechenden Verordnungen zu finden.

Ging durch sämtliche Medien, weil es ja der Irrsinn schlechthin ist. Der Wirt darf die Identität nicht nachprüfen, haftet aber dafür wenn die nicht stimmt.

Dass ein entsprechender Strafbescheid aber durch jedes Verwaltungsgericht mit Sicherheit aufgehoben wird, ist eine andere Sache. Ebenso, dass der VFGH diese Verordnung ebenfalls wieder kippen wird, weil ein Herr Angstschober nicht in der Lage ist, verfassungskonforme Verordnungen zu erlassen.


Selbst die WKO schreibt es.
 
Schreibt jemand falsche Daten auf das Formular, so kann er dieser Pflicht nicht nachkommen. Dank Registrierkasse und dem Recht in alle Bücher Einblick zu nehmen, kann der Wirt dann nicht sagen, er hatte keine Gäste.

Es geht nicht darum, dass der Wirt behauptet, er hätte keine Gäste (gehabt).

Selbst die WKO schreibt es.

Auch die WKO schreibt nur von offensichtlich falschen Angaben und nennt als Beispiel Donald Duck.

Im Post #1231 wurde schon klargestellt, dass es um glaubwürdige falsche Angaben geht.
Und dafür kann der Wirt nicht belangt werden.
 
Zurück
Oben