Wirtshaussterben ?

Hi,

Ich mache es auch so, der Wirt stellt mir 6 Gansln schön portioniert und heiß zu,mit ausreichend Getränken die ich zum Sonderpreis bekomme weil ich für die Ganslrunde doch einiges Geld bei ihm lasse. Wir werden uns das Gansl schmecken lassen. Und da ja nach 20:00 keiner meiner Besucher mehr auf die Straße darf werden sie bei mir übernachten, es gibt leider keine Verordnung ab wann Nachtruhe sein muss:rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl:Wieder so eine Husch-Pfusch Verordnung.:rolleyes:

erstens: sind Landesgesetze, aber ab 22 Uhr hat AFAIR jeder so leise zu sein, dass die Nachbarn nicht belästigt sind.

Zweitens: Warum macht sich keiner die Mühe, Gesetze und Verordnungen zu lesen? Ab 20 Uhr darf ich nur mehr aus wenigen Gründen draussen sein! Einer der Gründe ist, die Deckung eines notwendigen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens!

Nach Hause zu gehen ist ein solche Deckung eines notwendigen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens! Ich kann also mit dem Zug nach Innsbruck fahren, mit einer Thermoskanne Kaffee, und den mit einem Kumpel vorm goldenen Dachl konsumieren! Mit einem Meter Abstand, müssen wir halt lauter reden! Um 20 Uhr müssen wir uns dann verabschieden und heim gehen, um rechtskonform zu handeln. Dass ich erst um Mitternacht in Wien bin, ist davon unberührt!

Also dürfen Deine Besucher natürlich nach 20 Uhr heim gehen! Sie dürfen dafür sogar öffentliche Verkehrsmittel benutzen!

Nur wenn zum Spazierngehen dürfen sie keine Öffis nutzen! Zum Heimfahren dürfen sie natürlich Öffis nutzen!

Also man darf nach 20 Uhr (!) nicht mit dem Rad in Öffis auf die (z.B.) Donauisel fahren, um sich dort sportlich zu betätigen! Aber man darf das vor 20 Uhr machen, und nach 20 Uhr darf man mit dem Radl in Öffis wieder heim fahren!


Das Gesetz/die Verordnung ist eindeutig, man darf da nicht (schon wieder) mehr interpretieren als drin steht!

LG Tom


LG Tom
 
Also dürfen Deine Besucher natürlich nach 20 Uhr heim gehen! Sie dürfen dafür sogar öffentliche Verkehrsmittel benutzen!

Nur wenn zum Spazierngehen dürfen sie keine Öffis nutzen! Zum Heimfahren dürfen sie natürlich Öffis nutzen!

Also man darf nach 20 Uhr (!) nicht mit dem Rad in Öffis auf die (z.B.) Donauisel fahren, um sich dort sportlich zu betätigen! Aber man darf das vor 20 Uhr machen, und nach 20 Uhr darf man mit dem Radl in Öffis wieder heim fahren!

...bin do a bissl anderer Meinung :unsure: ...aber so ises halt und da für mich keines von diesen Bsp. in Frage kommt ;) is ma wuarscht.....:lalala:
 
Ich mache es auch so, der Wirt stellt mir 6 Gansln schön portioniert und heiß zu,mit ausreichend Getränken die ich zum Sonderpreis bekomme weil ich für die Ganslrunde doch einiges Geld bei ihm lasse. Wir werden uns das Gansl schmecken lassen. Und da ja nach 20:00 keiner meiner Besucher mehr auf die Straße darf werden sie bei mir übernachten, es gibt leider keine Verordnung ab wann Nachtruhe sein muss:rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl::rofl:
Wieder so eine Husch-Pfusch Verordnung.:rolleyes:

Es ist halt schwierig wenn die Leute absichtlich die Verordnungen und Gesetze umgehen und unterwandern dann hat der Gesetzgeber keine Chance. Das Ziel ist es die sozialen Kontakte auf ein minimum einzuschränken um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Wer das nicht will, warum auch immer, wird einen Weg finden die Massnahmen zu umgehen. Möglich ist es natürlich. Zeigt es von geistiger Reife? Eher nein.
 
Das ist mal eine Hypothese, die einer weiteren Evaluierung bedarf.
Offenbar besteht der Bedarf an dieser Gastronomie, andernfalls wohl kaum Anbieter auf den Markt drängen würden. Können diese im Wettbewerb nicht bestehen, werden sie ohnehin vom Markt aussortiert. Da braucht‘s keine Freitexter, die erklären, bei welcher Anzahl an Anbietern sich der Markt im Gleichgewicht befindet, sozialistische Planwirtschaft war selten ein guter Ratgeber.

Dann sieh Dir die Zahlungsmoraluntersuchungen und die Insolvenzlisten an. Diese zeigt, dass das Gastgewerbe ein Kostendeckungsproblem, oder auch ein Kalkulationsproblem hat, wie auch leider oft der Wirt sein bester Gast ist, oder wird, wenn´s um Alkohol geht.

Sozialistischen Planwirtschafter ? Du hast schon Sonderbare Ansichten ob einer Diskussion.
Wo erklärte ich dass es eine Planwirtschaft im Gastgewerbe geben soll ?

Tatsache ist, dass es jeder probieren kann und soll, manche nach nur drei Monate wieder zusperren müssen und, inbesonders im 1. Bezirk, die Wirtshausdichte, wie in Graz zu hoch ist, was man an den "Zusperrungen" erkennt.



dann braucht man auch nichts.

Warum jemand, der vor Corona- Zwangschschliessungen, welche ich leider Befürworten muss, von nicht VErsteuertem Einkommen lebte, wenn er, durch das Zusperren kein Einkommen mehr hat,
damit auskommen soll verstehe ich nicht.

Wiewohl er seine Unversteuerten Rücklagen angreifen muss, was ich sehr, sehr gut finde.

Erst, wenn, wie bei einem nicht geringen %-Satz der Wirte, die unversteuerten Einnahmen notwendig waren um zu überleben, kommt bei mir ein gewisses Verständniß, bzw. Mitgefühl auf.

Was nicht´s mit Planwirtschaft zu tun hat, da somit die Krankenkassen, die Pensionskassen und das Finanzamt geprellt wird, was wieder um uns alle betrifft.

Somit ist es besser zuzusperren, wenn die Einnahmen zu gering ausfallen, da eine Kleinigkeit, wie eine Baustelle vor der Tür dann ausreichen kann um in die Unterdeckung zu kommen und... gar nicht´s mehr zu verdienen.
Oder eben Coronalockdown´s und Konsorten.
Was alles nicht´s mit sinnlos in den Raum geworfene Planwirtschaft zu tun hat.
 
Warum jemand, der vor Corona- Zwangschschliessungen, welche ich leider Befürworten muss, von nicht VErsteuertem Einkommen lebte, wenn er, durch das Zusperren kein Einkommen mehr hat,
damit auskommen soll verstehe ich nicht.
Wiewohl er seine Unversteuerten Rücklagen angreifen muss, was ich sehr, sehr gut finde.
wen jemand sich im Jahr um die €70.000 Steuern erspart, weil er sein Einkommen nicht in der EU versteuern muss, wird er leicht über den Lockdown kommen. Desweitern fallen bei den meisten nicht alle Einnahmen weg. Man hatte 8 Monate Zeit um neue Betätigungsfelder zu finden.
 
Hi,

Dann sieh Dir die Zahlungsmoraluntersuchungen und die Insolvenzlisten an. Diese zeigt, dass das Gastgewerbe ein Kostendeckungsproblem, oder auch ein Kalkulationsproblem hat, wie auch leider oft der Wirt sein bester Gast ist, oder wird, wenn´s um Alkohol geht.


wir reden immer noch über die heillos überfüllten Schanigärten in den Touristenzentren. Nenn mir da mal eine Insolvenz, wo nicht der Inhaber spielsüchtig war oder sonstwie fahrlässig.

LG Tom
 
Hi,

...bin do a bissl anderer Meinung :unsure: ...aber so ises halt und da für mich keines von diesen Bsp. in Frage kommt ;) is ma wuarscht.....:lalala:

auch im Verwaltungsstrafverfahren gilt nulla poena sine lege.

Selbstverständlich wurde der Wortlaut so gewählt, dass viele annehmen, dass man nach 20 Uhr nicht mehr raus darf.

LG Tom
 
wen jemand sich im Jahr um die €70.000 Steuern erspart, weil er sein Einkommen nicht in der EU versteuern muss, wird er leicht über den Lockdown kommen. Desweitern fallen bei den meisten nicht alle Einnahmen weg. Man hatte 8 Monate Zeit um neue Betätigungsfelder zu finden.

Ein Gastwirt wird sich schwertun ein Vorsteuereinkommen von 1.400.000 € zu erwirtschaften, was in etwa Notwendig wäre, um so eine Steuerlast zu erwirtschaften.
Wiewohl, diese Ansicht teile ich betreffend JEDER Fanchisekette !
Mein Mitleid mit den Tiroler, Vorarlberger, Teil´s Salzburger Grossbetriebsbewirtern ist ebenso endend, welche so Modelle fahren.
Hier geht´s um "Wirte".
Nicht Unternehmer der Bewirtungsindustrie.
Ersteres ist sicherlich auch nicht das Schweizerhaus...
 
Hi,

wir reden immer noch über die heillos überfüllten Schanigärten in den Touristenzentren. Nenn mir da mal eine Insolvenz, wo nicht der Inhaber spielsüchtig war oder sonstwie fahrlässig.

LG Tom
Mir fallen auf Anhieb drei ein.
Eines in der Bräunerstrasse, die Miete war zu hoch.... Der Eigentümer der Liegenschaft ist ein.. Kebapbudenbetreiber..., wollte nicht mit der Pacht runtergehen.
Eines am Schubertring, Kleinlokal, die Gästedichte trug die Kosten nicht.

Beide weder Spiel, noch Alkoholsüchtig, wobei ich Dir, wie schon geschrieben recht gebe, dass der Alkoholkonsum oft den Wirt in die Insolvenz jagt.
In diesen beiden fällen war´s mangelnde Kundenfrequent, gemessen an den Lokalkosten.
Lokalnamen nenne ich nicht, Du bis aus Wien, kannst selber nachsehen, eines steht noch immer leer.

Um Selbstständig zu sein muss man leider ein gewisses Spieler-Gen haben, sonst wäre man besser Beamter geworden, da dies immer mit Risiko verbunden ist.
Oder man bleibt ewig in einer Unselbstständigen Tätigkeit, ohne Frage.

Wiewohl das Glücksspiel, sicherlich auch den einen oder anderen wegschafft.
Was nicht mein VErständniß ist, da man sich jederzeit Sperren lassen kann.
Nein, für mich ist das keine Krankheit, für mich ist das dann Dummheit und gehört in die Lade Unfähigkeit als Unternehmer.
Ebenso wie so lange nun zuzuwarten bis man zusperrt, bis nicht´s mehr da ist.

Das Insolvenzrecht, sollte es wen interessieren, verlangt spätestens drei Monate nach dem Eintreten einer Zahungsunfähigkeit oder "negative Geschäftsaussicht" bzw. ähnlichem, die Konkursanmeldung, ansonstne ist das eine Zumindest Schadensersatzpflichtige, oder sogar Strafrechtliche Handlung.
Was für mich die Anwälte die Klingen wetzen lässt, der passus der negativen Geschäftsaussicht im Städtetourismus.

Ich begleiten einen Gläubiger gerade, dessen Kunde hat einen Offenbarungseid geleistet und nachher eine Leistung bestellt.
Glücklich wird der nicht mehr werden, da dies Betrug ist.
Beinharter Betrug.

Nur um etwaige mitlesenden Gastwirten einmal klar zu machen, wie schmal der Grat, spätestens im Dezember, so der Lockdown nicht beendet wird, werden wird, angesichts Weihnachtsgeldzahlungen und wegfallendem Weihnachtsfeiergeschäft und Weihnachtstourismus.

Und ich nehme nicht an, dass die Zuckerl weiter verschenkt werden werden.
80% vom Umsatz, das ist ein großes Zuckerl gewesen.
Ich plädiere für ein, dem Einkommen der Vorjahre angepassten Ausgleichslösung.
Wie beim nunmehrigen Paket 3 der Kurzarbeit.
 
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