Hi,
erstens: sind Landesgesetze, aber ab 22 Uhr hat AFAIR jeder so leise zu sein, dass die Nachbarn nicht belästigt sind.
Zweitens: Warum macht sich keiner die Mühe, Gesetze und Verordnungen zu lesen? Ab 20 Uhr darf ich nur mehr aus wenigen Gründen draussen sein! Einer der Gründe ist, die Deckung eines notwendigen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens!
Nach Hause zu gehen ist ein solche Deckung eines notwendigen Grundbedürfnisses des täglichen Lebens! Ich kann also mit dem Zug nach Innsbruck fahren, mit einer Thermoskanne Kaffee, und den mit einem Kumpel vorm goldenen Dachl konsumieren! Mit einem Meter Abstand, müssen wir halt lauter reden! Um 20 Uhr müssen wir uns dann verabschieden und heim gehen, um rechtskonform zu handeln. Dass ich erst um Mitternacht in Wien bin, ist davon unberührt!
Also dürfen Deine Besucher natürlich nach 20 Uhr heim gehen! Sie dürfen dafür sogar öffentliche Verkehrsmittel benutzen!
Nur wenn zum Spazierngehen dürfen sie keine Öffis nutzen! Zum Heimfahren dürfen sie natürlich Öffis nutzen!
Also man darf nach 20 Uhr (!) nicht mit dem Rad in Öffis auf die (z.B.) Donauisel fahren, um sich dort sportlich zu betätigen! Aber man darf das vor 20 Uhr machen, und nach 20 Uhr darf man mit dem Radl in Öffis wieder heim fahren!
Das Gesetz/die Verordnung ist eindeutig, man darf da nicht (schon wieder) mehr interpretieren als drin steht!
LG Tom
LG Tom