Wunsch nach Kampf mit anschließender Vergewaltigung

Soweit ich das mitbekommen habe ist diese Fantasie nicht so selten
wie man meinen mag. Wobei das natürlich bei einem wirklich Fremden
eher unsicher ist und mit dem Partner eher lasch wirken sollte.

Aber wenn man einen Freund hat der widerrum jemanden kennt ... ;)

Kommt aber natürlich drauf an was du dir genau vorstellst.
Am Weg von der Disco heim und dann verschleppt dich wer grob ...
... oder doch eher mit Vorwarnung.

Die meisten leben diese Fantasie nicht aus - aber ich denke mir wenn
man den sehnlichen Wunsch hat, dann sollte man ihn sich erfüllen.

Halt wie klitschy gesagt hat - Spielregeln definieren ...
 
aktive raper lassen ihren partner von ihr fremden personen an orten, wo sie es nicht ahnt, vergewaltigen.
das einzige was die vergewaltigte weiß, es wird irgendwann und irgendwo passieren.

Interessant, dass Frauen diese Fantasien haben ist mir schon öfters untergekommen aber das es dazu Foren und Seiten gibt wußte ich nicht. (andererseits, zu welchem Fetish gibts im Net keine Seiten. ;) )

Was ich mich gerade frage, wissen nur die passiven Partner nicht wo die Vergewaltigung stattfinden wird oder oder weis auch der der sie organisiert nur dass aber nicht wo sie stattfinden wird?

LG Mike
 
Ich bin immer noch der Meinung, daß jeder das tun sollte, was ihm Spaß macht, solange es nicht auf Kosten anderer geht!
eben und da liegt mmn der hund begraben (für beide seiten)
Gegen die rechtlichen Folgen kann man ja auch eine Art "Vertrag" aufsetzen, daß dies eine gewünschte Handlung ist! Wie gesagt, vorher vieles Abklären.....

der im falle des falles ungültig wäre denn du kannst eine straftat nicht per vertrag legalisieren​
 
Hmm.... könnte das nicht mit einer Frau machen, nichtmal wenn ich darum gebeten werde... Habe in meinem Freundeskreis eine Person, die "eine" Vergewaltigung bereits über sich ergehen hat lassen müssen...

Ich kann aber verstehen, dass man den Gedanken hat, aber wie bereits erwähnt, man muss nicht alles umsetzen. Ich als Mann hätte irrsinnige Angst die Frau so zu "verletzen" (Psychsich und Physisch) das trotz ihres Wunsches, bleibende Schäden zuurückbleiben!!!
 
Ich weiß nicht wieso oder wodurch aber schon seit langer Zeit besteht bei mir der Wunsch mal mit einen Mann zu kämpfen und mich anschließend von ihn vergewaltigen zu lassen.:poppen: :anspritzen:

Wer kann diese Phantasie nachvollziehen?

Nachvollziehen kann ich es auf jeden Fall! Ich hatte mal eine Freundin, die auf sowas stand.

Damit könnstest Du übrigens auch eine Menge an Kohle machen. Wohlgemerkt, als "Rollenspiel" gedacht, da das nur sehr wenige käufliche Damen anbieten.

Somit hättest Du gleich zwei "Fliegen" mit einer Klappe geschlagen. Dir gibt es die sexuelle Befriedigung in einem echt rübergebrachten Rollenspiel, ausserdem machst Du damit auch noch einiges an Kleingeld.

Ich denke, es gibt sogar ziemlich viele Frauen, die diese sexuelle Neigung haben bzw. verspüren, aber letztlich nicht ausleben, weil vielleicht der Partner "auf der Leitung steht" (zu sehr Kuschelsex-fixiert ist?!).

Willst Du Deine Phantasie jetzt konkret ausleben oder nicht?!
 
Was ich mich gerade frage, wissen nur die passiven Partner nicht wo die Vergewaltigung stattfinden wird oder oder weis auch der der sie organisiert nur dass aber nicht wo sie stattfinden wird?

LG Mike

bei uns,nähe frankfurt, gibts einen circle, der sich damit beschäftigt.
der aktive partner arrangiert, der passive weiß eigentlich nichts.der aktive weiß eben, daß der passive das will, seinen kick findet und es braucht.
absprachen, rollenspiele ect sind nicht das was sie suchen und brauchen.
es ist ein stück aus der vielfalt der erotik, wer sie mag , soll sie leben. ich glaube die es tun, machen sich weit weniger gedanken über ihr tun als wir hier................

gruß
arsa
 
ich find den gedanken nicht gänzlich "unleiwand"...

...vor allem, weil man auf einem schmalen grat wandert und vielleicht (oder auch: ganz sicher) grenzen überschreitet. dennoch hab die erfahrung noch nicht gemacht; denke aber, dass da im allgemeinen sehr viel vertrauen dazu gehört...


und: vielleicht erreicht man einen punkt, ein stadium, des extremen, an dem man nicht mehr zurück kann...
 
Hallo Sabinchen!
deine fantasie haben frauen sehr oft. hatte vor einigen jahren eine hübsche blondine in der disco kennengelernt die ebenfgalls auf vergewaltigen stand. nachdem wir im auto rumgemacht haben, hat sie sich sehr geziert. habe natürlich zuerst keine ahnung gehabt. das ging soweit das ich sie fast aus dem auto geschmissen habe. aber sie ist nicht ausgestiegen. also hab ichs nochmal probiert und ihr rumgetue hat so gelautet. du wirst mich dich nicht vergewaltigen. und das zehnmal. bis ich mit ihr in den wald gefahren bin und sie es wirklich tat. hab natürlich gemerkt das sie sich nicht sehr viel wehrt. ganz wohl war mir aber nicht dabei da ich mir nicht hundertpro sicher war. sie war aber inzwischen ganz naß. also hab ich sie vergewaltigt. war ein geiles erlebnis für beide seiten. wir waren dann eine weile beisammen und haben diese spiele auf dem parkplatz der disco wiederholt. sind auch in swingerclubs gegangen. irgenwann wurde es aber fad und wir haben uns getrennt. eigentlich schade war ein geiler zahn.
also such dir jemand dem du ein wenig vertrauen kannst und probiers.
 
Was ist Vergewaltigung eigentlich ?

Lt. Wikipedia:

Von Vergewaltigung (veraltet: Notzucht) spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug des Beischlafs (vaginale oder anale Penetration) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die insbesondere mit einem Eindringen in den Körper (orale Penetration oder Digitalpenetration) verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen).

Und jetzt der Umkehrschluß:
Wenn die Frau durch genau diese Situation sexuell erregt wird, und
unausgesprochen zustimmt, dann kann man wiederrum nicht mehr von
Vergewaltigung sprechen ...

Es ist eben nur die Frage wann man dazu "bereit" ist dafür - denn auch
wenn die Hardliner dieser Szene aus genau diesem Szenario ihren
sexuellen Reiz holen, so gibt es doch bei jedem von uns Tage an denen
wir einfach keine Lust haben - und sofern es kein Safeword gibt,
erachte ich es nachwievor als ziemlich "gefährlich".

Grundlegend steht für mich aber in erster Linie die Frage im Raum um
welchen Aspekt es Sabinchen eigentlich geht.
Ist es wirklich die Vergewaltigung durch einen Fremden, oder ist es
vielleicht "nur" die Dominanz des Mannes - denn, wenn zweiteres
eintritt, dann fährt man in einer BDSM Beziehung sicherer - und sofern
der Dom ein guter und netter Dom ist, lässt sich da sicher auch was
mit anderen Männern arrangieren - aber eben in einer etwas besser
geschützten Atmosphäre.
 

der im falle des falles ungültig wäre denn du kannst eine straftat nicht per vertrag legalisieren​

Stimmt, es muß im Vertrag natürlich auch festgehalten sein, daß es hier nicht gegen Ihren Willen passiert (Grundsatz der Straftat), sondern es sich hierbei um eine Inszenierung handelt, die mit Ihrem Einverständnis, nennen wir es mal sehr ungehobelt stattfindet. Sodann dürfte das gesetzliche Problem auch gelöst sein!

LG Klitschy
 
Was ist Vergewaltigung eigentlich ?

Lt. Wikipedia:



Und jetzt der Umkehrschluß:
Wenn die Frau durch genau diese Situation sexuell erregt wird, und
unausgesprochen zustimmt, dann kann man wiederrum nicht mehr von
Vergewaltigung sprechen ...

manchmal versteh i die welt nicht
über was wird hier geredet.......fantasie,spiel, wird doch hofentlich niemand mit realität vergleichen....und wen die realität total verschwindet im spiel(oder im menschen)..dan wird s echt krank

oder möchte jemand die sm szene mit konzentrationslagern oder foltern im Krieg vergleichen...is a bisl krank
und wer sich solche sachen im realen leben wünscht
tut mir leid..halt mich normal für sehr aufgeschlossenen menschen

meines wissens haben viele frauen solche sexuellen träume..
auch gruppensex usw usw

aber glaub bei keiner kommen 2 ekeleregende fette stinkende
abstossende kerle schlagen sie halb bewusstlos verletzen sie schwer
treibens mit ihr und verursachen ihr vielleicht noch paar bleibende
körperliche und seelische schäden....und bei dem ganzen haben dan vielleicht auch noch die kinder zugeschaut und der ehemann ist tot daneben gelegen......und wem diese realität antörnt und sie vielleicht nachspielen möchte oder sexuelle fantasien mit soetwas oder ähnlichem vergleicht .. tut leid der ist KRANK oder BLÖD

traum ist doch etwas ganz anderes......
den kindern versucht man schon den unterschied zwischen film und realem zu erklären

und zu zitat des vorredners
solcher schwachsinn ist schuld das vergewaltiger meinen die hat s eh gebraucht ,sowas naives
weist du wieviele frauen bei stessituationen wie angst steife brustwarzen bekommen...is laut deiner aussage aufforderung zur sexuellen handlung..oder is sie feucht wen ihr vor lauter angst bisl was ins höschen geht?
und hoffentlich wird nie einer kalt neben dir lach
so genug MEINEN unmut geäusert
 
Sodann dürfte das gesetzliche Problem auch gelöst sein!

:mad: so leid es mirt tut aber auch mit diesen zusätzen kannst du etwas verbotenes nicht legalisieren

"unabdingbarkeit"

nennt man das glaub ich in der juristerei​
 


:mad: so leid es mirt tut aber auch mit diesen zusätzen kannst du etwas verbotenes nicht legalisieren

"unabdingbarkeit"

nennt man das glaub ich in der juristerei​

Vielleicht reden wir jetzt aneinander vorbei. Was ich meine, ist, daß eine Vergewaltigung in erster Linie durch den Grundsatz gekennzeichnet ist, daß der Akt gegen den Willen der Frau (mittlerweile glaub ich, muß man auch schon Mann anführen *ggg*) vollzogen wird.

Das, was von der Threateröffnering gemeint ist, dürfte dann nur als Inszenierung einer Vergewaltigung gelten. Da sie ja mit dem Akt einverstanden ist, ja sogar ihn erwünscht, wird der Strafbestand einer Vergewaltigung nicht erfüllt. Deswegen ist es auch unabdingbar, daß man sich vorher auch über alle Details und Spielregeln im klaren ist, sodaß es zu keiner Handlung kommt, die von einer der beiden Seiten nicht erwünscht ist.

Daß es eine Ballanceakt zwischen sexuellem Kick und Illegalität ist, ist mir auch klar *ggg*
 
Mal ehrlich - jeder der SM lebt geht an die Grenzen der Gesetzmäßigkeit.

Wenn meine Kleine heute zur Polizeit geht, ihre Striemen von gestern
herzeigt und weinend stammelt daß ich sie vergewaltigt habe, wird ihr
das jeder abkaufen und ich hab schon ein Gerichtsverfahren am Hals...

Ich bin zu wenig darüber informiert wie die Gesetzeslage aussieht,
aber nachdem Menschenhandel und Sklaverei verboten ist, schätze ich
mal daß es gesetzliche Absicherung in all diesen Bereichen nicht gibt.
Im Zweifelsfall immer für die Frau ...


Bei inszinierter Vergewaltigung durch einen Fremden verschärft sich
die ganze Situation nochmals ... aber wenn man extreme Fantasien
auslebt, dann muß einem auch klar sein daß man sich sehr schnell an
die Grenzen der Legalität herantastet und diese wohl auch manchmal
überschreiten muß - jedoch ist die gesetzliche Absicherung weitaus
unwichtiger als z.B. ein Safeword um die Aktion abbrechen zu können.


@schaumamal - mir scheint du hast den Initialbeitrag nicht gelesen.
In diesem Fall, bzw. bei dieser Fantasie geht es wohl kaum darum daß
der Frau 3 Knochen gebrochen werden, der Mann getötet und die
Kinder für immer gestört werden... es geht um komplette Machtaufgabe
und den kompletten Kontrollverlust.

Der Einzige der hier Realität und Inszinierung nicht auseinander zu halten
können scheint bist eigentlich du - alle anderen wissen worüber wir hier reden ...
 
Mal ehrlich - jeder der SM lebt geht an die Grenzen der Gesetzmäßigkeit.

Wenn meine Kleine heute zur Polizeit geht, ihre Striemen von gestern
herzeigt und weinend stammelt daß ich sie vergewaltigt habe, wird ihr
das jeder abkaufen und ich hab schon ein Gerichtsverfahren am Hals...

Ich bin zu wenig darüber informiert wie die Gesetzeslage aussieht,
aber nachdem Menschenhandel und Sklaverei verboten ist, schätze ich
mal daß es gesetzliche Absicherung in all diesen Bereichen nicht gibt.
Im Zweifelsfall immer für die Frau ...


Bei inszinierter Vergewaltigung durch einen Fremden verschärft sich
die ganze Situation nochmals ... aber wenn man extreme Fantasien
auslebt, dann muß einem auch klar sein daß man sich sehr schnell an
die Grenzen der Legalität herantastet und diese wohl auch manchmal
überschreiten muß - jedoch ist die gesetzliche Absicherung weitaus
unwichtiger als z.B. ein Safeword um die Aktion abbrechen zu können.


@schaumamal - mir scheint du hast den Initialbeitrag nicht gelesen.
In diesem Fall, bzw. bei dieser Fantasie geht es wohl kaum darum daß
der Frau 3 Knochen gebrochen werden, der Mann getötet und die
Kinder für immer gestört werden... es geht um komplette Machtaufgabe
und den kompletten Kontrollverlust.

Der Einzige der hier Realität und Inszinierung nicht auseinander zu halten
können scheint bist eigentlich du - alle anderen wissen worüber wir hier reden ...

:klatsch: :daumen:
 
die frage ist nur ob im falle einer anzeige so ein vertrag auch durchhällt
der anwalt kann ja immerhin auch darauf clediren das seine mandantin zur unterschrift gezwungen wurde,

ich würde einen begutachter oder rechlichen zeugen in diesen vertrag einspannen,

lg Code
 
also die vergewaltigung spielt sich gegen den willen des opfers ab. daher kann man auch nicht von einer vergwaltigung sprechen, wenn das opfer den akt oder welche handlung auch immer will.

von der rechtlichen absicherung sehe ich ein problem, wenn der partner das setting organisiert, denn dann hat zumindest das opfer nicht zu dem täter zustimmen können. dies wäre für mich aber ein heikler punkt.

ob eine generalvollmacht für den partner ausreicht, entsprechende täter auszusuchen und ein setting zu organisieren, bezweifel ich eher.

sollte die frau aber der vergewaltigung selbst zustimmen, teile ich franzls bedenken, zumindest bei der vergwaltigung nicht.

anders verhält es sich aber bei taten, die dauerhafte und ernste verletzungen nachsichziehen. hier dürfte mE auch die einwilligung sittenwidrig und daher unzulässig sein. dazu müßte es aber einschlägige literatur geben.
 
weißt du wie viele Seiten es im Ö-StGB über vergewalltigung gibt?
ich sag mal grob geschätzt 1/20 des gesammten Buches (musste den mist mal schmökern)
da gibt es soooo viele möglichkeiten die man bedenken muss
das zahlt sich in meinen augen nicht aus ;-)

lg Code
 
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