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Gast
(Gelöschter Account)
Ok...sagen wir mal Terrassentür oder Balkontür
Des kommt immer auf die Situation an...
Manchmal ja manchmal nein... Müsste man jetzn halt Gerichtsurteile bzw Erkenntnisse des VfGH bzw OGH wälzen...
Aber ich hab eh schon geschrieben, auch wenn jetzt die Eingangstür unversperrt wäre, käme zuerst nochmal das Hausrecht.
Also mit der Begründung, ich wollt ja nur was fragen, dort dann reinzugehen ist sicher Essig..
Da muss man sich dann schon stärkeren Tobak einfallen lassen...