betteln, was ist "aggressiv", ab wann empfindet man belästigung?

Im Vorposting war aber die Rede von grossen Meerfamilienhäusern, dort funktioniert das nur bedingt, wenn ich wo zu Besuch gehe, 20 bis 30 Wohnungen, da kann keiner was unternehmen,

Es gibt hier Diskutanten, die, sobald sie ihre vorgefasste Meinung nicht mehr ausreichend argumentieren können, die Diskussionsbasis solange zu ihren Gunsten abändern, bis sie sich wieder im Recht fühlen können. Denen geht es nicht um Meinungen und Lösungen sondern um Recht haben.
 
zum einen ist mein gartentürl nie offen, ich hoffe nicht, dass du mit
"nicht offen" versperrt, alarmgesichert, unter strom, kameraüberwacht usw. meinst. das sollte in unseren breiten wohl nicht nötig sein.-anstand vorausgesetzt.

Offen heißt unversperrt... Wenns Versperrt is, wärs ja schon die erste versperrte Tür zu der Liegenschaft...

Wenn also keine Glocke vorhanden is und das Gartentürl unversperrt is, darf man die Liegenschaft betreten und weitergehen bis zur ersten versperrten Tür...
Wennst ned zusperrst... selber Schuld..

Wennst kein Schild an der Tür hast (sh Manon) und dein Hund beißt darfst mit ihm 2mal zum Tierarzt gehen und dann darfst Schmerzengeld auch noch zahlen...

Wennst also ned willst, dass Menschen rechtmäßig deinen Garten betreten, wirst zusperren müssen...
 
Ich habe immer sehr viel Haribo mit.
Verteile sie auf den Straßen und in den Schulen, die ich besuche. Sie bekommen ein kleines Säckchen

Ist zwar OT, aber: Besser wäre es, Süßigkeiten zum Verteilen an Kinder im Land zu kaufen [die Rede war von Kambodscha]. Einerseits hilft das der lokalen Industrie und die Kinder werden nicht mit für sie ungewohnten Zutaten in den Süßigkeiten konfrontiert (verhindert z.B. Übelkeit, Durchfall).
 
Ist zwar OT, aber: Besser wäre es, Süßigkeiten zum Verteilen an Kinder im Land zu kaufen [die Rede war von Kambodscha]. Einerseits hilft das der lokalen Industrie und die Kinder werden nicht mit für sie ungewohnten Zutaten in den Süßigkeiten konfrontiert (verhindert z.B. Übelkeit, Durchfall).

Die sind auch vor Ort zu bekommen, man müsste allerdings einen Supermarkt in der nähe haben.
Wäre ich vorher in Thailand gewesen und nicht direkt nach Phnom Penh geflogen, hätte ich es in Bangkok besorgt, doch in der kambodschanischen Pampe kriegt man nicht alles, wie zb. in dem erwähnten Nachbarsland, also besser vorsorgen.
Die Mengen, die ich von den Haribo Minis verteile sind absolut unbedeutend für den dortigen Handel.
 
ja....wobei man über das zusperren streiten wird, ändert aber nichts daran, das man nicht jeden, der durch eine offene Tür tritt, anfallen kann.

Ich habe überhaupz nicht die Absicht, jemanden anzufallen und Hund hab ich auch keinen. Aber dass es rechtmäßig sein soll, einen fremden Garten zu betreten, nur weil die Tür nicht abgeschlossen ist, das glaube ich nicht. Von der Haarspalterei, dass keine Glocke da ist, einmal ganz abgesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
das glaube ich nicht. Von der Haarspalterei, dass keine Glocke da ist, einmal ganz abgesehen.
vielleicht kann man es an einem Beispiel besser deuten,
der Postmann kommt, wenn kein Kasten am Zaun ist, kommt er also bis dahin
der Versandhandel kommt, selbiges Spiel
oder jemand sucht was, um zu fragen kommt er zu Dir, so ungewöhnlich ist das ja nun wirklich nicht.
 
Ich hab ja eine Glocke ...... (das habe ich mit Haarspalterei gemeint). Ich käme, ganz ehrlich gesagt, nie auf die Idee, ein fremdes Grundstücke zu betreten. Und selbst das "Einschleichen" in´s Stiegenhaus kann bereits die Vorstufe zum Trickdiebstahl sein. Da könnte ich dir eine Geschichte erzählen, die einer (alten) Nachbarin widerfahren ist ..... um wieder auf das "aggressive Betteln" zurück zu kommen.
 
Ich hab ja eine Glocke ...... (das habe ich mit Haarspalterei gemeint).

Is ka Haarspalterei....

Auch wenn du eine Glocke montiert hast musst du "deinen Willen bekunden", dass niemand das Grundstück betreten darf...
Dies kann durch einfaches absperren oder auch durch Schilder oder andere Sperrmaßnahmen geschehen.
A Glocke allein is ka Willenskundgebung...

Und die Geschichten mit den alten Damen und auch Herren gibts leider immer wieder, obwohl jetzn, glaub ich, schon fast täglich in den Medien gewarnt wird....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab ja eine Glocke ...... (das habe ich mit Haarspalterei gemeint). Ich käme, ganz ehrlich gesagt, nie auf die Idee, ein fremdes Grundstücke zu betreten
Ich auch nicht unbedingt, aber verboten ist das nicht.


Da könnte ich dir eine Geschichte erzählen, die einer (alten) Nachbarin widerfahren ist ..... um wieder auf das "aggressive Betteln" zurück zu kommen.
glaub ich auch so, um alte Leute zu betrügen, gibt es viele Möglichkeiten.


Und selbst das "Einschleichen" in´s Stiegenhaus kann bereits die Vorstufe zum Trickdiebstahl sein.
Könnte, hätte, wäre, jeder darf ein Stiegenhaus betreten und nur darum ging es beim Vorposting.

Wenn es bei uns wirklich welche bis ins Stiegenhaus schaffen, fordert sie einfach wer höflich auf, das Haus zu verlassen, fertig.


hat aber nix mit betteln zu tun, auch Einbrecher erkunden vorher die Häuser und Wohnungstüren.
 
Auch wenn du eine Glocke montiert hast musst du "deinen Willen bekunden", dass niemand das Grundstück betreten darf...
Dies kann durch einfaches absperren oder auch durch Schilder oder andere Sperrmaßnahmen geschehen.

Ich würde eine geschlossene Gartentüre (nicht versperrte) bereits als solche Willenskundgebung sehen.
 
Ich würde eine geschlossene Gartentüre (nicht versperrte) bereits als solche Willenskundgebung sehen.

Tja.. isses aber ned... ;)

Sie muss VERschlossen sein, dann is alles klar..

Wenn sie GEschlossen is, kann man rechtlich abgesichert weitergehen bis zur 1. versperrten Tür (idR die Haustür)...

Falls diese jedoch auch nicht versperrt is, greift dann schon das Hausrecht, außer man geht hinein, weil man vielleicht einen Unfall oder ähnliches befürchtet und helfen will...
 
Wenn sie GEschlossen is, kann man rechtlich abgesichert weitergehen bis zur 1. versperrten Tür (idR die Haustür)...

Und wie isses mit Fenster, darf ich jetzt ein Fenster offen lassen, oder nur kippen, oder muss ich mit Gitter vorsorgen:hmm:
 
Und wie isses mit Fenster, darf ich jetzt ein Fenster offen lassen, oder nur kippen, oder muss ich mit Gitter vorsorgen

Also a Fenster wär jetzn ned unbedingt a standardmäßiger Weg, ein Haus zu betreten...

Obwohl, wennst a Fenster offen lasst und ungebetenen Besuch bekommst wird dir deine Versicherung schön was :lalala:
 
Ich würde eine geschlossene Gartentüre (nicht versperrte) bereits als solche Willenskundgebung sehen.

Darauf können wir uns sicher einigen. Und einer höfliche Aufforderung, das Grundstück zu verlassen, müsste wohl Folge geleistet werden. Wird dem nicht Folge geleistet, dann ist ein strafbarer Tatbestand schon sehr, sehr nahe.
 
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