Privat Diverses Bitte keine Berichte über illegale Studios!!

wenn sie in eine fremde Wohnung auf Hausbesuch gehen und dabei einen "Deckel" haben, ist es legal.


Irrtum.

§ 9. (5) Die Ausübung von Prostitution in einem Gebäude ist nur zulässig, wenn dieses als Prostitutionslokal den Vorgaben des § 6 entspricht.
 
Was heißt das im Klartext: jeder Hausbesuch in einer Wohnung (eine solche kann ja niemals als Prositutionslokal gelten) ist grundsätzlich illegal?
 
Irrtum.

§ 9. (5) Die Ausübung von Prostitution in einem Gebäude ist nur zulässig, wenn dieses als Prostitutionslokal den Vorgaben des § 6 entspricht.

Bitte dazu § 6. (2) beachten! (Ausübung von Prostitution in nicht als Prostitutionslokal geltendem Gebäude/Gebäudeteilen.)
 
Bitte dazu § 6. (2) beachten! (Ausübung von Prostitution in nicht als Prostitutionslokal geltendem Gebäude/Gebäudeteilen.)

§ 6. (2) Die Ausübung der Prostitution in Gebäuden, die nicht die Bedingungen des Abs. 1 erfüllen, ist nur in den Räumen derjenigen Person zulässig, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt.

§ 6. (2) beschreibt auch Prostitutionslokale. Siehe Titel von § 6. "Prostitutionslokale"

Siehe auch § 2.(5)!

Prostitutionslokale sind zur Anbahnung oder Ausübung der Prostitution bestimmte oder verwendete Gebäude, Gebäudeteile oder andere geschlossene Räume.

Sowas wie "Escort-Ausnahme" gibt es nicht!

Wenn die Prostitution in einem Gebäude ausgeübt wird, gilt § 9. (5) ausnahmslos.

§ 9. (5) Die Ausübung von Prostitution in einem Gebäude ist nur zulässig, wenn dieses als Prostitutionslokal den Vorgaben des § 6 entspricht.

Hausbesuch gilt als "unsicherer Arbeitsplatz", deshalb unzulässig.
 
... und jetzt verkommt dieser Thread zum Paragraphenthread; es gibt doch hier längst einen über das WPG.
Schreibt doch bitte über das, was euch zum TE einfällt.
Danke.
 
Irrtum.

§ 9. (5) Die Ausübung von Prostitution in einem Gebäude ist nur zulässig, wenn dieses als Prostitutionslokal den Vorgaben des § 6 entspricht.

Oh Gott, es wundert mich nicht, dass die Sauna Royal mit ihren juristischen (Un-)Fähigkeiten am Gesetz gescheitert ist, wie man ja anderweits in diesem Forum lesen kann. Um die Forumsleser nicht zu langweilen, setze ich aber hier die juristische Diskussion nicht fort.
 
Alles gute für dich und mrs xento.
Was die polizei einem verunsichertem mädel zeigt, und was man vor einem gericht dann wirklich verwerten kann sind 2 paar schuhe.
 
Sowas wie "Escort-Ausnahme" gibt es nicht.

An sich richtig! Es ist nämlich keine "Ausnahme", sondern eine reguläre Alternative bezüglich der Ausführung von Prostitution.


Entscheidend vorab ist aber mal die Feststellung, dass an keiner Stelle des verlinkten Gesetzesblattes die Ausschließlichkeit eines sog. Prostitutionslokals nachzulesen wäre! Die Bedingungen für das Gewähren eines solchen sind es dagegen.

Straßenstrich, Escort oder auch sonstige durch einen Freier herbeigerufene Damen, dies mit Ziel der Ausübung in beispielsweise privatem Wohnraum (des Freiers) oder auch einem Hotelzimmer unterliegen dem von mir schon explizit erwähnten Paragraphen 6 Absatz 2 und sind somit ebenfalls regulär.


(Das Verweisen auf eine hier evtl. Unsicherheit und damit verbundenem Abraten ist allenfalls eine Empfehlung.)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
an keiner Stelle des verlinkten Gesetzesblattes die Ausschließlichkeit eines sog. Prostitutionslokals nachzulesen wäre!


...und wie würdest du das hier werten?


§ 9. (5) Die Ausübung von Prostitution in einem Gebäude ist nur zulässig, wenn dieses als Prostitutionslokal den Vorgaben des § 6 entspricht.


Hier wird Bezug genommen auf den gesamten § 6. nicht nur § 6. Abs. 1.

Alles was unter dem Titel "Prostitutionslokale" in § 6 steht, betrifft Prostitutionslokale, nur Prostitutionslokale und alle Prostitutionslokale.

"Hausbesuch" müsste unter dem Titel "Ausübung von Prostitution" in § 9. stehen.

...dort ist aber eben "die Ausschließlichkeit eines sog. Prostitutionslokals nachzulesen"

§ 6. Abs. 2. ist eine "Ausnahme"-regelung. Bezieht sich aber nur auf § 6 Abs 1 und nicht auf § 9. Abs. 5.

Findet der Hausbesuch in einem Gebäude :mauer:statt... dann gilt der § 9. Abs. 5.

Jeder hat das Recht seine Wohnung als Prostitutionslokal in Sinne des § 6. Abs 2. anzumelden.
 
Ich möchte ganz gerne kurz zu dem eigentlich Post von Xento ganz zu Beginn etwas anmerken.

Ich stimme zu das sexuelle Einzelheiten nicht notwendigerweise gepostet werden müssen. Abgesehen davon und das wisst ihr ja, ich es ohnehin schrecklich finde das Massagesalons in den meisten Fällen nur mehr versteckte Bordelle sind.

Trotzdem finde ich es gut und richtig das im Forum über die Erfahrungen gepostet werden. Warum ? Weil nicht alle Damen die ihre "Geschicke" anbieten engelsgleiche Wesen sind. Und weil sie in einem Segment arbeiten wo sie unter Umständen auf Menschen treffen die sehr einsam sind und sich Leidenschaft, Geborgenheit oder was auch immer bedauerlicherweise für Geld kaufen müssen.
Nicht jeder Kunde ist ein Gentleman und nicht jede Sexworkerin die ausgebeutete arme Frau die es zu schützen gilt. Transparenz ist immer vorteilhaft für Alle Beteiligten. Ich habe aufgrund vieler Einträge hier tolle Erlebnisse gehabt mit wunderbaren Frauen die ihren Job gut gemacht haben.
Aber am Ende bleibt es eine Dienstleistung für die Geld bezahlt wird und für die ich Qualität und Anstand verlange, von beiden Seiten.
 
Ich möchte ganz gerne kurz zu dem eigentlich Post von Xento ganz zu Beginn etwas anmerken.

Ich stimme zu das sexuelle Einzelheiten nicht notwendigerweise gepostet werden müssen. Abgesehen davon und das wisst ihr ja, ich es ohnehin schrecklich finde das Massagesalons in den meisten Fällen nur mehr versteckte Bordelle sind.

Trotzdem finde ich es gut und richtig das im Forum über die Erfahrungen gepostet werden. Warum ? Weil nicht alle Damen die ihre "Geschicke" anbieten engelsgleiche Wesen sind. Und weil sie in einem Segment arbeiten wo sie unter Umständen auf Menschen treffen die sehr einsam sind und sich Leidenschaft, Geborgenheit oder was auch immer bedauerlicherweise für Geld kaufen müssen.
Nicht jeder Kunde ist ein Gentleman und nicht jede Sexworkerin die ausgebeutete arme Frau die es zu schützen gilt. Transparenz ist immer vorteilhaft für Alle Beteiligten. Ich habe aufgrund vieler Einträge hier tolle Erlebnisse gehabt mit wunderbaren Frauen die ihren Job gut gemacht haben.
Aber am Ende bleibt es eine Dienstleistung für die Geld bezahlt wird und für die ich Qualität und Anstand verlange, von beiden Seiten.

Das stimmt natürlich, aber es geht um Einzelheiten. Wer wann wo gesehen wurde, eine zusätzliche Örtlichkeit, die eigentlich einem anderen Bestimmungszweck erfüllen sollte. Solche Einzelheiten stehen in keinem Inserat, haben nichts mit der Qualität des Studios und der Dienstleistung zu tun. Solche Details helfen nur den Ermittlern. Wenn ein Studio in Inseraten Massagen anbietet muss man auch nicht unbedingt von der tollen Fickerei berichten.
 
ich denke nach diesen posting von xento , sollte jetzt jeden klar sein um was es eigentlich geht !! :daumen: super geschrieben ! :daumen:
 
Wenn ein Studio in Inseraten Massagen anbietet muss man auch nicht unbedingt von der tollen Fickerei berichten.
Für mich nicht streng/eindeutig genug formuliert... Mir persönlich würde besser gefallen:
Wenn ein Studio in Inseraten AUSSCHLIESSLICH Massagen anbietet, SOLLTE/DARF der Gentleman nicht über andere Leistungen (öffentlich) berichten.
Im Gegenzug bin ich aber sehr dafür, dass über all jene die im Kontaktbazar werben oder in der Kronenzeitung eindeutige Inserate schalten im VOLLEN Umfang berichtet wird.
 
Also ich hatte mit der Genehmigung von Prostitutionslokalen zu tun, auch mit den dazugehörigen Stellen der Stadt Wien. Kurz zusammengefasst: Hausbesuche sind erlaubt.
 
ja, von den beamten
besonders von Beamtinnen.
Witzig, dass die Motivation und Servicequalität bei Pragmatisierten höher ist :haha:

Zum Thema Hausbesuche:
Das was Sauna Royal schreibt darf man in dem Zusammenhang nicht besonders ernst nehmen.
Das ist eine exotische Rechtsansicht (eigene Laieninterpretation) die weder von Exekutive noch Legislative geteilt wird

Tatsache ist, dass man bei erlaubt unterscheiden muss ob für den Kunden oder das Mädel:
§6(2) macht es für den Kunden legal.
Das Mädel benötigt (trotzdem) eine Kontrollkarte.
 
Sag mal xento, mich würde interessieren, wie du zu deiner Holden das Erste mal gekommen bist (ich meine nicht "mit dem Bus" oder so....)
Bist du zufällig im falschen Stock, weil du ja eigentlich zu deinem Hausarzt wolltest und bei der falschen Türe abgebogen bist, bei ihr hineingeschneit und hast dich dann gleich mal spontan für eine Massage entschieden? Oder über welches Medium hast du sie ausgeforscht?
Die von dir angesprochenen "Beamten" wissen doch auch genau wie sich diese Wohungspuffs tarnen. Glaubst du ehrlich, dass nur dieses Forum das Übel ist? Beiträge als Beweis sind ja ganz nett, aber wenn die Beamten persönlich zu einer Massage gehen und denen dann etwas "mehr" angeboten wird, ist das genauso ausreichend als Beweis und so machen die das auch. Schon öfters von "Opfern" so erzählt bekommen.
 
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