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Weil rechtlich und gewohnheitsrechtlich haben die Anbieterunnen einen schlechten Stand, wenn einer nicht zahlen will.
Nur zur Erklaerung (zumindest ist das der rechtliche Stand, wenn auch zugegebenermassen nicht leicht realisierbar):Und umgekehrt? Wo klagst du deine Kohle ein wenn sie dich verarscht? Am Salzamt.
Die Dame (in der hier diskutierten Rollenverteilung) kann das Honorar einklagen, der Herr die sexuelle Dienstleistung nicht. Ja, ist asymmetrisch.
Da gibt's ein OGH-Urteil (Geschäftszahl 3Ob45/12g),
Zuletzt aehnlich in der Schweiz judiziert. In Deutschland ??? (Anfang 2020 offenbar noch nicht.)
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