Bundesheer

Das ist jetzt schon skurril und polemisch, meinst nicht?

Kameradschaft ist laut wikipedia so definiert, Zitat


Dazu hatte ich heute unter #249 schon einmal etwas geschrieben.
Wieso muss man sich mit Menschen die zufällig ins selbe Zimmer eingeteilt werden gemein machen?
Ich rede ja auch nicht mit Leuten, die zufällig in der Ubahn neben mir stehen.
Ich lass die in Ruhe, und die sollen mich in Ruhe lassen.
Und zum Thema "fitter". Bei der Musterung war ich a "Oarmutschgerl"... untergewichtig, Muskeln im Oberarm wia a Rennradlschlauch mit Potschn. Und noch de ocht Monat... fit, stork, quasi a Adonis.

Und des is a wos wert.

A wenn i nach wie vor nix vom Bundesheer hoit.
Ist ja völlig ok, wenn Du da die wenigen - zumindest für Dich positiven - Aspekte rausgepickt hast.
Nur erschließt sich mir nicht, wie ich beim ÖBH hätte fitter werden sollen als ich dort eingerückt wäre -
zum Glück musste ich da nie hin. Ich wäre dort aus dem Häfn nicht mehr rausgekommen.
Wenn man z.B. zum Antritt des Wehrdienstes keinen einzigen Liegestütz machen kann, wird man das auch nicht steigern können -
von 0 auf 1, von 1 auf 2. Das kann nur unter der Voraussetzung passieren, dass der Rekrut sich auch bemüht.
Es ist aber nicht eindeutig und objektiv feststellbar, ob er nicht kann oder nicht will.
Und somit ist man schon wieder der rein subjektiven Beurteilung eines Vorgesetzten ausgesetzt -
der "von Gottes Gnaden" meint feststellen zu können, das man "laschiert".
 
In Deutschland gibt es eine Zentralvorschrift "Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit".
Diese Vorschrift ist geregelt durch die zentrale Dienstvorschrift A221/6 und deren Gültigkeit ergibt sich durch §93 Soldatengesetz.

Es ist also definitiv nicht so,dass sich irgendein Ausbilder irgendetwas willkürlich ausdenkt. Das ganze ist sportmedizinisch geprüft und wird laufend an neueste Erkenntnisse angepasst.

Ziel dahinter ist das "Erreichen und Halten der körperlichen Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft".

Warum sollte man dieses wirklich durchdachte Konstrukt auf Wehrdienstler nicht anwenden?
Weil die keine Soldaten bleiben? Und was ist wenn doch? Fängt man dann wieder bei Null an weil man niemanden überanstrengen möchte?
Das wäre doch vollkommener Quatsch,oder?

Und ja es gibt gerade im Bereich der Uffz Leute,die da nicht hingehören und ja Schikane ist quatsch, aber hier wäre es Aufgabe der Offiziere entsprechend zu handeln. Das zu dulden ist nicht nur Führungsversagen sondern in Deutschland ein Verstoß gegen das Soldatengesetz,das zur Entlassung führen kann.
 
Ist ja völlig ok, wenn Du da die wenigen - zumindest für Dich positiven - Aspekte rausgepickt hast.
Nur erschließt sich mir nicht, wie ich beim ÖBH hätte fitter werden sollen als ich dort eingerückt wäre -
zum Glück musste ich da nie hin. Ich wäre dort aus dem Häfn nicht mehr rausgekommen.
Wenn man z.B. zum Antritt des Wehrdienstes keinen einzigen Liegestütz machen kann, wird man das auch nicht steigern können -
von 0 auf 1, von 1 auf 2. Das kann nur unter der Voraussetzung passieren, dass der Rekrut sich auch bemüht.
Es ist aber nicht eindeutig und objektiv feststellbar, ob er nicht kann oder nicht will.
Und somit ist man schon wieder der rein subjektiven Beurteilung eines Vorgesetzten ausgesetzt -
der "von Gottes Gnaden" meint feststellen zu können, das man "laschiert".
Ah okay, sehe gerade, du bist 60, also doch eine Generation über mir. Da war noch der "Häfn" eine Option. Zu meiner Zeit (1999) waren die schon schlauer und haben nur mehr auf Geldstrafen gesetzt. Und wenn man ohnehin schon im Gegensatz zum Berufsleben nur einen Bruchteil des Lohnes bekommt, war das schon um einiges drastischer.
 
Ah okay, sehe gerade, du bist 60, also doch eine Generation über mir. Da war noch der "Häfn" eine Option. Zu meiner Zeit (1999) waren die schon schlauer und haben nur mehr auf Geldstrafen gesetzt. Und wenn man ohnehin schon im Gegensatz zum Berufsleben nur einen Bruchteil des Lohnes bekommt, war das schon um einiges drastischer.
Und wie soll ein GWD das zahlen? Der verdient ja nix? Wird man dann gepfändet, muss einen Offenbarungseid leisten,
wird einem Handy und Uhr beschlagnahmt? :rofl: Und wie bzw. wofür werden diese Strafzahlungen verwendet?
Fließen die in den allgemeinen Staatshaushalt oder zahlt der Ausbildner davon die Leasingraten für seinen 3er BMW?

Wie passt das zum allgemein verbreiteten Sozialismus?
Ist das dann nicht ein Dorn im Auge der "Woken" wenn der Sohn des Primararztes oder des Industriellen
sich dann - anders als ein GWD aus dem einkommenschwachen Prekariat - einen Lenz beim Heer machen kann,
weil er sich ein dickes Packerl Geldscheine einsteckt
und den Ausbildner auslacht und ihm à la Marko Arnautovic entgegenhält: "Wos willst von mir, i kauf' dei Leben"
 
Und wie soll ein GWD das zahlen? Der verdient ja nix? Wird man dann gepfändet, muss einen Offenbarungseid leisten,
wird einem Handy und Uhr beschlagnahmt? :rofl: Und wie bzw. wofür werden diese Strafzahlungen verwendet?
Fließen die in den allgemeinen Staatshaushalt oder zahlt der Ausbildner davon die Leasingraten für seinen 3er BMW?
Tjo frag mich. Ich hab nie eine Geldstrafe bekommen.

Nur mal Wochenenddienste.

Einmal, weil ich beim Putzen der Toilette einen nassen Schwamm auf einen Kameraden geworfen habe. Aber der hat sich geduckt, und der patschnasse Schwamm ist durch die Tür direkt in den Schritt des Oberleutnants geflogen. Boah, das war ein Anschiss und Geschreie. Aber... es machte mich für ein paar Tage zum Gesprächsthema in der Kaserne :rofl:
 
Matura kommt auch von "maturitas" - die Reife.
Besonders reif kommst hier mit deinen 60 Jahren allerdings nicht rüber, eher wie ein kleines trotziges Kind. :mrgreen:


Von den auch zu überwindenden hohen Hindernissen könnte man ohne Absturzsicherung runterfallen und sich schwer verletzen, etc.
Msl so nebenbei gefragt, warst du in deiner Jugend beim Sport und deinen Freizeitaktivitäten auch so ein Lulu?
 
Wieso muss man sich mit Menschen die zufällig ins selbe Zimmer eingeteilt werden gemein machen?
Du kannst dich auch gerne in die Ecke setzen und grantig schauen.
Kriegst dann aber auch kein Bier, wenn die anderen sich ein Tragerl besorgt haben. :)
Ich rede ja auch nicht mit Leuten, die zufällig in der Ubahn neben mir stehen.
Ich lass die in Ruhe, und die sollen mich in Ruhe lassen.
Ich schon, besonders wenn sie hübsch aussehen. Manchmal freue ich mich auch, wenn mich so eine anspricht und mich nicht in Ruhe lässt. Kommt aber leider zu wenig vor. ;)

Tut mir leid, aber mir stellt es sich so dar, dass deine Argumente fast alle nach "samma dafür, dass ma dagegn san, aba warum woass i ned" klingen.
 
In welchem Gesetz steht, dass man die zu können hat, und mit welchen Konsequenzen, wenn man sie nicht kann?
Todesstrafe? ;)
Das ist so wie Strafmaßnahmen, wenn man 100m nicht unter 10 Sekunden laufen kann, oder 20 oder 30 oder 40.
Ist ja bloß eine von den Ausbildnern willkürlich festgesetzte Zahl, von der sie meinen, dass der Zwangsverpflichtete sich zu erfüllen hat.
Es ist diese gänzliche Rechtlosigkeit die zum Widerstand verleitet, dieses der Willkür geistig Minderbemittelten oder zumindest Bildungsfernen einfach ausgeliefert zu sein, nur weil sie ein oder zwei Jahre länger dort sind und irgendwelche Zeichen am Revers tragen.


stellvertretend auch für deine weiteren ausführungen: viel meinung für wenig ahnung, da du deiner eigenen aussage nach ja nie beim heer warst!
 
Besonders reif kommst hier mit deinen 60 Jahren allerdings rüber, eher wie ein kleines trotziges Kind. :mrgreen:



Msl so nebenbei gefragt, warst du in deiner Jugend beim Sport und deinen Freizeitaktivitäten auch so ein Lulu?
Es geht nicht um Trotz sondern um fehlende rechtliche Grundlagen der Gestaltung des Wehrdienstes trotz gesetzlicher Verpflichtung diesen zu leisten. Es sind nirgends exakte Vorgaben vorhanden. Im Steuerrecht gibt's ganz klare Regeln und Gesetze, und man zahlt ganz sicher nicht auch nur einzigen Cent mehr als das Gesetz verlangt. Ziel ist ja - oder meines wäre gewesen - denen dort Grenzen des Machbaren aufzuzeigen, und mich am Ende simpel rauszuwerfen. :rofl:

Völlige Themenverfehlung. Sportausübung und Freizeitbeschäftigungen erfolgen ja freiwillig und nicht unter Zwang.
Also ist das ja nicht vergleichbar. Will man z.B. beim Handball ein Kontertor erzielen, läuft man nonaned so schnell man kann,
um dem Verteidiger der gegnerischen Mannschaft zu entwischen. Aber wieso muss man dann auch beim ÖBH schnell laufen können?
Und woher wollen die wissen, wie schnell man sein kann? Und auf welcher rechtlicher Grundlage können sie eine bestimmte Maximalzeit verlangen - ganz egal ob dann eben die 100m in 10, 20, 30 oder 50 Sekunden gelaufen werden müssen?
Einzig alleine darum geht es.
 
Wieso muss man sich mit Menschen die zufällig ins selbe Zimmer eingeteilt werden gemein machen?
Ich rede ja auch nicht mit Leuten, die zufällig in der Ubahn neben mir stehen.
Als länger dienender Bundesheerler muss ich Dir sagen dass Dein Vergleich etwas hinkt, wenn Du in der Kaserne eben Dein Zimmer mit noch 2 oder mehreren für ein Jahr oder länger teilen musst, dann hat zumindest damals, jeder versucht mit den anderen auszukommen, natürlich sind oder waren Spannungen oft vorprogrammiert aber das hat sich meistens ganz schnell von selbst erledigt,
 
Du kannst dich auch gerne in die Ecke setzen und grantig schauen.
Kriegst dann aber auch kein Bier, wenn die anderen sich ein Tragerl besorgt haben. :)

Ich schon, besonders wenn sie hübsch aussehen. Manchmal freue ich mich auch, wenn mich so eine anspricht und mich nicht in Ruhe lässt. Kommt aber leider zu wenig vor. ;)

Tut mir leid, aber mir stellt es sich so dar, dass deine Argumente fast alle nach "samma dafür, dass ma dagegn san, aba warum woass i ned" klingen.
Das konnte ich mir eigentlich immer selber leisten.
stellvertretend auch für deine weiteren ausführungen: viel meinung für wenig ahnung, da du deiner eigenen aussage nach ja nie beim heer warst!
Sind die Maximalzeiten für Strecken oder Minimalzahlen von Liegestützen oder Klimmzügen die von jedem GWD verlangt werden können irgendwo publiziert? Die ADV findet man publiziert - da steht aber davon nix. Und da jedes Gesetz öffentlich kundgemacht sein muss, gibt's diese Leistungsdefinitionen offensichtlich nicht. Also gibt's auch keine klare rechtliche Grundlage, was und wieviel von einem GWD verlangt werden kann.
Erhelle mich mit Deinem Fachwissen. Ich lerne gerne was dazu. Wenn es diese Definitionen irgendwo gibt, lass ich mich gerne belehren.
 
Als länger dienender Bundesheerler muss ich Dir sagen dass Dein Vergleich etwas hinkt, wenn Du in der Kaserne eben Dein Zimmer mit noch 2 oder mehreren für ein Jahr oder länger teilen musst, dann hat zumindest damals, jeder versucht mit den anderen auszukommen, natürlich sind oder waren Spannungen oft vorprogrammiert aber das hat sich meistens ganz schnell von selbst erledigt,
Dazu muss man mit denen ja nicht reden. Die machen ihr Ding, ich meines. Kein Konfliktpotential.
Ich greif deren mühsam gespannte Leintücher nicht an, die meines nicht.
Ich greif deren Eigentum nicht an, die meines nicht. Ganz easy.
 
Du kannst dich auch gerne in die Ecke setzen und grantig schauen.
Kriegst dann aber auch kein Bier, wenn die anderen sich ein Tragerl besorgt haben. :)

Das konnte ich mir eigentlich immer selber leisten.

Ja super! Noch besser, du gibst eins aus, die anderen trinken es und du schaust grantig im Eck. Das ist WAHRE Kameradschaft! Räschbeggd! :)

Dir gehts jetzt einfach ums recht haben, oder?
 
Im Steuerrecht gibt's ganz klare Regeln und Gesetze
Dann hast von unserem Steuerrecht sehr wenig Ahnung. Dieses erlaubt beispielsweise für Kapitalgesellschaften durchaus Spielräume in der Steuerbilanz.

Sportausübung und Freizeitbeschäftigungen erfolgen ja freiwillig und nicht unter Zwang.
Schau, Kernkompetenz des Heeres ist noch immer die Landesverteidigung. Um dieser Nachkommen zu können bringt man den Rekruten gewisse Grundkompetenzen bei. Dazu gehört auch eine gewisse Fitness. Kann man natürlich furchtbar doof finden. Dann entscheidet man sich einfach für den Wehrersatzdienst.
 
Ja super! Noch besser, du gibst eins aus, die anderen trinken es und du schaust grantig im Eck. Das ist WAHRE Kameradschaft! Räschbeggd! :)

Dir gehts jetzt einfach ums recht haben, oder?
Was hätte ich davon, wildfremde Menschen einzuladen und die sich um mein Geld besaufen?
Nein es geht nicht um recht haben, sondern um unzureichende rechtliche Regelungen in einer Zwangssituation durch gesetzliche Verpflichtung.
Zahlst Du mehr Steuern als Du musst? Wohl kaum. Und der Steuerprüfer darf Dir auch nicht mehr abknöpfen als durch das Gesetz geregelt ist.
 
Dann hast von unserem Steuerrecht sehr wenig Ahnung. Dieses erlaubt beispielsweise für Kapitalgesellschaften durchaus Spielräume in der Steuerbilanz.


Schau, Kernkompetenz des Heeres ist noch immer die Landesverteidigung. Um dieser Nachkommen zu können bringt man den Rekruten gewisse Grundkompetenzen bei. Dazu gehört auch eine gewisse Fitness. Kann man natürlich furchtbar doof finden. Dann entscheidet man sich einfach für den Wehrersatzdienst.
Aber auch diese Spielräume sind festgelegt - was geht als Rückstellung, was nicht, wie bewertet man Lagerbestände, wann sind Forderungen als uneinbringlich zu bezeichnen, uvm.
Der Wehrersatzdienst ist ja noch blöder, dauert länger etc. Wo soll da der individuelle Vorteil sein?
Mal davon abgesehen, ist der Wehrersatzdienst ja nur für Menschen vorgesehen, die aus Gewissensgründen den Dienst mit der Waffe ablehnen.
Ich habe ja nix gegen Waffen.

Wie schon erwähnt, ist diese Fitness ja nicht automatisch nachhaltig antrainiert, sondern nur während des GWD und vielleicht ein paar Monate danach gegeben, außer der jeweilige Mensch hält sich danach auch fit - das passiert dann aber auf freiwilliger Basis.

Es geht eben drum, was darf ein Ausbildner verlangen, und was darf er nicht - das ist unzureichend geregelt, weil eben auch von Rekrut zu Rekrut völlig unterschiedlich. Menschen sind nicht gleich befähigt und talentiert - und folglich kann man auch nicht von allen die selben Leistungen verlangen. Einer rennt die 100m in 20 Sekunden - ein anderer braucht halt dafür 2 oder 3 Minuten. Das kann auch das ÖBH nicht ändern. Und weil das eben nicht geht, versuchen sie es mit kindischen Zwangsmaßnahmen wie Knast etc., oder wie ich weiter oben gelernt habe heute mit Geldstrafen. Was sehr bedenklich ist, wenn die einfach so nach Gutdünken eines Einzelnen verhängt werden können ohne jegliche objektive und eindeutig festgelegte Kriterien.
 
Was hätte ich davon, wildfremde Menschen einzuladen und die sich um mein Geld besaufen?
Deine soziale Ader herauskehren. Schenken befreit. Geben ist seeliger denn nehmen.

Nein es geht nicht um recht haben, sondern um unzureichende rechtliche Regelungen in einer Zwangssituation durch gesetzliche Verpflichtung.
Deine ganze Argumentation liest sich aber irgendwie anders.

Zahlst Du mehr Steuern als Du musst?
Ja leider und das ärgert mich schon lange!
Und der Steuerprüfer darf Dir auch nicht mehr abknöpfen als durch das Gesetz geregelt ist.
Der knöpft mir nichts ab, sondern zahlt bisher immer was aus, wen ich endlich mal meien EKSt-Ausgleich gemacht habe.
 
Deine soziale Ader herauskehren. Schenken befreit. Geben ist seeliger denn nehmen.


Deine ganze Argumentation liest sich aber irgendwie anders.


Ja leider und das ärgert mich schon lange!

Der knöpft mir nichts ab, sondern zahlt bisher immer was aus, wen ich endlich mal meien EKSt-Ausgleich gemacht habe.
Ich habe alle möglichen Adern, aber keine soziale :rofl:
Schenken befreit von Vermögen, mag sein - erkenne aber keinen Vorteil darin.
Vielleicht solltest Deine steuerrechtliche Vertretung wechseln. ;)
Oder Du borgst dem Staat nur temporär was, das Du dann bei der Arbeitnehmerveranlagung wieder zurück bekommst.
Sohin zahlst Du, wenn auch mit einer zeitlichen Verzögerung, doch nicht mehr als Du musst.
 
Aber auch diese Spielräume sind festgelegt - was geht als Rückstellung, was nicht, wie bewertet man Lagerbestände, wann sind Forderungen als uneinbringlich zu bezeichnen, uvm.
So einfach, wie du dir das vorstellst, ist das halt nicht. Schon allein bei der Beurteilung der Fremdüblichkeit hast du bei drei Finanzämtern 2 unterschiedliche Meinungen.

Es geht eben drum, was darf ein Ausbildner verlangen, und was darf er nicht - das ist unzureichend geregelt, weil eben auch von Rekrut zu Rekrut völlig unterschiedlich. Menschen sind nicht gleich befähigt und talentiert - und folglich kann man auch nicht von allen die selben Leistungen verlangen.
Eben. Und somit gibst du dir ohnehin selbst die Antwort, warum das nicht genau definiert wurde.
 
Ich habe alle möglichen Adern, aber keine soziale :rofl:
Schenken befreit von Vermögen, mag sein - erkenne aber keinen Vorteil darin.
Ach so ja klar, steht ja auch irgendwie in deiner Signatur.

Vielleicht solltest Deine steuerrechtliche Vertretung wechseln. ;)
Weil ich das immer selbst mache., kann ich mich selbst nicht wechseln, Was rätst du mir?

Oder Du borgst dem Staat nur temporär was, das Du dann bei der Arbeitnehmerveranlagung wieder zurück bekommst.
Sohin zahlst Du, wenn auch mit einer zeitlichen Verzögerung, doch nicht mehr als Du musst.
Arbeitnehmerveranlagung ist bei euch die Einkommensteuererklärung?
Ich bekomm immer Verzugszinsen und des is garned deppert


Ist jetzt hinsichtlich der vermeintlich nicht regulierten rechtlichen Regelungen so weit alles geklärt? Weil ich würd dann ins Bett gehen. Oder braucht's ihr mich noch?
 
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