Bundesheer

Eben. Und somit gibst du dir ohnehin selbst die Antwort, warum das nicht genau definiert wurde.
Und erlaubt demnach dem Ausbildner Strafmaßnahmen zu setzen, wenn ich für 100m 1 Minute brauche oder keine Klimmzug oder Liegestütz schaffe. Er kann ja nicht wissen oder eindeutig beweisen, ob ich nicht will oder nicht kann.
Er nimmt aber mal prinzipiell an, dass ich nicht will - kann aber keinen Nachweis dafür erbringen.
Und eben dieses der absoluten Willkür eines Sadisten ausgesetzt zu sein, erinnert eben an wildeste Horrorfilme oder Psychothriller.

Klar: gerade hier in diesem Forum gibt's natürlich Menschen, die dieses "Ausgesetztsein" irgendwie erregend und toll finden.
Kein Problem damit. Chacun à son gôut. Aber eben "not my cup of tea". ;)
Daher bin ich heilfroh, mir das erspart zu haben.
 
wenn ich für 100m 1 Minute brauche
Dann wird der Ausbildner wohl annehmen können, dass du die Übung sabotierst. :mrgreen:
Ich versteh zwar deinen Zugang, die von dir gewählten Beispiele sind allerdings an den Haaren herbeigezogen.
Klar: gerade hier in diesem Forum gibt's natürlich Menschen, die dieses "Ausgesetztsein" irgendwie erregend und toll finden.
Keine Ahnung. Es ist mir allerdings völlig egal, ob und wieviel Soziopathen bei unserem Heer herumlaufen. Ich kann‘s ohnehin nicht ändern.
 
Und erlaubt demnach dem Ausbildner Strafmaßnahmen zu setzen, wenn ich für 100m 1 Minute brauche oder keine Klimmzug oder Liegestütz schaffe. Er kann ja nicht wissen oder eindeutig beweisen, ob ich nicht will oder nicht kann.
Er nimmt aber mal prinzipiell an, dass ich nicht will - kann aber keinen Nachweis dafür erbringen.
Und eben dieses der absoluten Willkür eines Sadisten ausgesetzt zu sein, erinnert eben an wildeste Horrorfilme oder Psychothriller.

Klar: gerade hier in diesem Forum gibt's natürlich Menschen, die dieses "Ausgesetztsein" irgendwie erregend und toll finden.
Kein Problem damit. Chacun à son gôut. Aber eben "not my cup of tea". ;)
Daher bin ich heilfroh, mir das erspart zu haben.
Ich glaube es kann auch jeder im Bundesheer froh sein, so was wie Dich nicht in irgendeiner Kaserne zu haben.
Wie ich eingangs erwähnt habe, Raunzer und Querulant, und scheinbar sehr unzufrieden mit seinem Leben.
 
Dann wird der Ausbildner wohl annehmen können, dass du die Übung sabotierst. :mrgreen:
Ich versteh zwar deinen Zugang, die von dir gewählten Beispiele sind allerdings an den Haaren herbeigezogen.

Keine Ahnung. Es ist mir allerdings völlig egal, ob und wieviel Soziopathen bei unserem Heer herumlaufen. Ich kann‘s ohnehin nicht ändern.
An den Haaren herbei gezogen ist da nix. Diese sportlichen Ertüchtigungen gehören doch zum Alltag im ÖBH -
zumindest in der Grundausbildung.

Genau das ist ja der Punkt. Auf welcher Grundlage kann er bzw. darf er das?
Unter welcher Zeit "hat man sich bemüht" über welcher Zeit "sabotiert" man,
oder strengt sich nicht an. Da ist nix festgelegt - daher ist jede Annahme eines Ausbildners reine Schikane und Willkür
ohne rechtliche Deckung.
Er verfügt ja über keinerlei Kompetenzen, sonst würde er ja den Job nicht ausüben.
Also bedarf es exakter Definitionen.
Ein Polizist darf mich auch nicht strafen wenn er meint, auf diesem Straßenabschnitt hielte er persönlich 80 km/h
für die ideale Geschwindigkeit. Wenn dort 100 km/h erlaubt sind hat er keine rechtliche Handhabe für eine Strafe.
Außerdem sabotiert man nix, nur weil man nicht schnell läuft.

Sabotage wäre eher, irgendwo einen Sprengsatz zu zünden oder ähnliche Tätigkeiten.

Solange man mit dem Club nix zu tun hat, kann es einem in der Tat egal sein.
Tragisch wird's nur, wenn man solchen Soziopathen per gesetzlicher Wehrdienstverpflichtung ausgesetzt ist.
Ich glaube es kann auch jeder im Bundesheer froh sein, so was wie Dich nicht in irgendeiner Kaserne zu haben.
Wie ich eingangs erwähnt habe, Raunzer und Querulant, und scheinbar sehr unzufrieden mit seinem Leben.
Natürlich auch ein Zugang, Fragen nach gesetzlicher Deckung der Vorgänge in der Armee eines Rechtsstaates als Raunzer- und Querulantentum abzuqualifizieren.
Ist eine bequeme Möglichkeit, sich aus der Affaire zu ziehen, wenn die intellektuellen Kapazitäten zu sinnvollen Antworten fehlen.
Zugegeben: die Menschen die dort arbeiten können ja nix dafür, die machen diese Gesetze ja nicht und können sie auch nicht verändern.
Problematisch ist aber, dass sie sich anmaßen, die Gesetze nach ihrem Gutdünken zu interpretieren.
 
Es ist diese gänzliche Rechtlosigkeit die zum Widerstand verleitet, dieses der Willkür geistig Minderbemittelten oder zumindest Bildungsfernen einfach ausgeliefert zu sein, nur weil sie ein oder zwei Jahre länger dort sind und irgendwelche Zeichen am Revers tragen.

natürlich ist kein grundwehrdiener beim bundesheer rechtlos. ist er nicht, war er nie und wird er auch nie sein. warum informierst du falsch? zu oft eine frage der ehre gesehen? keine sorge, code red uns so gibt's bei uns nicht.

Sind die Maximalzeiten für Strecken oder Minimalzahlen von Liegestützen oder Klimmzügen die von jedem GWD verlangt werden können irgendwo publiziert? Die ADV findet man publiziert - da steht aber davon nix. Und da jedes Gesetz öffentlich kundgemacht sein muss, gibt's diese Leistungsdefinitionen offensichtlich nicht. Also gibt's auch keine klare rechtliche Grundlage, was und wieviel von einem GWD verlangt werden kann.
Erhelle mich mit Deinem Fachwissen. Ich lerne gerne was dazu. Wenn es diese Definitionen irgendwo gibt, lass ich mich gerne belehren.

warum hängst du dich an derartigen kleinigkeiten derartig auf? aber wie ich schon schrieb, viel meinung, wenig ahnung, bzw. klingen deine ausführungen immer mehr eigentlich nach null ahnung.

natürlich ist alles geregelt, nichts unterliegt der willkür. so wie auf deinem golfplatz, wo gerau geregelt wird wie du dein ballerl ins loch schupfen musst, ist's auch mit denn klimmzügen beim heer.

hier ein beispiel ... https://karriere.bundesheer.at/fileadmin/pdf/Sportlimits_EPR.pdf

alle weiteren recherchen überlass ich nun dir.

was mich ja mehr interessieren würde: bist du dir sicher dass du nicht beim heer warst? für mich klingt's mehr nach du warst dort und dir ist irgendwas widerfahren, was dich derartig traumatisiert hat, dass du es bis jetzt ins höhere alter mitschleppst und jetzt bricht es raus. denn eine derartige obsession wie du sie an den tag legst, wenn es drum geht gegen das heer zu wettern, ist schon eindrucksvoll.

oftmals war es ja so, dass gern mit den unbeholfenen dicken, die man auf märschen, auf der hindernisbahn etc. ständig an der backe hatte und mitschleppen musste, dann allerlei schabernack getrieben wurde wenn sie es mir ihrer hilflosigkeit übertrieben haben ... :mrgreen:
 
Hi,


Einzig alleine darum geht es.

wir Du korrekt bemerkt hast, will man so schnell laufen, wie man kann, wenn man z.B. Handball spielt.

Beim Heer bist Du gesetzlich verpflichtet, zu wollen. Eine solche Verpflichtung findest Du auch z.B. im Arbeitsrecht.

Gewisse Dinge sind durchaus geregelt, vorgeschrieben, wie in der AHS Lehrpläne, die oft auch keiner kontrolliert.

Bei der AHS hast Du die Matura, wo extern überprüft wird, ob das, was am Lehrplan stand, gemacht wurde, beim Bundesheer wird im Kriegsfall geprüft, ob die Ausbildung was gebracht hat.

Zu meiner Zeit (1991) hast Du beim Bundesheer Geld bekommen, idR. so im Bereich der Lehrlingsentschädigung.

Es gibt Vorgaben, z.B. das Marschgepäck, das kleine oder das große, da ist kein Gewicht definiert, da ist vorgegeben, was ab Ausrüstung, Kleidung etc. Du mitnehmen musst. Ist also wie Urlaub oder Camping.

Was die Anzahl der Liegestütze etc. betrifft, darfst Du Dich nicht an US Filmen orientieren, so läuft das bei uns nicht. Die Vorgabe ist das Bemühen. Das ist auch gesetzlich definiert. Wenn Du Dich bemühst, reicht das, wenn Du nur 2 Liegestütz schaffst, reicht das, der Ausbildner wird Dich dann unterstützen, damit Du mal mehr schaffst. So viel anders als im Sportunterricht in der AHS ist das nicht.

Kollektivstrafen habe ich nicht erlebt. Nur davon gehört. Im Gegenteil, theoretisch hätte am Nachmittag der ganze Zug oder die Kompanie warten müssen, mit dem Heimgehen, bis der Letzte die 3.000 Meter fertig gelaufen ist. Praktisch wurden die anderen früher "freigelassen", damit nicht Animositäten entstehen, wo Sportliche den beiden Letzten vorwerfen "Deinetwegen komm ich eine halbe Stunde später heim" oder den Zug heim verpassen.

Das Bundesheer hat eine Hierachie, jeder ist seinem Vorgesetzten gegenüber verantwortlich, wenn die Grundwehrdiener nix können, bekommt ihr Ausbildner eine auf den Deckel. Meine Kompanie hatte 4 Züge, ca 12 Ausbildner inkl. Kompaniekommandant (Mag., glaube Jus der BWL oder so), je Zug ca. 30 GwD. Die Ausbildner haben sich untereinander überwacht und geholfen, im Sinne von "Du musst bissl nachsichtiger sein" oder "Du musst strenger sein" usw., im Endeffekt geht es darum richtig zu stehen, zu gehen, korrekt angezogen zu sein, sich zu benehmen, richtig grüssen, und da wurden die Ausbildner auch kontrolliert, ist vorgekommen, dass wenn die Truppe zur Kantine geht, irgendwo der Kompaniekommandant rumlungerte und aufgepasst hat, ob das passt oder die Leute plaudernd wie ein Sauhaufen dahinspazieren.

Und es wurde auch sehr viel mit Lob gearbeitet.

Sportliche Leistung war nie geprüft, wie viele Liegestütze die schaffen, wie schnell sie das StG77 auseinander bauen, etc. entzog sich den Vorgaben.

Und zu erwähnen ist, das es jederzeit Beschwerdemöglichkeiten gab. Ich selbst habe ja viele Probleme verursacht, der Kompaniekommandant hat mich immer wieder gefragt, ob ich mir irgendeinem Vorgesetzten nicht kann. Und hätten sich von einem Zug mit 30 Leuten 5 zusammen getan und gemeinsam Beschwerde gegen einen Vorgesetzten erhoben, hätte der ein Problem bekommen.

Die Ausbildner haben zusammengearbeitet, die haben durchaus ein good Cop/bad Cop System gehabt, ein oder 2 waren sehr streng, einige waren sehr amikal, da hat z.B. ein Korporal gemeint "Reißt Euch zusammen, sonst regt sich der Wachtmeister sowieso wieder auf".

Vorgesetzte waren auch durchaus fürsorglich, ich erinnere mich, dass ein Kamerad total fertig war, weil seine Freundin mit ihm Schluss gemacht hat, da hat ihn einer von den "harten" Vorgesetzten zur Seite genommen, und ihm sehr menschlich zugeredet. Sicher auch nicht uneigennützig, weil der Bursche paar Tage später mit Waffe und scharfer Munition zu tun hat.


LG Tom
 
natürlich ist kein grundwehrdiener beim bundesheer rechtlos. ist er nicht, war er nie und wird er auch nie sein. warum informierst du falsch? zu oft eine frage der ehre gesehen? keine sorge, code red uns so gibt's bei uns nicht.



warum hängst du dich an derartigen kleinigkeiten derartig auf? aber wie ich schon schrieb, viel meinung, wenig ahnung, bzw. klingen deine ausführungen immer mehr eigentlich nach null ahnung.

natürlich ist alles geregelt, nichts unterliegt der willkür. so wie auf deinem golfplatz, wo gerau geregelt wird wie du dein ballerl ins loch schupfen musst, ist's auch mit denn klimmzügen beim heer.

hier ein beispiel ... https://karriere.bundesheer.at/fileadmin/pdf/Sportlimits_EPR.pdf


alle weiteren recherchen überlass ich nun dir.

was mich ja mehr interessieren würde: bist du dir sicher dass du nicht beim heer warst? für mich klingt's mehr nach du warst dort und dir ist irgendwas widerfahren, was dich derartig traumatisiert hat, dass du es bis jetzt ins höhere alter mitschleppst und jetzt bricht es raus. denn eine derartige obsession wie du sie an den tag legst, wenn es drum geht gegen das heer zu wettern, ist schon eindrucksvoll.

oftmals war es ja so, dass gern mit den unbeholfenen dicken, die man auf märschen, auf der hindernisbahn etc. ständig an der backe hatte und mitschleppen musste, dann allerlei schabernack getrieben wurde wenn sie es mir ihrer hilflosigkeit übertrieben haben ... :mrgreen:
Diese Aufstellung hier zu posten ist eine klare Themenverfehlung.
Hier werden Leistungsparameter aufgelistet deren Erfüllung verlangt wird, wenn dort jemand beruflich Karriere mach will.
Fair enough. Nur diese Limits können ja niemals für Grundwehrdiener gelten, die gar nicht dort sein wollen.


Ich war - zum Glück - untauglich. Aber mir haben die Erzählungen diverser Freunde schon gereicht.
Das ist ja schon mal grundfalsch. Was berechtigt die Mitzwangsverpflichteten dazu, solchen Schabernack zu treiben?
Und wie kann man einen anderen Rekruten "an der Backe haben"? Solche Aufgaben wie Hindernisbahn muss man ja alleine bewältigen -
was sicher nicht jedem möglich ist.
Mal abgesehen davon, widerspricht das ja klar und eindeutig §6 Abs. 6 der ADV - somit wäre solch ein Verstoß auch zu ahnden.
1729248466975.png
 
natürlich ist alles geregelt, nichts unterliegt der willkür.
Eigentlich wollte ich da nimmer mittun, aber nach so einem Satz kann ich nicht anders.

An einem Wochendstrafdienst als Charge vom Tag wurde ich vom Kompaniekommandanten des Besitzes eines Buchs und eines Radios überführt. Beides lag unbenutzt im Chargenpult. Mehr hab ich nicht gebraucht. Insgesamt fand sich meine Namen 5mal hintereinander jeden 2. Tag auf der Dienstliste, bei einer Kompanie von 150 Mann. Natürlich ohne Begründung.
Nachdem es laut AdV keine Strafdienste gibt und Personalnot auch nicht der Grund sein kann, legte ich eine außerordentliche Beschwerde ein. War in der Zeit vor Internet alleine schon eine Herausforderung, wenn du nie rauskommst, um was am Postamt aufzugeben.
Was war? Einmal angerufen habens in der Kanzlei, mich selbst nie kontaktiert.
Und glaub mir, mit diesen Diensten und Nachtübungen an den "dienstfreien" Tagen, da war ich zu zermürbt, und auch noch zu jung und zu wenig selbstbewusst, den Rechtsweg zu beschreiten.
 
Hi,




wir Du korrekt bemerkt hast, will man so schnell laufen, wie man kann, wenn man z.B. Handball spielt.

Beim Heer bist Du gesetzlich verpflichtet, zu wollen. Eine solche Verpflichtung findest Du auch z.B. im Arbeitsrecht.

Gewisse Dinge sind durchaus geregelt, vorgeschrieben, wie in der AHS Lehrpläne, die oft auch keiner kontrolliert.

Bei der AHS hast Du die Matura, wo extern überprüft wird, ob das, was am Lehrplan stand, gemacht wurde, beim Bundesheer wird im Kriegsfall geprüft, ob die Ausbildung was gebracht hat.

Zu meiner Zeit (1991) hast Du beim Bundesheer Geld bekommen, idR. so im Bereich der Lehrlingsentschädigung.

Es gibt Vorgaben, z.B. das Marschgepäck, das kleine oder das große, da ist kein Gewicht definiert, da ist vorgegeben, was ab Ausrüstung, Kleidung etc. Du mitnehmen musst. Ist also wie Urlaub oder Camping.

Was die Anzahl der Liegestütze etc. betrifft, darfst Du Dich nicht an US Filmen orientieren, so läuft das bei uns nicht. Die Vorgabe ist das Bemühen. Das ist auch gesetzlich definiert. Wenn Du Dich bemühst, reicht das, wenn Du nur 2 Liegestütz schaffst, reicht das, der Ausbildner wird Dich dann unterstützen, damit Du mal mehr schaffst. So viel anders als im Sportunterricht in der AHS ist das nicht.

Kollektivstrafen habe ich nicht erlebt. Nur davon gehört. Im Gegenteil, theoretisch hätte am Nachmittag der ganze Zug oder die Kompanie warten müssen, mit dem Heimgehen, bis der Letzte die 3.000 Meter fertig gelaufen ist. Praktisch wurden die anderen früher "freigelassen", damit nicht Animositäten entstehen, wo Sportliche den beiden Letzten vorwerfen "Deinetwegen komm ich eine halbe Stunde später heim" oder den Zug heim verpassen.

Das Bundesheer hat eine Hierachie, jeder ist seinem Vorgesetzten gegenüber verantwortlich, wenn die Grundwehrdiener nix können, bekommt ihr Ausbildner eine auf den Deckel. Meine Kompanie hatte 4 Züge, ca 12 Ausbildner inkl. Kompaniekommandant (Mag., glaube Jus der BWL oder so), je Zug ca. 30 GwD. Die Ausbildner haben sich untereinander überwacht und geholfen, im Sinne von "Du musst bissl nachsichtiger sein" oder "Du musst strenger sein" usw., im Endeffekt geht es darum richtig zu stehen, zu gehen, korrekt angezogen zu sein, sich zu benehmen, richtig grüssen, und da wurden die Ausbildner auch kontrolliert, ist vorgekommen, dass wenn die Truppe zur Kantine geht, irgendwo der Kompaniekommandant rumlungerte und aufgepasst hat, ob das passt oder die Leute plaudernd wie ein Sauhaufen dahinspazieren.

Und es wurde auch sehr viel mit Lob gearbeitet.

Sportliche Leistung war nie geprüft, wie viele Liegestütze die schaffen, wie schnell sie das StG77 auseinander bauen, etc. entzog sich den Vorgaben.

Und zu erwähnen ist, das es jederzeit Beschwerdemöglichkeiten gab. Ich selbst habe ja viele Probleme verursacht, der Kompaniekommandant hat mich immer wieder gefragt, ob ich mir irgendeinem Vorgesetzten nicht kann. Und hätten sich von einem Zug mit 30 Leuten 5 zusammen getan und gemeinsam Beschwerde gegen einen Vorgesetzten erhoben, hätte der ein Problem bekommen.

Die Ausbildner haben zusammengearbeitet, die haben durchaus ein good Cop/bad Cop System gehabt, ein oder 2 waren sehr streng, einige waren sehr amikal, da hat z.B. ein Korporal gemeint "Reißt Euch zusammen, sonst regt sich der Wachtmeister sowieso wieder auf".

Vorgesetzte waren auch durchaus fürsorglich, ich erinnere mich, dass ein Kamerad total fertig war, weil seine Freundin mit ihm Schluss gemacht hat, da hat ihn einer von den "harten" Vorgesetzten zur Seite genommen, und ihm sehr menschlich zugeredet. Sicher auch nicht uneigennützig, weil der Bursche paar Tage später mit Waffe und scharfer Munition zu tun hat.


LG Tom
Mag sein, dass das 10 Jahre später anders war. Ich hätte ja 10 Jahre vor Dir einrücken müssen. Ich bin ja noch aus der Boomer Generation,
also VOR dem Pillenknick geboren worden. Da musste wohl das Bundesheer keinerlei Rücksichten nehmen, da ja mehr als ausreichend Menschenmaterial zur Verfügung stand.

Verpflichtung zu "wollen". Ja steht in §3 Abs 3 etwa sinngemäß drin.
Nur wo sind eben die Bewertungskriterien die objektiv - und nicht subjektiv in der persönlichen Einschätzung des Ausbildners -
die Grenze zwischen nicht können und nicht wollen ziehen? Darum geht's mir ja.
Der Vergleich mit dem Arbeitsrecht hinkt da natürlich. Denn niemand erbringt Arbeitsleistung gratis, sondern darf sich mit Recht auch Entlohnung dafür erwarten. Also darf sich der Arbeitgeber auch Arbeitsleistung erwarten, wenn er Lohn dafür bezahlt.
Das ist beim ÖBH nicht so - bzw. war's zu meiner Zeit nicht.

Der Sinn erschließt sich mir nicht. Was hat der Ausbildner davon, dass sich der mit Liebeskummer beschäftigte Rekrut nicht erschießt?
Wenn er suizidgefährdet ist, dann wirft er sich halt vor einen Zug, wenn er es nicht mit der Waffe macht.
Geht auch nur die Angehörigen und Freunde des Rekruten was an - nicht aber das Bundesheer.
Aber sowas wie Liebeskummer erzählt man ja wohl auch nicht in der Kaserne sondern in der Familie oder im Freundeskreis.
Es ist ja wohl nicht davon auszugehen, dass der betrübte Rekrut den Ausbildner oder einen Mitverpflichteten abknallt - außer einer davon hat ihm die Freundin ausgespannt. Also verstehe ich dem Zusammenhang "nicht uneigennützig" nicht.

Wahrscheinlich ist vorwiegend der Ausbildner sauer, wenn er zwei Stunden länger da bleiben muss, bis alle die 3.000m zurück gelegt haben.
Aber gut, dass die anderen nicht dafür büßen müssen.


Das Beispiel mit Sportunterricht in der AHS kann ich aus eigener Erfahrung nicht nachvollziehen. Wir mussten 5 Runden um Turnsaal laufen, quasi zum Aufwärmen. Danach haben wir Fußball gespielt. Ende! Der Turnprofessor hätte beim Geräteturnen oder anderen Aktivitäten ja dabei sein müssen und "sichern" oder "Anleitungen geben" müssen. Dann hätte er aber keine Zeit mehr gehabt, Deutschschularbeiten - bzw. Hausübungen zu lesen und zu korrigieren. Geholt haben wir ihn nur, wenn ein Mitschüler verletzt war.
Beim Kicken haben sich aber weit weniger Schüler verletzt als auf irgendwelchen Turngeräten wie "Ringe", "Barren" oder "Sprungkasten".
Aber vielleicht war das bei anderen Turnprofessoren bzw. Schulen anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tragisch wird's nur, wenn man solchen Soziopathen per gesetzlicher Wehrdienstverpflichtung ausgesetzt ist.

Diese Aufstellung hier zu posten ist eine klare Themenverfehlung.

ja und genau das selbe gibt's auch für grundwehrdiener. viel. find ich's im web oder bekomm's von wem, damit deine arme seele endlich ihren frieden findet.

warum gehst eigentlich mit keinem wort auf die themen ein, in denen dir mehrfach aufgezeigt wurde dass du völlig ahnungslos bist und falsch liegst und versteifst dich statt dem justament auf klimmzüge und liegestütze?
 
An einem Wochendstrafdienst als Charge vom Tag wurde ich vom Kompaniekommandanten des Besitzes eines Buchs und eines Radios überführt. Beides lag unbenutzt im Chargenpult. Mehr hab ich nicht gebraucht. Insge

ja und? weiß jeder bei eher dass es beim chargen weder buch noch radio erlaubt ist bzw. war, denn der radio wurde kurz nach meiner zeit erlaubt.

und ja, natürlich gibt es auch willkür in solchen fällen. ändert aber nichts daran dass anderes wiederum genau reglementiert ist. weiß ja nicht wie es bei euch war, aber bei uns in der kaserne wurden nur die querulanten und krätzen sanktioniert, alle anderen hatten ein gutes leben.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja und genau das selbe gibt's auch für grundwehrdiener. viel. find ich's im web oder bekomm's von wem, damit deine arme seele endlich ihren frieden findet.

warum gehst eigentlich mit keinem wort auf die themen ein, in denen dir mehrfach aufgezeigt wurde dass du völlig ahnungslos bist und falsch liegst und versteifst dich statt dem justament auf klimmzüge und liegestütze?

Diese genaue Anforderungsliste ist per se auch nur ein kleines - relativ unbedeutendes - Detail.
Viel wichtiger ist doch, welche Maßnahmen darf das Kaderpersonal setzen,
wenn ein Rekrut diese Anforderungen nicht erfüllt - welche auch immer das sind?
Beispiel 100m Lauf. Gut unter 10 Sekunden ist wenig realistisch, aber ab welchem Zeitbedarf beginnt "Laschieren"?
Ab 20 Sekunden, 30 Sekunden, 1 Minute?
Oder 3.000m Lauf. Ok Weltrekord sind 7 min 20,67 Sekunden.
Es ist einleuchtend, dass diese Zeit von einem GWD nicht verlangt werden kann.
Welche dann? 10 Minuten, 20 Minuten, 30 Minuten 1 Stunde?

Noch niemand konnte mir die rechtlichen Rahmenbedingungen benennen,
auf Grund welche Kriterien ein Ausbildner zwischen ""Faulheit" und "nicht in der Lage sein"
unterscheiden kann und vor allem auch darf.

Du willst mir jetzt nicht allen Ernstes erklären, dass man beim Heer keine Liegestütze oder Klimmzüge machen oder laufen muss?
Wenn dem tatsächlich nicht so ein sollte, dann habe ich wohl wirklich eine völlig falsche Vorstellung vom Heer.

Und nein: "Bemühen" "guter Wille" etc. haben im Zusammenhang mit dem Grundwehrdienst keinen Anwendungsbereich.
Es geht einzig und alleine ausschließlich nur drum, welche gesetzlichen Verpflichtungen sind punktgenau zu erfüllen aber keinen Deut mehr.
Wenn jemand mehr leistet als das Gesetz von ihm verlangen darf, dann ist das freiwillige Mehrleistung.
Spricht ja nix dagegen, ist aber jedes Menschen individuelle Entscheidung.
 
ja und? weiß jeder bei eher dass es beim chargen weder buch noch radio erlaubt ist bzw. war, denn der radio wurde kurz nach meiner zeit erlaubt.

und ja, natürlich gibt es auch willkür in solchen fällen. ändert aber nichts daran dass anderes wiederum genau reglementiert ist. weiß ja nicht wie es bei euch war, aber bei uns in der kaserne wurden nur die querulanten und krätzen sanktioniert, alle anderenm hatten ein gutes leben.
Alleine diese Bezeichnungen sind anmaßend.
 
weiß jeder bei eher dass es beim chargen weder buch noch radio erlaubt ist
Den an diesem Tag diensthabenden OvT hatte ich schon beim letzten SamSon 2 Wochen davor und da hat er es auf meine Frage hin erlaubt. Diesmal ist er vorher gar nicht zum Kontrollbesuch durchgegangen, deswegen auch Radio nicht in Betrieb bzw Buch noch nicht gelesen.
Aber das war ja unter Adolf dem Glorreichen auch schon so: der bloße Besitz von Einrichtungen, die es auch nur erlauben, Feindsender zu hören und Feindpropaganda zu lesen, muss bereits schärfstens sanktioniert werden. :mrgreen:

Für einen Querulanten war ich damals ein zu kleines schüchternes Mäuschen.
Außerdem waren wir ja alle mit Matura und/oder Studium, um 1980 mit einen alten Graffel umzugehen zu lernen, das die Amis nach dem Krieg einfach dagelassen haben.
Unter solchen Leuten gibt es doch keine Querulanten. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,


Nur wo sind eben die Bewertungskriterien die objektiv - und nicht subjektiv in der persönlichen Einschätzung des Ausbildners -
die Grenze zwischen nicht können und nicht wollen ziehen? Darum geht's mir ja.

jede Tat, die Vorsatz erfordert, hat das selbe Problem, irgendwer - Richter, Geschworene - muss entscheiden, ob er das wollte (Vorsatz) oder nicht. Das macht dann den Unterschied zwischen z.B. Mord und Körperverletzung mit Todesfolge aus.


Der Vergleich mit dem Arbeitsrecht hinkt da natürlich. Denn niemand erbringt Arbeitsleistung gratis, sondern darf sich mit Recht auch Entlohnung dafür erwarten. Also darf sich der Arbeitgeber auch Arbeitsleistung erwarten, wenn er Lohn dafür bezahlt.
Das ist beim ÖBH nicht so - bzw. war's zu meiner Zeit nicht.

Die Leistung des Bundesheers ist, dass der Mann in Österreich leben darf, und nicht ins Gefängnis kommt.

Wehrpflicht ist so wie Steuernzahlen. Mag man nicht mögen, wenn man es nicht tut, geht man sitzen.


Der Sinn erschließt sich mir nicht. Was hat der Ausbildner davon, dass sich der mit Liebeskummer beschäftigte Rekrut nicht erschießt?

Er ist ein Mensch?


Wenn er suizidgefährdet ist, dann wirft er sich halt vor einen Zug, wenn er es nicht mit der Waffe macht.

Du meinst, wenn man jemanden suizidalen eine geladene Waffe in die Hand gibt, haftet man nicht?

Wahrscheinlich ist vorwiegend der Ausbildner sauer, wenn er zwei Stunden länger da bleiben muss, bis alle die 3.000m zurück gelegt haben.
Aber gut, dass die anderen nicht dafür büßen müssen.

Der bekommt Überstunden bezahlt, nicht zu schlecht.



Aber vielleicht war das bei anderen Turnprofessoren bzw. Schulen anders.

Ja, wir hatten Turnunterricht!

LG Tom
 
Diese genaue Anforderungsliste ist per se auch nur ein kleines - relativ unbedeutendes - Detail.
Viel wichtiger ist doch, welche Maßnahmen darf das Kaderpersonal setzen,
wenn ein Rekrut diese Anforderungen nicht erfüllt - welche auch immer das sind?
Beispiel 100m Lauf. Gut unter 10 Sekunden ist wenig realistisch, aber ab welchem Zeitbedarf beginnt "Laschieren"?
Ab 20 Sekunden, 30 Sekunden, 1 Minute?
Oder 3.000m Lauf. Ok Weltrekord sind 7 min 20,67 Sekunden.
Es ist einleuchtend, dass diese Zeit von einem GWD nicht verlangt werden kann.
Welche dann? 10 Minuten, 20 Minuten, 30 Minuten 1 Stunde?

Noch niemand konnte mir die rechtlichen Rahmenbedingungen benennen,
auf Grund welche Kriterien ein Ausbildner zwischen ""Faulheit" und "nicht in der Lage sein"
unterscheiden kann und vor allem auch darf.

Du willst mir jetzt nicht allen Ernstes erklären, dass man beim Heer keine Liegestütze oder Klimmzüge machen oder laufen muss?
Wenn dem tatsächlich nicht so ein sollte, dann habe ich wohl wirklich eine völlig falsche Vorstellung vom Heer.

Und nein: "Bemühen" "guter Wille" etc. haben im Zusammenhang mit dem Grundwehrdienst keinen Anwendungsbereich.
Es geht einzig und alleine ausschließlich nur drum, welche gesetzlichen Verpflichtungen sind punktgenau zu erfüllen aber keinen Deut mehr.
Wenn jemand mehr leistet als das Gesetz von ihm verlangen darf, dann ist das freiwillige Mehrleistung.
Spricht ja nix dagegen, ist aber jedes Menschen individuelle Entscheidung.
So sinnlos was Du schreibst, Du bist ein abgrundtiefer Bundesheerhasser, fast schon narzisstisch. Echt schlimm!!!
 
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