Bundesheer

Natürlich sei Dir unbenommen, die von Vätern und Großvätern begangenen Verbrechen als Angehörige der Wehrmacht,
oder ihr ähnlichen Verbänden wie der Waffen-SS durch die Bezeichnung "keine Loser" gleichsam "gutzuheißen" -
mal schauen, was der Staatsschutz dazu meint.
Da kommt man leicht in Konflikt mit dem "Verbotsgesetz von 1947" (manchmal auch "Wiederbetätigungsgesetz" genannt) -
eine Gratwanderung ist es allemal.

natürlich ... :trost:

aber trotzdem danke dass du mich an deinem wissen und deiner weisheit teilhaben lässt ... :up:

was ist eigentlich geschehen? jahrelang hin und wieder nur ein paar wenige zeilen und nun plötzlich ellenlange ergüße samt rechtsbelehrung? frühpensionierung? fadesse? :)

ps: weder mein vater noch mein großvater, beide angehörige der damaligen wehrmacht, haben verbrechen begangen ... :)
 
An den Haaren herbei gezogen ist da nix. Diese sportlichen Ertüchtigungen gehören doch zum Alltag im ÖBH -
zumindest in der Grundausbildung.
Eigentlich schon. Weil im Regelfall niemand bestraft wird, wenn er keine 10 Klimmzüge zustande bringt. Wenn dem so sein sollte, wirst du dies ja sicher belegen können.

Er verfügt ja über keinerlei Kompetenzen
Offenbar sieht der Gesetzgeber das anders.

Ein Polizist darf mich auch nicht strafen wenn er meint, auf diesem Straßenabschnitt hielte er persönlich 80 km/h. Wenn dort 100 km/h erlaubt sind hat er keine rechtliche Handhabe für eine Strafe.
Auch hier liegst du mit deinem Rechtsverständnis daneben. Tempolimits benennen die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Das heißt aber nicht, dass du deine Fahrgeschwindigkeit nicht den vorherrschenden Rahmenbedingungen anpassen musst. Wäre die Fahrbahn beispielsweise mit Eis bedeckt und du fährst dort mit 100km/h, wird man dich höchstwahrscheinlich anhalten.
Ist halt ein ähnlich konstruierter Extremfall, wie deine unterstellte Annahme das BH wäre bei seinen Leistungsanforderungen eine Kaderschmiede für die Navy Seals. :mrgreen:
Ich frage mich ja, warum dich das derart beschäftigt. Mich hat damals eher gestört, dass sich der Staat anmaßt, mir x Monate meines Lebens für den Militärdienst bei einem Verein, der im Ernstfall nichtmal die Lufthoheit für einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten kann, zu stehlen.
 
Verein, der im Ernstfall nichtmal die Lufthoheit für einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten kann

habe vor jahren einmal in irgend einer tv-doku aufgeschnappt, dass ein einziger flugzeugträgerverband der amis mehr feuerkraft hat als unser ganzes heer. schätze mal dass die durchaus recht haben.
 
habe vor jahren einmal in irgend einer tv-doku aufgeschnappt, dass ein einziger flugzeugträgerverband der amis mehr feuerkraft hat als unser ganzes heer. schätze mal dass die durchaus recht haben.
Das ist auch keine große Leistung. Die haben auf einem Träger mehr Kampfflugzeuge als wir in der Gesamtheit. Und obendrein auch noch besser ausgestattet. Wir haben ja damals beim Eurofighter-Kauf die Ausstattung für Schönwetter-Rundflüge gewählt. :mrgreen:
 
Eigentlich schon. Weil im Regelfall niemand bestraft wird, wenn er keine 10 Klimmzüge zustande bringt. Wenn dem so sein sollte, wirst du dies ja sicher belegen können.


Offenbar sieht der Gesetzgeber das anders.


Auch hier liegst du mit deinem Rechtsverständnis daneben. Tempolimits benennen die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Das heißt aber nicht, dass du deine Fahrgeschwindigkeit nicht den vorherrschenden Rahmenbedingungen anpassen musst. Wäre die Fahrbahn beispielsweise mit Eis bedeckt und du fährst dort mit 100km/h, wird man dich höchstwahrscheinlich anhalten.
Ist halt ein ähnlich konstruierter Extremfall, wie deine unterstellte Annahme das BH wäre bei seinen Leistungsanforderungen eine Kaderschmiede für die Navy Seals. :mrgreen:
Ich frage mich ja, warum dich das derart beschäftigt. Mich hat damals eher gestört, dass sich der Staat anmaßt, mir x Monate meines Lebens für den Militärdienst bei einem Verein, der im Ernstfall nichtmal die Lufthoheit für einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten kann, zu stehlen.
Nochmal, der Polizist kann es nicht nach seinem Gutdünken festlegen - der Ausbildner offensichtlich schon.
Es fehlt eben die klare Regelung - von Anforderungen an Angehörige von Spezialeinheiten rede ich ja nicht -
zu denen wird auch niemand zwangsrekrutiert, zu denen meldet man sich freiwillig.

Wieviele Klimmzüge sind "ausreichend". Einer, zwei, fünf ... ?
Ausbildner X hat kein Problem, wenn man keine zusammenbringt. Ausbildner Y aber bezeichnet nur 3 (als wahllos herausgegriffenes Beispiel)
als Faulheit. Ich habe z.B. in 8 Jahren Gymnasium sowas nie gemacht, oder sonstige Turnübungen.
Ich habe aber keine Erinnerung mehr dran, ob sowas in der Volkschule verlangt wurde. Ich glaube aber nicht.

Was am Heer stört ist keine Frage von "entweder/oder" - vielmehr trifft "sowohl als auch" zu.
Verpflichtend einem Verein beitreten zu müssen der noch dazu nicht fähig, seinen Hauptzweck zu erfüllen ist ja doppelt schlimm.
Die paar wenigen Dinge wie Hilfe bei Katastrophen mögen hier mildernd angeführt werden - das scheinen sie zu können.
Aber sonst kann man im Bedrohungsfall nur schnellstmöglich das Land verlassen - verteidigen können wir uns ohnehin nicht ernsthaft.
Daher bin ich auch klar ein Befürwortet einer Berufsarmee - auch weil so niemandem Zeit gestohlen wird.
 
Nochmal, der Polizist kann es nicht nach seinem Gutdünken festlegen - der Ausbildner offensichtlich schon.
Auch die Polizei respektive die Verwaltungsbehörden können Strafen innerhalb des vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmens verhängen.

Wieviele Klimmzüge sind "ausreichend".
Wennst mich fragst. 20 Wiederholungen in den Nacken pro Satz. Alles andere ist ein Lulu. :mrgreen:

Daher bin ich auch klar ein Befürwortet einer Berufsarmee
Na wenigstens in diesem Fall haben wir eine Übereinstimmung gefunden.
 
Habe in all den Jahren hier noch nie erlebt, dass Dir ein Thema derart nahe geht. Du scheinst zu diesem Verein eine gar eigenartige Beziehung zu haben :hmm:
Das Thema geht mir mittlerweile am Arsch vorbei. Ich war nicht da, und werde jetzt auch nicht mehr hin müssen.
Aber klar spielt hier ein gewisses "Ritt über den Bodensee" Phänomen mit.
Es gab schon Menschen die den GWD nicht überlebt haben - und ich bin froh,
nicht einer davon gewesen zu sein. Ich bin mental zu gefestigt, dass die "mich gebrochen" hätten,
aber ich wäre dort aus den Zwangsmaßnahmen 8 Monate nicht rausgekommen -
da wäre keinerlei Ausbildung möglich gewesen, weil ich nur strafweise Toiletten geputzt oder Höfe gekehrt hätte.
Und ja, mit Ungerechtigkeit habe ich so meine "issues".
Aber es ist einfach spannend, wenn sich ein paar Komiker winden wie Aale weil sie nicht in der Lage sind,
die einfachsten Fragen zu beantworten, obwohl sie selbsternannte Heeresexperten sind.
 
Auch die Polizei respektive die Verwaltungsbehörden können Strafen innerhalb des vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmens verhängen.


Wennst mich fragst. 20 Wiederholungen in den Nacken pro Satz. Alles andere ist ein Lulu. :mrgreen:


Na wenigstens in diesem Fall haben wir eine Übereinstimmung gefunden.
Und da hakt es eben schon. Der Gesetzgeber hat eben - um diesem Beispiel "Klimmzügen" zu folgen - keinerlei Rahmen vorgegeben.
Das habe ich ja schon x-fach hier bemängelt. Du meinst 20 müsse man bringen. Ist Deine persönliche Meinung, sei Dir unbenommen -
aber die hat keinerlei Gesetzeskraft.
Was auch immer Du unter "20 Wiederholungen mit dem Nacken" verstehst. Ich hatte hier wohl eine falsche Vorstellung und vermutete,
dass Klimmzüge irgendwie mit den Armen gemacht müssten. Aber vielleicht haben wir hier auch nur unterschiedliche Begriffsdefinitionen.
 
Was auch immer Du unter "20 Wiederholungen mit dem Nacken" verstehst. Ich hatte hier wohl eine falsche Vorstellung und vermutete,
dass Klimmzüge irgendwie mit den Armen gemacht müssten.
Die 20 Wiederholungen waren ein Spaß.
Es gibt unterschiedliche Ausführungen, mit Ober-, Untergriff, zum Nacken etc.


Aber zum Thema Wiederholungen: wie willst du das genau definieren. Jemand mit höherer Körpermasse wird in der Regel weniger zustande bringen als jemand mit weniger Körpermasse. Jemand der 9er tauglich ist, wird wahrscheinlich mehr schaffen als jemand der 6er tauglich ist.
Das ist Ermessensspielraum.
 
HI,

Und da hakt es eben schon. Der Gesetzgeber hat eben - um diesem Beispiel "Klimmzügen" zu folgen - keinerlei Rahmen vorgegeben.

die gibt es auch nicht. Bei uns gab es keine Klimmzüge und dergleichen. Laufen, da ging es um 3 km, Zeit egal. Also mehr oder weniger.

Ich hab auch nie ein "runter auf 10" erlebt.

Der Kamerad, der verstorben ist, am Grenzeinsatz, hatte einen Herzfehler, und "Schuld" wäre der Gemeindearzt von Götzendorf, weil der - angeblich - extra angefertigte Befunde offenbar ignoriert oder falsch bedeutet hat.

LG Tom
 
Die 20 Wiederholungen waren ein Spaß.
Es gibt unterschiedliche Ausführungen, mit Ober-, Untergriff, zum Nacken etc.


Aber zum Thema Wiederholungen: wie willst du das genau definieren. Jemand mit höherer Körpermasse wird in der Regel weniger zustande bringen als jemand mit weniger Körpermasse. Jemand der 9er tauglich ist, wird wahrscheinlich mehr schaffen als jemand der 6er tauglich ist.
Das ist Ermessensspielraum.
Da wäre ich gleich im Krankenrevier gelandet. Bei so einer Bewegung hängt's mir sofort die linke Schulter aus.
Es geht ja weniger um die Körpermasse als um das Verhältnis von Muskelmasse zu Körpermasse.
Der User der hier von "Fahrradschläuchen in den Oberarmen" geschrieben hat,
hatte nach seiner Beschreibung eine eher geringe Körpermasse, wird aber auch nicht viele Klimmzüge zusammengebracht haben -
zumindest beschreibt er das so.
Ich weiß nicht, ob es diese "Nummernklassifizierung" auch schon zu meiner Musterung Anfang der 1980er gab.
Aber ich weiß auch nicht, wie man das bei der Musterung feststellen hätte wollen.

Die war auf jeden Fall entwürdigend, und man kann nicht mal dagegen Klage erheben, weil Armeen in vielen Bereichen
aus der EMRK ausgenommen sind. So darf (oder durfte damals) einem dort jeder X-Beliebige einfach so ohne vorher das Einverständnis eingeholt zu haben die Genitalien betatschen, und man durfte dem in Notwehr nicht mal die Fresse polieren oder die Finger brechen.
Klar, damals gab's das ganze "me too" Thema noch nicht. Ich hoffe für die jungen Männer von heute, dass solche Fehlverhalten abgestellt wurden.
 
Ich war nicht da, und werde jetzt auch nicht mehr hin müssen
Das ist die beste Mitteilung die Du machen hast können, denn Du wärst für das BH und Deine Kameraden eine absolut tödliche Gefahr gewesen.
Einen Wunsch hätte ich noch, vielleicht könntest Du uns User hier im EF von Deinen mehr als langathmigen Einträgen verschonen, :cry:
 
HI,



die gibt es auch nicht. Bei uns gab es keine Klimmzüge und dergleichen. Laufen, da ging es um 3 km, Zeit egal. Also mehr oder weniger.

Ich hab auch nie ein "runter auf 10" erlebt.

Der Kamerad, der verstorben ist, am Grenzeinsatz, hatte einen Herzfehler, und "Schuld" wäre der Gemeindearzt von Götzendorf, weil der - angeblich - extra angefertigte Befunde offenbar ignoriert oder falsch bedeutet hat.

LG Tom
Wie schon gesagt, in den letzten Jahrzehnten scheint sich einiges geändert zu haben.
Beispiel 3.000m und Laufen. Da fängt es ja schon an - wieso muss man die laufen können und darf nicht "gehen".
In welchem Gesetz steht, dass man "Laufen" zu beherrschen hat?

Die Zeiten die Zeiten die in einem früheren Post für Berufsanwärter gepostet wurden sind da schon sportlich.
Für 3.000m habe ich in der Liste nix gefunden - nur für 2.400m.
Aber wenn ich die 100m Zeiten für die aktuellen Weltrekorde auf 5000m, 3000m und 1500m ansehe,
liegen die zwischen 15,1 Sekunden bei 5000m und 13,7 Sekunden für 1.500m.
Also kann man etwa 14 Sekunden hinreichend genau extrapolieren, welche 100m Zeit für einen Weltrekordlauf
auf diese Distanz anzunehmen ist. Das bedeutet eine hochgerechnete Gesamtlaufzeit von 5 min 36 Sekunden.

Benötigt man etwa knapp die doppelte Zeit (10 min 2 Sekunden) des extrapolierten Weltrekords auf 2.400m oder weniger erhält man die maximale Punkteanzahl.
Als Mann in meinem Alter (wer bewirbt sich da noch beim Heer??? aber das ist eine andere Frage) bekäme noch die minimale Punkteanzahl
wenn er grob die dreifache Zeit benötigt wie ein Weltrekordler (12 Min 16 Sec bis 15 min 40 sec).
Wenn ich das mit meiner Zeit als Helfer beim Skiclub Kitzbühel vergleiche - die Streif am Rennsamstag in der dreifachen Siegerzeit -
also etwa 6 min - war schon sehr sportlich gefahren für einen Nicht-Rennläufer. In meinen 30ern ging das noch - je nachdem wie griffig die Piste war.
Ich habe keinen Schimmer, was die längste Strecke war, die ich je ganz durchgelaufen bin, aber ich denke die zehnfache Zeit eines Weltrekordhalters wäre eine gute Richtschnur für jemand der nicht besonders trainiert ist. Also etwa gut 50 Minuten für 2.400m.
 
Das ist die beste Mitteilung die Du machen hast können, denn Du wärst für das BH und Deine Kameraden eine absolut tödliche Gefahr gewesen.
Einen Wunsch hätte ich noch, vielleicht könntest Du uns User hier im EF von Deinen mehr als langathmigen Einträgen verschonen, :cry:
1. es heißt langatmig ... hat nur bei manchen Menschen was mit Asthma zu tun.
2. der Vorteil vom EF ist, man KANN Beiträge lesen, muss aber nicht.
Das ist wie mit Deinen Schwanzbildern - man kann sie ansehen, muss aber nicht. :X3:
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist die beste Mitteilung die Du machen hast können, denn Du wärst für das BH und Deine Kameraden eine absolut tödliche Gefahr gewesen.
Einen Wunsch hätte ich noch, vielleicht könntest Du uns User hier im EF von Deinen mehr als langathmigen Einträgen verschonen, :cry:
Darf ich noch ergänzen zu den Ergüssen über das BH von "quantensprung":Dieser gute Mann wäre bei meinem ET Juli 1965 herzlich willkommen gewesen.Wsl.hätte er 100 x schreiben müssen:"Mit mir hat das BH einen guten Fang gemacht",dann wäre er durch "Eilboten Expreß" umgehend heim zu Mutti geschickt worden.😁
 
Zurück
Oben