Also W.P. war auch früher mal Geschäftsführer bei der Gesellschaft die den Fun-Palast betreibt. Lt. Bilanz vom 31.12.2010 weist die Betreibergesellschaft nur Verbindlichkeiten um knapp 94.000 Euro aus. Anscheinend handelt es sich mehrheitlich um Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Aufgrund der vom Geschäftsführer übernommenen Haftungen für die Verbindlichkeiten und der Tatsache, dass eine Zusage vorliegt, den unter "Verrechnung Gesellschafter" ausgewiesenen Betrag im Bedarfsfalle als Kapitalerhöhung zur Verfügung zu stellen, liegt keine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vor.
Also hätte W.P. am Papier keine persönliche Haftung übernommen, müsste gemäß IO der Konkursantrag gestellt werden, aber das ist nicht das Fall. Das Gebäude und der Grund gehört nicht der Gesellschaft die das Centaurus betreibt (dazu ist das Anlagevermögen zu gering). Der Grund gehört einen Immobiliengesellschaft die im Zusammenhang mit dem Inhaber der Domain
http://www.club-centaurus.at steht.
Ich und ein paar Partner überlegen schon länger einen echten "reinen AO-Club" zu machen, nachdem Vorbbild des La Luna aus Moers. Aber dabei scheitert man an Österreich...