Ich dachte die ist nur durch die 1% Mindestreserve begrenzt??
Jein. Um es nicht komplizierter als nötig zu machen, aber grundsätzlich ist zwischen einem Aktiv- und einem Passiv-Mindestreservesystem zu unterscheiden, je nach Bezugsgröße. Beim heutigen Mindestreservesystem des Eurosystem handelt es sich um ein Passiv-Reservesystem, Berechnungsgrundlage ist also das Passivgeschäft, wie (Sicht)einlagen, kurzfristige Termineinlagen etc. Demnach müssen Banken einen gewissen Prozentsatz, im Euroraum 1%, der Reservebasis in Form von Zentralbankgeld auf ihren Konten bei ihrer Nationalbank vorhalten.
Primär dient sie der Liquiditätsbereitstellung, ob sie je einem geeigneten Instrument zur Beeinflussung der Kreditvergabe, insbesondere bei einem derart niedrigen Reservesatz und den derzeitigen Finanzierungsmöglichkeiten der Banken, entsprach, ist mehr als fraglich und wird nach heutigem Wissensstand eher verneint.
Nationalbanken einiger Länder verzichten sogar auf ein derartiges geldpolitisches Instrument.
Auch in dem Fall jein. Es bestehen ein paar Unterschiede zwischen dem bilanziellem Eigenkapital und den regulatorischen Eigenmitteln, sodass man in diesem Zusammenhang von Eigenmitteln und nicht von EK spricht.
Jedenfalls beeinflussen die regulatorischen Eigenmittel, in Form von Kern- und Ergänzungskapital, (sowie Kapitalbuffer) das Volumen des Gesamtkreditportfolios weit mehr als die Mindestreserve. So müssen die anrechenbaren Eigenmittel mindestens 8% des Gesamtforderungsbetrages, welcher sich aus dem risikogewichteten Kreditrisiko, dem Marktrisiko, im Falle von Fremdwährungen aus einem Fremdwährungsrisiko und noch ein paar anderen Risikobewertungen errechnet, ausmachen.
Das risikogewichtete Kreditrisiko ergibt sich dabei nicht aus dem Nennbetrag des Kreditportfolios, sondern entsprechend dem
ratinggewichteten Nennbetrag. So werden beispielsweise Finanzierung von Staaten in Landeswährung mit einem Risiko von 0% gewichtet, sind also nicht mit Eigenmitteln zu unterlegen. Bei Gebietskörperschaften wären es 1% usw. bis hin zu irgendwelchen Verbriefungen und Geldmarktpapieren mit einem Risikogewicht von über 1000%.
Als Beispiel: verfügt eine Bank über Eigenmittel in Höhe von 100 Millionen Euro, so darf diese bei einem zu 100 % anzurechnendem, ratinggewichteten Kreditrisiko maximal einen Gesamtforderungsbetrag von 1,25 Milliarden in der Bilanz ausweisen (8 % des Gesamtforderungsbetrags entsprechen 100 Mio Eigenmittel). Somit bilden die Eigenmittel den entscheidenden Wachstumsfaktor des Kreditportfolios in Volumen und Struktur.
Als ergänzendes Regulativ hat man dann noch die ungewichtete Eigenmittelquote eingeführt, welche die Eigenmittel dem gesamten Kreditvolumen gegenüberstellt. Diese betrifft vorallem Kreditinstitute die Aktiva mit geringem Risiko aufweisen.
Ungewichtete Eigenmittelanforderungen widersprechen halt auf Grund der fehlenden Risikogewichtung dem bankenaufsichtsrechtlichen Grundsatz, dass niedrige Risiken auch durch niedrige Eigenkapitalanforderungen belohnt werden sollen....es zeigt sich, alles hat seine Vor- und Nachteile.