Corona-Virus - 2. Teil

Pass auf...wir testen das einfach...ihr kommt rum...
Wir rufen den dorfsheriff und schauen was der euch dann erzählt wie okay das is
 
Strafrechtliche Aspekte der Corona-Krise
Die Berichterstattung zur Corona-Krise thematisiert immer wieder auch strafrechtliche Konsequenzen, die bei Zuwiderhandeln gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus drohen würden. Aber, dürfen die Behörden in dieser Angelegenheit überhaupt strafen?
Ja. Die Behörden dürfen und müssen die Sicherheitsmaßnahmen in letzter Konsequenz durch Strafen durchsetzen und das entspricht auch dem Sinn und Zweck der Bekämpfung der Ausbreitung einer gefährlichen Krankheit. Neben verwaltungsrechtlichen Geldstrafen des Epidemiegesetz 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetz sieht das Strafgesetzbuch sogar Freiheitsstrafen vor.

Epidemiegesetz 1950
Das Epidemiegesetz 1950 sieht zur Bekämpfung dort genannter anzeigepflichtiger Krankheiten einen umfassenden Maßnahmenkatalog vor. Neben Anzeige- und Meldepflichten ermöglicht das Gesetz etwa der Bezirksverwaltungsbehörde durch Verordnung Verkehrsbeschränkungen für die Bewohner bestimmter Ortschaften zu verfügen oder Veranstaltungen zu untersagen. Verstöße gegen solche Verordnungen ziehen Geldstrafen bis zu EUR 1.450,- nach sich. Darüber hinaus haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Durchsetzung solcher Maßnahmen erforderlichenfalls Zwangsgewalt anzuwenden.

Das Coronavirus wurde mit Verordnung des Sozialministeriums vom 26.01.2020 einer Anzeigepflicht für Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle binnen 24 Stunden an die Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) unterworfen. Der Kreis der zur Anzeige Verpflichteten geht weit und umfasst neben medizinischen Fachkräften auch den Wohnungsinhaber und Hausbesitzer der Unterkunft, in der der Fall eintritt. Wer gegen diese Anzeigepflicht verstößt, macht sich einer Verwaltungsübertretung schuldig und ist mit Geldstrafe bis zu EUR 2.180 zu bestrafen.

COVID-19-Maßnahmengesetz
Neben dem für verschiedene Krankheiten geltenden Epidemiegesetz gilt seit 16.03.2020 ein spezielles Gesetz zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19-Maßnahmengesetz). Dieses bietet die Grundlage für die jüngst ergangenen Verordnungen



Also erklär mir noch mal was daran jetzt illegal wäre.
Und warum denkst du dass.. ahgr. Wenn jemand der gesetze beschliessen kann, verordnungen beschliesst, dann würds keinen sinn machen die gesetze nicht paralell zu verabschieden.
Ergibt ja grundsätzlich keinen sinn davon auszugehen.

Wenn du also keinen gegenbeweis hast der meine "offiziellen fakten nachvollziehbar widerlegt.
Musst wohl zugeben dass ich gewonnen hab ;)
 
Also erklär mir noch mal was daran jetzt illegal wäre.
Und warum denkst du dass.. ahgr. Wenn jemand der gesetze beschliessen kann, verordnungen beschliesst, dann würds keinen sinn machen die gesetze nicht paralell zu verabschieden.
Ergibt ja grundsätzlich keinen sinn davon auszugehen.

Wenn du also keinen gegenbeweis hast der meine "offiziellen fakten nachvollziehbar widerlegt.
Musst wohl zugeben dass ich gewonnen hab ;)

Weil in der Verordnung nur 2 wirkliche Verstöße drinnen stehen:

1. Nichteinhaltung des Abstandes

2. dasBenutzen der Öffis um den öffentlichen Raum aufzusuchen.

Alles andere ist erlaubt. Gut über das einkaufen von Kleidung im Supermarkt kann man diskutieren.

Außerdem bezieht sich die Verordnung nur auf den öffentlichen Raum. Eine Wohnung ist kein öffentlicher Raum.
 
In dem artikel steht doch drin warum alles was seitens der polizei angezeigt wurde, verboten ist?!

Oder welche Paragrafen stehen in den anzeigen die die leute bekommen haben?

Es ist verboten andere zu gefährden punkt. Das umfasst alles was andere gefährden könnte.

Du warst auch n kind dass wenn mami sagte, du sollst nicht mit farbstifften an der wand malen, n edding genommen hat, hab ich recht?
 
In dem artikel steht doch drin warum alles was seitens der polizei angezeigt wurde, verboten ist?!

Oder welche Paragrafen stehen in den anzeigen die die leute bekommen haben?

Eine Anzeige ist eine einfache Meldung seitens des Beamten an die Behörde/Justiz.

Entscheiden darüber tut dann aber ein Jurist. Dieser stellt die Anzeige dann entweder ein, ändert den Paragraphen, erhebt Anklage, stellt eine Strafe aus usw. je nachdem.
 
Strafrechtliche Aspekte der Corona-Krise
Die Berichterstattung zur Corona-Krise thematisiert immer wieder auch strafrechtliche Konsequenzen, die bei Zuwiderhandeln gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus drohen würden. Aber, dürfen die Behörden in dieser Angelegenheit überhaupt strafen?
Ja. Die Behörden dürfen und müssen die Sicherheitsmaßnahmen in letzter Konsequenz durch Strafen durchsetzen und das entspricht auch dem Sinn und Zweck der Bekämpfung der Ausbreitung einer gefährlichen Krankheit.
Neben verwaltungsrechtlichen Geldstrafen des Epidemiegesetz 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetz sieht das Strafgesetzbuch sogar Freiheitsstrafen vor.

Epidemiegesetz 1950
Das Epidemiegesetz 1950 sieht zur Bekämpfung dort genannter anzeigepflichtiger Krankheiten einen umfassenden Maßnahmenkatalog vor. Neben Anzeige- und Meldepflichten ermöglicht das Gesetz etwa der Bezirksverwaltungsbehörde durch Verordnung Verkehrsbeschränkungen für die Bewohner bestimmter Ortschaften zu verfügen oder Veranstaltungen zu untersagen. Verstöße gegen solche Verordnungen ziehen Geldstrafen bis zu EUR 1.450,- nach sich. Darüber hinaus haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Durchsetzung solcher Maßnahmen erforderlichenfalls Zwangsgewalt anzuwenden.

Das Coronavirus wurde mit Verordnung des Sozialministeriums vom 26.01.2020 einer Anzeigepflicht für Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle binnen 24 Stunden an die Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) unterworfen. Der Kreis der zur Anzeige Verpflichteten geht weit und umfasst neben medizinischen Fachkräften auch den Wohnungsinhaber und Hausbesitzer der Unterkunft, in der der Fall eintritt. Wer gegen diese Anzeigepflicht verstößt, macht sich einer Verwaltungsübertretung schuldig und ist mit Geldstrafe bis zu EUR 2.180 zu bestrafen.

COVID-19-Maßnahmengesetz
Neben dem für verschiedene Krankheiten geltenden Epidemiegesetz gilt seit 16.03.2020 ein spezielles Gesetz zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19-Maßnahmengesetz). Dieses bietet die Grundlage für die jüngst ergangenen Verordnungen


Paragraphen 178 und 179 des österreichischen Strafgesetzbuches

Österreichisches Strafrecht:

Paragraph 178 StGB:

Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

Paragraph 179 StGB:

Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten

Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört.

Wer die im § 178 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Als objektive Bedingung der Strafbarkeit muss es sich um eine (beschränkt) anzeige- oder meldepflichtige Krankheit handeln
.

Es handelt sich um ein sogenanntes potentielles Gefährdungsdelikt. Es ist somit nicht nur unerheblich, ob eine Krankheit übertragen wurde, sondern sogar ob eine solche Gefahr überhaupt bestanden hat. Es genügt die abstrakte Eignung der Tathandlung eine solche Gefahr herbeizuführen.

Die Einwilligung einzelner Personen, zum Bespiel in sexuelle Handlungen mit einem betroffenen Menschen, beseitigt nicht die Strafbarkeit nach § 178.


 

Also wenn die Dunkelziffer nochmal um so viel einiges höher ist, ist es noch einmal beängstigender. Die durchschnittliche Ansteckungsrate eines Infizierten beträgt (schlagt mich nicht falls falsch) 2.2 Personen. Dies würde den Prozentsatz um einiges hochschießen und auch die schnelle Überlastung des Gesundheitssystems erklären. Die Zahl der vielen Patienten bleibt aber dennoch leider gleich.
 
Epidemiegesetz 1950
Das Epidemiegesetz 1950 sieht zur Bekämpfung dort genannter anzeigepflichtiger Krankheiten einen umfassenden Maßnahmenkatalog vor. Neben Anzeige- und Meldepflichten ermöglicht das Gesetz etwa der Bezirksverwaltungsbehörde durch Verordnung Verkehrsbeschränkungen für die Bewohner bestimmter Ortschaften zu verfügen oder Veranstaltungen zu untersagen. Verstöße gegen solche Verordnungen ziehen Geldstrafen bis zu EUR 1.450,- nach sich. Darüber hinaus haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Durchsetzung solcher Maßnahmen erforderlichenfalls Zwangsgewalt anzuwenden.


;) Epidemiegesetz von 1950 ist aber außer Kraft gesetzt und gilt nicht mehr, weil Covid19 offiziell jetzt als "Pandemie" eingestuft ist und dafür gibt es noch kein einheitliches Gesetz, drum bringens nach und nach neue Blätter und Verordnungen heraus. Ist jetzt eine Premiere und noch ein wengerl chaotisch daher.
Aber eine Bezirkshauptmannschaft hat hier nichts mehr zu sagen jetzt. Das ist jetzt nur noch "Chefsache" von Kanzler und Präsident. Nicht mal der Vizekanzler ist zu seinem Leidwesen mehr dabei und schiesst sich drum gerade auf Sachen die ihn gar nichts angehen wie Sportförderungen und gegen die ungarische Regierung ein. Aber mit irgendwas muss er ja jetzt auch schlagzeilenmässig punkten und eine Tätigkeit vorweisen.....:lalala:
 
Echt zeig mal her bitte.

Und ja parkbänke sind erlaubt. Spielplätze gesperrt. Vor allem weil man nicht weiss wie lange der keim auf oberflächen.. weshalb parkbanksitzen auch Konzentration fordert weil der mensch unbewusst anfässt und abstützt ect.



;) Ist schon erlaubt, aber wenn der Meterabstand oder das Gruppenbildungsverbot nicht eingehalten wird, schreiten Beamte ein, das wird dann ein wenig verzerrt dargestellt in solchen Medien und sorgt für eure Verwirrung jetzt! Auch wenn das besagte Parkbankerl jetzt bei einem Spielplatz steht, dann ist dieses auch gesperrt, was aber nicht heißt, dass alle Bankerl gesperrt sind...........:D
Auch muss man mehr zwischen Gebiete die lediglich beschränkt sind und welche wo eine Sperre besteht mehr unterscheiden dabei, was aber manche Blätter eben nicht tun und mehr so Hörensagensachen jetzt veröffentlichen.

Und ja, wenn zwei Leute beim Selfiemachen die Köpfe zusammenstecken, dann schreiten Beamte auch ein, einen alleine mit'n Handy lassen's in Ruhe........:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn die Dunkelziffer nochmal um so viel einiges höher ist, ist es noch einmal beängstigender. Die durchschnittliche Ansteckungsrate eines Infizierten beträgt (schlagt mich nicht falls falsch) 2.2 Personen. Dies würde den Prozentsatz um einiges hochschießen und auch die schnelle Überlastung des Gesundheitssystems erklären. Die Zahl der vielen Patienten bleibt aber dennoch leider gleich.


;) Jo, Österreich soll da mittlerweile bei 1,4 liegen, aber da bei 90% das Covid so harmlos verläuft, dass diese gar nicht bemerken, dass sie es haben und sich deshalb auch nirgends melden, lässt eine Dunkelziffer von Offiziell mal zehn erahnen, was diese 1,4 Rate dann auch verändern würde.
Drum wollten's ursprünglich 2000 vermeintliche Gesunde ohne Kontakt zu einem Positiven stichprobenartig testen.
 
;) Jo, Österreich soll da mittlerweile bei 1,4 liegen, aber da bei 90% das Covid so harmlos verläuft, dass diese gar nicht bemerken, dass sie es haben und sich deshalb auch nirgends melden, lässt eine Dunkelziffer von Offiziell mal zehn erahnen, was diese 1,4 Rate dann auch verändern würde.
Drum wollten's ursprünglich 2000 vermeintliche Gesunde ohne Kontakt zu einem Positiven stichprobenartig testen.


Diese regelung mit nur leute testen die nachweislich kontakt zu positiven personen hatten und sonst keinen ist totsler bullshit.....
Wenn in einem haushalt mutter vater und kind leben...das kind sich snsteckt testet man die eltern...zwei rausgeworfene tests...die kann man einfach behandeln und die tests einsparen...die bräuchte man für ganz andere dinge...
Ich würde die benutzen um menschen wie zb kassiererinnen oder zugbegleiter jeden tag präventiv zu testen...erstens: diese menschen können unmöglich sagen ob sie kontakt mit einer positiv getesteten person hatten....ist aber wahrscheinlich...zweitens....du bist eine woche anstdckend bevor du merkst das du krank bist...
So ein zugbegleiter geht pro strecke seinen zug mehrfach komplett hoch und runter...
Spricht mit jedem gast einmsl persönlich...
Es werden fahrkarten hin und her gereicht...in einer engen geschlossenen röhre...
Wenn der drei viermsl hoch und runter läuft is der halbe zug krank....es ist slso sehr wahrscheinlich das er sich im zug irgendwann ansteckt und dann selbst zur zeitbombe wird....jeden tag den man das erkennt bevor der patient selbst merkt das er krank ist und alarm schlagen kann....kann unfassbar viele ansteckungen verhindern....gensuso busfahrer...
Menschen in kliniken....taxifahrer...
Die anderen leute die kontakt hatten merken das schon selbst....und stecken evtl die in ihrem haushalt an...aber die leute die wirklich auch jetzt noch in solchen jobs arbeiten...die können potentiell echt katastrophale quoten auslösen...aber die werden durch solche rehelungen einfach garnicht getestet..selbst wenn sie merken das sie krank werden und eben...ihren kontakt nich nachweisen können...diese strikte regel ist totaler bullshit
 
Diese regelung mit nur leute testen die nachweislich kontakt zu positiven personen hatten und sonst keinen ist totsler bullshit.....
Wenn in einem haushalt mutter vater und kind leben...das kind sich snsteckt testet man die eltern...zwei rausgeworfene tests...die kann man einfach behandeln und die tests einsparen...die bräuchte man für ganz andere dinge...


;) Liegt an der Menge, man kann nicht die ganze Bevölkerung testen, soviele Röhrchen und Personal haben wir nicht, in der Woche schaffens vielleicht zehntausend solcher Tests, somit wurde denen mit dem meisten Risiko da der Vorzug gegeben, sprich die Kontakt mit einem bereits positiv getesteten hatten und die werden dann in häusliche Quarantäne gesteckt.

:unsicher: Und behandeln wie? Ohne Symptome, gegen was? Gegen den Corona selbst können's nix machen oder geben. Einziges Mittel das wir haben, ist möglichst keinen mehr anstecken damit, dann wird das Virus quasi ausgehungert. Weil ohne Wirtskörper ist kein Virus alleine lebensfähig. Das ist der Plan um das es geht.

Die anderen leute die kontakt hatten merken das schon selbst....und stecken evtl die in ihrem haushalt an...aber die leute die wirklich auch jetzt noch in solchen jobs arbeiten...die können potentiell echt katastrophale quoten auslösen...aber die werden durch solche rehelungen einfach garnicht getestet..selbst wenn sie merken das sie krank werden und eben...ihren kontakt nich nachweisen können...diese strikte regel ist totaler bullshit

o_O Nein, die merken das eben meist nicht, rund 90% aller Infizierten merkt nix vom Covid19 so wie es ausschaut und am gefährlichsten sind gerade immer die, welche keine Symptome haben, aber fleissig weiterverbreiten.
Außerdem hat der Covid eine Inkubationszeit von fast 5 Tagen, aber bereits am Tag 2 wird er an andere schon weitergegeben.....
 
Also wenn die Dunkelziffer nochmal um so viel einiges höher ist, ist es noch einmal beängstigender.

Falsch, eine höhere Dunkelziffer wäre das beste, das passieren kann. Würde bedeuten, dass die Italiener bald wieder ins Fußball Station gehen dürfen....
Jedoch sind Statistiken mit der abgegebenen Schwankungsbreite eher Schätzungen und Mutmaßungen...
 
Falsch, eine höhere Dunkelziffer wäre das beste, das passieren kann. Würde bedeuten, dass die Italiener bald wieder ins Fußball Station gehen dürfen....
Jedoch sind Statistiken mit der abgegebenen Schwankungsbreite eher Schätzungen und Mutmaßungen...

Eine Überlastung des Gesundheitssystems, ganz ohne Maßnahmen, ist dafür umso wahrscheinlicher. Darauf wollte ich hinaus. Würde auch die Influenza um ein vielfaches übertreffen.
 
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