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Hi,
auch wenn juristisch gebildete Leute öffentlich Bedenken äussern bedeutet das noch lange nicht, dass nach einem Verfahren ein Urteilsspruch so ausfällt. Aussagen ausserhalb eines Gerichtsaales sind auch als Privatmeinungen zu werten.
LG
wobei man hier schon präzisieren sollte: KEIN amtierender Verfassungsrichter hat sich in dieser Causa öffentlich geäußert. Die erwähnten Kommentare kommen entweder von Verfassungsjuristen bzw. von ehemaligen Verfassungsrichtern.
Wobei es durchaus sein kann, daß deren Rechtsmeinung nicht ident ist mit jener der amtierenden Verfassungsrichter.
Es ist mühsam zu diskutieren wenn die Artikel nicht richtig gelesen werden oder anscheinend nicht verstanden.
Es handelt sich hierbei um keine private Meinung. Es handelt sich um ein Kollektiv von Verwaltungs- und Verfassungsrichter die ihre Rechtsmeinung gemeinsam nach außen kund getan haben.
Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der VfGH im Fall einer App-Pflicht diese dann für rechtswidrig erklärt. Der VfGH hat schon wiederholt ein Gesetzesprüfungsverfahren begonnen, doch dann entschieden, dass die ursprünglichen Bedenken nicht zutreffend waren. Außerdem könnte es zu einer faktischen außergesetzlichen App-Pflicht kommen, indem z.B. die Handelsketten eine App verlangen, ehe man ihr Geschäft betreten darf. Das kann ihnen niemand verbieten, weil sie sich ihre Kunden frei aussuchen dürfen
Und Personen die kein Smartphone haben müssen dann verhungern?