Corona-Virus - 2. Teil

Verwaltungrichter: App-Pflicht wäre unverhältnismäßiger Eingriff in Grundrechte - derStandard.at

So die obersten Richter unseres Landes habens sich zu Wort gemeldet. Kannst ihnen gleich mal dein tolles Bildchen per Mail schicken und vergiss nicht ihre Ansichten dabei gleich ins lächerliche zu ziehen. Dazu noch ein wenig persönlich werden, damit sie dich wirklich ernst nehmen.
Hi,
so wie ich den Bericht verstehe, war das nur ein Appell dieser Verfassungsrichter und kam nicht als Ergebins ( Urteil ) einer Verhandlung zustande; oder ist das anders zu werten...

LG
 
Externe Inhalte von YouTube
Dieser Beitrag beinhaltet externe Inhalte von YouTube. YouTube könnte Cookies auf deinem Computer setzen bzw. dein Surfverhalten protokollieren. Mehr Informationen zu Cookies und externen Inhalten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Möchtest du die externen Inhalte laden?
 
Externe Inhalte von YouTube
Dieser Beitrag beinhaltet externe Inhalte von YouTube. YouTube könnte Cookies auf deinem Computer setzen bzw. dein Surfverhalten protokollieren. Mehr Informationen zu Cookies und externen Inhalten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Möchtest du die externen Inhalte laden?

Komisch...dass z.B. das Gesundheitsamt darauf besteht, wenn man mit Corona-Infizierten oder auch MRSA-Patienten arbeitet, man eine Maske UND Handschuhe tragen MUSS.

Wenn doch weder Masken noch Handschuhe helfen...dann kann die persönliche Schutzausrüstung doch auch gleich ganz weggelassen werden. :hmm:

RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2

" Eine indirekte Übertragung, z.B. über Hände oder kontaminierte Oberflächen im klinischen Umfeld ist ebenfalls zu bedenken."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,
so wie ich den Bericht verstehe, war das nur ein Appell dieser Verfassungsrichter und kam nicht als Ergebins ( Urteil ) einer Verhandlung zustande; oder ist das anders zu werten...

LG

Aber nach dieser gemeinsamen Aussage ist klar wie ein Urteil ausgehen wird. Das Urteil wird quasi schon vorweg genommen.
 
Komisch...dass z.B. das Gesundheitsamt darauf besteht, wenn man mit Corona-Infizierten oder auch MRSA-Patienten arbeitet, man eine Maske UND Handschuhe tragen MUSS.
im Spital wäre das ?!?

stell dir vor, 7.5 Milliarden Paare an Plastik-Handschuhen. Dann können wir endgültig dicht machen hier auf diesem Biotop.
 
im Spital wäre das ?!?

stell dir vor, 7.5 Milliarden Paare an Plastik-Handschuhen. Dann können wir endgültig dicht machen hier auf diesem Biotop.

Ja...geltende Vorschriften im Klinik- bzw Pflegebereich.
Nichtsdestotrotz verhält sich die Infektiösität des Virus außerhalb von Kliniken nicht anders als innerhalb derselben.

Wobei ich zugeben muss, dass ich z.Zt. weder Maske noch Handschuhe beim einkaufen trage - obwohl mir hier im Forum von selbsternannten Spezialisten schon "Angst vor dem Virus" diagnostiziert wurde. :hahaha:

Das Abfallproblem ist natürlich schon immens - in Kliniken wird es ja fachgerecht entsorgt - während im öffentlichen Bereich hingegen lediglich darauf hingewiesen wurde, dass die Handschuhe im "grünen Punkt Müll" (Recycling) nichts zu suchen hätten sondern in den normalen Hausmüll gehören.
 
Aber nach dieser gemeinsamen Aussage ist klar wie ein Urteil ausgehen wird. Das Urteil wird quasi schon vorweg genommen.

Hi,
auch wenn juristisch gebildete Leute öffentlich Bedenken äussern bedeutet das noch lange nicht, dass nach einem Verfahren ein Urteilsspruch so ausfällt. Aussagen ausserhalb eines Gerichtsaales sind auch als Privatmeinungen zu werten.
LG
 
Hi,
auch wenn juristisch gebildete Leute öffentlich Bedenken äussern bedeutet das noch lange nicht, dass nach einem Verfahren ein Urteilsspruch so ausfällt. Aussagen ausserhalb eines Gerichtsaales sind auch als Privatmeinungen zu werten.
LG
du kannst es aber nicht ernst meinen, dass sich verfassungsrichter so weit rauslehnen, wenn sie das nicht verfassungsrechtlich geprüft haben... vielleicht ist es bei euch so, in Österreich nicht
 
du kannst es aber nicht ernst meinen, dass sich verfassungsrichter so weit rauslehnen, wenn sie das nicht verfassungsrechtlich geprüft haben... vielleicht ist es bei euch so, in Österreich nicht

Hi,
das Verfassungsgericht tritt nur auf Einreichen einer Klage in Aktion, nie von sich aus; zumindest ist das in D so. Es findet zunächste eine Prüfung statt, ob diese Klage Aussicht auf Erfolg hat. Jeder Bürger hat bei uns das Recht, eine Verfassungsklage einzureichen.
Wenn dies ebenso in A Fakt sein sollte, könnt ihr jetzt eine entsprechende Klage einreichen.

Im übrigen, solange Richter sich in der Öffentlichkeit äussern, hat das keinen Rechtsbestand; es handelt sich nicht um ein Urteil. Bis zu einem rechtskräftigen Urteilsspruch bleibt es seine Privatmeinung. Alles andere wäre ein Vorverurteilung, und die passt ebensowenig in einen Rechtsstaat.
LG
 
Im übrigen, solange Richter sich in der Öffentlichkeit äussern, hat das keinen Rechtsbestand;
das hat auch niemand behauptet....die Regierung ist halt gut beraten, wenn sie die ratschläge der verfassungsrichter im vorhinein mitberücksichtigt. es ist für keine Regierung lustig, wenn jedes 2.gesetz oder erlaß aufgehoben wird.....zurück an den start quasi
 
Im übrigen, solange Richter sich in der Öffentlichkeit äussern
wobei man hier schon präzisieren sollte: KEIN amtierender Verfassungsrichter hat sich in dieser Causa öffentlich geäußert. Die erwähnten Kommentare kommen entweder von Verfassungsjuristen bzw. von ehemaligen Verfassungsrichtern.
Wobei es durchaus sein kann, daß deren Rechtsmeinung nicht ident ist mit jener der amtierenden Verfassungsrichter.

es ist für keine Regierung lustig, wenn jedes 2.gesetz oder erlaß aufgehoben wird.....zurück an den start quasi
hm, was im konkreten Fall heißen könnte: irgendwann sagt uns der VfGH, daß die Maßnahmen rechtswidrig waren, und daß wir eigentlich eh zu jeder Zeit überall herumlaufen hätten können, wie's uns grad Spaß gemacht hätte.
Ob das letztendlich auch wirklich gut gewesen wäre, zumindest im Hinblick auf die Infektionskurve?
 
und daß wir eigentlich eh zu jeder Zeit überall herumlaufen hätten können, wie's uns grad Spaß gemacht hätte.
Könnten wir ja. Wer hindert uns dran? Es geht doch nur um den Abstand und die Grüppchenbildung.

Nichtsdestotrotz ist halt die Eigenverantwortung gefragt. Muss ich in Zeiten wie diesen überall herumlatschen oder lass ichs lieber bleiben?
 
wobei man hier schon präzisieren sollte: KEIN amtierender Verfassungsrichter hat sich in dieser Causa öffentlich geäußert. Die erwähnten Kommentare kommen entweder von Verfassungsjuristen bzw. von ehemaligen Verfassungsrichtern.
Wobei es durchaus sein kann, daß deren Rechtsmeinung nicht ident ist mit jener der amtierenden Verfassungsrichter

Hi,

genauso es sein. Ein amtierender Verfassungsricht wird sich nie dazu öffentlich äussern. Eine Beratung der Regierung spielt sich nicht auf dem Marktplatz ab.

LG
 
https://www.derstandard.at/story/20...nverhaeltnismaessiger-eingriff-in-grundrechte

Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der VfGH im Fall einer App-Pflicht diese dann für rechtswidrig erklärt. Der VfGH hat schon wiederholt ein Gesetzesprüfungsverfahren begonnen, doch dann entschieden, dass die ursprünglichen Bedenken nicht zutreffend waren. Außerdem könnte es zu einer faktischen außergesetzlichen App-Pflicht kommen, indem z.B. die Handelsketten eine App verlangen, ehe man ihr Geschäft betreten darf. Das kann ihnen niemand verbieten, weil sie sich ihre Kunden frei aussuchen dürfen
 
Zurück
Oben